Deutsche Post
Bitte nicht Aktiva mit Sachwerten verwechseln.
Immateriale Werte können Aktiva werden, aber unterliegen nicht den gleichen Vorschriften/Vorgehensweisen wie Sachwerte. Bei den immaterialen Werten kann der Anschaffungspreis (denn nur gekaufte Werte zählen dazu nicht selbst hergestellte oder erstellte) nicht abgeschrieben werden. Ausnahme befristete Rechte (Lizenzen), die nach Fristablauf für die Neubeschaffung teilweise abgeschrieben werden können.
Alles Gute
Der Chartlord
Doch das geht. Nach IFRS - und danach bilanziert der Post Konzern, da es sich um ein kapitalmarktorienten Konzern handelt (siehe HGB 315a) - erfolgen auf immaterielle Vermögensgegenstände außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der erzielbare Betrag unter dem Buchwert liegt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Barwert der zu erzielenden Cashflows (Nutzwert) und Verkaufserlös - Veräußerungskosten.
Zu jedem Bilanzstichtag MÜSSEN etwaige Anzeichen auf Wertminderung beurteilt werden. Auf Goodwill ist sogar ein jährlicher Imparment Test unabhängig von Anzeichen einer Wertminderung durchzuführen. Sind Anzeichen erkennbar, so muss der erzielbare Betrag bestimmt werden, sodass ein Vergleich mit dem Buchwert vorgenommen werden kann (das ist dann der Impairment Test).
Die Anwendung ist verpflichtend für alle immateriellen Assets, die ab 31.März 2004 erworben wurden.
Fallen Gründe für ein vergangenes Impairment (außerplanemäßige Abschreibung) weg, so wird zugeschrieben. Bei Goodwill hingegen erfolgt auch dann keine Zuschreibung.
An der Stelle greift der IAS 36 - Wertminderung von Vermögenswerten (geändert 2013).
Viele Grüße
FG!
Aber ich denke, dass es die Zentralbanken der Welt schon irgendwie wieder einmal hinbiegen werden. Letztendlich kann -niemand- wollen, dass das System zusammenbricht.
Die Schwaeche des Gesamtmarktes wird damit erklaert, dass die oelproduzierenden Laender in Geldnot geraten sind und deshalb sich von grossen Aktienbestaenden trennen!
FG!
"Damit rückt auch der Firmenwert in den Vordergrund und erlangt bilanzielle Bedeutung durch das Aktivierungsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB, das seit dem BilMoG vom Mai 2009 gilt und den Firmenwert unwiderlegbar als Vermögensgegenstand fingiert.
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Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich ist zwischen dem originären und derivativen Firmenwert zu unterscheiden.
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Beim originären Firmenwert handelt es sich um vom bilanzierenden Unternehmen selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wie eine durch die Bewertung des eigenen Unternehmens ermittelte Höherbewertung, die sich nicht aus dem bilanziellen Reinvermögen ergibt und bislang noch nicht im Rahmen einer Transaktion abgegolten wurde[4] oder selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder ähnliches. Diese oder andere Positionen, bei denen eine Abgrenzung der Herstellungskosten von den auf den Firmenwert entfallenden Aufwendungen nicht zweifelsfrei möglich ist, unterliegen nach § 248 Abs. 2 HGB einem generellen Aktivierungsverbot. Solange der selbst geschaffene Firmenwert noch nicht durch eine objektiv feststellbare Gegenleistung in Form effektiver Anschaffungskosten konkretisiert und damit am Markt bestätigt worden ist, darf er nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht bilanziert werden; konkretisiert im Sinne der Rechtsprechung wird der originäre Firmenwert erst durch die Veräußerung des betroffenen Einzelunternehmens.[5]
Die handelsrechtliche Aktivierungsfähigkeit beschränkt sich lediglich auf solche selbst erstellten immateriellen Werte, die die Kriterien eines Vermögensgegenstandes erfüllen. Werden die Vermögensgegenstandseigenschaften erfüllt, besteht für den originären Firmenwert ein Aktivierungswahlrecht, es sei denn, es handelt sich um Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden (§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB). Damit bezieht sich das Aktivierungswahlrecht insbesondere auf Entwicklungskosten. Es hängt davon ab, ob hierfür die handelsrechtlichen Kriterien eines Vermögensgegenstands erfüllt sind.
