GEZ - Jagd auf Schwarzseher
Der Peilwagen und andere Mythen – wie die Kontrolleure für Rundfunkgebühren wirklich arbeiten
Von Joachim Huber
Wenn lamentiert wird, dass Berlin in so vielem nur Mittelmaß ist, wird etwas immer vergessen: Berlin ist Deutschlands Hauptstadt der Schwarzseher. Zehn Prozent der Berliner haben ihren Fernseher nicht angemeldet! Das bedeutet auch: Hervorragende Jagdgründe für die so genannten „Rundfunkgebührenbeauftragten“, die GEZ- Kontrolleure, die, so stellt man sich es jedenfalls vor, mit ihren Peilwagen durch die Straßen fahren. Im Wagen: ein Dauerpiepsen von unangemeldeten Geräten, die sie aufspüren und deren Besitzer sie mit einem hohen Strafgeld belegen. Oder läuft das etwa ganz anders?
Ein Anruf bei Anke Naujock aus dem Justiziariat des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) entzaubert gleich den ersten Mythos auf: Es gebe gar keine Peilwagen, sagt sie. Die Gebührenkontrolleure sind zu Fuß unterwegs. Ob man mitgehen könne? Auf keinen Fall, sagt Anke Naujock. Nach wie vor fürchten die Sender, dass ein Journalist die schwierige, mühsame Tätigkeit des Rundfunkgebührenbeauftragten nicht richtig zu würdigen noch fair zu schildern bereit ist. Offenbar kommt es dabei immer wieder zu hässlichen Szenen, die der Öffentlichkeit lieber verborgen bleiben sollen.
Dafür liest Frau Naujock aus dem „Merkblatt“ für den Rundfunkgebührenbeauftragten vor: „Es sind so viele falsche Gerüchte über die Rundfunkgebührenbeauftragten im Umlauf!“
Grundsätzlich: Ein Rundfunkgebührenbeauftragter sei ein Mensch wie du und ich, erklärt Frau Naujock: Er arbeitet in freier Zeiteinteilung, auf Provisionsbasis. Seine Arbeit ist eigentlich Beinarbeit im Planquadrat. Aufgestachelt von der statistischen Gewissheit, dass in jedem deutschen Haushalt ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit gehalten wird, in Berlin aber nur vier von fünf Haushalten ihrer Gebührenpflicht nachkommen, gleicht der Kontrolleur in einem festumrissenen Gebiet (Wildern ist strafbar!) die Meldedaten mit den GEZ-Anmeldedaten ab. Dort, wo gewohnt, aber nicht für Radio und Fernsehen bezahlt wird, da nimmt er Witterung auf, aber er geht nicht gleich außer Haus. Erst werden Formbriefe verschickt, ob nicht doch und zufällig irgendwo ein Rundfunkgerät…
Radiohörer im Kreuzfeuer
Diese Mailing-Aktionen sind erfolgreich. „Die Erfolgsquote lag im Jahr 1999 bei 14 Prozent, im Jahr 2000 bei 12,6 Prozent und im Jahr 2001 immer noch bei 7,5 Prozent Zumeldungen von Rundfunkempfangsgeräten(!)“, heißt es stolz in einem Schreiben, das das SFB-Justiziariat an einen Hörfunkteilnehmer geschickt hat. Denn diese Nur-Radiohörer, die geraten einmal im Jahr ins Kreuzfeuer des Sender-Mailings. Wem das zu blöd ist, der kann sich bei der GEZ von der Mailing-Liste streichen lassen. Wer nicht, der muss sich äußern, schriftlich oder dem Kontrolleur gegenüber.
Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist der Angesprochene/Angeschriebene zur Auskunft verpflichtet. Zwischen SFB, heute RBB, Außenstelle Berlin, und dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht tobt seit Jahren ein erbitterter Streit darüber, zu welcher Auskunft der Rundfunkteilnehmer verpflichtet ist . Der Datenschützer sagt, er sei nur zu „Positivauskünften“ verpflichtet. Beispiel: „Ja, ich fühle mich gebührenpflichtig.“ Ansonsten darf er schweigen. Für die Juristen des SFB darf er überhaupt nicht schweigen, „vielmehr besteht ein Anspruch auf eine auf die Frage bezugnehmende konkrete Antwort.“ Die beispielhafte Auskunft auf die Frage, ob der Nur-Hörfunkteilnehmer auch sicher kein Fernsehteilnehmer sei, heißt dann: „Ich halte nach wie vor kein Fernsehgerät zum Empfang bereit.“ Das ist dann eine Negativauskunft, die in Ordnung geht.
