Deutsche Cannabis AG
Seite 79 von 90 Neuester Beitrag: 12.12.22 08:54 | ||||
Eröffnet am: | 12.01.15 01:03 | von: Mr.Esram | Anzahl Beiträge: | 3.237 |
Neuester Beitrag: | 12.12.22 08:54 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 578.695 |
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Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 153473 Bekannt gemacht am: 24.09.2018 11:30 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
24.09.2018
Bestellt Geschäftsführer: Petrowsky, Lutz, Norderstedt, *08.05.1969, einzelvertretungsberechtigt;
Quelle:
Mister Cannabis GmbH, Hamburg
Registerbekanntmachungen
Neueintragungen
Datum: 24.09.2018
www.unternehmensregister.de
Ob der Markt hier in Deutschland für dieser Art Cannabisprodukte bereit ist, wird sich zeigen.
Ich persönlich traue dem Herrn Petrowsky nicht sehr viel zu. Aber da muss sich jeder - auch anhand von Presseinformationen zu Person und Wirken - selbst ein Urteil bilden.
Große Vorbilder zu kopieren schaftt leider nicht jeder. Aber ich drücke die Daumen.
Reine Meinungsäußerung meinerseits.
Wie soll das hier weitergehen ?
1. Habe ich bereits etwas zu der Mittelung gesagt. Schade, dass Sie das nicht bemerkt haben.
Siehe hier:
https://www.ariva.de/forum/...-cannabis-ag-514723?page=78#jumppos1954
2. Angebliche ADHOC-Pflicht ? Die Deutsche Cannabis AG notiert im Börsensegment General Standard, also im regulierten (geregelten) Markt, richtig ?
Siehe hier:
Transparenzlevel§General Standard
Markt§Regulated Market
http://www.boerse-frankfurt.de/aktie/Deutsche_Cannabis-Aktie
Kennen Sie die Zulassungsfolgepflichten in diesem Segment der Börse nicht ?
Siehe hier:
http://www.deutsche-boerse-cash-market.com/...gmente/general-standard
--> auf Wesentliche Zulassungsfolgepflichten klicken...
Wesentliche Zulassungsfolgepflichten
Es gelten die Zulassungsfolgepflichten des Regulierten Marktes. Zuständige Behörde für die Überwachung der Folgepflichten ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts innerhalb von 4 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums
Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums
Mitteilungspflichten: Ad-hoc-Mitteilungen, Directors‘ Dealings, Insiderlisten, Stimmrechtsmitteilungen
Die Folgepflichten können in deutscher oder englischer Sprache erfüllt werden
Bitte irritieren Sie die Ariva-Leser in diesem Börsenforum nicht. Das wäre meiner Meinung nach unfair und unseriös. Danke.
Die ADHOC-Pflivht wird bereits seit längerer Zeit NICHT mehr durch das WpHG reguliert, sondern durch die Marktmissbrauchsverordnung (MMVO/MAR 2016).
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ad-hoc-Publizit%C3%A4t
"Bis zum 3. Juli 2016 war die Ad-hoc-Publizität im deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt. Seitdem ist sie EU-weit im Wesentlichen in der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) normiert. Hierbei handelt es sich um eine europäische Verordnung, die der Bekämpfung von
Insidergeschäften und Marktmanipulationen auf dem Kapitalmarkt dient."
Seit Juli 2016 gilt es, sich für eine Seite zu entscheiden. Ich z.B. setze mich daher ebenfalls für die Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulationen ein, wenn man so will.
Ich kenne mich im WpHG und in der MAR 2016 gut aus. Meine Geschäftspartner ebenfalls bzw. erst recht.
Reine Meinungsäußerung meinerseits.
Ergänzt wird Art. 17 MAR auf europäischer Ebene durch verschiedene Level 2- und Level 3-Maßnahmen, national aber auch weiterhin durch das WpHG, das im Hinblick auf die Verordnung sowie die entsprechenden Durchführungsbestimmungen durch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG) und das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) angepasst wurde.
Unabhängig was für ein aktienloser Profi sie sind, was meinen sie zum Inhalt der Mitteilung.
Übrigens ist diese Mitteilung keiner Adhoc-Pflicht.
"Seit Juli 2016 gilt es, sich für eine Seite zu entscheiden. Ich z.B. setze mich daher ebenfalls für die Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulationen ein, wenn man so will.
"
Robin Hood?
"Übrigens ist diese Mitteilung keiner Adhoc-Pflicht."
Bitte diese Aussage hier belegen. Wir befinden uns in einer Diskussion.
Das wenig kompetente Kopieren irgendwelcher Rechtsvorschriften von Wikipedia ist doch auch bezeichnend. Sie verfügen über keinen Zugang zur einschlägigen Literatur und Rechtprechungen. Dann wird halt mal das (kostenlose) Internet missbraucht.
Wenn Sie Geschäftspartner haben, welche diese Rechtsvorschriften anwenden müssen oder gar sie, dann alles auf Grundlage von Wikipedia? ich lache mich tot. Einfach zu unseriös.
Bleiben Sie einfach bei ihrer Meinung, dass die Corporate News einer Adhoc-Pflicht unterliegt. Ich bleibe bei meiner. Dieses entsprechend auszuführen sprengt den Rahmen.
Aber sie können mir glauben, nicht jede Unternehmensnachricht unterliegt ein Adhoc-Pflicht.
Nur meine Meinung!
Nur meine Meinung!