Gigaset ab 2011 - Informativ und immer am Ball ..
hier wird doch von der/den federführenden Bank/en ohne Ende getrickst um den Kurs am Boden zu halten. Wer weis denn wie viele Aktien für Goldin gekauft wurden, die dann später für 1,-- Euro, oder noch günstiger, an Goldin übertragen werden. Für mich ein unkalkulierbarer Faktor wieviele Aktien schlußendlich Goldin hat!
Und vor dem Tablett schön schnell alles gestartet !
Weil sie wussten, dass dies den kurs hochschnellen lassen wurde.
Schweine 😠
Will ein potenzieller Übernehmer (der Bieter) erreichen, dass andere Aktionäre auf sein Übernahmeangebot eingehen (was bei freiwilligen Angeboten in der Natur der Sache liegt), wird er ein Angebot unterbreiten, das deutlich über dem Mindestpreis, meist auch über dem letzten Börsenkurs liegt, da die Aktionäre, an die sich das Angebot richtet, ansonsten den für sie vorteilhafteren Verkauf zum aktuellen Börsenpreis wählen würden, überdies auf weiter steigende Börsenkurse spekulieren und damit die Absicht des Bieters vereiteln könnten, die Kontrolle über die Gesellschaft zu erlangen.
Ist der Anbieter, der ein Pflichtangebot zu unterbreiten hat, an der Übernahme weiterer Aktien nicht interessiert, erfüllt er also nur seine ihm nach dem WpÜG obliegende Pflicht, wird er sein Angebot am Mindestpreis orientieren. Diese Konstellation lag beispielsweise im März 2007 vor, als Porsche, nachdem das Unternehmen seine Beteiligung an VW durch Zukäufe auf mehr als 30 % aufgestockt hatte, den anderen VW-Aktionären ein Pflichtangebot in Höhe des Mindestpreises unterbreitete, der um rund 15 % unter dem damaligen Börsenkurs lag. Gleichwohl kommt der Bieter auch in einem solchen Fall nicht umhin, die Finanzierung der Übernahme weiterer Aktien sicherzustellen, da er nicht wissen kann, ob es infolge seines Angebotes zu einem starken Kursrückgang kommt und somit die Annahme des zu Beginn der Annahmefrist niedrig erscheinenden Übernahmeangebotes entgegen den Erwartungen und Zielen des Bieters für andere Aktionäre im Verlaufe der Annahmefrist doch wirtschaftlich vorteilhaft werden kann. Dieser Fall kann beispielsweise eintreten, wenn sich eine im Vorfelde des Übernahmeangebotes entstandene Spekulationsblase auflöst.
aktuellen Börsenpreis war 1,06 am 26.09.2013
Übernahmeangebot am 27.09 2013
http://www.finanznachrichten.de/...bernahmeangebot-gigaset-ag-016.htm
Ist der Anbieter, hier Goldin der ein Pflichtangebot zu unterbreiten hat, an der Übernahme weiterer Aktien nicht interessiert, erfüllt er also nur seine ihm nach dem WpÜG obliegende Pflicht, wird er sein Angebot am Mindestpreis orientieren
Bin mir nicht sicher was ich machen soll habe noch 10000 Stk im Depot
Bitte um Antwort
bei der letzten HV im August war bis auf wahrscheinlich Kleinigkeiten schon alles in "trockenen Tüchern". Alle die dort auf der HV waren wurden doch vera.... Seit August 13 und nach Klaerung aller evtl. noch zu verhandendelden offenen Punkte mit Goldin, hielt sich der Kurs nur noch um die Euro 1,--, bis auf 1 Ausrutscher auf Euro 1,20 ca. Ich werde meine Aktien definitiv nicht erkaufen und abwarten wie es weiter geht.
von dem evonik gerichtverfahren hat man auch lang nichts mehr gehoert... aber die info darueber gibt es vermutlich erst dann wenn der drops gelutscht ist... schoene seifenoper
Die brauchten nur noch einen deutschen
Qualitätsnamen und schon geht's ab!