GEZ - Jagd auf Schwarzseher
Es hat schon zahlreiche Klagen von Bürgern gegen die Zwangsgebühr gegeben - alle ohne Erfolg. Da müßte eigentlich die Politik ran. Doch das dürfte wohl nichts werden, denn die Parteien haben über die Intendantenposten und die Verwaltungsräte bei den öffentlich-rechtlichen Sender das Sagen. So ist das halt in Deutschland.
J.R.
Ich würde theoretisch folgendes tun wenn ich böse wäre :) (bin ich natürlich überhaupt nicht)
1. einfach nicht bezahlen, sie jedesmal von der Haustür wegschicken. TV und Radiogeräte leugnen (man sollte und darf das aber nicht). Sollte durch Zufall ein ein Gebühreneintreiber doch ein Radio oder TV bei mir nachweisen können, dann habe ich dieses Gerät genau seit GESTERN! Und keine Belge darüber, denn die brauche ich nicht! Man muss nur zu seiner Geschichte stehen. Fertig, wird halt ab Tag der Entdeckung gezahlt...auch wenn sie einem 10 mal die letzten Jahre berechnen wollen. Das funktioniert nicht wenn man konsequent ist.
2. alternativ um sich die Gebühreneintreiber für eine Weile vom Halse zu halten könnte man (aber man sollte und darf es nicht tun) sein TV und Radio korrekt anmelden. Nach einem Monat wieder kündigen mit der Begründung des Verkaufs, Einzugsermächtigung zurückziehen und dann getrost jede Nachfrage nach dem Verbleib der Geräte ignorieren (denn dazu ist man nicht verpflichtet). Gibt für lange Zeit Frieden.
Das alles stellt keine Empfehlung für rechtswidriges Handeln dar sondern sind nur meine unter freien Meinungsäußerung fallenden Gedanken zu diesem Thema.
der Türkei:
1. Die Lebensunterhaltskosten in der Türkei sind weitaus geringer als in anderen europaeischen Ländern. Das bedeutet, Ihr Einkommen, Ihre Rente, Ihr Erspartes reicht für ein angenehmeres leben als in Deutschland. Beispiele: 1 Brot kostet umgerechnet 0,14 Cent; ein 19 Liter Mineralwasserbehälter 1,98 Euro; 1 Kilo Tomaten 0,56 Cent
2. Das milde Klima mit mehr als 300 Sonnentagen im Jahr und einem Winter mit Temperaturen die angenehm sind.
3. Immobilienpreise wie vor 15 Jahren auf den Balearen oder dem spanischen Festland.
4. Durch den Tourismusboom steigen die Preise der Immobilien jedes Jahr und durch die bevorstehende EU-Mitgliedschaft wird sich dieser Trend fortsetzen.
5. Für Europäer ist der Erwerb von Wohneigentum in der Türkei einfach und sicher (incl. Grundbucheintragung-Tapu).
6. Eine Auslandsimmobilie ist eine zusätzliche und günstige Alterversorgung.
7. Eine sehr gute Infrastruktur mit ausreichendem Trinkwasser, Strom, internationalem Sateliten TV ist zu niedrigen Kosten vorhanden.
8. Lebensfrohsinn und gastfreundliche, neue internationale Nachbarschaft. Deutsch ist an der Türkischen Riviera die zweite ?Muttersprache?.
9. Die wunderschöne Landschaft der türkischen Riviera - nur ca. 3 Flugstunden von Europa entfernt. Eine der saubersten und schönsten Küsten mit bester Wasserqualitaet. Hier haben Sie alles: Leben, Ruhe, in der Sonne liegen, Ski fahren, in den Bergen wandern, faulenzen, Sport zu Wasser, zu Lande und in der Luft treiben.
10. Es gibt keine TV und Rundfunkgebühren
Bremse des Jahres: Die fortschritts-feindliche GEZ.
Die GEZ will ab dem kommenden Jahr für jedes internet-fähige Gerät TV-Gebühren kassieren. Nach Ansicht der CHIP-Redaktion bremst die GEZ damit gleich zwei Zukunftstechniken aus: "Aus den Fortschrittsmotoren Internet und Mobilfunk wird ein innovationsfeindlicher Gebühren-Generator für die GEZ."
