EPI Übernahme - Wir halten zusammen
" .......oder in partnerschaft mit anderen wichtigen akteuren in unserer branche ".
die, die gh und hvp für die legitimen nachfolger von baron münchhausen halten, werden dies in die tonne treten.
für den ( kleinen ) rest eröffnen sich hoffnungsvolle aussichten.
z. b. hat exact nicht vor kurzem einen kleinen laden für 2 mrd usd aufgekauft ?
ich glaube nicht, dass in dieser branche üblicherweise die projekte mit " relativ kleinem geld " laufen.
"Die willkürliche Auswahl von Sensitivitäts-, Spezifitäts- und Testintervallwerten aus verschiedenen Tests sowie die Annahme, dass dadurch die Sterblichkeit bei Darmkrebs reduziert wird, ist nicht der angemessene Weg, um evidenzbasierte Erstattungsentscheidungen zu treffen", sagte Greg Hamilton, CEO der Epigenomics AG. "Durch die Verweigerung der Kostenübernahme für den einzigen derzeit von der FDA zugelassenen Bluttest, wird ein Teil der CMS-Versicherten unnötigerweise an Darmkrebs sterben. Dies gilt insbesondere für unterversorgte Bevölkerungsgruppen, darunter Minderheiten und ärmere Menschen."
Vielleicht finden schon Gespräche statt?
da bin ich nicht so sicher. einen versuch sollte es wert sein.
ein einspruch unmittelbar bei cms wird keinen hohen aufwand verursachen.
werder materiell noch personell. die erforderlichen unterlagen liegen vor.
ich bin bei dude, die neubesetzung der cms-spitze stellt eine seltene chance dar.
( wer wird schon am letzten tag abgeschossen ).
"Ich möchte xy meiner Bezugsrechte ausüben und gegen Bezahlung des je bezogenen Wertpapiers anfallenden Bezugspreises von 100 xy neue Wertpapiere im angegebenen Bezugsverhältnis beziehen"
Seh ich es richtig, dass ich eigentlich 1 Bezugsrecht habe und dieses dann zu 11 Euro ausübe und dafür 10 Aktien bekäme?!
Ich hab mich jetzt echt tagelang damit beschäftigt um es zu verstehen aber das was TR da schreibt macht für mich einfach keinen Sinn... Was soll das mit der 100?!
ist doch kein widerspruch.
das paßt ohne weiteres zusammen.
wahrscheinlich ergänzt sich das sogar.
"Manchmal muss man nur 1 und 1 zusammen zählen. Wenn 3.0 die 3 Bedingungen der CMS erfüllt dann wird er erstattet und von der FDA zugelassen sowieso. Die CMS hat die Mindest- Werte für Sensitivität und Spezifität gerade festGelegt. In der PM steht dass 3.0 diese Werte überbietet. Mehr braucht es nicht. "
"Offen bleibt natürlich was für eine Studie die Fda verlangt, 2.0 haben sie ja zugelassen."
Mein Wunsch ans Universum: In jedem Fall dürfte es jetzt Sinn machen (wenn nicht jetzt wann dann), eine Börsennotierung in den USA anzustreben. Mit der Aussicht auf 3.0 und HCC haben wir doch auch ein gutes Investmentszenario für ein US-Listing. Oder stelle ich mir das etwas zu naiv vor. Ich weiß, die Kosten des Listings...
Man würde sich dabei bei zukünftigen KEs sicherlich leichter tun. Und eine höhere Bewertung wäre sicherlich auf absehbare Zeit auch gleich drin und damit geringere Verwässerungen und und und
Ein Krebsforschungsunternehmen gehört nicht an ein deutsches Börsensegment! Ich weiß, das ist auf die Historie zurückzuführen.
Keine Ausrede mehr! Ändern!
Kam da schonmal eine adhoc dazu? Als kursrelevant ist es ja wohl einzustufen.
Auch wegen der Begebung der WA ist das nicht unwichtig im Hinblick auf Haftung.
Abgesehen davon ergibt der Kursanstieg für mich keinen Sinn. Wenn man jetzt an eine langfristige Perspektive glaubt, wäre der Weg über die WA weit attraktiver. Die BZR notieren aber unverändert...
da sitzt biofrontra, schau dir deren kurs an.
die sind vor einigen jahren an die nasdaq gegangen
und verkaufen in den usa.
mit einem gh an der spitze wird epi wissen,
wann die zeit gekommen ist, auch ein auswärtsspiel in den usa zu machen.
Bei einem Übernahmeangebot kann WS abgeblasen werden bis zum 27.01.2021. Und es scheint so, dass wenn Aktien bezogen werden, diese sich im Depot befinden und wenn eine Übernahme vor 01.04.2021 stattfindet, die WS nicht gewandelt werden kann. Evtl. muss man bis 2024 warten?
Verwässerungsschutz
Die Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen sehen einen für Wandelanleihen üblichen Verwässerungsschutz für den Fall von Kapitaländerungen vor. Keine Anpassung erfolgt im Falle eines Übernahmeangebotes, Pflichtangebotes und/oder durch den Eintritt eines Kontrollwechsels im Hinblick auf die Gesellschaft; in diesen Fällen steht den Anleihegläubigern auch kein Recht zur vorzeitigen Wandlung zu.
Beendigung des Bezugsangebots
Die Gesellschaft ist berechtigt, das Bezugsangebot jederzeit auch noch nach Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Lieferung der Schuldverschreibungen zu beenden, wenn die Bezugsstelle den zur Übernahme der Schuldverschreibungen mit der Gesellschaft zu schließenden Begebungsvertrag nicht abschließt, wenn die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen aus Rechtsgründen unzulässig oder unmöglich ist oder wenn Vorstand und Aufsichtsrat zu der Einschätzung kommen, dass die Durchführung des Bezugsangebots nicht mehr im Unternehmensinteresse liegt.