TECO 2030 ASA - Wasserstoff für Schiffe
https://teco2030.no/
Freue mich auf spannende Diskussionen
Der Artikel beschreibt das recht gut:
https://www.focus.de/earth/analyse/...nicht-stoppen_id_260453060.html
Da Teco in den USA Arbeitsplätze schaffen will, sehe ich kein Problem.
International sieht es etwas anders aus.
Dennoch bin ich der Meinung auch in USA ist das ein herber Rückschlag v.a. für das investive Umfeld für
renewables...
Teco: Glaubt hier jemand ernsthaft dass AVL keine vertraglichen Sicherheiten hat für den Fall der Fälle
... wozu brauchen sie dann noch Teco, wenn der Zugriff aufs know how möglich ist?
Wer soll das sein, heißt, wer soll die "einfache" Lösung, die AVL sucht, denn sein?
In der aktuellen wirtschaftlichen Situation? In der aktuellen politischen Lage mit mehr als riskanten Aussichten für Unternehmen im Bereich Wasserstoff/Brennstoffzellentechnik?
Die Brennstoffzellentechnik ist hinsichtlich der Baugröße eine Sonderanfertigung, die Fertigungsstraße von Thyssen darauf ausgerichtet. Es wird ein Unternehmen gesucht, welches also die Fertigungsanlage von Thyssen einsetzen wird.
Dieses Unternehmen mag es irgendwo geben, aber da schätze ich die Chancen von Teco größer ein, zu überleben, als so ein Unternehmen zu finden.
Meine Meinung.
Dein Vertrag sieht also so aus:
TECO zahlt für die Entwicklung eines Systems XX Mio €.
AVL sagt danke und nutzt das Patent und vertreibt alles selber.
Man hat sich bei AVL auch extra mehr Zeit gelassen, dass TECO das Geld ausgeht um dieses Szenario zu erwirken.
Da kann ich halt nur mit dem Kopf schütteln...
AVL kann auch das Patent für ein Steuerungsverfahren zum Hochfahren eines Brennstoffzellensystems nicht alleine nutzen. Es ist als Patent angemeldet, und die Bevollmächtigten sind AVL List und TECO 2030 ASA. https://www.patentguru.com/assignee/teco-2030-asa
Für die Technikversierten hier:
WO2024016042 STEUERUNGSVERFAHREN ZUM HOCHFAHREN EINES BRENNSTOFFZELLENSYSTEMS
Teco 2030 ASA und AVL List sind nicht die Bevollmächtigten, sondern die Patentinhaber.
Aus: Wie patentieren zwei Unternehmen eine gemeinsame Erfindung? - b4bschwaben.de
„Innovation entsteht durch Zusammenarbeit. Doch wie gehen Unternehmen richtig damit um, wenn eine gemeinsame Erfindung patentrechtlich geschützt werden soll?
„Wie muss man vorgehen, wenn sich zwei Unternehmen, die gemeinsam daran beteiligt sind, eine technische Vorrichtung patentieren lassen wollen? Geht das überhaupt?“
Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet:
Haben Mitarbeiter von zwei oder mehreren Unternehmen gemeinsam eine Erfindung gemacht, kann diese im Namen sämtlicher beteiligter Unternehmen zum Patent angemeldet werden. Wird auf diese Anmeldung ein Patent erteilt, gehört es den beteiligten Unternehmen gemeinsam. Da dem Patentamt keine Miteigentumsquoten anzuzeigen sind, empfiehlt es sich jedoch intern zu regeln, zu welchem Anteil das Patent den einzelnen Unternehmen gehört. Dies hat auch Auswirkungen auf die von den Unternehmen an die beteiligten Erfinder zu bezahlende Arbeitnehmererfindervergütung. Ein Patent, welches mehreren Inhabern gehört, darf von jedem dieser Inhaber für die Bedürfnisse des eigenen Betriebs genutzt werden. Gegenseitige Verbietungsrechte bestehen insoweit nicht. Allerdings darf kein Mitinhaber ohne Zustimmung der anderen Mitinhaber über das Patent verfügen, seinen Anteil auf einen Dritten übertragen, auf das Patent verzichten oder Lizenzen an Dritte vergeben. Die Inhaber eines Patents sind somit eng verbunden und jeweils in der Verfügung über das Schutzrecht beschränkt. Eine häufig gewählte und meist empfehlenswerte Alternative besteht darin, das Patent im Namen eines Unternehmens anzumelden und die Rechte der weiteren beteiligten Unternehmen vertraglich zu regeln.“
Frequently Asked Questions (updated 2011)
Wenn, dann bitte richtig missverstehen ;-)
Fakt ist, dass Teco aktuell Ausstände hat (siehe auch Ausführungen von @remai weiter oben) und diese aktuell bei weitem nicht bedienen kann.