Klar ist, Schweiger, Nur-Radiohörer oder GEZ-freie Haushalte lassen den Kontrolleur nicht ruhen. Er sucht weiter nach Indizien; welche, das hat ihm das Merkblatt längst eingebläut: „Tatsächliche Anhaltspunkte für das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes liegen zum Beispiel vor, wenn sich auf dem Dach oder am Gebäude eine Antenne oder eine Satellitenschüssel befindet, der Ton eines Rundfunkempfangsgerätes aus der Wohnung schallt, wenn der bläuliche Schimmer eines Bildschirms aus der Wohnung erkennbar ist oder wenn am Kraftfahrzeug eine Antenne angebracht ist.“
Endstation Wohnungstür
Bei solchen Verdachten klingelt der Kontrolleur. Die Pflicht zum Öffnen besteht nicht. Wird mehrmals nicht geöffnet, wird der Kontrolleur einen Brief schreiben. Wer öffnet, ist zur Auskunft verpflichtet, es sei denn, der Öffnende gehört nicht zur häuslichen Gemeinschaft. Diese „liegt vor, wenn zwischen den in der Wohnung lebenden Personen eine persönliche Beziehung besteht, die nicht geschäftlich geprägt ist. Dies ist zum Beispiel der Fall bei einem Ehepaar, einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft, einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, bei im Haushalt zusammenwohnenden Verwandten, aber auch bei einer bloßen Wohngemeinschaft.“
Alle anderen Personen – Nachbarn, Vermieter, Besucher –sind zur Auskunft nicht verpflichtet. Steht aber die häusliche Gemeinschaft vor dem Kontrolleur, dann muss Auskunft erteilt, nicht aber Einlass gewährt werden. „Das Hausrecht ist zu beachten.“ Wie hinreichend der Verdacht des Kontrolleurs auch begründet ist, an der Haustür endet seine Macht. An dieser persönlichen Schnittstelle zwischen Kontrolleur und Rundfunkteilnehmer ist das gegenseitige Gefahrenpotenzial am höchsten. Der Kontrolleur darf die Unterschrift unter eine GEZ-Anmeldung nicht durch Drohung oder Täuschung herbeiführen. Er kann auch „anmeldungssichernde“ Hinweise in seinem „Ermittlungsbericht“ notieren.
Kommen genug Indizien fürs Schwarzsehen zusammen, dann kann die GEZ bis vor Gericht ziehen. Die Möglichkeit, dass eine abmeldewillige Person dem Kontrolleur direkt die Abmeldung in den Block diktiert, die besteht in keinem Fall: bitte nur schriftlich bei der GEZ unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formulare.
Machs gut Gerd
Wer mal 'nen neuen Lappen braucht: www.bkv-eu-fuehrerschein.de
Die Reihe der peinlichen Geschichten rund um öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten reißt nicht ab. Im Mittelpunkt diesmal: der Norddeutsche Rundfunk in Hamburg und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ).
Seit Tagen geistert das Gerücht durch Hamburg, der NDR habe in Absprache mit der GEZ Langzeitarbeitslose als Ein-Euro-Jobber eingestellt, die in Norddeutschland nach säumigen Gebührenzahlern - im Volksmund: Schwarzseher - fahnden sollten.
Am Montag kam vom NDR ein Dementi: An dem Gerücht sei nichts dran, erklärte ein NDR-Sprecher auf WELT-Anfrage. Gestern dagegen meldete die "Bild"-Zeitung das Gegenteil: Der NDR beschäftige in der Tat "Ein-Euro-Jobber als GEZ-Schnüffler" - und das habe eine NDR-Sprecherin am Mittwoch bestätigt.
Ja, was denn?
