Griechenland - Haircut/Default/CDS


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Neuester Beitrag: 10.01.15 12:18
Eröffnet am:25.10.11 13:49von: xx77xxAnzahl Beiträge:2.674
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1298 Postings, 5923 Tage Mehr WissenUnser Freund von Börsenseminare ist wieder aktiv

 
  
    #1526
08.06.12 08:51
Da zur Umschuldung nicht mehr viel zu schreiben ist hat er eine neue Seite mit Griechenland-News. Diesmal unter dem Thema, ob die neuen GR-Bonds bei den jetzigen Kurse zu einem neuen Einstieg sinnvoll sind?
Die URL ist http://www.boersenseminar.info/griechenland_anleihen.html  

93 Postings, 4606 Tage ACundDCBIT Klage

 
  
    #1527
1
08.06.12 10:39

 Seit 2010 ist der Chef-Fahnder im Amt. Erst seit jenem Jahr, so sagt er, beginne man in Athen, Steuerbetrug nicht mehr als Sport zu betrachten, sondern als Verbrechen. "Die nötigen Gesetze haben wir schon seit 1996, sie wurden nur nie angewendet", sagt er. Dabei hänge das Schicksal Griechenlands davon ab, Steuerbetrug und die Unberührbarkeit der Eliten in den Griff zu bekommen.
Wenn die "systemische Korruption, die die ganze Gesellschaft durchdringt" nicht aufhöre, und vor allem wenn die Eliten weiterhin ungestraft blieben, während das Volk geschröpft werde, dann "wird es eine soziale Explosion geben".
MAI 2012 IST DER ERFOLGREICHSTE MONAT

Lekkas wirkt dynamisch, glaubwürdig, ein Macher. Auf seinem Schreibtisch hat er ein kleines Schild mit einem Zitat aufgestellt: "Ich will einen Spalt öffnen, in der Hoffnung, eine große Tür aufzustoßen." Der Spruch stammt von einem Politiker aus der ersten Generation der sozialistischen Pasok-Partei, die für viele Missstände verantwortlich ist.
Lekkas zählt auf, was die SDOE bisher erreicht hat: "2009 konnten wir geschuldete Steuern und Strafgelder in Höhe von 1,7 Milliarden ans Finanzamt melden. 2010 waren es schon 4,1 Milliarden, und für 2011 sogar 4,5 Milliarden. Für Januar bis Mai 2012 stehen wir bei 1,5 Milliarden." Mai 2012 ist der erfolgreichste Monat seit dem Bestehen der Behörde, sagt Lekkas: 500 Millionen waren es.
Mehr als elf Milliarden Euro seit 2009 – das klingt so lange überwältigend, bis Lekkas erzählt, wie es weitergeht. "Wir geben diese Angaben an die Steuerbehörde weiter. Was tatsächlich in die Kassen kommt, hängt davon ab, welche Bußgelder das Amt verhängt und wie es sich mit den Betroffenen einigt, und was davon eingetrieben werden kann."
DIE BANKEN KOOPERIEREN NICHT

Etwa 65 Prozent der Beträge würden eingetrieben – in jenen Fällen, die zum Abschluss kommen. Das sind bislang die wenigsten. Denn die Banken kooperieren nicht – obwohl sie gerade mit Milliardenbeträgen von Athen und Brüssel gerettet werden.


Dieser Zusammenhang kommt uns bei unseren Klagen sehr entgegen, da das Icsid bei der Angentinienklage entschieden hat, das deren Haushaltsprobleme ebenfalls hausgemacht waren...und die Klage deshalb durchgedrungen war!

 

826 Postings, 4807 Tage HeldDerArbeitKlagen -HaHaHa

 
  
    #1528
2
13.06.12 00:47
daran verdienen sich nur ein paar Rechtsanwälte eine goldene Nase. Ich vermute stark, dass einige von denen sich hier mittlerweile im Forum rumtummeln und auf ihre eigenen Seiten verweisen. Nochmal HaHaHa, bei einer Klage wird NICHTS rauskommen. Nur Spesen für die RAs.  

1298 Postings, 5923 Tage Mehr WissenAnwälte sollten erkennen, wenns aussichtslos ist

 
  
    #1529
2
13.06.12 09:36
Anwälte sollten erkennen, wenn ein Fall verloren ist. Oder noch besser: Anwälte sollten erkennen, wenn ein Fall aussichtslos ist. Es kann Anwälten passieren, dass sie bei „Besessenheit“ ihre Zulassung verlieren. Das passierte einem Anwalt, der für seinen Mandanten mehr als acht Jahre durch alle Instanzen gestritten hatte. Die Zulassung wurde dem Rechtsanwalt seitens des Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen mit dem Urteil Az.: 1 AGH 7/11 entzogen. Eine entsprechende Meldung verbreitete gestern und heute die Nachrichten dpa und deren Meldung ist in fast allen Zeitungen heute zu lesen.  