Als noch fragwürdiger erachtet CHIP die Einschätzungen der GEZ zum Thema Mobilfunk: Sie will nicht nur DVB-H- oder DMB-Handys, die über eine Fernsehfunktion verfügen, mit Abgaben belegen. Vielmehr betrachtet sie auch die Mobilfunk-Standards GPRS und UMTS als Techniken für den TV-Empfang. Eine kühne Interpretation, so die CHIP-Redaktion: „Damit wäre fast jedes aktuelle Handy gebührenpflichtig – und zwar schon jetzt. Dass die öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt kein Handy-TV-Programm anbieten, setzt dem Ganzen die Krone auf.“
Mit der „Bremse des Jahres“ will CHIP die GEZ animieren, über zeitgemäßere Lösungen nachzudenken: „Das jetzige Gebührenmodell hat den Charakter einer Strafsteuer auf Internet und Mobilfunk. Statt Zukunftstechniken zu bremsen, sollte die GEZ die Segnungen der digitalen Technik nutzen, um verbrauchsorientiert abzurechnen: Nur wer tatsächlich öffentliche-rechtliche Sender via Handy oder PC nutzt, sollte Gebühren zahlen.“
Q: http://www.chip.de/news/c1_news_18968725.html
Handy-Schock: GEZ will sofort kassieren!
Ab 2007 gelten die Webfähigen Geräte als TV-Empfänger so steht´s im Rundfunkstaatsvertrag. Betroffen sind also nicht nur PCs, sondern auch Handys. Daoch es kommt noch besser: Laut GEZ wreden für GPRS- und UMTS-Handys schon jetzt 17,03 € pro Monat fällig. Rund 70 % der Deutschen, so Marktforscher Forrester, nutzen Handys mit GPRS. Gegenüber Chip bezeichnet die GEZ GPRS und UMTS als "Techniken für den TV-Empfang"
Die Gebührenpflicht bestehe, so GEZ-Sprecherin Nicole Hurrst, "seid es Handys mit diesen Funktionen gibt". Wer der Logik folgt und noch keine TV-Gebühren zahlt, muss sein Handy sogar rückwirkend anmelden.
Rundfunk oder Internet- eine Frage der Interpretation
Vodafone der Mobilfunk-Anbieter mit den derzeit meisten Handy TV-Sendungen, sieht das anders. Pressesprecherin Bettina Donges: "Die bei Mobile-TV verwendete Streaming-Technik ist kein klassisches Rundfunkverfahren". Dafür spricht, dass UMTS- oder GPRS_User bei der Einwahl eine IP_Adresse erhalten- deutliches Indiz für eine Wep-Verbindung.
Der kühnen Idee der GEZ sind nicht einmal die öffentlich-rechtlichen Sender verfallen, wie ein Beitrag im ARD-Organ "Media Perspektiven" zeigt: Dort wird UMTS als konkurrierende Technik zu mobilem Rundfunk dargestellt. Ob ein Handy-Besitzer mobiles Fernsehen überhabt nutzt, spielt keine Rolle, wie die GEZ versichert: "Die Gebührenpflicht besteht, egal ob und in welchem Umfang die Technik genutzt wird"
Wer keinen Fernseher hat, zahlt für´s Handy GEZ Gebühr
Laut GEZ müssen die meisten privaten User nicht zahlen, da so genannte Zweitgeräte "frei" bleiben. Anders siet es bei Selbstständigen aus, die ihr Handy beruflich nutzen. Auf sie kämen die 17,03 € pro Monat zu, zusätzlich zur Gebühr für den privaten Fernseher. Auch viele junge Erwachsene, die noch bei den Eltern wohnen und kein eigenes TV-Gerät nutzen, müssen zahlen. Egal ob Internet oder nicht-ab 1.Januar 2007 ist es ohnehin vorbei mit der Gebührenfreiheit. GEZ-Fander können über die Provider an die Kundendaten kommen: So ließen sich GEZ-Verweigerer leicht ausmachen. Die GEZ wollte dies nicht freiwillig ans Messer liefern: "Dazu müssten wir schon rechtlich verpflichtet wreden", sagt Bettina Donges.
Chip 04/2006 Seite 46
Gr.
Näheres bei www.vrgz.org
Hoffentlich schaffen die es, die manchmal etwas bizarren formalen Hürden einer Verfassungsbeschwerde sauber zu nehmen. In der Sache sollten sie eigentlich gute Aussichten haben.
Drei Kläger ziehen vor das Bundesverfassungsgericht. Sie haben Beschwerde gegen den Rundfunkgebührenstaatsvertrag eingereicht. Dieser erfaßt ab 2007 die Internetnutzung.
von Oliver Haustein-Teßmer
Berlin - Harald Simon ist sparsam. Für sein kleines Unternehmen nutzt er weder Fernsehen noch Radio. Auch in seinem Auto hat er kein Empfangsgerät eingebaut. "Ich brauche das nicht, das ist die Rundfunkgebühr nicht wert", sagt der Computerfachmann aus Eltville am Rhein, der nebengewerblich als EDV-Betreuer unterwegs ist.