Nach drei Tagen kommt nun also heraus, daß das Gerücht doch nicht ganz aus der Luft gegriffen war. Der wahre Hintergrund: Tatsächlich beschäftigt der NDR zur Zeit in Kooperation mit der Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft acht Langzeitarbeitslose auf Ein-Euro-Basis in seiner Abteilung Rundfunkgebühren. Die machen aber nicht Jagd auf säumige Gebührenzahler; das wäre rein rechtlich gar nicht möglich, erklären GEZ und NDR.
Sondern: Sie helfen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Gebührenbefreiung. Genauer: Sie öffnen die Briefe von Arbeitslosengeld-II-Empfängern, die Erlaß der Rundfunkgebühren beantragen wollen, und prüfen, ob dem Antrag formell alle notwendigen Unterlagen beigefügt sind.
Also kein Fall von Schnüffelei, aber ein Fall von Zweitem Arbeitsmarkt im Büro, über den man streiten kann. Warum, fragte prompt FDP-Landesvize Burkhardt Müller-Sönksen, schafft der NDR mit seinen Gebühreneinnahmen nicht reguläre Arbeitsplätze? Nach allem, was gestern zu erfahren war, ist der Grund dieser: Seit Hartz IV ist die Zahl der Anträge auf Gebührenbefreiung sprunghaft gestiegen; um der Flut Herr zu werden, wurden kurzfristig Ein-Euro-Jobber eingestellt. Der NDR sei selbst daran interessiert, diese Langzeitarbeitlosen nach und nach in feste Arbeitsverhältnisse zu überführen, hieß es beim NDR.
Hoffen wir, daß das nun die ganze Wahrheit ist.
Quelle: welt.de
...be invested
Der Einsame Samariter
Warum müssen ALG II Empfänger einen Antrag auf Gebührenbefreiung einreichen?
Warum muß der ALG II Bescheid im Original mitgeschickt werden?
Nach 6 Monaten fängt das Spiel von vorne an.
Wenn die Arbeitsagentur der GEZ alle ALG II Empfänger meldet, würde die GEZ Millionen an Kosten alleine an Porto sparen.
Die Befreiung erfolgt automatisch ohne die Antragsflut.
Die Rundfunkgebühren könnten gesenkt werden.
Ich frage mich nur wie lange die GEZ noch Narrenfreiheit hat? Unbeantwortete Freistellungsanträge, Gebühren nur für die Möglichkeit des Empfangs,..........
Normal mischt sich die EU doch bei jedem Pfurz ein, warum hat da noch keiner eine Eingabe beim Europäischen Gerichtshof gemacht, wo sind die ganzen "Streithanseln"??
Mal ne andere Idee um der GEZ die Gebühren vorzuenthalten :) Ich überweise die Gebühren nicht weil ich ein Bankkont habe, und durch den Besitz eines Bankkontos könnte ich rein theoretisch die Gebühren ja überweisen, also nicht das Überweisen selber ist wichtig sondern die Möglichkeit die Überweisung auszuführen, ergo ist es ja so als ob ich schon überwiesen hätte :)
GEZ darf auch bei Aldi kassieren
Verbrauchermärkte, die Rundfunk- und Fernsehgeräte anbieten, müssen dafür auch Gebühren zahlen. Das gilt laut eines Gerichtsurteils auch für Aldi.
HB FRANKFURT. Die Gebührenpflicht gelte nach dem Rundfunkstaatsvertrag für jeden, der ein Gerät zum Empfang bereithalte, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt nach Mitteilung vom Dienstag und wies damit eine Klage von Aldi Süd gegen einen Gebührenbescheid des Hessischen Rundfunks ab (AZ: 10 E 4208/04).
Aldi hatte argumentiert, das Personal öffne die Kartons in den Verkaufsstätten nicht. Den Kunden würden die Geräte weder gezeigt noch vorgeführt. Das Gericht folgte dagegen der Auffassung des Hessischen Rundfunks. Es komme lediglich darauf an, dass ein Gerät für den Empfang benutzt werden könne. Wer die Verfügungsgewalt darüber habe, müsse auch Gebühren zahlen, selbst wenn das Gerät nicht eingeschaltet werde. Nach dem so genannten Händlerprivileg müsse pro Geschäftsstelle aber nur für ein Gerät gezahlt werden.