93 Postings, 4606 Tage ACundDCBIT Klage

 
  
    #1530
13.06.12 19:50

 Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie
MR Joachim Steffens
Scharnhorststr. 34
10015 Berlin



Schuldenschnitt der Republik Griechenland
Ihr Schreiben vom 22. Mai 2012

Sehr geehrter Herr MR Steffens,

ich nehme Bezug auf den Bescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
vom 22.05.2012, mit dem Sie meinen Antrag auf Anrufung eines internationalen Schiedsgerichts
ablehnen.

Ihre Argumentation im o.g. Schreiben, mit der Zwangsumschuldung Griechenlands eine ungeordnete Insolvenz Griechenlands vermieden zu haben, ist in sich nicht schlüssig.

Im Fall einer drohenden Insolvenz eines Staates ist auch für den nicht in Finanzangelegenheiten bewanderten Anleger nicht nachvollziehbar, wieso bei fehlenden finanzieller Liquidität der Hauptgläubiger – in dem Fall die EZB – nicht am Schuldenschnitt teilnimmt, respektive ihre Anleihen zu 100% bedient bekommt. Ich gehe hier auf die Bedienung des IWF bzw. auf bestimmte Derivate von Goldman Sachs, die ebenfalls bedient wurden, nicht näher ein.

Im Übrigen muss sich die EZB dem Argument, keine Staatsfinanzierung übernehmen zu dürfen, selbst stellen, da sie zum Kauf von Staatsanleihen aufgrund ihrer in den Statuten festgelegten Unabhängigkeit niemand gedrängt hat. Insofern ist sie für diese Situation selbst verantwortlich, was jedoch kein Grund für eine Sonderstellung darstellt.

Griechenland bedient auch jene Anleihen weiter, die nicht nach griechischem Recht begeben wurden. Eine Weiterbedienung der nach griechischem Recht begebenen Anleihen, die nicht freiwillig zur Umschuldung angemeldet wurden, wäre ebenfalls möglich gewesen, denn die daraus resultierenden Ausgaben hätten lediglich im einstelligen Milliardenbereich gelegen.

Die Ausführungen in Ihrem Bescheid vom 22.05.2012 stellen den Sachverhalt somit falsch dar.

Eine ungeordnete Insolvenz war demnach zu diesem Zeitpunkt nicht zu erwarten. Und selbst wenn, wäre dies kein Grund, die Anleihen privater Gläubiger nicht zu bedienen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 8. Mai 2007 – 2 BvM 1-5/03; 2 BvM 1/06; 2 BvM 2/06.

Im Übrigen begründet die Nichtanrufung eines internationalen Schiedsgerichts aufgrund des rechtsgültig bestehenden Vertrages zwischen der BRD und Griechenland zum Nachteil von deutschen Staatsbürgern einen Schadensersatzanspruch . Sie stellen einen völkerrechtlichen Vertrag in Frage, ohne höherwertiges Recht – welches im Übrigen auch nicht existiert - als Begründung anzuführen. Sie stellen damit alle gültigen Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) in Frage.

Bevor ich daher vor dem Verwaltungsgericht Berlin die Bundesrepublik Deutschland auf Anrufung des internationalen Schiedsgerichtes verklage, fordere ich Sie auf, mir entsprechend des Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes entsprechend §1 Zugang zu folgenden Informationen zu gewähren:

· Schuldentragfähigkeitsanalysen des IWF, der EZB und der Europäischen Kommission der Republik Griechenland aus den Jahren 2010, 2011 und 2012
· Troika-Bericht vom 11. März 2012
· schriftliche Berichte, Protokolle und Abstimmungen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und Ihnen, das IFV nicht anzuwenden bzw. auszusitzen

Die Informationen werde ich in Ihrem Haus in Augenschein nehmen. Bitte nennen Sie mir hierfür einen Termin innerhalb der nächsten 8 Wochen.

Bitte beachten Sie, dass mich sowohl ein Rechtsbeistand, als auch ein griechischer Übersetzer begleiten werden.

Da Ihr Bescheid vom 22. Mai 2012 keine qualifizierte, geschweige denn vollständige Erläuterung zur zwangsweisen Enteignung der Anleihebesitzer Griechenlands bzw. Nichtanrufung des Schiedsgerichtes enthält, verlange ich weiterhin eine ausführliche Begründung Ihrerseits für Ihre Weigerung, das internationale Schiedsgericht anzurufen .