Das für den originären Firmenwert geltende generelle Aktivierungsverbot bleibt auch nach dem BilMoG 2009 weiter bestehen. Werden jedoch selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert, sind sie automatisch mit einer Ausschüttungssperre nach § 268 Nr. 8 HGB belegt. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB und § 253 Abs. 5 Satz 2 HGB fingieren lediglich den derivativen Firmenwert als Vermögensgegenstand, nicht jedoch den originären; das Aktivierungswahlrecht nach § 255 Abs. 4 HGB a.F. ist entfallen.
...
Beim derivativen Firmenwert ist dieser gesonderte Nachweis nicht erforderlich, weil das Gesetz unwiderlegbar vermutet, dass die Eigenschaften eines Vermögensgegenstandes erfüllt sind. Liegt der Kaufpreis für ein entgeltlich erworbenes Unternehmen über dessen Reinvermögen (Vermögen abzüglich Schulden), so ist die positive Differenz als derivativer Firmenwert zu aktivieren. Voraussetzung für einen derivativen Firmenwert ist mithin das Bestehen eines Unterschiedsbetrags, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung über dem Wert der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden liegen muss.[6] Ist dieser Unterschiedsbetrag negativ, handelt es sich um einen so genannten Bad will.
Kaufpreis - Zeitwert des Eigenkapitals / Substanzwert = derivativer Firmenwert (Goodwill)."
Definition aus Wikipedia
Da sich der Begriff des Goodwills bereits aus dem Kaufpreis abzüglich einer Verminderung definiert, ist ein weiterer Abzug nicht möglich, denn das wäre ein doppelter Abzug ! Software, die in Form einer Lizenz vergeben wird, wird nicht entgeldlich erworben sondern gestattet nur entgeldlich die Benutzung. Alle Eigentumsrechte verbleiben beim Lizenzgeber. Alle Dienstleistungen enthalten gar keinen Kaufpreis und sind somit überhaupt nicht Gegenstand eines derivativen Firmenwertes.
Guten Morgen
Der Chartlord
Kann sein, dass er dieses mal als krisenprophet richtig liegt. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist aber deutlich unter 50%, wenn ich mir seine bisherige trefferquote anschaue.
Vielleicht kommt nun endlich auch seine langjährige Empfehlung barrick gold endlich mal etwas in Schwung...
Deutsche Post AG 09:40:54 19,68 € -0,20%
Hier geht es um verschiedene Angelegenheiten im Bereich Recht wie erhebliche Anwaltskosten, eine Kartellstrafe, die mittlerweile ausgesprochen wurde usw.
Allerdings sind da auch Anwaltskosten für mögliche Schadensersatzansprüche aus dem Fehlkauf der IT-Anlagen darin enthalten. Die Verhandlungen mit SAP und IBM dauern noch an. Da werden die Abschreibungen um alle möglichen Haftungsansprüche später noch vermindert. Aber das wird erst nach der Bilanz 2015 möglich sein und in die Bilanz 2016 fallen.
Später werden auch die Rückstellungen bereinigt.
Alles Gute
Der Chartlord
Wie auch immer. Der DAX ist auch heute auf verlorenem Posten. Das einzig positive, was heute passieren koennte, waere ein ordentlicher Wochenschluss von DOW und SP500. Der SP500 ist ganz in der Naehe von 1850.
pauli
PS Das Zanken um Definitionen und Rechtsfragen ist wenig hilfreich. Der Normalverbraucher kann diese Beitraege nicht beurteilen.
basiert darauf, das die Herren (und die Dame) in den Notenbanken den Durchblick haben.
Was wenn dem nicht so ist?
Was, wenn man ein solches System gar nicht steuern kann, weil es zu viele Einflußgrößen gibt, die sich wechselseitig beeinflussen. So was nennt man inder Systemtheorie dann "Rückkopplung" etc.
??
Was dann?
Ja, dann fahren halt alle "auf Sicht" (auch die Chefs) und hoffen, das es gut geht.