Ab 2007 nützt ihm dieses Kostenbewußtsein nichts mehr. Denn Simon braucht für seinen Nebenerwerb internetfähige Computer. Ab kommendem Januar werden diese Rechner nach dem dann veränderten Rundfunkgebührenstaatsvertrag ebenfalls gebührenpflichtig.
Simon ärgert sich. "Man hat doch keine Wahl mehr! Als Unternehmer müssen Sie Ihre Umsatzsteuer über das Internet erklären, damit kommt künftig der Gebührenzwang", sagt er. Der EDV-Experte ist mit seiner Meinung nicht allein.
"Eingriff in die Entscheidungsfreiheit"
Gegen die Ausweitung der Rundfunkgebühren haben drei Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht. "Die Neuregelung ist ein Eingriff in die Entscheidungsfreiheit", sagt die Anwältin der Beschwerdeführer, die Kommunikationsrechtlerin Petra Marwitz aus Frankfurt am Main.
Es sei nicht der primäre Zweck der betroffenen Computer, Rundfunk damit zu empfangen - selbst wenn dies prinzipiell möglich ist. In der Regel würden diese Geräte beruflich genutzt, um E-Mails zu verschicken, im Internet zu recherchieren oder Online-Banking zu betreiben, erläutert Marwitz.
Warnung vor Mehrkosten für Lehrer
Die Juristin warnt vor einem Paradigmenwechsel in der Gebührenerhebung. Aus ihrer Sicht trifft die Neuregelung nämlich ebenso Lehrer oder Richter, die zu Hause am Abend noch beruflich am heimischen PC arbeiten. Sie müßten künftig außer der privat zu entrichtenden Rundfunkgebühr für das Erstgerät zusätzlich die Zweitgebühr für die dienstliche Nutzung des Computers entrichten.
Die erst in diesem März gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler, der Marwitz außerdem vorsitzt, unterstützt die Klagenden in Karlsruhe, einen PC-Berater, einen Handelsvertreter und einen Studenten, der einen Online-Shop betreibt.
Harald Simon ist eines der Vereinsmitglieder. Er hat versucht abzuschätzen, wie teuer die neue Gebührenordnung die Betroffenen kommen würde. Der geänderte Staatsvertrag sieht vor, daß internetfähige Rechner und Mobilgeräte künftig mit derselben monatlichen Gebühr wie Fernseher belegt werden. Dies wären 205 Euro pro Jahr.
400 Millionen Euro Mehreinnahmen für GEZ geschätzt
Der EDV-Fachmann geht davon aus, daß allein rund zwei Millionen bisher von Rundfunkgebühren ausgenommene, überwiegend kleinere Selbständige und Gewerbetreibende zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Das machte Mehreinnahmen von rund 400 Millionen Euro im Jahr für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) aus.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hat in ihrem 15. Bericht niedrigere Zahlen genannt, etwa 30 Millionen Euro jährlich. "Ich glaube, daß jegliche Kalkulation die Tragweite des neuen Staatsvertrags gar nicht erfaßt", sagt die Anwältin der Kläger gegen die Internetgebühr.
Für Petra Marwitz sind die Hauptprobleme die künftigen Doppelzahler sowie die schwammige Formulierung "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" im Staatsvertrag. Diese Klausel lasse zu, daß zum Beispiel Laptops oder internetfähige Multimedia-Handys neben einem Erstcomputer sogar extra mit Gebühren belastet würden: Als mobile Empfänger würden sie nicht mehr unter die Befreiung für Zweitgeräte fallen.
Q: http://www.welt.de/data/2006/03/31/868264.html
viel Glück! den Klägern, weil der Staatsvertrag Betrug am Bürger ist.
Gr.
Ich darf nochmals wiederholen:
Das öffentlich-rechtliche Fernsehen genießt eine "Bestandgarantie", weil allein die Öffentlich-Rechtlichen die mediale "Grundversorgung" sicherstellen. So hat das Bundesverfassungsgericht in diversen Urteilen entschieden. Und aus der "Bestandgarantie" leitet sich auch das Recht von ARD und ZDF ab, über die GEZ Zwangsgebühren zu erheben.
Diese "Bestandsgarantie" muss irgendwann mal modifiziert werden und an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Wenn man, der Ansicht ist, politisch, und auch wohl beim Bundesverfassungsgericht, eine müsse eine mediale "Grundversorgung" durch öffentlich rechtliche Anstalten stattfinden, was ich , wie viele andere wohl auch nicht meinen, aber das lassen wir mal so stehen, dann kann das aber überhuapt keine Rechtfertigung für diesen HOHEN Gebühren sein.
Was soll man denn unter "medialer" Grundversorgung verstehen? Denke mal alle Spielfilme, Quizshows, Popmusiksendungen, Dailysoaps, oder Gerichtssendugnen fallen wohl nicht darunter, weil diese Versorungn, falls überhaupt notwending bereits von den anderen Fernsehsendern übernommen wird.