Ich verweise dabei auf VwGH 3.7.2003,2000/07/0266(Ist ein Bescheidspruch mit unbestimmtem Inhalt in Rechtskraft erwachsen, bewirkt seine Unbestimmtheit, dass er in diesem Umfang nicht vollzugstauglich ist).

Gehen Sie dabei unbedingt auf Ihre rechtliche Begründung ein, dass die BRD ob meines Antrages trotz bestehenden IFV nicht für mich tätig wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

93 Postings, 4606 Tage ACundDCGriechenklage

 
  
    #1531
1
20.06.12 09:24

 Wer hat Infos zur Klage von der Rechtsanwaltskanzlei Nieding und Barth in Frankfurt???

 

826 Postings, 4807 Tage HeldDerArbeitWer glaubt hier noch

 
  
    #1532
1
25.06.12 18:06
dass eine Klage überhaupt Sinn macht? Ich meine, ausser Anwälten, die Geld dabei verdienen wollen.  

93 Postings, 4606 Tage ACundDCGriechenklage

 
  
    #1533
26.06.12 17:47

 Die Kanzlei CLLB hat in zusammenarbeit mit der Sdk 5 fundierte Musterklagen bei verschiedenen LG eingereicht.
Da sollten wir nun die weitere Entwicklung abwarten...



Alle Schreiben des BMWi werden veröffentlicht.
Hier wird es wohl auch zu Klagen in Berlin kommen.

 

826 Postings, 4807 Tage HeldDerArbeitJa warte ab

 
  
    #1534
27.06.12 05:27
ich verschwende meine Zeit lieber damit, Geld zu verdienen als es Anwälten zu geben.  

93 Postings, 4606 Tage ACundDCGriechenklage

 
  
    #1535
27.06.12 07:02

 Die erwähnten Musterklagen werden von den Rechtschutzversicherungen übernommen!

Wenn die Urteile rechtskräftig sind, kann jeder beCACte in DE Klagen...

Verjährung beträgt 3 Jahre.

 

93 Postings, 4606 Tage ACundDCGriechenklage

 
  
    #1536
03.07.12 10:18

 28. Juni 2012: Nachdem wir die erneuten Wahlen in Griechenland und die sich daraus resultierende politische Konstellation zunächst abwarten wollten, möchten wir Ihnen nunmehr das weitere Vorgehen der Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen (AGA) vorstellen. So ist es nun an der Zeit, sich aktiv gegen die Enteignung zu wehren.
Die letzten Wochen haben wir intensiv für Sie genutzt. Die AGA hat sich auf politischer, juristischer und internationaler Ebene für die Interessen der Privatanleger eingesetzt und sich mit einschlägig versierten Anwälten in Deutschland und ganz Europa ausgetauscht.
Mit diesen Anwälten gehen wir aktuell positiv davon aus, dass Maßnahmen gegen den Zwangsumtausch und damit die Enteignung durch die griechische Regierung erfolgreich für die Anleiheinhaber umgesetzt werden können, die das Umtauschangebot nicht angenommen haben.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich jetzt wehren können
Nachdem wir zusammen mit unseren rund 25 europäischen Schwestervereinigungen zahlreiche Gespräche auf politischer Ebene geführt haben, ist es nunmehr geboten, mit Klagen gegen die Eingriffe der griechischen Regierung vorzugehen.
Aus den uns vorliegenden Rechtsgutachten ergibt sich, dass der vom griechischen Staat vorgenommene Zwangsumtausch unter verschiedenen Gesichtspunkten gegen geltendes Recht verstößt.
Der Zwangsumtausch verstößt u.a. gegen
den Grundsatz der entschädigungspflichtigen Enteignung
Artikel 63 AEUV
anerkannte Grundsätze des Restrukturierungsrechts
den bei jeder Umschuldung zu beachtenden Gleichheitsgrundsatz
den zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland geschlossenen Staatsvertrag vom 27. März 1961 über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen.
Für Sie und die AGA ergeben sich nach intensiver rechtlicher Prüfung zwei Klagemöglichkeiten sowie eine weitere dritte Handlungsoption:
1. Schadensersatzklagen in Griechenland
Bei dieser Klageform geht es um individuelle Entschädigungsklagen. Das Ziel dieser Klagen besteht in einer unmittelbaren Entschädigung der Anleger. Für diese Klageform spricht dreierlei:
Zum einen werden diesem Ansatz gute Erfolgsaussichten eingeräumt,
zum anderen gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.
Der entscheidende Vorteil dieser Klageform besteht allerdings darin, dass am Ende des Weges ein Zahlungstitel steht.

