Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe
Den meisten hier dürfte es nicht darum gehen Hass gegen Religionen zu verbreiten! Es geht um die Sichtweise, ob Kinder für ihr gesamtes, weiteres Leben eine körperliche Veränderung erfahren sollen oder ob sie die Entscheidung später selbst für sich treffen dürfen.
Diejenigen die hier in einer Art Fundamentalismus, Antisemitismus und Rassismus schreien sind es doch, die alle an der Diskussion Beteiligte, unversöhnlich gegeneinander aufbringen wollen.
Da lohnt sich dann auch keine Entschuldigung mehr.
Sorry für die Unterstellung (deiner Ansicht nach - wohlgemerkt!)...denn sonst würde es eine Verleumdung der eigenen Religionszugehörigkeit bedeuten - und das macht wohl kein Jude (außer Judas).
falls zutreffend, entschuldige bitte.
.. der schrammt gewaltig am Thema vorbei und muß schon ganz schön verbittert sein !
entweder man ist für bschneidung oder man ist gleich antisemit, islamfeindlich, unintelligent, intolerant...so ist partnerschaften auf augenhöhe nicht möglich, wenn man nur gibt, versucht für vergangenes geradezustehen und nichts klar einfordert das wichtig im eigenen system ist...
bin überzeugt, daß die ausländerfeindlichkeit wieder steigen wird....schließlich ist diese verbohrtheit ganz deutlich gegen deutschland gerichtet...in anderen ländern werden verbote/einschränkungen ohne tamtam akzeptiert...unsrere politiker wieder verräter am eigenen volk : (
wenn Länder wie z.B. Schweden diese Beschneidungsrituale gesetzlich unterbinden, wird das von den Religionen akzeptiert..
..nur hier in D erfolgt der ganz, große Aufschrei, als wolle man via Holokaust die ganzen Juden gleich vernichten !
jetzt denke nun grad jeder wie wer will ;-)
http://translate.google.de/translate?hl=de&langpair=en|de&u=http://www.matthewtaylor.co.nz/2011/06/04/...inistry-of-mens-affairs/
Super Argumente.
Beschneidung ist anerkanntes Unrecht hat doch gerrade ein Gericht entschieden oder nicht ?
Ein Mönch im Mittelalter hätte auch behauptet Hexenverbrennung sei Pflicht und Got wohlgefällig !
Hier sind halt einige im Mittelalter stehen geblieben und fröhnen alten Bräuchen !
Mfg
Kalle
Ein Trost ist mir geblieben, ich kann die Schuld auf andere schieben.
Fordert von allen Toleranz für das beschneiden, aber benehmt euch wie die Vandalen im Forum..
.. glaub inzwischen der dümmste im Volk kapiert, um was es hier eigentlich geht, wenn hier Worte wie Holocaust und Endlösung im Zusammenhang ständig fallen.
könnten glatt aus ariva stammen ;-) ich lese derzeit auch in anderen Foren mit..wirklich interessant!
weiß Net ob das schon gepostet wurde
http://bazonline.ch/ausland/europa/...ber-Beschneidung/story/29632867
in deutschland herrscht eine scheintoleranz. auf den ersten blick unangenehme themen werden sofort
niedergebuegelt
WÜRDE DES MENSCHEN
Artikel 1
Würde des Menschen
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.
Artikel 2
Recht auf Leben
(1) Jede Person hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Artikel 3
Recht auf Unversehrtheit
(1) Jede Person hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
(2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
die freie Einwilligung der betroffenen Person nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Modalitäten,
das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Personen zum Ziel haben,
das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen,
das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.
Artikel 4
Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
Artikel 5
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
(3) Menschenhandel ist verboten.
Hinweis1: Medizinischer Fall ist es nur bei strenger medizinischer Indikation!
Hinweis2: Folter trifft da ausserdem deutlich zu!