Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe
Kindeswohl und Religionsfreiheit - was hat Vorrang? Der Bundestag will das schwierige Thema Beschneidung gesetzlich regeln. Tatsächlich gibt es gute Gründe, die westliche Liberalität im Umgang mit der Vorhaut genau zu überprüfen.
weiter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...likationen-a-845836.html
Als Ergänzung zu den Strafvorschriften der Körperverletzung könnte der Gesetzgeber rituelle Beschneidungen aus der Strafandrohung herausnehmen, wenn diese lege artis vorgenommen werden, das hieße: durch einen Arzt. Die Herausnahme aus der Strafandrohung bedeutet dann, dassunsere Rechtsordnung diesen Eingriff aus unserer rechtlichen und ethischen Sicht weiter für rechtswidrig, aber nicht für strafbar erachtet.
Wäre dieser diplomatische Weg eine Lösung, mit der alle Beteiligten leben könnten ?
Außerdem bezweifele ich, dass Ärzte das besser können als die extra dafür ausgebildeten Mohels. Wenn das Ärzte machen, die ihre Standardmethoden verwenden, wird es ein unnötig langer und quälender Akt.
Bei der typischen muslimischen Beschneidung im Alter von ca. 7 Jahren aufwärts finde ich eine Betäubung angebracht. Das sollte gesetzlich verankert werden.