2008 standen dann an einem Sonntag abend der damalige Finanzminister (Steinbrück) und unsere Bundesmutti vor den Kameras des Landes und verkündeten mit bleichen Gesichtern, eine Garantie auf die Spareinlagen. Weil, die Leute erkennbar begannen ihre Gelder von den Bankkonten zu räumen - wie die Griechen im vergangenen Frühjahr. Wenn man ihnen damals nicht geglaubt hätte... ja was? Dann wär unser Geldsystem komplett über die Wupper gegangen, damals.
Wer sich mal richtig ängstliche Politiker anschauen will, der suche auf youtube nach den betreffenden Filmchen.
Hier ist jede Menge hoffen und bangen im Spiel. Bei uns kleinen genauso wie bei den Großen.
geh lieber WoW spielen. Du blamierst Dich gerade erstklassig.
Wer zu sowas Wikipedia-Einträge zitiert, der hat's nicht kapiert. Und wenn man die Einträge liest, dann sieht auch ein Blinder, das es nicht zum Thema paßt.
Aber derartige Diskussionen (zu Abschreibungen etc.) hatten wir hier schon mal.
Auch damals glaubtest Du, mit lautem Geschrei "Recht zu bekommen".
Nochmal: im realen Leben bekommt nicht derjenige Recht, der am Lautesten schreit. (Zumindest nicht immer...)
Keiner weiss dann aber, ob Aktien, Bargeld oder Gold die Rettung sind.
Mein Glaube an all die von dir genannten Personen ist auch nicht groesser alle deiner.
Dann werde ich halt meine Kartoffeln selber anbauen müssen.
Ich habe gottseidank etwas Grund und Boden.
Versteh uebrigens nicht, warum deine Beiträge hier so ueberheblich sind.
Mag sich selbst der Ahnungsloseste davon überzeugen, dass hier keine Argumente sondern nur das pauschale Betreiten dem lauten Geschrei der verkappten Besserwisser entspricht.
Unsere Praktikanten der 1. bis 4. Semester und Berufsanfänger nach BWL-Abschluss können sich bei ähnlicher Thematik wenigstens inhaltlich vernünftig äußern und mit den fehlerhaften Eindrücken zu einer vernünftigen Korrektur - nach Anleitung und Einweisung in die Thematik - durchringen. Die Kenntnisse sind typischer Weise nur hochschulgeprägt aus der unvollständien Sichtweise von Kaufleuten. Damit kann man in der Praxis von Revisionsgeschäften nichts anfangen.
Die hier im Forum angesprochene Thematik von Abschreibungen von Dienstleistungen ist nicht auslegungsfähig. Der hier wieder ins Spiel gebrachte Begriff von Goodwill ist mittlerweile absichtlich so falsch verwendet, dass man daraus auf eine gestörte Persönlichkeit von gescheiterten Alphamännchen schliessen darf.
Alles Gute
Der Chartlord
Geb doch einfach mal zu das es besser war im Bereich um 30 Euro mal Kasse zu machen und sich jetzt mal darüber Gedanken zu machen und uns mitzuteilen warum man jetzt bei unter 20 wieder einsteigen sollte und nicht anders denkende wie du als Zocker und Schreihälse zu betiteln.
eine Möglichkeit, die Abläufe zu interpretieren...
http://www.n-tv.de/wirtschaft/...e-Deutsche-Bank-article16982941.html
wenn man die Passagen a la "ich hab's ja schon immer gewußt" einmal ausblendet, dann steht da mMn. viel Gehaltvolles drin. Vor allem wird es als Möglichkeit und nicht als Gewißheit formuliert. Das trifft es mMn. genau.
" Wenn eine Bank per Pressemitteilung beteuern muss, dass sie noch zahlungsfähig ist, dann erlebt sie die größte Schmach, die einem Geldinstitut zustoßen kann. Denn damit gesteht sie ein, dass sie bereits einen erhebliche Vertrauensverlust erlitten hat. Wozu es eigentlich gar nicht kommen darf, denn das Vertrauen in eine Bank ist ihr höchstes Gut. Geht es flöten, kann sie damit zu Fall gebracht werden, selbst wenn sie eigentlich gesund ist.