Man könnte u.Umständen argumentieren, es müsse neutrale Nachrichten geben, und man könnte hi und da auch Infosendungen als erforderlich erachten, Politische Diskussionen, oder auch mal Reportagen. Auch Sport soll eine Art Grundversorung sein, da kann man streiten, ob das nicht schon längst durch die Privaten komplett gedeckt ist.
Wenn das dann notwenidg sein sollte, dann reicht aber ein Sender nach NT-V Vorbild, aber mit Schwergewicht Politik eben. Auch die Dritten könnten sich auf ein Lokalstudio beschränken, einge Filme und Diskussionen brauchen die nicht produzieren.
Und ob man überhaupt mehrere Sender dann braucht, um die "mediale Grundversorgung" sicherzustellen, ist mehr als zweifelhaft.
Gut, dann eben ein Sender, gleiches Programm kann über Radio ausgestrahlt werden - und für so einen Sender, NTV- lebt nur von Werbeeinnahmen - sind ja wohl 500 MIo oder so im Jahr genug!
Dann würde jeder eben 10 Euro im Jahr bezahlen und gut ist!
Alles andere ist Zwangsfernsehen!
Im Text sieht er richtig aus. Aber wenn man draufklickt, landet man ganz woanders. Verlinkt wird auf etwas Nichtexistierendes bei Ariva (ich will das hier nicht angeben, sonst wird noch so ein krauser Link daraus).
Ariva hat irgendwie die Verlinkung demoliert. Da ich das ganze mit dem Editor geschrieben habe, dabei keinerlei HTML verwendet habe, und den Text dann mit Copy-und-paste in Firefox kopiert habe, fühle ich mich vollkommen unschuldig.
Ich versuche es nochmal:
www.vrgz.org
(Diesmal habe ich direkt in das Antwort-Fenster geschrieben, ohne Editor und anschließendes Rüber-copy-und-pasten.) Mal sehen.
Und logisch ist das auch nicht.
Die mogeln offenbar was dazu, wenn man den Link ohne http:// rein setzt.
Warum das?
(Jetzt sollte eigentlich von Ariva sowas wie "It's not a bug, it's a feature" kommen.)
Na gut. Wenn man es weiß, kann man damit leben.
Dann geht ein neues Fenster auf, und indem musste den link einfügen, allerdings dann ohne Http//, denn das wird da schon vorgelegt. Gibste es trotzdem mit ein funzt der link wieder nicht.
Glaube es geht nur über die Funktion, denn ich hatte auch mal solche Probs, und hatten einen link wohl 4 gepostet und nie funzte es.
(mal abgesehen von leuten die kabel haben)
aber das wäre doch ein argument keine gez zu zahlen ...
der tobber
Weitere Informationen
Eine neuerliche Entscheidung der Ministerpräsidenten, in welcher Höhe die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer am Ende ausfallen soll, schließt Stadelmaier aus.
Auf Arbeitsebene werde jedoch geschaut, ob die vorgebrachte Kritik ein ernstes Problem für die Unternehmer darstelle, betonte er. Aus seiner Sicht versuchten die Verbände jedoch einen Ausnahme-Tatbestand als Regelfall zu konstruieren.
Proteste des Mittelstandes
Von Januar 2007 an sollen private Computer-Nutzer mit Internet-Anschluss GEZ-Gebühren für ihre Geräte zahlen, wenn sie nicht bereits für Fernsehen und Radio bei der GEZ gemeldet sind. Bei Selbstständigen und Unternehmen sollen die beruflich genutzten Geräte jedoch zusätzlich mit Gebühren belegt werden.
Dies hatte in den vergangenen Wochen zu massiven Protesten geführt. Unter anderen hatten der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks die Aussetzung der Computer-Abgabe verlangt. Zugleich plädierten die Verbände für eine Veränderung des bestehenden Gebührensystems.
Das Verfassungsgericht soll Klärung bringen
Stadelmaier unterstrich, dass die Frage nach einer anderen Form der Rundfunkgebühr statt der bisherigen Einzelgeräteabgabe derzeit Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sei. Deshalb sei es „einfach klug“, die Entscheidung der Karlsruher Richter abzuwarten, bevor eine Diskussion über eine Umstellung der Rundfunkgebühr erfolgt.
Gegen eine Gebühr für Computer hatte die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Verband hofft Sprecher Kai König zufolge, dass das Gericht noch in diesem Jahr eine mündliche Verhandlung anberaumt. Der Verband hatte sich im März gegründet und nach eigenen Angaben mittlerweile rund 500 Unterstützer gewonnen, zu denen er Verbandsmitglieder und Spender für die Klage in Karlsruhe zählt.
