DIC Asset - TopPick?
Seite 107 von 132 Neuester Beitrag: 28.11.24 08:33 | ||||
Eröffnet am: | 04.05.11 22:14 | von: 2141andreas | Anzahl Beiträge: | 4.299 |
Neuester Beitrag: | 28.11.24 08:33 | von: Raymond_Ja. | Leser gesamt: | 1.290.833 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 846 | |
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zur Erinnerung
Branicks Group AG: Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins am 26. März 2024, 10:00 Uhr
Der Termin dient auch zur Abstimmung über einen vor oder nach Erörterung möglicherweise seitens der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin gemäß den § 45 Abs. 4 StaRUG, § 240 InsO abgeänderten Restrukturierungsplan.
Wie gesagt, es ist alles möglich morgen. Ich spekuliere auf eine Einigung zu ganz miesen Konditionen für Branicks.
Wären mir einige Tatsachen bekannt gewesen z.B. die nachträgliche Verpfändung der VIB Aktien oder das die Gläubiger des Schuldscheins GS ist, dann hätte ich in den letzten Monaten definitiv nicht regelmäßig nachgekauft..
Sie wissen schon was morgen ist oder?
Ich spekuliere auch auf Einigung zu Gunsten der Banken, etwas Substanz ist ja auch noch vorhanden.
Daumen hoch
Abstimmen kann nur wer morgen teilnimmt.
Wenn wir heute Abend 30% höher stehen, gehts einigen hier schon besser, es kann halt auch in die andere Richtung gehen...
Abwarten...
P.10
Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den Restrukturierungsplan gestimmt hat, ist die Bestätigung des Plans zu versagen, wenn der Antragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechter gestellt wird als er ohne den Plan stünde (§ 64 Abs. 1 StaRUG). Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller spätestens im Termin mit mitgeführten Beweismitteln glaubhaft macht, durch den Plan voraussichtlich schlechter gestellt zu werden(§ 64 Abs. 2 Satz 2 StaRUG).
Moderation
Zeitpunkt: 27.03.24 16:53
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 27.03.24 16:53
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Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Dachte man würde dann schon über das Erbenis informieren.
Verlängerung der Brückenfinanzierung ebenfalls gesichert - Wechsel im
Aufsichtsratsvorsitz beabsichtigt