Aldi kann laut Gericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung gegen das Urteil Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Darüber werde der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel entscheiden. Bisher habe es in Hessen noch keine Entscheidung zu diesem Thema gegeben.
In anderen Bundesländern sei unterschiedlich entschieden worden: Aldi- Märkte in Baden-Württemberg müssten nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Gebühren zahlen, in Rheinland-Pfalz habe das dortige Oberverwaltungsgericht dagegen entschieden.
Quelle: HANDELSBLATT, Dienstag, 30. August 2005, 13:49 Uhr
...be invested
Der Einsame Samariter
GEZ-Gebühren für's Handy
aus dem Bereich Mobilfunk
Wenn es darum geht, den eigenen Kunden neue Dienste zu präsentieren, wird bei den Mobilfunk-Netzbetreibern unter anderem das mobile TV-Angebot immer wieder genannt. Schon heute können deren Kunden TV-Programme zum Teil im Live-Stream verfolgen. Zur diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft sollen gar komplette Spiele über die mobilen Alltagsbegleiter zu empfangen sein.
Mehrkosten drohen
Wer Handy-TV nutzt, muss dafür nach Ansicht der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) allerdings auch zahlen. Bei TV-tauglichen Handys "handelt es sich um mobile Rundfunkempfangsgeräte", stellt die GEZ in einer Anfrage der Berliner Zeitung fest. Es bestehe "somit grundsätzlich eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag in seiner derzeit gültigen Fassung", heißt es in dem Schreiben. Im Klartext: Für ein TV-taugliches Handy muss der Inhaber 17,03 Euro monatlich an die GEZ zahlen.
Auf den Formularen der GEZ sind Handys derzeit zwar noch nicht vermerkt, des dürfte sich allerdings ab Januar 2007 ändern. Dann nämlich tritt auch eine Änderung in Kraft, die bereits 2004 von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen wurde. Internet-taugliche Computer werden ab diesem Zeitpunkt ebenfalls der Gebührenpflicht unterworfen.
Doch Vorsicht: Wer heute schon ein UMTS-Handy nutzt, ist bereits verpflichtet, sein Handy bei der GEZ anzumelden. Ein Empfang von Rundfunkinhalten über UMTS stelle "keinen Empfang über Internet dar", erklärte die GEZ. "Das entsprechende Gerät ist daher auch heute schon, also vor dem 1. Januar 2007, gebührenpflichtig". Eine Vodafone-Sprecherin widersprach dem allerdings: „Unser Angebot wird nicht als Rundfunk qualifiziert". Hier muss also eine klare Entscheidung her.
Zweitgerät oder nicht?
Ungeachtet, das hier neuer Streit drohen könnte, dürfen all diejenigen aufatmen, die schon einen Fernseher bei der GEZ angemeldet haben. TV-Handys werden dann als Zweitgeräte eingestuft, für die nichts extra gezahlt werden müsse. Dennoch dürfte ein großer Personenkreis verbleiben, der zusätzlich zur Kasse gebeten wird. So müssen Gewerbetreibende damit rechnen, für ihr geschäftlich genutztes Handy nochmals zu zahlen. Auch für Privatleute, die bislang nur ein Radio für 5,52 Euro monatlich angemeldet haben, dürfte es teurer werden: Schließlich werden Internet-PC und Handys als Fernsehempfänger eingestuft - macht 11,51 Euro mehr jeden
Q: http://www.onlinekosten.de/news/artikel/19689
unglaubliche abzocke sowas von unverschämmmmmmmmmmt :-( TV im 5 cm bereich 11.51 €
Gr.
Umziehen!
(Aufgezeichnet von FOCUS-Redakteur Uli Martin)
Auf der Jagd nach Schwarzsehern
Ein Gebührenbeauftragter verrät, mit welchen
Methoden er Schwarzseher aufspürt und abkassiert.
Ich bitte um Verständnis, wenn ich meine Identität nicht preisgebe. Bekämen meine Vorgesetzten raus, wer Ihnen diese Geschichte erzählt, wäre ich meinen Job los.