(avs/ddp)
Q: http://focus.msn.de/digital/pc/computer_nid_32561.html
beim Abzocken sind sich unsere Politiker doch immer einig :-(((
irgendwann werden sie aus Berlin getrieben,
spätestens wenn Deutsche Soldaten nach Israel fahren,
dann können Sie zusperren.
Gr.
Ich bin durchaus Freund der gebührenbezahlten Öffentlich-Rechtlichen.
Aber in dem Falle werde ich denen sagen: "Tut mir leid, Freunde, aber ich nutze meinen Computer nicht mehr für den Unterricht."
Gruß
Talisker
Ich zumindest bin nicht gewillt doe gagen für Gottschlak und Konsorten zu zahlen und auch nicht für diese andauernden Volksmusiksendungen. Ein privater Spartenkanal für sowas fürde sich sicher lohnen - man kann in den Werbepausen endlos Heizdecken und Pillekram an die korrekte Zielgruppe bringen. Das ganze ÖRF ist genau so eine Lobbycrew wie jede andere - da gehts um Privilegien die bezahlt werden müssen!
Aber ich werde die Typen dabei jedenfalls nicht unterstützen.
Gruesschen
Der WOLF
Die vom nächsten Jahr an geltende Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer wird nach Berechnungen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) deutlich weniger zusätzliches Geld in die Kasse bringen, als von Wirtschaftsverbänden geschätzt. Norbert Seidel, Vorsitzender des GEZ-Verwaltungsrats und stellvertretender WDR-Intendant, erklärte heute, die in jüngster Zeit veröffentlichten Modellrechnungen und Stellungnahmen gingen "in der Mehrzahl von falschen Tatsachen aus".
Seidel verwies darauf, dass die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegte Gebührenpflicht für "neuartige Rundfunkgeräte" in Privathaushalten so gut wie keine Rolle spiele, "da praktisch alle Haushalte herkömmliche Radios und Fernsehgeräte bereithalten, sodass keine zusätzliche Gebühr anfällt". Außerdem seien von der neuen gesetzlichen Regelung nur Unternehmen und Betriebe betroffen, die bisher keine Rundfunkgeräte angemeldet haben. Wenn herkömmliche Geräte nicht vorhanden sind, aber internetfähige Computer, "so ist ab 1. Januar 2007 lediglich eine Rundfunkgebühr im Monat zu zahlen, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Computer".
Die GEZ rechnet für diesen nicht-privaten Bereich mit einer Steigerung von 50.000 Geräten, für die künftig Gebühren zu zahlen sind. Das entspricht einem Potenzial von rund 10 Millionen Euro. Diese Summe werde jedoch voraussichtlich noch nicht im ersten Jahr erreicht, für das die GEZ mit rund 2 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen rechnet, und sich dann sukzessive aufbauen.
Mehrere Wirtschaftsverbände hatten die neue Gebühr massiv kritisiert und wesentlich höhere Summen genannt. Allein für den Einzelhandel hatte deren Verband etwa 20 Millionen Zusatzkosten pro Jahr errechnet. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hielt Schätzungen von 30 Millionen im Jahr 2009 für "deutlich zu niedrig angesetzt".
Quelle: heise.de
Euer
Einsamer Samariter
Für die Silvesternacht plant die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) etwas ganz Besonderes: eine Art juristische Zaubershow. Um Punkt null Uhr verwandelt sie, Abrakadabra, Handys, Navigationsgeräte und Bürocomputer in Fernsehapparate - per Federstrich.
All diese Geräte gelten ab dem ersten Januar als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" - denn theoretisch kann man mit ihnen die Tagesschau per Internet ansehen. Das soll fortan reichen, um für sie die GEZ-Gebühren einzufordern: bis zu 17,03 Euro pro Monat, wie für einen Fernseher.
Die skurrile Sonderabgabe gilt für alle Geräte, die als "Internet-Rechner" eingestuft werden. Neben Handys, die den Datenfunk UMTS beherrschen, gehören dazu vor allem Bürorechner.
Zwar sind die privaten Haushalte von der neuen Regelung kaum betroffen. Sofern sie ihr TV-Gerät daheim bereits ordnungsgemäß angemeldet haben, bleiben UMTS-Handy oder Navigationsgerät im Auto frei von Zusatzgebühren. Trotzdem ist die Zahl derer, von denen die GEZ ab Januar abkassieren will, groß. Zahlen sollen künftig
* Bäckerfilialen mit Kassensystemen, die per Internet vernetzt sind;
* rund 150.000 niedergelassene Ärzte und Apotheken, die durch die Gesundheitsreform gezwungen sind, internetfähige PC einzusetzen;
* Außendienstler, die mit modernen Navigationsgeräten unterwegs sind;
* mehrere Millionen Freiberufler und Telearbeiter, die zu Hause am PC tätig sind;
* Universitäten, die für viele Bürostandorte extra zahlen sollen.
