Die "neue" Balda - Stimmenbündelung zur HV


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Neuester Beitrag: 04.05.16 15:40
Eröffnet am:06.10.15 22:10von: ScentAnzahl Beiträge:219
Neuester Beitrag:04.05.16 15:40von: ScentLeser gesamt:86.083
Forum:Börse Leser heute:13
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1812 Postings, 5993 Tage ScentInteressanter Link ...

 
  
    #126
23.10.15 12:40

1812 Postings, 5993 Tage ScentUnd der erwähnte Wortlaut von H+T

 
  
    #127
23.10.15 12:42

146 Postings, 3342 Tage lernende@scent

 
  
    #128
23.10.15 15:04
Da mein Geldinstitut zu keiner HV meine Stimmrechte vertreten wird, wie ich aus der Vergangenheit die Erfahrung machte, habe ich aufgrund des obigen Links einmal mit dem Verfasser telefoniert, bezüglich Stimmrechtsübertragung. Sobald er etwas in Erfahrung gebracht hat, wird er mir per E-Mail Näheres mitteilen. Bin mal gespannt, was dabei rauskommt.  

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1812 Postings, 5993 Tage ScentEinladung zur HV

 
  
    #129
23.10.15 16:26

1812 Postings, 5993 Tage ScentDetails - LESEN der evtl. "Clere AG"

 
  
    #130
2
23.10.15 16:48
- 1,10€ Dividende aus dem "bisherigen" Bilanzgewinn
- Erneute Ermächtigung zur evtl. Durchführung eines ARP

Wesentliche Passagen bzgl. dem Verkauf der oprativen Einheiten:
"Gemäß den Vereinbarungen enden die Verpflichtungen der Elector GmbH, wenn die Hauptversammlung dem Kaufvertrag Paragon trotz vereinbarungsgemäßer Stimmabgabe durch die Elector GmbH nicht mit der erforderlichen Dreiviertelmehrheit zustimmt und der Kaufvertrag Paragon daher nicht wirksam wird."

Und da H+T ein notarielles Angebot abgegeben hat, könnte bei einer Folge-HV der Zuschlag problemlos an H+T gehen.

Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob die Stimmenübertragung von Paragon an die Elector nicht nur an eine einzige Frage gebunden ist, die zuerst gestellt werden muss.
Nämlich wird dem Verkauf an Paragon zugestimmt. Kommen hier 75% zustanden (weil Elector zustimmen muss), erhält Paragon den Zuschlag, ansonsten wäre Elector von weiteren Verpflichtungen entbunden.
Demnach könnte dann infolge für die H+T gestimmt werden oder eben auch bei einer weiteren HV.

Noch Fragen warum eine Stimmenbündelung so wesentlich ist und sich vermutlich gegen die Stimmen von Elector richten SOLLTE (und damit trotzdem im Sinne von v.A. und jedem einzelnen Aktionär sein muss).

Klare Aussage:
"Das bedeutet, dass in der Hauptversammlung zunächst über die Zustimmung zum Kaufvertrag Paragon abgestimmt wird und dass über die Zustimmung zum Kaufvertrag HT als Hilfsantrag nur dann Beschluss gefasst wird, wenn die Hauptversammlung dem Kaufvertrag Paragon nicht mit der erforderlichen Stimmenmehrheit und nicht mit der erforderlichen Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals zustimmt. "

Der vollständige Wortlaut des Kaufvertrags Paragon sowie der vollständige Wortlaut des Kaufvertrags HT (beide in deutscher Sprache und in englischer Übersetzung) liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bergkirchener Straße 228, 32549 Bad Oeynhausen, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt auch im Internet unter http://www.balda-group.com unter der Rubrik 'INVESTOREN' bzw. 'INVESTORS' -> 'HAUPTVERSAMMLUNG' bzw. 'ANNUAL MEETING' zugänglich. Abschriften des Kaufvertrages Paragon und des Kaufvertrags HT werden den Aktionären auf Anfrage zudem unverzüglich und kostenfrei zugesandt. Der Kaufvertrag Paragon und der Kaufvertrag HT werden außerdem in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. Der Vorstand wird sowohl den Kaufvertrag Paragon als auch den Kaufvertrag HT in der Hauptversammlung erläutern.