2. Klagen in Deutschland für deutsche Staatsbürger
Gegenwärtig favorisiert die AGA Klagen vor deutschen Gerichten, die einen direkten Zahlungsanspruch gegen den griechischen Staat zum Inhalt haben. Innerhalb dieser Klagen ist die Rechtswidrigkeit des „Greek-Bondholder-Act“ zu prüfen. Gerichtsstand ist jeweils der Sitz des Anlegers, sofern es sich bei dem Anleger um einen Verbraucher handelt. Auch institutionellen Anlegern ist dieser Klageweg eröffnet, da sich der deutsche Gerichtsstand bei dieser Anlegergruppe aus einem Sondergerichtsstand ergibt.
3. Direkte Inanspruchnahme der Bundesrepublik Deutschland auf Einleitung eines Schiedsverfahrens
In den uns vorliegenden Gutachten wurde ebenfalls die Frage geprüft, ob auch für private Kapitalanleger die Möglichkeit besteht, direkt auf der Basis eines zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland geschlossenen Staatsvertrages über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen die Rechtswidrigkeit einer Enteignung sowie die Höhe einer zu zahlenden Entschädigung im Rahmen eines Schiedsverfahrens klären zu lassen. Davon kann zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgegangen werden, da der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland keine derartige Regelung enthält.
Allerdings sind wir der Ansicht, dass die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, mit Griechenland Verhandlungen über die Entschädigungen deutscher Kapitalanleger aufzunehmen, um auf diesem Weg die Interessen der privaten Kapitalanleger zu wahren.
Profitieren Sie von einer starken Gemeinschaft
Wie jede Gemeinschaft ist auch die AGA so stark, wie ihre Mitglieder - und damit Sie – diese ausgestalten. Jegliche Aktionen der AGA werden nur dann über die notwendige Schlagkraft verfügen, wenn möglichst viele Betroffene in der AGA geschlossen nach außen auftreten.
Aber auch darüber hinaus soll die AGA dazu dienen, Ihnen einen konkreten Vorteil zu verschaffen und die individuellen Kosten so gering wie nur eben möglich zu gestalten. Daher gilt es, die Gemeinschaft auch finanziell so schlagkräftig zu machen, dass die versiertesten Anwälte und effektivsten Klagewege genutzt werden können. Dabei gilt der Grundsatz, dies für Sie möglichst schonend und fair umzusetzen.
Wichtig ist dabei, dass die Arbeitsgemeinschaft allein für die Anleger auftreten kann, die sich ihr auch angeschlossen haben.
Vor diesem Hintergrund haben wir folgendes Gebühren-/ Umlagesystem erarbeitet, das ausgehend vom ursprünglich investierten Anleihevolumen für Privatanleger folgende Beiträge vorsieht:
Ursprüngliche Anlagesumme bis 25.000 Euro à 100 Euro AGA-Beitrag
Ursprüngliche Anlagesumme bis 75.000 Euro à 200 Euro AGA-Beitrag
Ursprüngliche Anlagesumme ab 75.000 Euro à 400 Euro AGA-Beitrag
Mit diesem Beitrag erhalten Sie exklusiven Zugang zu Informationen und Sie ermöglichen es der Arbeitsgemeinschaft, die notwendigen Schritte umzusetzen: Wo es rechtlich möglich ist, wird es Muster- und/oder Gruppenklagen bzw. Klagemodelle zu besonders günstigen Konditionen geben, die nur AGA-Mitgliedern zugänglich sein werden.
Kosten, die aufgrund von individualrechtlichen Klagen entstehen können, werden ggf. durch bestehende Rechtschutzversicherungen übernommen. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Hälfte des von Ihnen geleisteten AGA-Beitrages auf möglicherweise erforderliche individuelle Rechtsanwaltsgebühren angerechnet wird. Damit ist sichergestellt, dass Sie in jedem Fall von den Vorarbeiten und dem Wissensvorsprung der AGA profitieren. Außerdem reduzieren Sie durch die vorgenannte anteilige Anrechnung Ihr persönliches Risiko.
Mit dem beiliegenden Formular können Sie der AGA beitreten und sich so gegen die Enteignung durch die griechische Regierung in einer starken Gemeinschaft wehren.
Um das gesamte Prozedere zu beschleunigen, haben wir das Formular bereits um die möglichen Klageoptionen ergänzt. Das griechische Recht sieht vor, dass nicht nur Name, Vorname und Anschrift des potentiellen Klägers anzugeben ist, sondern auch der Name des Vaters der Kläger. Darüber hinaus ist es erforderlich, Angaben zu dem vor dem Zwangsumtausch gehaltenen Wertpapier zu machen. Die erforderlichen Angaben haben wir ebenfalls in dem nachstehenden Formular zusammengefasst und möchten Sie bitten, dies ausgefüllt an uns zurückzusenden.
Abschließend möchten wir uns für Ihre zahlreichen Anregungen bedanken, die uns erreicht haben. Gleichzeitig möchten wir um Verständnis dafür bitten, dass es uns wegen der Vielzahl der bei uns registrierten Betroffenen nicht immer möglich ist, in allen Fällen einigermaßen zeitnah zu reagieren. Wir freuen uns auf alle weiteren Hinweise Ihrerseits. Denn die Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen lebt auch vom Input ihrer Mitglieder.