Auf meiner Visitenkarte steht „Beauftragter für Rundfunkgebühren und GEZ-Anmeldungen“. Die GEZ kennen Sie ja: „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“. Sie wissen auch, dass Sie an die GEZ jeden Monat 17,03 Euro bezahlen müssen, wenn in Ihrem Haushalt ein Fernseher steht. Nur ganz wenige der 39 Millionen Haushalte in Deutschland sind fernseherfrei. Aber fünf Prozent bezahlen nicht. Das sind die Schwarzseher. Hinter denen bin ich her.
5000 Euro in 25 Stunden
Jetzt dürfen Sie sich meinen Beruf nicht als Kreuzung aus Privatdetektiv und Gerichtsvollzieher vorstellen. Ich arbeite unspektakulär, aber methodisch. Und ziemlich effizient. Es gibt Monate, da bin ich vielleicht 25 Stunden in der Woche unterwegs. Aber auf meinem Konto gehen 5000 Euro Provision ein. Bin ich faul, bekomme ich gar nichts. Ein Grundgehalt gibt es nicht.
Ich habe etwa 2000 Kollegen. Die Zahl schwankt, die Fluktuation ist groß. Die einen beackern mehr als 100 000 Haushalte, andere ein paar Tausend. Mein Revier liegt irgendwo in den neuen Bundesländern. Kleine Städte, viele dörfliche Strukturen. Jährlich reiße ich etwa 2500 Kilometer ab, zu Fuß.
Meldelisten vom Bürgermeister
Vor größeren Touren mache ich einen Termin beim Bürgermeister. Ich erkläre ihm, dass es auch in seinem Interesse ist, wenn sich die Bürger unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegenüber korrekt verhalten. Dann bitte ich ihn, mich beim Chef des Einwohnermeldeamts einzuführen. Meistens klappt das. So komme ich an die Liste: Namen und Adressen aller Einwohner über 18 Jahre, geordnet nach Straßen und Hausnummern.
Sie meinen, das sei illegal? Dann schauen Sie doch mal in den Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Der ist sozusagen meine Arbeitsgrundlage. Unter Paragraf 8, Absatz 4 steht, dass die Landesrundfunkanstalt oder eine von ihr beauftragte Stelle „personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen“ darf. Also vergleiche ich die Liste aus dem Amt mit den Namen, die mir die GEZ gibt. Wer angemeldet ist, bekommt einen Haken. Die anderen bekommen Besuch. Von mir.
Palme....
Der Rundfunkstaatsvertrag ist krass verfassungswidrig, auch wenn die Bonn-Berlin-Karlsruhe Connection in ihrer typischen arroganten Art etwas anderes beschlossen hat. Sich an Recht und Gesetz zu halten ist eben bei Politikern und Richtern nicht unbedingt üblich.
Deutschland und Italien habe viel gemeinsam, viel Schönes und Gutes, aber leider auch weniger Schönes.
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Ein Tippfehler ist wenn man falsch tippt.
Ja mei, in Bayern heisst der Name halt mal so, und nur weil die das nicht wissen in Köln schicken sie mir schon zum zweiten mal eine Anmeldung endlich mal GEZ zu zahlen.
Jetzt schaue ich mal wie lange sie noch Briefe schicken oder ob da mal einer vorbeikommt, der wird sich dann wundern was ich dem so alles zu sagen habe!
Gr.
SPIEGEL ONLINE: Müssen in Zukunft auch die Besitzer von PDAs und Spielekonsolen GEZ-Gebühren zahlen?
Eckhard Ohliger: Ab dem 1.1.2007 sind alle neuartigen Geräte mit denen Fernsehempfang möglich ist, vom Grundsatz her gebührenpflichtige Rundfunkempfangsgeräte. Dann muss man nur noch darüber reden, für welche Geräte auch Gebühren zu entrichten sind. Handys wären dann gebührenpflichtig, da aber über 98 Prozent der privaten Haushalte über einen Fernseher verfügen, fallen die Mobiltelefone unter die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte.
SPIEGEL ONLINE: Prinzipiell müssen Handybesitzer aber zahlen?
