Filmconfect eine Aktie für die Zukunft????
Da stellt sich die Frage - wer soll auf dem Portal solche Filme (teilweise mit einer Laufzeit von 11 Minuten!!!) im VoD-Bereich anschauen und Geld bezahlen??? Kids haben nicht das Geld und die Eltern werden in meinen Augen kaum für die Downloads irgendwelcher Episoden zahlen wollen...
Für mich ist die Konzeptumsetzung nicht stimmig und so viele Folgen zu hinterlegen stellt IN MEINEN AUGEN ein künstliches Aufblähen der tatsächlich relevanten Lizenzen dar.
Und dass die Funktionalität von "Meistgesehen" anzuzweifeln ist, merkt man, wenn man mal durchklickt und feststellt, an welcher Stelle ein vermeintlicher Top-Film, der aufgrund von TV oder Kino Re-Release im Fokus sein müsste, erst auf Seite 27 erscheint..
Protokoll der außerordentlichen Generalversammlung vom 24. März 2011
Sehr geehrte Aktionäre, Geschäftspartner und Interessenten der FilmConfect AG,
per heute haben wir Ihnen in unserer Rubrik "Investor Relations" sowohl das Protokoll unserer außerordentlichen Generalversammlung vom 24. März 2011 als auch die öffentliche Urkunde über die Beschlüsse der Generalversammlung bzgl. Statutenänderung und genehmigte Kapitalerhöhung zum Download zur Verfügung gestellt!
Quelle: www.filmconfect.com
Ihr wolltet doch ein Protokoll:-) , Termin....Zufrieden?
Demnach gehören Sie nicht in "Meistgesehen", wenn sie noch nie jemand downloaden konnte... Außer man folgt der FC-Auffassung, dass ALLE da reingehören und am Ende der Liste die stehen, die 0x angeschaut wurden...
Nach meinem Empfinden ist dies reine Augenwischerei!
Moderation
Zeitpunkt: 31.03.11 10:15
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: beleidigend - e unterstellungen. Unterlassen.
Zeitpunkt: 31.03.11 10:15
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: beleidigend - e unterstellungen. Unterlassen.
- Nun sind es nur noch 71 Seiten unter dem Motto :-Meistgesehen-
und auch nur noch weniger Seiten unter: -Bewertet-
Also doch keine Täuschung....
J.B
Filmconfect freut das bestimmt. Wird sich das noch ändern bis 30.Mai.2011?
Filmconfect, tut endlich mal etwas. Man kann auch warten bis der Kurs 0,10 erreicht (0,001).
Was wird aus der Kapitalerhöhung? Wer soll diese bitte zu 1 CHF zeichnen?
Das ist wirklich ein Witz/Lachnummer. Kurs erreicht Stabilität.:-((((
Mal etwas positives: Mir ist aufgefallen das nur Herr Irnich an der a.o.GV teilgenommen hat und es 55,XX% der anwesenden Stimmen waren. Heisst: Es wurde weiter aufgestockt und eingekauft. Oder nicht?
Quelle: www.filmconfect.com / Protokoll der a.o.GV
Ca. 63 Millionen Shares besitzt meiner Meinung Filmconfect.
Mal sehen wie es weitergeht.
J.B
Moderation
Zeitpunkt: 05.04.11 10:39
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - beleidigend und provokation - es reicht!
Zeitpunkt: 05.04.11 10:39
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - beleidigend und provokation - es reicht!
Im weiteren Verlauf steht im Protokoll: "Laut Teilnehmerverzeichnis wurde festgestellt, dass..." über 55% der Aktien VERTRETEN sind.
Da weitere Aktionäre begrüßt wurden, hat demzufolge Herr Irnich nicht die 55% gesamt vertreten (außer er hätte auch die vertreten, die selbst zugegen waren, was sehr unlogisch wäre).
Selbst wenn er die 55% VERTRETEN hat, ist dies nicht gleichzusetzen mit der Aussage, dass Herr Irnich/FC im Besitz der Aktien ist!
Theoretisch könnte es auch sein, dass die GF mit 0% der Aktien vertreten war oder einen deutlich geringeren Teil versus letzter GV vertreten hat.
(Und ja, diese Aussage ist durch mich derzeit nicht belegbar, daher ist es auch als Theorie formuliert, die vom Inhalt des Protokolls abgeleitet wurde)
Beantragt wurde lediglich die Zusammenlegung der Aktien und auch nur darüber wurde laut Protokoll abgestimmt.
Heißt dies nun - FC beabsichtigt ohne Zustimmg der Aktionäre die Aktien der B-Kategorie zu dekotieren???
Und zu "gezwungenermaßen" steht da nichts, sondern eben, dass man dies beabsichtigt. Sollte es also (doch) nicht erforderlich sein (warum auch immer) und FC es dennoch "wie geplant" umsetzen, dann erfolgt dies ohne Zustimmung der Aktionäre...
Korrekt?
von "gezwungenermaßen" steht da wirklich nichts und ich persönlich glaube auch nicht dass fc dies beabsichtigt - warum auch? nur werden sie aus den bekannten gründen sich nicht mehr um diese aktien bemühen und wohl abwarten wie sich die dinge seitens der börse entwickeln...