 

93 Postings, 4606 Tage ACundDCBIT Klage

 
  
    #1537
03.07.12 10:18

 Es stehen noch mehrere BIT Klage-gemeinschaftsgutachten aus!!!

Der DSW hat angeblich ein "eigenes" BIT Rechtsgutachten erstellen lassen.

 

1158 Postings, 4626 Tage danzkaChaos reloaded in Athen

 
  
    #1538
03.07.12 12:02
"Wenn die Geldgeber das alles hören, werden sie durchdrehen"

Chaos reloaded in Athen: Fast keine Auflagen aus dem Sparpakt erfüllt, kaum Reformen eingeleitet, und jetzt kommt die Geldgeber-Troika wieder und stellt Fragen.

http://bit.ly/LNRE4d  

25951 Postings, 8535 Tage PichelParteien garantierten mit öffentlichen Geldern

 
  
    #1539
04.07.12 10:23
Griechenland: Parteien garantierten mit öffentlichen Geldern für Kredite

Deutsche Mittelstands Nachrichten  |  03.07.12, 22:49  |

Die griechische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen illegaler Parteifinanzierung. Vor allem die Regierungsparteien sollen sich mit Geldern aus öffentlichen Kassen Kredite beschafft haben. Dabei hatten sie erst im vergangenen Jahr die Parteienförderung angehoben.


http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/07/45628/

1451 Postings, 5585 Tage mh2003Zur Info:

 
  
    #1540
04.07.12 12:10
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/...f-entschaedigung-11808767.html

Ich für meinen Teil habe die Kohle längst abgeschrieben als Spekulationsverlust und beschäftige mich nicht weiter damit. Dafür war der Verlust auch nicht groß genug. Das ist mir der Streß nicht wert!

Euch aber viel Spaß ähm Erfolg!!  

1158 Postings, 4626 Tage danzkaAthen: Sogar die Großparteien sind völlig pleite

 
  
    #1541
04.07.12 12:19
Die Ausweitung der griechischen Finanzkrise zur politischen Krise hat die einstigen Großparteien Nea Dimokratia (ND) und PASOK kalt erwischt. Schuldenstand jeweils rund 130 Millionen €.

http://bit.ly/PbmWtz  

25951 Postings, 8535 Tage PichelGriechen bringen wieder Geld zur Bank

 
  
    #1542
1
04.07.12 16:29
04.07.12 16:27     dpa-AFX: Griechen bringen wieder Geld zur Bank
   ATHEN (dpa-AFX) - Nach der Bildung einer neuen Regierung in Athen mit klarem
Bekenntnis zum Euro tragen wieder mehr Griechen ihr Geld zur Bank. Es seien rund
fünf Milliarden Euro auf Konten griechischer Bürger 'zurückgekehrt', sagte der
Vorstand einer der größten griechischen Privatbanken der Nachrichtenagentur dpa.
'Erstmals haben wir eine positive Bilanz im Juni gehabt', hieß es aus dieser
Quelle. Wie aus Regierungskreisen verlautete, sollen in den nächsten Tagen
Maßnahmen angekündigt werden, die zur Rückkehr von Geldern beitragen sollen, die
in den vergangenen Jahren aus Angst vor einem Euro-Ausstieg legal ins Ausland
überwiesen worden waren.

   Vor den Wahlen waren täglich Bankenkreisen zufolge zwischen 100 bis 500
Millionen Euro von den Banken abgezogen worden. Allein in den letzten beiden
Wochen vor dem Urnengang waren mindestens vier Milliarden Euro abgehoben worden.
Damals sprachen Banker davon, dass das Land finanziell 'ausblutet'.

   Wie die griechische Zeitung 'Kathimerini' (Mittwoch) berichtete, sind nach
Angaben der Notenbank (Bank of Greece) rund 80 Milliarden Euro seit Ausbruch der
Krise im Dezember 2009 von den Banken abgezogen worden. Die Geldeinlagen aller
griechischen Banken beliefen sich im Dezember 2009 auf rund 237 Milliarden Euro.
Im Mai 2012 waren nur es noch 157 Milliarden da./tt/DP/bgf




www.dpa-afx.de

25951 Postings, 8535 Tage PichelKreise:

 
  
    #1543
1
06.07.12 10:59
Die Kontrolleure der Troika haben erhebliche Versäumnisse und Verspätungen bei der Umsetzung der Auflagen und Reformen in Griechenland festgestellt. Der griechische Finanzminister Ioannis Stournaras hatte dies bereits zuvor eingeräumt. Mit einem Ergebnis der Kontrollen wird aber erst Ende Juli gerechnet.