Neuer Unternehmenzweck:
- die Verwaltung eigenen Vermögens,
- der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen im In- und Ausland im eigenen Namen und für eigene Rechnung,
- der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken sowie
- die Kapitalanlage in sonstige Vermögensgegenstände jeder Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen und zu übernehmen, die für diesen Zweck sinnvoll und dienlich sind.

Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, ihren Unternehmensgegenstand als Holding-Gesellschaft zu verfolgen und ihren Betrieb oder Teile davon anderen Unternehmen zu überlassen.'

... wow habe gerade nicht die Zeit ... aber das klingt alles recht gut und transparent für mich.
 

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1812 Postings, 5993 Tage ScentHinweise zum Stimmrecht, gem. Einladung von Balda

 
  
    #131
1
23.10.15 17:35
http://www.dgap.de/dgap/News/hauptversammlung/...49&newsID=904981

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 9. November 2015 (0:00 Uhr MEZ) ('Nachweisstichtag') zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens am 23. November 2015 (24:00 Uhr MEZ) unter der folgenden Adresse zugehen (Anmeldestelle):

Balda Aktiengesellschaft
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
E-Mail: meldedaten@hce.de

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden oder die weitere Aktien hinzuerwerben, sind für die von ihnen gehaltenen bzw. hinzuerworbenen Aktien nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, der Gesellschaft geht unter vorstehender Adresse form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst Nachweises des Anteilsbesitzes des bisherigen Aktionärs zu und dieser hat den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung und auch keine Bedeutung für die Berechtigung zur Teilnahme an einer etwaigen Auszahlung aufgrund der Herabsetzung des Grundkapitals (Tagesordnungspunkt 11).

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.

Aktionäre können für die Vollmachtserteilung u.a. den Vollmachtsvordruck auf der Rückseite der Eintrittskarte nutzen, die sie nach fristgerechter Anmeldung erhalten.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

Balda Aktiengesellschaft
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
E-Mail: vollmacht@hce.de

Die Bevollmächtigung kann auch elektronisch im Internet unter www.balda-group.com unter der Rubrik 'INVESTOREN' bzw. 'INVESTORS' -> 'HAUPTVERSAMMLUNG' bzw. 'ANNUAL MEETING' erfolgen. Bitte halten Sie zur Legitimation die Eintrittskarte bereit, dort finden sich auch weitere Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter.

Die Gesellschaft hat Frau Caroline Müller und Herrn Bernhard Orlik, beide Mitarbeiter der HCE Haubrok AG, geschäftsansässig in München, jeweils einzeln vertretungsberechtigt und jeweils befreit vom Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181 2. Alternative BGB und mit dem Recht je einzeln, Untervollmacht zu erteilen, zu Stimmrechtsvertretern benannt. Die Aktionäre können die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des Vollmachts- und Weisungsformulars bevollmächtigen, das mit der Eintrittskarte versandt wird. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen ihnen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen können die Stimmrechtsvertreter von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmachtsformulare sowie das Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können auch bei der Anmeldestelle angefordert werden.

Das Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen sollte aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft auf einem der oben genannten Wege bis spätestens am 27. November 2015 (17:00 Uhr MEZ) zugehen. Bei einem späteren Zugang kann eine Berücksichtigung nicht garantiert werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können jedoch auch noch in der Hauptversammlung jederzeit bis kurz vor Beginn der Abstimmungen an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung bevollmächtigt und angewiesen werden, und zwar auch dann, wenn die Abstimmungen erst am 1. Dezember 2015 beginnen sollten.

Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt - vorbehaltlich der genannten zeitlich beschränkten Möglichkeit der Erteilung einer Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.

Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1 AktG

Ergänzung zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG

Balda-Aktionäre, deren Anteile den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 30. Oktober 2015 (24:00 Uhr MEZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also mindestens seit dem 30. August 2015 (0:00 Uhr MESZ), hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind (§ 142 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). Hierbei ist § 70 AktG zu beachten.

Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu übermitteln

Balda Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -
Bergkirchener Straße 228
32549 Bad Oeynhausen

oder per E-Mail unter Hinzufügung der Namen der verlangenden Aktionäre mit qualifizierter elektronischer Signatur unter
 

CKowarik@balda-group.com

zu übersenden.