Ohliger: DVB-H, also Fernsehen für das Handy, gibt es jetzt schon und damit wäre das Handy ein vollwertiger Rundfunkempfänger. Das würde bedeuten, dass diese Geräte gebührenpflichtig wären.
SPIEGEL ONLINE: Verstehen Sie die öffentliche Aufregung?
Ohliger: Ich glaube, die wenigstens haben sich Gedanken über die Bedeutung gemacht. Es ist ja eine theoretische Gebührenpflicht, die nur unter ganz bestimmten Umständen greift. Für den normalen Anwender spielt das eigentlich keine Rolle.
SPIEGEL ONLINE: Es soll ja auch Menschen geben, die bewusst auf ein Fernsehgerät verzichten. Müssen die für ihr Telefon jetzt trotzdem zahlen?
Ohliger: Es gibt also nur einen sehr kleinen Kreis von Haushalten, die kein Fernsehen nutzen, zum Beispiel aus religiösen Gründen. Ich glaube kaum, dass hier Fernsehen per Handy eine Rolle spielen wird. Das Problem ist völlig überbewertet und spielt eigentlich keine Rolle.
SPIEGEL ONLINE: Wer nur ein Handy sein Eigen nennt, muss also zahlen?
Ohliger: Wenn das Handy das einzige Fernsehgerät wäre, dann ist dafür in der Tat die Gebühr zu entrichten.
SPIEGEL ONLINE: Wird es für gewerbliche Nutzer teurer?
Ohliger: Alle neuartigen Geräte sind immer dann gebührenfrei, wenn es zumindest ein entsprechendes herkömmliches Rundfunkempfangsgerät gibt. Das ist ja auch der Regelfall in den Betrieben. Die können dann so viele fernsehtaugliche Rechner haben, wie sie wollen, ohne dafür Gebühren zahlen zu müssen. Nur wenn der Betrieb keinen herkömmlichen Fernseher hat, dann muss für einen Rechner gezahlt werden und die anderen auf dem Betriebsgrundstück sind wiederum gebührenfrei.
SPIEGEL ONLINE: Wenn niemand mehr als zuvor zahlen muss, warum gibt es dann eigentlich ein neues Gesetz?
Ohliger: Neuartige Geräte sind immer nur dann gebührenpflichtig, wenn der Teilnehmer keine herkömmlichen Fernseh- und Rundfunkempfangsgeräte besitzt. Der Hintergrund ist ganz einfach. Der Gesetzgeber wollte einfach verhindern, dass sich jemand durch die Anschaffung neuartiger Geräte als Ersatz für herkömmliche der Gebührenpflicht entzieht.
SPIEGEL ONLINE: Wie konnte die GEZ seit Mitte der Neunziger ihre Einnahmen um fast 50 Prozent steigern, wenn niemand mehr bezahlen muss?
Ohliger: Die Steigerung der Einnahmen der GEZ (ohne Berücksichtigung der Gebührenerhöhungen) basiert in erster Linie auf der Steigerung der angemeldeten Geräte im nicht-privaten Bereich sowie die Steigerung der Anzahl der privaten Haushalte. Wenn man sich die statistischen Jahrbücher anschaut, dann kann man sehen, dass in den letzten Jahren der Trend zum Singlehaushalt ungebrochen ist. Dadurch hat sich die Anzahl der Haushalte stark erhöht.
Die Fragen stellte Michael Voregger
In einem demokratischen Staat, indem die freie Meinungsäusserung eines der höchsten Güter ist, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, eine wichtige Maxime ist, sollen alle Menschen, die über irgendein Gerät verfügen, was einen Sender empfangen kann, verpflichtet werden, für dieses "Staatsfernsehen" zu zahlen!
Was ist das denn für ein Fernsehen, dass sich Gelder von allem Bürgern, durch Zwang und Gesetz eintreiben muss?
Ist es das Sprachrohr der Mächtigen, der Schlauen, oder Klügeren?
Gar die Zwangserziehungsmassnahme, dass Dummheit nicht hingenommen werden soll?
Ein solcher Unfug eines Staatsfernsehens, gibt es das woanders auch?