.

vor 1 Min (10:57) - Echtzeitnachricht  

1298 Postings, 5923 Tage Mehr WissenGenaueres, was Troika vorfindet... @Pichel #1543

 
  
    #1544
06.07.12 12:46
...hat der Verfasser der Griechenland-Informationen auf der I-Seite www.boersenseminare.info beschrieben. Und er argumentiert gegen Klagen auf der Seite www.boersenseminar.info/umschuldung_griechenland.html  

12950 Postings, 6307 Tage kostoleni#543 soll wohl heißen da ist bislang, wie vorher

 
  
    #1545
06.07.12 12:54
auch, eigentlich gar nichts passiert.  

20 Postings, 4686 Tage vane1985Samaras will Kleinanleger entlasten

 
  
    #1546
1
08.07.12 20:51
Ist schon ein paar Tage alt, aber vielleicht ist er euch ja bisher durch die Lappen gegangen:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/...nleger-entlasten/6827396.html

„Jetzt glauben Experten der neuen Regierung in Beratungen mit der staatlichen Schuldenagentur PDMA einen gangbaren Weg gefunden zu haben, die Verluste der Kleinanleger wenigstens etwas abzufedern. Der Plan sieht vor, die 21 Anleihen, die den Anlegern in die Depots gebucht wurden, durch Bonds mit maximal fünfjähriger Laufzeit zu ersetzen. Damit hätten auch Anleger im Rentenalter eine reelle Chance, die Fälligkeit ihrer Papiere im Jahr 2017 zu erleben.“

Damit würde man auf alle rechtlichen Ansprüche verzichten. Würdet ihr so ein Angebot annehmen?  

16574 Postings, 5028 Tage zaphod42@vane

 
  
    #1547
08.07.12 20:56
Nein. Wenn GR die nächsten 5 Jahre im Euro überlebt, dann auch die nächsten 20.

Ich gehe davon aus, dass das ein Trick ist, um mögliche Kläger loszuwerden. GR ist klamm, die haben nichts zu verschenken. Also ist da ein Haken bei.  

580 Postings, 4867 Tage i-love-BeerGar nicht schlecht

 
  
    #1548
1
09.07.12 10:10

Danke für den interessanten Artikel.

Also ich finde die Idee gar nicht schlecht, allerdings nur falls man die 21 Bonds zu einem Bond mit 5 Jahren Laufzeit zusammenfasst. Der neue Bond würde als "Kurzläufer" vermutlich deutlich höher notieren als die aktuellen Anleihen und vor Allem hätten wir die Möglichkeit, diesen Bond zu verkaufen, ohne dass fast der gesamte Erlös für Ordergebühren u.ä. drauf geht.

Einen solchen Umtausch würde ich wahrscheinlich mitmachen. Wenn man uns stattdessen 21 verschiedene Bonds mit Laufzeit bis 2017 einbuchen will, dann natürlich nicht.

 

@zaphod: Klar, man will nur die kleinen Kläger loswerden, indem man ihnen etwas anbietet. In Anbetracht der unklaren Zukunft Griechenlands neige ich aber dazu, lieber das wenige anzunehmen als am Ende mit leeren Händen (d.h. 21 GR-Bonds auf default) dazustehen. Ich denke der Kurs der neuen Anleihe würde so bei 40 - 50% liegen. Wenn ich den geplanten, 5-jährigen GR-Bond in einer Transaktion für sagen wir mal 40% des Nennwertes loswerden kann, hätte ich mit meiner Anlage in GR-Bonds insgesamt sogar noch einen kleinen Gewinn eingefahren.

 

25951 Postings, 8535 Tage Picheldenen wirds zu heiß!

 
  
    #1549
1
09.07.12 10:44
09.07.12 10:39     dpa-AFX: ROUNDUP: Troika aus Athen abgereist - Parlament vertraut Samaras
   ATHEN (dpa-AFX) - Vor dem Treffen der Euro-Finanzminister am Abend in
Brüssel sind die Kontrolleure der 'Troika' am Montag aus Griechenland abgereist.
Die nüchterne Bilanz der Sparkontrolleure von EU, Internationalen Währungsfonds
(IWF) und Europäischer Zentralbank (EZB) hatte Griechenlands Ministerpräsident
Antonis Samaras dem Parlament noch am Sonntagabend vorgelegt: Das pleitebedrohte
Land habe abermals die Ziele des Sparpaktes verfehlt und müsse bei den Reformen
Gas geben, sagte der konservative Politiker in seiner ersten Regierungserklärung
in Athen. Über die detaillierten Ergebnisse berichten die Troika-Kontrolleure
ihren Vorgesetzten in Brüssel.

