Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Artikel 136 WRV
(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
Quelle: dejure.org
http://de.wikipedia.org/wiki/Phimose
Art 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
@Potzblitzzz:
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist auch ein elementares Grundrecht, steht sogar ausdrücklicher im Gesetz als das darin als Teilmenge enthaltene Recht auf Sexualität.
vielleicht ist das das Hauptproblem.
und somit strafbar !
§ 223 StGB - Körperverletzung
"Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
---
Genauso wie die Beschneidung von Mädchen und jungen Frauen.
Deppen die sowas billigen!
http://de.wikipedia.org/wiki/Beschneidung_weiblicher_Genitalien
*nur meine Meinung*
Auszug: Die Phimose beschreibt eine Vorhautverengung beim Jungen. Eine Phimose bewirkt, dass ein Zurückziehen der Vorhaut hinter die Eichel nicht mehr möglich ist. Es gibt unterschiedliche Erscheinungsformen der Phimose, welche unter „Definition und Fakten – Phimose bei Kindern“ beschrieben sind. Die Operation bei Phimose heißt Beschneidung / Zirkumzision.
Schätzungsweise 2 bis 4 Prozent aller Jungen werden innerhalb ihres Lebens medizinisch begründet beschnitten.
Es handelt sich hier um eine ambulante Operation. Durch die Phimose kann es bspw. zu Infektionen oder Schmerzen während der Blasenentleerung kommen. Auch können Blase oder Niere dadurch geschädigt werden oder Erektionsstörungen auftreten. Durch die Operation wird diesen Folgeschäden vorgebeugt bzw. können diese vermieden werden. Die Operation dauert ungefähr 20 Minuten.
aber...
Hexenverbrennung war doch auch eine religiöse Betätigung...
Ist die heute noch durch Art 4 GG geschützt?
inzwischen hat man wohl eingesehen, das das nicht mehr das Richtige zu sein scheint.
Die Freiheit des einzelnen findet bei der Einengung eines anderen seine Grenzen.
Religion ist für mich nur Verirrung. Und natürlich auch, alles was damit im Zusammenhang steht.
Gedankenvorschriften/- manipulation...
Das haste so und so zu sehen...WIR wissen was richtig ist.
Und solche Vorschriften von einer Institution, die im zweiten Weltkrieg Waffen gesegnet hat. Extrem glaubwürdig, oder?
Man sollte doch irgendwann mal anfangen dieses zu hinterfragen und nicht nur blöd und blind der Glaubens-/Gedankenvorgaben nachzuplabbern.
Und dazu zählt natürlich auch alles, was man meint, was mit der "Ausübung" eines Glaubens im Zusammenhang steht.
Und, hat hier mal jemand schlüssig dargelegt, warum es NICHT möglich ist, unbeschnitten seine Religion auszuführen?
Oh..entschuldigen Sie, aber meine Vorhaut stört doch schon sehr beim Beten. ??????????????????????????????
Bei Wikipedia gibt es ein Bild von einem P*nis (siehe unten), der wohl bereits im Kindesalter beschnitten wurde. Also ich (als Ungläubiger und Unbeschnittener) persönlich finde, wenn ich meine eigene Eichel anschaue, dass sie in dem Alter (25 Jahre) noch "besser" (satteres Rosa) aussah und noch heute "besser" aussieht (verweigere jedoch aus naheliegenden Gründen einen Photobeweis, und der Käfer-Avatar ist dazu unbrauchbar). Ich vermute, dass die Vorhaut die Eichel vor unnötiger mechanischer Belastung (etwa Reibung an der Unterwäsche) schützt und daher gerade heutzutage (zivilisatorisch) einen sehr praktischen Sinn hat. Außerdem meine ich auf dem Bild Narben an der Stelle zu erkennen, an der die Vorhaut abgetrennt wurde. Für mich persönlich wirkt das nicht wünschenswert.
Ich kann das Bild aus Ariva-Zensur-Gründen nicht direkt verlinken, verweise daher auf den Artikel Zirkumzision. Das erste Bild im Artikel. Vorsicht, die Beschreibung im Artikel stimmt nicht, der Mann wurde nicht im Alter von 25 beschnitten, sondern lediglich photographiert. Beschnitten wurde er 1981, wie man anhand der Bild-Daten erkennt: Penis, circumcised 1981 in Germany, age 25
http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision
http://de.wikipedia.org/w/...ten.jpg&filetimestamp=20091122120849
Es sehen doch nicht alle Dödel gleich aus, nur weil sie beschnitten wurden.
Wie so ist Mord an Nichtgeborenen erlaubt?