Unter solchen Umständen kommt es dann aus der Not heraus zu "hundmiserablen" Deals...
und deshalb sehe ich zumindest die Gefahr, dass Tecos Patente unter Wert in andere Hände gehen könnten ...
Erfinder: Weingrill, David Kogler, Markus Vestum, Emil Aarskog, Fredrik
Bevollmächtigter: AVL List GmbH TECO 2030 ASA
https://www.patentguru.com/assignee/teco-2030-asa
Wer will, kann nachlesen, welche Bedeutungen das Wort „assignee“ in deutscher Sprache hat.
Wer will, kann den Patentanmeldeprozess durchdenken.
Wer will, kann sich überlegen, von welcher Datenbank er idealerweise Patente abfragt.
WO2024016042 CONTROL METHOD FOR STARTING UP A FUEL CELL SYSTEM
Wie patentieren zwei Unternehmen eine gemeinsame Erfindung? - b4bschwaben.de
Ich bleibe bei meiner Aussage laut gestrigem Beitrag von 15.37 Uhr: AVL List GmbH und Teco 2030 ASA sind die Patentinhaber.
Angenommen Teco findet keinen Investor.. dann werden sie Insolvenz vermelden. Was passiert dann mit den Rechten für die Brennstoffzelle. Würde man so nicht deutlich günstiger an die Brennstoffzelle rankommen?
Zu 14.10. 5.58, 6.48, 13.12, 16.34:
In der Liste der 20 größten Anteilseigner auf Tecos Webseite (Investorweb - TECO 2030 – „The share“ – Stand 12.11.2024) scheint „EMISJONSKONTO INNLAND FEARNLEY SECURITIES AS“ nicht mehr auf. Mit Stand 11.10.2024 waren hiezu noch 15.884.744 Aktien ausgewiesen.
Der Aktienstand von Pershing LLC hat sich von 13.498.841 Stück (Stand 11.10.) um 15.884.744 auf 29.383.585 Stück (Stand 12.11.) erhöht.
Möglicherweise hält SunHydrogen immer noch 29.328.619 Teco-Aktien und möglicherweise sind diese in Tecos Anteilseignerliste in der Position von Pershing LLC enthalten.
Pershing LLC ist eine Enkeltochter von The Bank of New York Mellon Corporation.
Mir liegt die Liste von Tecos größten Anteilseignern per 29.10. nicht vor, deshalb kann ich sie nicht mit jener mit Stand 12.11. vergleichen. Vielleicht kann @Immerwachsamsein oder ein anderes Forenmitglied hier dir diesbezüglich weiterhelfen.
Soweit ich mich erinnern kann, stand die Teco Group AS bis vor gar nicht langer Zeit noch an erster Stelle auf der Liste – vor Clearstream. Nun ist Clearstream auf Platz eins und Teco Group AS ist auf Platz zwei.
Hier im Forum wurde oft geschrieben, dass die von den deutschen Kleinanlegern gehaltenen Teco-Aktien in der Position „CLEARSTREAM BANKING S.A.“ enthalten sind. Ich selbst kann dazu keine gesicherte Auskunft geben, denn ich lebe in einem anderen Land.
Wenn man die Veränderungen im Blick behalten bzw. nachvollziehen möchte, müsste man nach jeder Aktualisierung einen Screenshot von der Liste auf der Webseite erstellen und abspeichern. Ich tat/tue das nicht.
Ich schau(t)e gelegentlich in die Aktionärsliste auf der Webseite, im Wesentlichen bezüglich SunHydrogen, Teco Group AS und Advait.
Als logisch und nüchtern denkender Mensch frage ich mich allerdings immer, woher Teco bitte die Daten per Vortag herhaben will, z.B. heute den Stand von gestern von MORGAN STANLEY & CO. INT. PLC. (Platz 15 auf der Liste) mit 1 842 365 Stück – oder jenen der CITIBANK, N.A.
Meine Meinung: Viele Daten auf der Liste, und da meine ich die Aktualität bzw. den angegebenen Stichtag, sind bestimmt „mit Vorsicht zu genießen“.