Und wenn ja, in welchen Staaten denn noch?
...wenn euch ein gez-"fahnder" mal ärgern sollte....einfach sagen, dass sein kollege vor einer woche schon da war und ihr jetzt die letzten 5 jahre nachzahlen werdet :-)
der ärgert sich grün und blau, wenn er denkt, dass einer in seinem revier wildert und auch noch die fette prämie wegschnappt...
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21841/1.html
Der Bayerische Rundfunk läßt uns auch nicht im Regen stehen:
http://www.br-online.de/br-intern/thema/...-brverkehr.xml?theme=print
Dort liest man:
Aktuelle Verkehrsmeldungen können Sie im DAB-Verkehrskanal des BR hören oder per Telefon unter der Nummer 01805 / 333 066 abrufen. Die Computerstimme des Sprachsystems verliest 24 Stunden rund um die Uhr Meldungen aus Daten der BR-Verkehrsredaktion.
Meine, das hat mit Gebühren nicht mehr zu tun, sondern gleicht einer Zwangsabgabe!
Nur weil, ein Gerät einem menschen zu Verfügung steht, welches in den allermeisten Fällen nicht primär zum fernsehen angeschaftt wird, kann man daraus keinerlei Recht, auf Bezahlung für ihrenwas herleiten - wohl nach merkwürdiger deutscher Auslegung.
Keine Frage, die Qualität des Fernsehens, der Berichterstattung, wird sicherlich durch die öffentlich- rechtlichen Sender eher angehoben, doch darf sich auch eine gewählte Mehrheit, oder überhaupt die "Politikerkaste" nicht zum aufzwingen von Fernsehinhalten berufen fühlen.
So schade es ist, dass dann teilweise qualitativ wertvolle Sendungen, weniger werden, so selbstverständlich muss für jeden demokratisch und markwirtschaftlich gesinnten Menschen sein, dass es kein Staatsfernsehen geben kann.
Keine Sender für die eine Zwangsabgabe zu zahlen ist!
Der Staat hat sich auch hier rauszuhalten!
Ein staatliche kontrolliertes Fernsehen ist genauso unsinnig, und kann auch genauso gefährlich werden, wie eine Staatszeitung!
Schluss mit den öffentlich-rechtlichen!
Wir haben kein Staatsfernsehen, sondern öffentlich-rechtlich geregeltes Fernsehen, das zwar auch nicht immer das Gelbe vom Ei ist, aber gegenüber den Privaten unendlich wohltuend. Tagesthemen und Tatort lassen vergessen, daß es auch Christiansen gibt.
Ohne Frage auch ich bin eher ein Anhänger der klassischen Programme, die wohl als "öffentlich-rechtlich" bezeichnet werden!
Was ist es denn anders, als ein "Staatsfernsehen"?
Berichterstattung, Spielfilme, Nachrichten unter den Argusaugen, von Politikern und Funktionären aus allen oder vielen Bereichen!
Wir irgendwann eine Zwangsabgabe für die Anpflanzung von Hirse gefordert, weil er gesünder ist, als fetthaltige Pommes?
Egal ob einer Hirse essen möchte, oder nur die Möglichkeit hat, diese zu essen?
Gutes, muss sich durchsetzen, weil es gut ist, und weil Menschen bereit sind, dafür etwas zu leisten, dafür etwas zu zahlen!
Wenn dieses den guten Programmen von ARD und ZDF oder auch Arte oder Kika nicht gelingt, dann ist es deren Problem! Jeder weiss doch in den einschlägigen Städten, wie schön es ist für die jeweilige "öffentlich-rechtliche" Anstalt tätig zu sein!
Ob als Mitarbeiter, als Taxifahrer oder Zulieferer, als Fluggesellschaft, Reisebüro, oder Hoftortenlieferant, alle profitieren von der ungezügelten Geldausgabementalität!
Dieses Fernsehen hat gefälligst selbst dafür zu sorgen, das es Menschen findet, die das Programm kaufen, oder sehen wollen, und somit seine Mittel selber zu generieren!
So ist es schlicht und ergreifend, und "ZWANGS-STAATS-Fernsehen" und nichts anderes!