Die "neue" Balda - Stimmenbündelung zur HV
habe über den eMail Verteiler folgenden Text (u.a.) verschickt:
Wer noch Interesse hat, einfach melden über "jetzthandeln@gmail.com"
Was von Ihnen/Dir zu erledigen ist, insofern ich Ihre/Deine Stimmen vertreten soll (siehe auch Website der Balda-AG):
1)Einladung über die depotführende Bank beantragen
>>>ACHTUNG: Einladung muss bis spätestens Montag, 23.11.2015/24 Uhr beantragt sein!
-Bei der ING-DIBA gibt es über „Service“ bspw. den Unterpunkt Hauptversammlung. Dort wird dann aufgeführt, dass die Balda ihre HV durchführt. Mit Klick hierauf, kann man eine Einladung beantragen und sogar seine Stimmen direkt auf eine Aktionärsschutzgemeinschaft übertragen.
-Letzlich will Balda (bspw. über diesen Antrag bei der Bank) einen Nachweis, dass am 9.11.2015 (0 Uhr) die Aktien gehalten wurden. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform spätestens am 23. November 2015 (24:00 Uhr MEZ) unter der folgenden Adresse zugehen (Anmeldestelle).
- Balda Aktiengesellschaft
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München - Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
- E-Mail: vollmacht@hce.de
2)Stimmenübertrag
-Siehe auch: http://www.balda-group.com/investoren/hauptversammlung-2015.html
>>>Nach meinem Verständnis braucht sowohl die Balda-AG als auch der entsprechende Bevollmächtigte einen schriftlichen Nachweis über den Stimmenübertrag. Ergo: bspw. mir die Einladungskarte mit Bevollmächtigung schicken UND der Balda AG einen entsprechenden Hinweis über die Bevöllmächtigugn mitteilen, bspw. über https://hv.haubrok-ce.de/evoting/balda/hv2015/.
-Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform.
-Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden.
-Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten (muss aber keine Weisungen enthalten).
>>>Hierzu kann die Rückseite der Eintrittskarte genutzt werden, die nach fristgerechter Anmeldungnutzen, die sie nach fristgerechter Anmeldung erhalten (Fristende hier 23.11.2015 / 24 Uhr).
-Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege übermittelt werden (Dieselbe Adresse wie bei der Anmeldung zur HV, kann somit mit einem Anschreiben erledigt werden):
- Balda Aktiengesellschaft
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München - Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
- E-Mail: vollmacht@hce.de
>>> Die Bevollmächtigung kann auch elektronisch im Internet unter
www.balda-group.com unter der Rubrik 'INVESTOREN' -> 'HAUPTVERSAMMLUNG' erfolgen.
genauer Weiterleitung zu: https://hv.haubrok-ce.de/evoting/balda/hv2015/
Bitte halten Sie zur Legitimation die Eintrittskarte bereit, dort finden sich auch weitere Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter.
-Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt - vorbehaltlich der genannten zeitlich beschränkten Möglichkeit der Erteilung einer Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.
einer Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.
Muß nicht heißen, dass Du der 780zigste bist, der eine Einladung beantragt hat.
Abwegig ist dies ganz sicher nicht.
Ich habe meine erst gestern beantragt ... letztlich ist dies wie bei Hochrechnungen. Ganz interessant, aber letztlich sagt der 18.11 und die Zahl 780 m.E. nichts Wesentliches aus.
http://www.sdk.org/veroeffentlichungen/...en/VotingBehaviour?id=17667
Vernichtend im Urteil, wobei man dem durchaus Folge leisten kann.
Die Zustimmung als mögliche Vorbereitung einer Liquidation ist natürlich "nett" geschrieben.
Letztlich ändert dies alles aber nichts an der aktuellen Situation, den Handlungsalternativen und den zu erwartenden Ergebnissen.
Im direkten Vergleich zum DSW würde ich mich hier auf jeden Fall deutlich besser aufgehoben fühlen. Es gibt hier nichts, dem ich sachlich widersprechen könnte bei Zielrichtung Liquidation. Diese wird hier aber wohl kaum offen kommuniziert (wäre aber ein toller Plan nach dem ARP und dem Übernahmeangebot durch v.A.).
Man kann nicht das Management als unfähig zum führen des "Kunststoffwesens" hinstellen und die Liquidation als Zielrichtung fordern.
Aber gleichzeitig die Zustimmung zum Verkauf versagen, sollte offiziell werden (was natürlich nicht passieren wird) dass ...