Desweiteren würde ich dir empfehlen, die Zustimmungserklärung abzugeben: Wenn nicht, ist alles weg.-)).
Die Entscheidung hat jeder selber.
Und mache mal nicht so einen Wind, oder begünde mir mal warum der Wind so weht?
Du machst alles schlecht, stehst aber zu gar nichts. Also warum so panisch?
Nun ist schluss mit lustig. Outen, anmelden und die Zustimmung erteilen. Wenn nicht? Totalverlust. Das Leben ist so wie es ist:-)).
Viel Erfolg.
bis dahin
J.B
Die letzten Planungen (Business-Plan) sind alt, aus meiner Sicht ein Update schon lange überfällig.
Bis dato könn(t)en Aktionäre davon ausgehen, dass die vermeintliche A-Aktien nach Zusammenlegung (ohne Perspektive) im Kurs ebenso einbrechen wie die geplante B-Aktie und dann verfügen die AltäAktionäre ohne Wandlung mehr Aktienkapital, das sich zumindest in Berlin bis auf Weiteres vermarkten ließe...
unter menge der alten aktien der depotauszug
- muss der da bei sein ?
ich kann ihn nicht drucken ohne das nicht auch meine anderen invest gesehen werden können . wie habt ihr das den gemacht ??
und menge der neuen aktien
heisst das ( so wie ich das verstanden hab ) ich muss jetzt die alte aktien anzahl durch 100 dividieren und den betrag da jetzt reinschreiben oder wie . nicht das ihr denkt ich sei blöd oder so aber ein wenig komt mir das jetz ein wenig spanisch vor .
danke für die antworten
brauch echt mal andere meinungen
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen - woher könnte FC die Anzahl der AKTIONÄRE kennen, um eine solche Aussage überhaupt treffen zu können? Oder handelt es sich hierbei in euren Augen um eine nicht haltbare Behauptung, da FC letztendlich gar nicht weiß, wieviele Personen Aktionäre der AG sind?
Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung der Aktionäre
Datum: Dienstag, 3. Mai 2011, 14.00 Uhr (Türöffnung um 13.45 Uhr)
Ort: Notariat Riesbach, Kreuzstrasse 42, 8008 Zürich
A) Einladung
Eingeladen sind alle rechtmässigen Aktionäre der FilmConfect AG, die per 15. April 2011
Aktien der FilmConfect AG halten, die unbestritten und ausgewiesen sind.
B) Traktanden und Anträge
1. Begrüssung, Formelles
(u.a. Feststellung Quorum, Bestimmung Stimmenzähler, erklären des Stimm- und
Wahlverfahrens, Begrüssung des Notars, bestimmen des Protokollführers soweit nicht
durch öffentliche Urkunde festgehalten)
2. Genehmigung des Protokolls der ausserordentlichen GV vom 24. März 2011
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Protokolls.
3. Neufassung der Beschlüsse der GV vom 24. März 2011 mit ergänzender Anpassung
der Regelung der Stimmrechtsbemessung gemäss § 6 der Statuten
Um Verstösse gegen zwingende Bestimmungen des schweizerischen Aktienrechts zu
verhindern, ist ergänzend zu den Beschlüssen der GV vom 24. März 2011 über die Erhöhung
des Nennwertes die statutarische Regelung der Bemessung des Stimmrechts in
der Generalversammlung anzupassen. Konkret soll für die Bemessung des Stimmrechts
der Aktionäre das Nennwertprinzip gelten, welches besagt, dass sich das Stimmrecht
der Aktionäre nach dem Verhältnis ihrer Kapitalbeteiligung zum gesamten Aktienkapital
bemisst. Dazu ist der letzte Satz des § 6 der Statuten neu zu fassen.
4. Anhebung des Nennwerts der Aktien
Ferner haben weitere Aktionäre nach der GV vom 24. März 2011 der Zusammenlegung
ihrer Aktien zugestimmt, sodass die Aufteilung der Aktien aktualisiert werden soll.
5. Kapitalmassnahmen zur Anhebung des Nennwerts
Die in der GV vom 30. Juni 2010 beschlossene Kapitalerhöhung soll wie folgt geändert werden:
1) Die Ermächtigung des Verwaltungsrates zu einer Barkapitalerhöhung durch Ausgabe
neuer Aktien in Höhe von bis zu 50% des Aktienkapitals. Das Kapital wird zum
Aufbau des Geschäfts benötigt.
2) Auf eine Kapitalerhöhung mittels Sacheinlage wird verzichtet.
6. Statuten – Änderung und Ergänzung
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die §§ 4, 5 und 6 der Statuten entsprechend den obigen
Anträgen anzupassen. Ferner schlägt der Verwaltungsrat vor, die in der GV vom
30. Juni 2010 beschlossene Streichung des § 9 der Statuten betreffend Sacheinlage
zurückzunehmen, da dies gemäss schweizerischem Aktienrecht nicht möglich ist, und
diesen folglich in den Statuten zu belassen.
Zug, 8. April 2011
Der Verwaltungsrat
Quelle:https://www.shab.ch/DOWNLOADPART/N5937086/N2011.00621099.pdf
Das geht aber schnell:-))