Wird dem Verlangen nicht entsprochen, steht den Antragstellern gemäß § 122 Abs. 3 AktG der Weg zu den Gerichten offen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen und Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern unterbreiten.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 15. November 2015 (24:00 Uhr MEZ), bei der Gesellschaft eingehen, werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und - im Fall von Gegenanträgen - der Begründung unverzüglich im Internet unter www.balda-group.com unter der Rubrik 'INVESTOREN' bzw. 'INVESTORS' -> 'HAUPTVERSAMMLUNG' bzw. 'ANNUAL MEETING' zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.

Gegenanträge werden - anders als Wahlvorschläge - nur dann zugänglich gemacht, wenn sie mit einer Begründung versehen sind. Wahlvorschläge von Aktionären werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten. Anders als Gegenanträge brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.

Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:

Balda Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -
Bergkirchener Straße 228
32549 Bad Oeynhausen
Telefax: +49 (0) 5734 / 922-2604
E-Mail: CKowarik@balda-group.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.balda-group.com unter der Rubrik 'INVESTOREN' bzw. 'INVESTORS' -> 'HAUPTVERSAMMLUNG' bzw. 'ANNUAL MEETING' zur Verfügung.

Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG

Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich die Berichte des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 und zu Tagesordnungspunkt 7, sowie weitere Informationen nach § 124a AktG sind ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.balda-group.com unter der Rubrik 'INVESTOREN' bzw. 'INVESTORS' -> 'HAUPTVERSAMMLUNG' bzw. 'ANNUAL MEETING' zugänglich.

Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.

Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Balda Aktiengesellschaft, Bergkirchener Straße 228, 32549 Bad Oeynhausen aus. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 30. November 2015 und - falls diese am nächsten Tag fortgesetzt werden sollte - am 1. Dezember 2015 zugänglich sein. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenfrei eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt. Das Verlangen ist an die für Gegenanträge genannte Anschrift zu richten.

Einladung auf zwei Tage

Im Hinblick auf den Umfang der Tagesordnung, die Bedeutung der Beschlussgegenstände sowie einen möglichen gesteigerten Diskussionsbedarf wird die Hauptversammlung vorsorglich auf zwei Tage einberufen. Kann die Hauptversammlung bereits am ersten Tag, also dem 30. November 2015, geschlossen werden, wird sie am 1. Dezember 2015 nicht fortgesetzt.  

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1812 Postings, 5993 Tage ScentThread für hitzige Diskussionen ...

 
  
    #132
25.10.15 12:00
für alle die erst seit kurzem der Balda-Diskussion beigetreten sind und vielleicht nur diesen Thread kennen. Im Nachbarthread wird insbesondere heiß diskutiert:
http://www.ariva.de/forum/Balda-schnelle-100-Prozent-356825

Diskussionen sind natürlich auch hier willkommen. Der Schwerpunkt liegt aber auf der kommenden Hauptversammlung und auf harten Fakten um die natürlich auch diskuttiert werden soll/kann, insbesondere wenn es Unklarheiten gibt.  

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146 Postings, 3342 Tage lernendeInteressant

 
  
    #133
2
29.10.15 10:18

146 Postings, 3342 Tage lernendeZu TOP 7

 
  
    #134
30.10.15 00:48
"Bericht des Vorstands an die Aktionäre der Balda AG zu Tagesordnungspunkt 7 sowie zu den Tagesordnungspunkten 8 bis 13"

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, das zu lesen.
Das ist für mich so transparent und informativ, da bleibt fast keine Frage mehr offen. Nur die Anlagen habe ich noch nicht gelesen.
 

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1147 Postings, 4190 Tage InteressierterUnd H&T zum dritten, VERKAUFT;-)

 
  
    #135
3
30.10.15 11:59

249 Postings, 5740 Tage lanvallAber..

 
  
    #136
30.10.15 12:03
... nun sollte der Kurs doch endlich Richtung 4 wandern. Es sind doch jetzt alle glücklich.  

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146 Postings, 3342 Tage lernendeVerkauft

 
  
    #137
30.10.15 15:04
- aber nur, wie ich aus dem Bericht des Vorstands entnehmen konnte, wenn 75 % dafür stimmen.
Ansonsten fühlt sich das für mich gut an.
 

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146 Postings, 3342 Tage lernendeIst damit

 
  
    #138
30.10.15 15:05
eine Stimmenbündelung noch aktuell?  

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1812 Postings, 5993 Tage ScentTja ...