   Neben dem Dauerthema Griechenland wollen die Finanzminister die dringend
benötigten Hilfen für Spanien rasch auf den Weg bringen. Am Montag wollen sie
das Programm grundsätzlich vereinbaren - die genaue Summe sowie Details sind
aber noch offen. Spanien soll zur Sanierung seiner maroden Banken bis zu 100
Milliarden Euro Notkredite aus dem Rettungsfonds erhalten. Außerdem geht es in
Brüssel um die schwierige Besetzung mehrerer EU-Spitzenposten, darunter auch die
Nachfolge von Jean-Claude Juncker als Chef der Eurogruppe.

   In Athen konnte Samaras trotz der enttäuschenden Spar-Bilanz im Parlament
einen wichtigen Etappensieg erringen: Die Abgeordneten sprachen dem
Ministerpräsidenten in der Nacht zum Montag das Vertrauen für seine Regierung
aus. 179 Abgeordnete stimmten für, 121 gegen die neue Koalitionsregierung -
Abweichler gab es damit nicht. Ein wichtiger Schritt auf dem schwierigen Weg zur
Rettung des Landes, kommentierte der griechische Rundfunk. Die Regierung wird
von den Konservativen, Sozialisten und der Demokratischen Linken unterstützt.

   Wichtigstes Ziel für Samaras ist es, für die Erfüllung der Sparauflagen mehr
Zeit zu bekommen: 'Wir wollen die Ziele (des Sparpaktes) nicht ändern. Wir
wollen die Mittel ändern', sagte der Premier. Er kündigte an, staatliche
Infrastrukturunternehmen zu privatisieren und staatlichen Besitz zu verkaufen.
Außerdem wolle man die Rückkehr aus dem Land geflossenen Kapitals ermöglichen.

   Samars muss Ergebnisse präsentieren. Sein Finanzminister Ioannis Stournaras
erfuhr aus erster Hand, was die Geldgeber denken: 'Wenn das Sparprogramm nicht
wieder auf Kurs kommt, dann wird es auch keine Diskussionen über die Streckung
geben', sollen ihm die Troika-Chefs gesagt haben. Die Kontrolleure wollen Ende
Juli wieder nach Athen kommen./tt/DP/bgf

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09.07.12 10:36     dpa-AFX: VERMISCHTES: Hitzewelle in Griechenland
   ATHEN (dpa-AFX) - Griechenland steht in den nächsten Tagen eine Hitzewelle
bevor. Das Nationale Wetteramt warnte, es werde bis kommenden Montag
Temperaturen um die 41 Grad geben. Dies gelte vor allem für Mittel- und
Nordgriechenland. Gefährlich sei, dass ab Mittwoch die Temperaturen vielerorts
auch nachts nicht unter 30 Grad fallen werden, hieß es.

   Die größeren Städte des Landes haben klimatisierte Hallen für Menschen
geöffnet, die in ihrer Wohnung keine Klimaanlage haben. Kleine Kinder, kranke
und ältere Menschen sollten lange Aufenthalte in der Sonne meiden, hieß es. Auf
für die Jahreszeit normale Werte um 35 Grad sollen die Temperaturen erst nach
dem 16. Juli sinken./tt/DP/zb




www.dpa-afx.de


93 Postings, 4606 Tage ACundDCBIT Klage

 
  
    #1550
12.07.12 08:44

 ES GEHT LOS!!!

