Joyou
Seite 41 von 61 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:40 | ||||
Eröffnet am: | 29.03.10 08:42 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 2.511 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:40 | von: Franziskauve. | Leser gesamt: | 275.938 |
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==> worst case Insolvenz haben wir
==> nach meiner Meinung kann eine Handelsaussetzung also nur noch erfolgen wenn während der Börsenzeit eine positive Nachricht erfolgt !!!
nach den momentanen news wird klar von Bilanzfälschung ausgegangen sonst hätten wir ja keine Insolvenz !!!
Meinst du nicht es könnte sein, dass sowas nichts mehr auf der Börse zu suchen hat.
Es könnte sein dass das Recht auf birsenhandel verwirkt ist!
Da aber immer noch 6 Monate Frist sind kann man eventuell auch diese 6 Monate Handelsaussetzung machen.
Was bedeutet bist Seilspringen kein Handel mehr.
Aber nur so ein Gedanke.
Kenne mich mit dem Bōrsenrecht nicht aus.
Also nur meine Meinung sonst nichts
war sogar nach der Meldung nochmals über 1 Euro
6 Monate: Die Frankfurter Börsenordnung sieht eine Frist von sechs Monaten vor wenn ein Antrag auf Widerruf zur Zulassung gestellt wurde!!
bisher wurde kein Antrag gestellt!!
Dem Anlagerschutz wird durch die 6 Monate genüge getan, wenn die Aktionäre bis zur Wirksamkeit des Widerrufs ausreckend Zeit haben, die Aktien zu veräußern.
siehe auch BGH Beschluss vom 8.102013 (II ZB 26/12)
Möchte mal wissen, wie viele hier in den Threads noch auf den Aktien von Kinghero sitzen. Habe islang nirgends gehört, dass der Handel wieder aufgenommen wurde.
Muss bei Joyou nicht gleich laufen, aber die Gefahr ist da.
Ich selber werde lieber ins Casino gehen und ein paar mal auf rot setzen als auch nur eine Minute auf diesen Wert zu zocken. Wenn man das im Casino richtig anstellt, kann man dort sogar mit einem Gewinn rausgehen, solange das System dort nicht unterbunden wird.
Zulassung und Folgepflichten
Die mit der Zulassung zum regulierten Markt verbundenen Pflichten entsprechen denen des früheren amtlichen Marktes, sind also strenger als die des früheren geregelten Marktes.
Veröffentlichung eines Jahresabschlusses
Veröffentlichung eines Zwischenberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres
Ad-hoc-Publizität (§ 15 WpHG)
Mitteilungspflicht (§ 21 WpHG)
quartalsweise Berichterstattung in deutscher und englischer Sprache,
Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS oder US-GAAP),
Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders,
Durchführung mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr,
Ad-hoc-Mitteilungen auch in englischer Sprache.
und jeder wird wohl hier nur mit Zockergeld(Spielgeld) agieren??
ohne positive news in nächster Zeit wird die Aktie sicherlich unter 0,20 gehen
weil die MK von 9,5 Mio ist natürlich für eine insolvente Firma viel zu hoch
bis dahin darf fröhlich gezockt werden!!!
Nach der Insolvenzantragsmeldung ,dachte doch fast jeder der Kurs geht in die Knie bis 0,10 ,er ist aber hoch bis auf 0,40 wieder gegangen ,weil der Wind auf Nordrichtung stand :-))
Ist somit ein Zockerspiel ,Chancen 50 zu 50 .
Auch muss doch erst einmal ein neuer Vorstand bestellt werden, da momentan der CEO und der COO infolge der Affaire abhanden gekommen sind.
Sicherlich wird eine Aussetzung vielleicht nicht morgen kommen, aber das Damoklesschwert schwebt aus meiner Sicht jede Sekunde über der Aktiennotierung.
Dürfte auch ohne Vorstand schwierig sein.
Das Joyou irgendwann nicht mehr an der Börse erscheint ist sehr wahrscheinlich.
Joyou ist wie ein totes Pferd auf der Pferderennbahn.
Das bleibt auch nicht ewig liegen.
Vielleicht kann man sogar noch drauf wetten weil die Quote so gut ist.
Das unser totes Pferd nochmal aufsteht glaub ich nicht und wenn doch so haben wir Altaktionäre wahrscheinlich nichts davon.
Ich bin raus für 36 Cent Trostpreis ...
Es sei denn es kommt ne positive Nachricht und der Zock geht los, nur wie soll die aussehen ?