 
  
    #139
30.10.15 22:34
die ganze Mühe, die wikia, die Diskussionen, diverser Kontakt an den Vorstand/IR ...
Aber so wie nach Bekanntwerden der Verkaufsgespräche kein wirkliches Interesse mehr an Gegenanträgen bestand,
werden jetzt die meisten denken, dass der Verkauf an H+T beschlossene Sache ist.
Und so wird es wohl auch sein :-)
Ich bin natürlich trotzdem hoch erfreut über den bisherigen Ablauf. Da keiner von uns bei den Verhandlungen dabei war, werden die meisten bei ihrer bisherigen Einstellung bleiben.
Fakt bleibt jedoch 1,21€ Reinerlös (plus anteilige Erlöse aus dem Betriebsergebnis) für einen Unternehmenszweck, der bislang mit erheblichen Abschlag gehandelt wurde.
Sehr fein ...  

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1812 Postings, 5993 Tage ScentAber bei Balda ist ...

 
  
    #140
30.10.15 22:36
die Story noch lange nicht zu Ende. Im Grunde fängt das Thema Neubwertung erst an.
Und falls man sich im anderen Thread dann wieder die Köpfe einschlägt und Nebenkriegsschauplätze führt, kann hier vielliecht etwas emotionsloser agiert werden (siehe Grundsätze aus dem Eingangsposting).  

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146 Postings, 3342 Tage lernendeWenn nicht

 
  
    #141
31.10.15 03:08
die Intransparenz gewesen wäre, wäre es im Forum wohl auch anders gelaufen, denn wie aus dem Bericht hervorgeht, liefen die Verhandlungen schon seit Januar.
Aber letztendlich hat sich ja die ganze Mühe irgendwie gelohnt und hat evtl. sogar indirekt zu diesem Ergebnis geführt.
Ansonsten stimme ich Dir zu und man kann gespannt sein, wohin der Weg führt.
Noch eine Überraschung ist zwar nicht ausgeschlossen, aber mit dem jetzigen Stand bin ich ganz zufrieden.  

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1251 Postings, 3467 Tage gobaFakten und Gedanken

 
  
    #142
1
01.11.15 16:44
Fakten:

1. Die Balda AG wird von einer einzigen Person praktisch beherrscht und daran wird sich auch nichts ändern!

2. Nach dem Verkauf des operativen Geschäfts besteht Balda nur noch aus einem Cash-Betrag in Höhe von ca. 250 Mio. € und Verlustvorträgen, die gewinnbringend genutzt werden könnten.

3. Durch die Auszahlung von ca. 65 Mio € Dividende werden ca. 18 Mio. € durch Steuern quasi "verbrannt". Denn anders als bei Steuern auf Kursgewinne sind Steuern auf Dividenden nicht gegen Kursverluste verrechenbar.

4. Durch die Kapitalherabsetzung werden nochmals ca. 53 Mio. € aus dem Cash entnommen, so dass von ursprünglich 250 Mio. noch ca. 132 Mio. € verbleiben, um damit irgendwie Gewinne zu erzielen. Die Verlustvorträge verringern sich entsprechend.

Gedanken:

Hätte ich eine gute Geschäftsidee, wie ich mit viel Geld noch mehr Geld verdienen will, so würde ich das mit 250 Mio. machen wollen und nicht mit praktisch der Hälfte.

D.h. es muss einen sehr trifftigen Grund geben, warum ich "ohne Not" mit der einen Hälfte kein Geld verdienen und auf einen Teil der Verlustvorträge verzichten will!

Weitere Gedanken dazu kann sich jetzt jeder selbst machen!  

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1251 Postings, 3467 Tage gobaInfo

 
  
    #143
01.11.15 16:54
Da ich bis zur HV meinen Restbestand an Balda Aktien vekauft haben werde, werde ich bis dahin auch hier auch nichts mehr schreiben.

Wie es mit mir und der Baldanachfolge weitergehen wird, hängt vom Ex Div. Kurs und noch viel mehr von der Informationsfreude des Allmächtigen (s.o.) ab.

Allen hier noch viel Spaß und noch mehr Erfolg!  

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22 Postings, 5407 Tage IngoldWo landen wir bis zur HV

 
  
    #144
01.11.15 16:56
Ja, frage wo steht der Kurs vor der HV. Werde mich vielleicht von einem Drittel meiner  Aktien vorher trennen.  