Sie alle nutzen Rechner, die fortan als "Rundfunkempfangsgeräte" gelten. Dass sie ausschließlich dazu dienen, Rezepte auszustellen, Gutachten zu erstellen oder Zeitungsartikel zu schreiben, schert die Gebühreneintreiber nicht. Selbst wenn Computer, Handy oder Organizer gar nicht ans Internet angeschlossen sind, schützt dies nicht vor den GEZ-Detektiven.
Die neuen Regeln grenzen an Satire: Wer von zu Hause aus arbeitet, wird als Strafe für diesen Fleiß noch einmal zusätzlich zur Kasse gebeten: Ein beruflich genutzter PC gilt als zusätzlicher Standort eines Unternehmens. Wenn also ein Handwerker vom Spiele-PC im Kinderzimmer des Sohnes aus seine Steuererklärung ans Finanzamt schickt, muss er ein zweites Mal Fernsehgebühr bezahlen - zusätzlich zur Glotze im Wohnzimmer. Und wenn er außerdem noch ein modernes Navigationsgerät im Auto benutzt, um zu Kunden zu gelangen, löhnt er ein drittes Mal: macht zusammen über 600 Euro pro Jahr.
Wirtschaftsverbände und Betroffene beschimpfen diese Mehrbelastung als "Abzocke" und "Zwangsabgabe". "Rechner sind heute unverzichtbare Alltagsgeräte", sagt die Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz, "bislang kann sich jeder selbst entscheiden, ob er sich ein Autoradio einbaut oder nicht. Aber bei PC habe ich diese Wahlfreiheit nicht." Daher hat Marwitz für den Verein der Rundfunkgebührenzahler gegen die neue Regelung in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Wieder einmal treffe es vor allem die kleinen Betriebe, klagt Alexander Legowski vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Denn Großunternehmen bleiben weitgehend ungeschoren. Selbst wenn sie an einem Standort Tausende PC betreiben, wird nur einmal zusätzlich die Rundfunkgebühr fällig.
Obwohl sie oft als Buhmann herhalten muss, hat die GEZ die neuen Regeln nicht selbst ersonnen - sie ist nur ausführen- des Organ. Verantwortlich sind vielmehr die 16 Länderchefs, die 2004 den sogenannten 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag abnickten. Am 1. April 2005 trat er in Kraft - doch erst einmal passierte nichts. Denn die Beteiligten hatten Stillhalten vereinbart: Zunächst verzichteten sie auf das Eintreiben der Gebühren - bis Januar 2007.
Die neue PC-Abgabe wirkt nicht nur deshalb weltfremd, weil die wenigsten Ärzte an ihrem Praxisrechner "Julia - Wege zum Glück" schauen dürften. Auch ist das Internet-Angebot der Öffentlich-Rechtlichen noch eher bescheiden. Von einem Komplettangebot kann nicht die Rede sein.
Einzig die Radiosender der ARD sind großenteils per Streaming im Netz vertreten - auch wenn sich die Zahl der Internet-Hörer in Grenzen halten dürfte. Als aber folgerichtig vorgeschlagen wurde, lediglich eine Radio-Pauschale von monatlich 5,52 Euro auf Internet-Geräte aufzuschlagen, stellte sich das ZDF quer: Der Mainzer Sender wäre beim Griff ins Portemonnaie von Internet-Nutzern leer ausgegangen, weil er kein Radio anbietet. So kam es, dass ab Neujahr UMTS-Handys als Fernseher gelten und gebührenpflichtig werden.
Beim ZDF selbst rechnet man die finanzielle Belastung klein. Aus dem Topf der Rundfunkgebühren bekomme der Sender pro Monat und Haushalt lediglich 4,39 Euro ab, heißt es auf der offiziellen Website, "4,39 Euro - eine halbe Kinokarte, ein Kännchen Kaffee". Diese Rechnung verschweigt, dass das Gebührenaufkommen der Öffentlich-Rechtlichen in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen ist, bis auf derzeit gut sieben Milliarden Euro jährlich - umgerechnet in die ZDF-Währung macht das über 1,5 Milliarden Kaffeekännchen.
Und die Begehrlichkeiten wachsen weiter, etwa auf die Sportübertragungsrechte. Nun soll die PC-Gebühr zusätzliches Geld in die Kassen spülen: 30 Millionen Euro jährlich sagen die einen, 160 Millionen schätzen andere.
