Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe
Vorher kann man ein Kind auch abtreiben, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/...it_Beratungspflicht_und_Indikationen
https://de.wikipedia.org/wiki/...ELebens.E2.80.9C_.28Schutzbereich.29
- Nein.
- Widerspruch gegen Art. 2 GG
- Dieser Widerspruch ist selbstverständlich höher einzuschätzen als das ebenfalls im GG verankerte Recht auf freie Ausübung der Religion
- Diskussion beendet.
Aber hier wird ein Galama drum gemacht, das ist nimmer feierlich.... Ich klink mich hiermit aus.
Amen.
Ein lebendes Embryo im Mutterleib darf nicht ermordet werden.
Die grundsetzliche Klärung wird noch kommen.
Dort ist man nicht wirklich zimperlich.
Da müssten doch die Glöckchen beim einen oder anderen Beschneidungsgegner klingeln...
"Mit dem verfassungsrechtlich verankerten Erziehungsrecht der Eltern hat das nichts zu tun, denn dieses ist grundsätzlich auf den Schutz des Kindes zu richten. Dieser Staat müsste auch einschreiten, wenn er Kenntnis erhielte, dass Eltern aus kulturellen Gründen die Füße ihrer Mädchen zu Klumpfüßen schnüren oder deren Ohrläppchen dauerhaft langziehen. Eine Kultur oder eine Religion, die eine regelmäßige Körperverletzung von Minderjährigen, insbesondere von zur persönlichen Abwehr Unfähigen im Programm hat, steht in einem Dauerkonflikt mit wesentlichen Zielen der Verfassung - und zwar umso tiefgreifender, je freiheitlicher und säkularer der Staat ist."
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/...schneidung-11802626.html
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"Nach geltender Rechtsprechung ist jeder ärztlicher Heileingriff eine Körperverletzung, für die es dann gute Gründe braucht. Der wichtigste gute Grund ist die Einwilligung des Patienten. Er ist so wichtig, dass selbst Eingriffe, die medizinisch ohne Alternative und erfolgreich waren, als Körperverletzungen gelten, wenn die Einwilligung fehlt. Sie allerdings kann zum Wohl des Kindes durch die Eltern erfolgen. Medizinische Fassungen dieses Kindeswohls sind im vorliegenden Fall umstritten. Es gibt eine ebenso umfassende wie letztlich unergiebige Debatte darüber, worin die hygienischen und epidemiologischen Vorteile einer Beschneidung liegen mögen. Dass sie deshalb schon bei Unmündigen zu erfolgen habe, behauptet auch in dieser Debatte niemand."
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/...indes-11801160.html
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http://www.rp-online.de/gesundheit/news/...-sich-die-haende-1.2324839
Reinheitsapostelei ist hier nicht angebracht... Wasch Dir lieber mal die Hände!
Nochmal der Link... Ich kenn ja den depressiven Reiter....
http://www.rp-online.de/gesundheit/news/...-sich-die-haende-1.2324839
Über 4000 Jahre lang war die Welt der Beschnittenen in Ordnung, jetzt kommt ein Richter der den Kinderanwalt spielt und sich um die beschnittenen Kinder Sorgen macht und behauptet, dass sei eine Körperverletzung und gehört verboten.
Wie alt ist dieser Richter? An was glaubt dieser Kinderanwalt? Er kann weder Jude, noch Christ noch Muslim sein, denn alle Glaubensrichtungen kritisierten sein Urteil scharf.
Warum kümmert er sich nicht um die Kinderprostitution und den Frauenhandel? Oder haben sie keine Rechte?
Soll jetzt die ganze Welt nach seiner Pfeife tanzen?
habt ihr beiden in meiner Abwesenheit den Bund fürs Leben geschlossen ?
Und wenn ja,so frage ich Dich, Kiiwii --
wurdest Du vorher ordentlich und von Amtswegen von HappyEnd geschieden,
oder begehst Du Bigamie ?
Und nun hat ein deutsches Gericht (ich halte nicht viel von der deutschen Justiz aber in dem Fall schon) entschieden, das jetzt mit der rituellen Messerstecherei ein Schlußpunkt gesetzt wird.
So ist das nunmal auf der Welt, alles hat ein Ende nur die Wurst hat 2.
Der jäger - unabdingbar für einen gesunden wildbestand.
ohne jäger hätten wir hier in bw ein problem - die wildsauen haben sich hier explosionsartig vermehrt. die machen alles kaputt. die jäger haben es geschafft die population wieder ins verhältnis zu bringen.
usw.
potz das ist leider die bitterer wahrheit - die du leider nicht kennst bzw. akzeptieren wirst.