"dass der Verkauf nicht in der Erkenntnis der mangelnden Umsetzbarkeit des Geschäftsmodelles, sondern im „Ausschüttungsinteresse“ des Großaktoinärs Elector GmbH liegt."
ähm ... also, wir fordern das, was der Großaktionär nicht im Interesse haben darf? Aber wenn er das hätte, wären wir dagegen obwohl dann sicherlich bei der weiteren operativen Führung nichts Gescheites heraus kommt?
Ist aber auch egal, weil die Zustimmung wohl deutlich über 90% liegen dürfte.
Trotzdem bleibe ich bei dem, was ich geschrieben habe, hoffe dass Du Recht behältst und bin gespannt was bei allem herauskommt.
Ich glaube der Einfachheit halber werde ich die Stimmrechte per Fax auf die Seite von Haubroks senden, wobei ich hoffe, dass diese neutral meine Stimmweisung auch wahrnehmen werden. Leider kann ich selbst nicht teilnehmen, obwohl ich das wirklich gerne miterleben würde.
Auch weiß ich nicht, wie eine Stimmweisung ausgeführt wird, wenn sich die Sachlage wirklich ganz anders darstellt und abgeändert gestimmt werden müsste.
Deshalb wäre eigene Anwesenheit immer besser, vorausgesetzt man versteht auch den ganzen Ablauf.
Der Sdk ist bspw. sicher besser als die Stimmen zu vergeuden.
Die Tagesordnungspunkte stehen doch schon fest.
Du schreibst, wem auch immer Du deine Stimmen Du überträgst, wie Du zu jedem einzelnen Punkt stehst und was Du erwartest.
Im Grunde so, wie es der SdK in dem Link von Dir mitgeteilt hast.
Anderes Anweisungen, wie denen zu den Tagesordnungspunkten kannst/darfst Du eh nicht erteilen.
Und wegen den 75% zum Verkauf mach Dir mal keine Gedanken.
Sollten 50% aller Stimmen anwesend sein (was durchaus schon überdurchschnittlich wäre), so hat der 30% Anteil von v.A./Elector schon ein Stimmrecht von 60%. Und aus welchem Grund sollte jemand in der aktuellen Situation gegen den Verkauf stimmen? Es gibt bei dem Vorstand und dem aktuellen Rechtsstreit bei den operativen Einheiten kein realistisches Szenario, welche kurz-/mittelfristig für den Kursverlauf auch nur "neutral" wäre. Der Verkauf zu dem Preis ist ein Glücksfall für jeden Investierten und dies dürfte sich im Abstimmungsverhalten auch wiederspiegeln.
Nein ... darüber mache ich mir wirklich keine Gedanken.
Ich werde morgen da mal anrufen, ob das so geht.
Wieso hat der Anteil von 30 % v. A. ein Stimmrecht von 60 %?
Arcon1:"60% weil nur anwesende und übertragende Stimmen gezählt werden."??
Kann ich irgendwie nicht sortieren, für mich vielleicht etwas deutlicher erklären.
Einfaches Beispiel:
Unternehmen besteht aus 100 Aktien, mit 100 Anteilseignern zu gleichen Teilen. Jeder hält somit 1% am Unternehmen, vor allem hat er aber nur eine Stimme (1 Aktie = 1 Stimme).
Bei der jährlichen Besprechung (in diesem Fall zur HV) müssen besonders gravierende Themen mit 75% der anwesenden Stimmen bejaht werden.
Wenn jetzt nicht alle 100 Anteilseigner, sondern beispielsweise nur 50 Anteilseigner anwesend sind, so hat zwar jeder nach wie vor nur 1 Stimme, aber diese repräsentiert nun 2% der Anwesenden. Ergo reichen nun 38 Personen aus um eine 75% Mehrheit zu begründen.
Damit ist klar, welche "Stimmenmacht" van Aubel somit hat und wie unrealistisch es ist, das kein Verkauf an H+T zustande kommt.
Es war mir nicht klar, dass dann 1 Stimme höherprozentig gewertet wird.
Danke für die Geduld.
Solange es aufrichtig ist, frag so oft bis Du es kapiert hast. Dafür ist das Forum da.
Schwierig die richtige entscheidung zu treffen.
Wenn 2€ pro Aktie "ausbezahlt" werden und bei vollem Abschlag noch fast das doppelte an reinem Cash in der Aktie enthalten ist, als das der Kurs das wieder spiegelt?
Das kann im Einzelfall Sinn machen, für einen Zocker vielleicht auch.
Aber ansonsten ist das hier echt "krank"