Die Wirtschaftsminister der Bundesländer sehen das mit Sorge: Seit 1997 haben sie wiederholt gewarnt, PC-Gebühren seien ein "Hemmnis für eine dynamische Entwicklung". Die Internet-Abgabe werde "die vielfältigen Bemühungen zur Förderung der Anwendung dieser Technologie konterkarieren".
Bislang perlten derlei Einwände an den Verantwortlichen der Länder und Sender ab. Im August wollen sie sich erneut beraten. Öffentlich äußern möchte sich zu dem kontroversen Thema niemand, aber ein Zurückrudern gilt als denkbar: Statt Fernsehgebühren wären dann nur Radiogebühren fällig, also 5,52 Euro. Zum Trost, so wird spekuliert, werde das ZDF möglicherweise an den Erträgen beteiligt, obwohl es gar keine Radioprogramme anbietet.
An dem Grundübel würde auch dieser Kompromiss nichts ändern: an der Fixierung auf Geräte. Dieser Anachronismus stammt aus der Nachkriegszeit, als elektronische Geräte etwas Seltenes waren, nicht omnipräsente Ramschware. Würde man dagegen die Gebühren konsequent pro Haushalt erheben, wäre die unsinnige Mehrfachbelastung aus der Welt. Außerdem brauchten die Sender auch keine Angst mehr vor der Abwanderung der Zuschauer ins Internet zu haben. Denn selbst wenn die Gebührenzahler sich die informationelle Grundversorgung lieber im Netz als vor der Glotze besorgen, würden sie ihr Geld bekommen.
Seit Jahren schon fordern Experten diese Reform; doch den Verantwortlichen fehlt dafür anscheinend der Mumm. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel fällt durch höfliches Schweigen auf. Auf der Cebit-Messe im März hatte sie noch vollmundig ein "Regierungsprogramm für die Informationsgesellschaft" angekündigt, schließlich wird 2006 das "Informatikjahr" gefeiert. Bisher wartet man vergebens darauf, dass sie ihr Versprechen einlöst.
Andere Politiker sind schon einen Klick weiter. Die Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten haben die Brisanz der PC-Abgabe erkannt. Sie wollen sich nach der Sommerpause eine Anhebung ihrer eigenen Büropauschale um 17 Euro genehmigen - als Ausgleich für die Internet-Gebühr, die sie zuvor selbst durchgewinkt hatten.
spiegel.de
Die Gebühreneinzugszentrale GEZ und die Rundfunkkommission der Länder weisen Kritik an der ab Januar fälligen Rundfunkgebühr auf internetfähige Computer und Handys zurück.
GEZ-Geschäftsführer Hans Buchholz sprach am Mittwoch von "Kampagnen von Verbänden und Lobby-Kreisen". Der Chef der für die Rundfunkkommission federführenden rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, wies die Forderung nach einer Aussetzung der PC-Gebühr zurück. Sie sei klar im Staatsvertrag geregelt. Einen Bedarf zur Änderung der gesetzlichen Regelung sehe er nicht.
Ab 1. Januar 2007 gilt die neue Gebühr für jene Unternehmer, die bislang noch keine GEZ-Gebühr bezahlen, aber Fernsehen über Computer oder Handy empfangen können. Allerdings wird pro Betrieb die derzeit monatliche Rundfunkgebühr von 17,03 Euro nur einmal fällig - egal wie viele der neuartigen Empfangsgeräte das Unternehmen hat, wie Buchholz versicherte.
Ihm zufolge sind nur etwa ein Million der bundesweit drei Millionen Unternehmen bei der GEZ angemeldet - obwohl in den meisten Firmen zumindest Radios vorhanden seien. Aufgrund dieser "Erfahrung" geht Buchholz davon aus, dass 2007 nur etwa 50 000 der geschätzten 1,3 Millionen mit internetfähigen Empfangsgeräten ausgestatteten Firmen Gebühren an die GEZ überweisen werden. Da die Betriebe außerdem erst ab Januar angeschrieben würden, erwartet er 2007 statt zehn nur zwei Millionen Euro zusätzliche Einnahmen. 2008 kalkuliert er mit 12 Millionen, 2009 mit 22 Millionen Euro aus der PC-Gebühr. Ab 2010 sollen dann jährlich 30 Millionen Euro durch die neue Abgabe in die GEZ-Kassen fließen.
Künftig werden die GEZ-Beauftragten Buchholz zufolge auch "sicher etwas intensiver" die Anmeldung von Computer überprüfen. Bereits heute liege der Schwerpunkt der Kontrollen bei Freiberuflern und Unternehmen, "weil wir da die größte Dunkelziffer haben".
Heftige Kritik an der zusätzlichen Rundfunkgebühr hatten jüngst der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Steuerzahlerbund geübt. Zugleich plädierten die Verbände für eine Reform des bestehenden Gebührensystems.