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1812 Postings, 5993 Tage Scent@Ingold

 
  
    #145
01.11.15 17:10
Die Frage wird Dir niemand seriös beantworten können.
Stelle Dir die Frage anders. Würdest Du bei Balda in Kenntnis aller Informationen heute noch Aktien kaufen und welchen Kurs erwartest Du dann in absehbarer Zukunft?
Ergo, welchen Wert hälst Du für Balda angemessen.

 

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22 Postings, 5407 Tage Ingoldohne Verluste

 
  
    #146
01.11.15 17:18
Für mich stellt sich hauptschächlich die Frage ohne Verluste abzuschließen. Habe zwei Positionen bei 4,50 und eine bei 2,80 Euro.  

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1812 Postings, 5993 Tage ScentEingangsposting ...

 
  
    #147
01.11.15 17:30
da steht zwar vieles im Detail und man wiederholt sich, nichts desto trotz:
Der Großaktionär ist angetreten um bei Balda aufzuräumen (hat er definitiv gemacht) und sein Investment zu mehr Geld zu machen.
Das eine Dividende stets zu einem Steuernabfluss führt ist keine Neuigkeit. Es ist jedoch trotzdem ein Anreiz für Investoren (weshalb auch sicherlich viele investiert sind). Da die Dividende sich an dem Verkauf in der Höhe am Verkaufspreis der operativen Einheiten orientierte (lag zunächst bei 1,13/Aktie) halte ich es für angemessen die Aktionäre daran zu beteiligen, wenn das Geld nicht anderweitig gebraucht wird.
Ein Vorwurf an den Vorstand (v.A.), bzw. die Befürchtung, war das beim Aktionär ggfs. keine Gelder/Gewinne landen. Das Balda sozusagen ein "Value Trap" ist, viel Substanz, aber nichts kommt beim Aktionär an.
Nun fließt Dividende, was viele zufrieden stellt.
Die Kapitalherabsetzung kann man zweigeteilt sehen. Auf der einen Seite wurde das Kapital nicht benötigt und was sollte sich weiter daran ändern? Es gibt Stimmen, die fordern eine komplette Liquidation, einfach weil dadurch nun einmal fast 4,4x pro Aktie erlöst werden würden. Die Verlustvorträge würden damit aber untergehen.
Nun werden in 7 Monaten weitere 90cent steuerfrei aus der Balda abfliessen, die dem Unternehmen erneut nicht zur Verfügung stehen. Aber warum nicht, wenn man mit dem Kapital nichts anzufangen weiß und es im Aktienkurs nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Einfach das Eingangsposting durchlesen.
Ein Vorwurf ist sicherlich richtig, den ich aber eher vorteilhaft sehe. Der Großinvestor zieht sich einen Teil seiner Investition wieder heraus und erhält damit mögliche Mittel um bei einem ARP ein Übernahmeangebot stemmen zu können.

Richtig ist sicherlich, v.A. konnte das viele Geld nicht zielgerichtet verwenden. Alles andere steht im Eingangsposting.



 

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1812 Postings, 5993 Tage Scent@Ingold

 
  
    #148
1
01.11.15 17:47
getrennte Depots?
Und betrachte folgendes bei deiner 4,50€ Position:
Fiktiver Kurs von 4,10 zur HV,
Du erhälst 81cent steuerfrei (aus 1,10€ Dividende), bei vollem Dividendenabschlag steht der Kurs danach bei 3€.
Wenn Du jetzt verkaufst kannst Du 1,50€/Aktie steuerlich als Verlust ansetzen, die 81cent steuerfrei hast Du trotzdem.

Zu deiner 2,80 Position kannst Du ähnliche Gedanken anstellen:
Bis 3,90 würdest Du pro Aktie besser fahren, wenn Du vor der HV verkaufst, alles darüber eher nicht. Und natürlich hast Du die Gegenrechnung mit deinen Verlusten der 4,50€ Position.  

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22 Postings, 5407 Tage IngoldGute Argumente

 
  
    #149
01.11.15 18:20
Hallo Scent,
danke dir für Deine Ausführingen. Hatte auch geplant, die Posi zu 2,80 vorher zu verkaufen, Schaun wir mal.  

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1812 Postings, 5993 Tage ScentIst abhängig von deinen Positionsgrößen ...

 
  
    #150
01.11.15 18:48
und deinen sonstigen Trades in diesem Jahr, was vorteilhafter für Dich ist.
Zumindest wenn Du einfach nur die zuverlässige schwarze "0" ansteuerst.
 

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