Klage auf Grundlage des BIT

Mittlerweile liegt uns ein Gutachten der von uns beauftragter Anwälte, bezüglich einer Klagemöglichkeit für betroffene deutsche Anleiheinhaber, in Bezug auf das bilaterale Investitionsschutzabkommen (BIT) zwischen Deutschland und Griechenland vor.
Gemäß dem Gutachten bestehen sehr gute Chancen, dass Griechenland im Rahmen eines Schiedsverfahrens, auf Grundlage des BIT, dazu verurteilt werden würde, an die betroffenen Anleiheinhaber, welche dem Schuldenschnitt nicht zugestimmt haben, Schadensersatz zu leisten. Jedoch ist nicht absehbar, ob aufgrund des Investitionsschutzvertrags auch einzelne Investoren Ihre Ansprüche geltend machen können, da das BIT zwischen Deutschland und Griechenland ein so genanntes „State-to-State“ Verfahren vorsieht. Dies bedeutete, dass gemäß dem Wortlaut des Investitionsschutzvertrages zunächst einmal die Bundesrepublik Deutschland Griechenland auffordern müsste, an die deutsche Staatsbürger, welche vom Schuldenschnitt betroffen sind, zu entschädigen. Passiert dies nicht, so könnte die Bundesrepublik Deutschland Griechenland vor dem Schiedsgericht auf Zahlung von Entschädigungszahlungen verklagen. Die Bundesrepublik lehnt dies aktuell jedoch mit dem Hinweis auf die Gefährdung der Währungsstabilität ab.
Nun muss der Wortlaut des BIT nicht zwingend bedeuten, dass hier nur ein „State-to-State“ Verfahren möglich ist. Aufgrund zahlreicher neuer Verträge, welche Griechenland seit Abschluss des BIT vor 50 Jahren geschlossen hat, gibt es gute Gründe, das BIT so auszulegen, dass auch der einzelne Investor klageberechtigt ist. Unsere Anwälte gehen jedoch aktuell davon aus, dass es eine hinreichend große Wahrscheinlichkeit für eine für uns positive Auslegung durch das Schiedsgericht besteht. Jedoch gibt es in diesem Zusammenhang noch keine vergleichbaren Urteile durch das Schiedsgericht.
Ferner wurde von unseren Anwälten noch geprüft, ob eventuell ein Anspruch deutscher Gläubiger besteht, auf Tätigwerden der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des BIT. Diesen Anspruch könnte man generell vor einem deutschen Gericht geltend machen. Da das BIT grundsätzlich ein „State-to-State“ Verfahren vorsieht, wäre die Bundesrepublik ohne Zweifel der geeignetste Kläger. Da sich Bundesrepublik jedoch weigert, ein Verfahren einzuleiten, stellt sich die Frage, ob die Geschädigten Anleiheinhaber die Bundesrepublik dazu „zwingen“ können. Da das BIT keinen direkten Anspruch auf Tätigwerden der Bundesrepublik für so einen Fall vorsieht, müsste eine solche Tätigkeitsklage über das Grundgesetz in Verbindung mit sogenannten Schutzpflichten des Staates abgeleitet werden. Dies scheint aus Sicht der Anwälte jedoch hier kaum möglich zu sein. Da die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des
Bundesverwaltungsgerichtes festlegt, dass die Bundesrepublik in Bezug auf die Frage, wie Sie Ihren Bürgern im Ausland Rechtsschutz verschafft, ein weites politisches Ermessen zusteht, ist davon auszugehen, dass die aus unserer Sicht etwas „substanzlose“ Begründung der Währungsstabilität für ein Ausbleiben von gerichtlichen Anstrengungen ausreicht.
Es ist aus Sicht der SdK daher ratsam, den direkten Weg zu verfolgen, und direkt im Wege einer Klage vor dem Schiedsgericht die Ansprüche geltend zu machen. Hierzu werden wir nun zunächst noch kleinere juristische Details mit unseren Anwälten abklären, und innerhalb der kommenden sechs bis acht Wochen eine Klage vorbereiten.
Die Klage wird jedoch nur finanzierbar sein, wenn möglichst viele Klagewillige sich an dieser Klage beteiligen. Wir werden daher in der kommenden Woche eine Umfrage unter den Betroffenen starten, wie hoch die Zahlungsbereitschaft prinzipiell jedes einzelnen ist. Damit gehen Sie noch keine Verpflichtung ein, auch an der Klage teilzunehmen. Vom Ergebnis dieser Umfrage hängt dann ab, wie viel jeder einzelne zu der Klage beisteuern muss. Aktuell rechnen wir nur für gerichtliche Prüfung durch das Schiedsgericht, ob die Klage durch die einzelnen Investoren zulässig ist, mit Kosten von insgesamt ca. 280.000 – 350.000 Euro. Weiter Kosten würden im Laufe des Verfahrens hinzukommen. Ein Verhandlungstag würde dann ca. 12.000 – 18.000 Euro kosten. Da das Schiedsgericht in der Kostenfrage völlig frei ist zu entscheiden, wer welche Kosten zu tragen hat, können wir Ihnen leider keine genaueren Zahlen liefern. Da die Anzahl der SdK Mitglieder, welche durch die Griechenlandumschuldung betroffen ist, bei mittlerweile weit über 1000 liegt, welche ein Nominalvolumen von über 100 Mio. Euro an Altanleihen halten, wäre die Kostenbelastung für den einzelnen jedoch verkraftbar, sofern möglichst viele Betroffenen sich an der Klage beteiligen.

 

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