Der Generalsekretär der nordrhein-westfälischen FDP, Christian Lindner, verlangte, die neue Computergebühr ganz auszusetzen und eine deutlich geringere allgemeine Medienabgabe einzuführen. "Dies wäre eine faire, transparente und effektive Finanzierung", sagte er. Zudem würde dadurch die GEZ überflüssig.
Der medienpolitische Sprecher der Düsseldorfer CDU-Landtagsfraktion, Michael Brinkmeier, wandte ein, die Verbreitungswege für Rundfunk würden sich so vervielfältigen, "dass die alte GEZ-Systematik immer weniger greift". Er verlangte stattdessen eine haushalts- oder personenbezogene Abgabe.
GEZ-Chef Buchholz wandte ein, schon jetzt gebe es de facto eine Haushaltsabgabe, weil fast alle Haushalte Rundfunkgebühren zahlten.
Nach früheren Berechnungen würde eine Umstellung auf eine reine Haushaltsabgabe ohne Sonderregelungen allerdings ein Minus von rund vier Prozent der GEZ-Gebühren bedeuten, fügte er hinzu.
Von Christina Denz, ddp, spiegel.de
Ich kann mir sogar vorstellen, dass politische Magazine, historische Reportagen etc. auch ihre "Sponsoren" finden würden. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass man damit nicht mehr unabhängig wäre.
Aber es ist natürlich einfacher den Bürger abzuziehen und damit eine gesicherte Geldquelle zu haben, als sich freier auf dem Markt bewegen zu müssen.
ALSO: Entweder man besorgt sich einen Schein vom Sozialamt - oder man meldet eben nur ein Radio an und fertig!
5€ finde ich ok - 17€ dagegen eine bodenlose Frechheit für etwas, das ich mir als Konsument/Kunde noch nichteinmal aussuchen kann. Ist irgendwie so, als müßte ich dafür bezahlen, wenn ich das Kino nur betrete - und mir dann noch zu 80% im Monat Filme angucken, die ich gar nicht sehen will.
Und nun noch Gebühren für den PC - die spinnen wirklich - in welchen Land der Erde gibts sowas eigentlich noch?!
Wirtschaft fürchtet Kosten in Millionenhöhe
Durch die ab Januar 2007 fällige Rundfunkgebühr für internetfähige Computer sieht die Wirtschaft deutlich höhere Kosten auf sich zukommen als von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bisher angenommen.
In einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden internen Papier des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) geht der Verband von einer Mehrbelastung zwischen 166 Millionen Euro und 756 Millionen Euro für die 3,5 Millionen Unternehmen aus.
Der Rundfunkstaatsvertrag sieht die Gebührenpflicht für alle internetfähigen Geräte bereits jetzt vor, bis Ende 2006 wird die Abgabe jedoch noch nicht erhoben. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der Sendeanstalten erwartet lediglich zehn Millionen Euro Mehreinnahmen und 50 000 betroffene Firmen. Diese Zahl sei ein Ablenkungsmanöver, heißt es beim DIHK. Das Problem solle heruntergespielt werden.
Bis zu 756 Millionen Euro Kosten
Der Verband geht anders als die GEZ davon aus, dass mindestens 2,5 Millionen Betriebsstätten im kommenden Jahr erstmals gebührenpflichtig werden, weil sich dort ein PC befindet. Würden die Unternehmen mit der niedrigeren Radiogebühr von 5,52 Euro im Monat zur Kasse gebeten, summiere sich der Aufwand auf 166 Millionen Euro. Verlangt die GEZ ab 2007 die Fernsehgebühr von 17,03 Euro für PCs, kommt der DIHK auf 511 Millionen Euro.
Für die verbleibende Zahl von rund einer Million Firmen ändere sich nichts, weil dort bereits ein Gerät angemeldet sei und Gebühren bezahlt würden. Noch teurer wird es nach Verbandsberechnungen, wenn ein Drittel der Betroffenen über eine zweite Betriebsstätte oder Filiale mit PC verfügt. Dann gebe es rund 3,7 Millionen gebührenpflichtige Standorte, und die Kosten könnten bis auf 756 Millionen Euro anwachsen.
GEZ-Gebühr für Bankautomaten und Windräder
Außerdem bemängeln die Verbandsfachleute viele Grauzonen im Rundfunkstaatsvertrag, in dem die Gebührenpflicht für PCs oder Internethandys von den Ländern eingeführt wurde. Es sei offen, für welche internetfähigen Geräte gezahlt werde müsse, beklagt der DIHK. Bankautomaten, Windkraftanlagen oder elektronische Kassen könnten auch davon betroffen sein.
Quelle: avs/Reuters
Euer
Einsamer Samariter