Ein Hauptproblem der Deutschen Bank ist, dass niemand genau weiß, wie gesund sie ist. Ihre Bilanz, vollgepumpt mit Derivaten, die wiederum mit Derivaten finanziert werden, ist selbst für ausgefuchste Experten schwer durchschaubar. Ein Hedgefonds-Manager spitzte das einmal auf die Bemerkung zu, vermutlich verstünden selbst die Deutsche-Bank-Manager ihre eigene Bilanz nicht. "
...
" Wer bedenkt, dass in der letzten Finanzkrise ganze Wertpapiergattungen durch bloße Undurchsichtigkeit in Verruf gerieten und wertlos wurden, der weiß, welche Brisanz darin stecken kann."
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"Nun kristallisiert sich langsam heraus, wo der Ursprung der Störungen liegen könnte: in den Finanzmärkten selbst und in der Branche, die eng mit ihnen verwoben ist, den Banken. Schließlich sind es die Kurse der Bankaktien weltweit, die die Talfahrt anführen. Und es würde mich nicht wundern, wenn hier in nächster Zeit die eine oder andere Leiche aus dem Keller geholt und ans Tageslicht der Weltöffentlichkeit gezogen wird."
Beste Grüße
das kann er doch nicht.
Er ist doch des Forums Guru, hier.
Mr. One-and-only.
The special-one.
(Ironie aus.)
by-the way: wenn meine Beiträge überheblich klingen sollten. Dann liegt das an der - manchmal schwer erkennbaren - Ironie. Ich brauch das ganz sicher nicht, hier irgendwem ans Bein zu pinkeln. Kenne niemanden hier, also warum sollte mir das was bringen?
Insofern entschuldige ich mich hier pauschal für alle bisherigen und auch alle evtl. kommenden überheblich klingenden Wortbeiträge. Ist wirklich nicht so gemeint.
Spiele auch kein WoW. Muß daher sowas auch nicht hier üben, um woanders besser dazustehen. (Ironie erneut aus.)
Vor 20 Jahren bei der Telebörse, jetzt offensichtlich als kolumnist tätig, hatte ich bei Raimund brichta nie den Eindruck, dass er auch nur einen Hauch an zusätzlicher Erkenntnis in die Diskussion eingebracht hätte.
Aber in diesen dunklen Zeiten erscheint wohl jedes leichte glimmen als helles leuchten.
Da muss ich Derpostler zustimmen.
Chartlord weiß nicht mal, dass die Post nach internationaler Rechnungslegung den Konzernabschluss aufstellt und nicht nach HGB. Dazu ist die Post übringens nach HGB (315a) verpflichtet. HGB verweist darauf, dass die Post nach IFRS (internationale Rechnungslegung) bilanzieren MUSS. HGB wird für Einzelabschlüsse zur Steuerbemessung verwendet. Die Zahlen, die wir von der Post erhalten, sind allesamt IFRS-Zahlen, was auch in den Geschäftsberichten bestätigt wird. Sämtliche EBIT-Ziele, alle EPS-Zahlen etc. sind IFRS-Werte.
Oben habe ich genau dargelegt, wie der Standard funktioniert, der im Post-Konzernabschluss für Wertminderungen Anwendung findet. Als Reaktion kommen Passagen über HGB (die natürlich auch zu großen Teilen nicht stimmen). Das zeigt mir sofort, dass Chartlord wirklich keinerlei Ahnung von Bilanzierung von Konzernen hat. Und ich beschäftige mich mit diesem Thema nicht nur hobbymäßig. Von daher warne ich an der Stelle auch: was er zum Thema Bilanzierung schreibt, ist schlicht falsch und zwar gravierend falsch. Und das war auch schon in Vergangenheit oft so. Da helfen auch keine Textlawinen.
Wer keine Rechnungswesenkenntnisse hat, es gerne wissen würde, aber nicht sicher ist, wem zu glauben ist:
1. Googlen was IFRS ist, wann IFRS in Europa angewandt werden muss (ggf. Wikipedia nutzen)
2. Den Standard IAS 36 anschauen ( http://www.iasplus.com/de/standards/ias/ias36 )
Fertig
Wobei wie gesagt auch die HGB-Äußerungen von Chartlord oftmals zusätzlich falsch sind. Auch da muss man aufpassen. Aber: abgesehen von HGB 315a ist das komplette HGB für die Konzern-Geschäftsberichte völlig irrelevant, weil es nicht zur Anwendung kommt.