Copyrightverletzung bei Avataren


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Neuester Beitrag: 28.04.08 12:50
Eröffnet am:18.04.08 10:17von: ED AVIRAAnzahl Beiträge:81
Neuester Beitrag:28.04.08 12:50von: ED AVIRALeser gesamt:6.755
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527 Postings, 6099 Tage ED AVIRACopyrightverletzung bei Avataren

 
  
    #1
10
18.04.08 10:17
Ein heißes Eisen, dass so manches Forum betrifft, und wie eine Lawine auch das Ariva-Board treffen könnte! Also, Vorsicht User, Achtung Ariva - das könnte teuer werden!


Auszüge:

Für die meisten Forennutzer ist ein zum Nick, also zum Benutzernamen, passender Avatar mindestens genau so wichtig wie ein gelungenes Posting.
...
Und so wimmelt es in Foren und anderen Angeboten nur so vor bunten Bildchen - und damit auch vor Verstößen gegen das Gesetz über den Urheberschutz.

Comicfiguren wie Donald Duck ... oder auch nur ein lustiges Foto, das man irgendwo im Web gefunden hat, haben alle eines gemeinsam: Sie unterliegen dem Copyright oder dem Urheberschutz und deswegen darf man sie in der Regel nicht öffentlich verwenden.

Abmahnungen oder Anklage
Entdeckt ein Urheber eine widerrechtlich verwendete Darstellung, kann er auf Unterlassung klagen. Vom User ist allerdings meist nur der Nickname bekannt, also wendet sich der Anwalt dann an den Foren- oder den Angebotsbetreiber. Eine Abmahnung kostet im Schnitt 500 Euro, den Stress dazu gibt's gratis.
...
Erledigt wäre der Fall damit trotzdem nicht, denn eine Urheberrechtsverletzung ist eine Straftat. ... Die Staatsanwaltschaft kann dann ermitteln und beim Forenbetreiber versuchen, an die User-Daten zu kommen.»
...
Lässt sich trotzdem nicht zweifelsfrei herausfinden, wer der User im wirklichen Leben ist, ist der Betreiber dran.
...

Az. 324 O 721/05
Das in Internetkreisen viel zitierte Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 324 O 721/05) über die Verantwortlickeit von Forenbetreibern lässt sich nach Meinung von Kremer auch auf Copryright- und Urheberrechtsverletzungen anwenden.
...

Quelle:http://www.netzeitung.de/internet/935297.html  
55 Postings ausgeblendet.
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10739 Postings, 9338 Tage Al BundyLöschung

 
  
    #57
18.04.08 14:56

Moderation
Zeitpunkt: 18.04.08 17:37
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Unterstellung

 

 

527 Postings, 6099 Tage ED AVIRAKatjuscha

 
  
    #58
3
18.04.08 15:00
es hat dich niemand gezwungen, hier einen Beitrag zu verfassen. Offenbar war das Thema dann aber doch wichtig genug, dass du dich mit Posting 51 hier verewigen musstest. Du reklamierst Humor, den ich in deinem Beitrag allerdings an keiner Stelle finden kann. Was willst du also? Humorig über das eine oder andere plaudern, oder ernst genommen werden, und dich SELBER wichtig machen - solange du dir in Nr 51 noch ganz sicher warst, nicht enttarnt zu werden!?

Was für ein merkwürdiges Verhalten! Erst behauptest du, man könne dir nix nachweisen. Das Gegenteil ist geschehen. Jetzt behauptest du, man könne das Foto aber nicht finden - es sei denn, man wolle dir ans Bein pissen. Häh????!!!
Sorry, es obliegt nicht deiner persönlichen Meinung, festzustellen, ob es dem Fotografen wichtig sei oder nicht - die Fakten zählen.! Es handelt sich um eine Copyrightverletzung, und nicht du entscheidest, ob das nun schlimm ist oder nicht!!!

Und es geht auch nicht darum, ob ICH das schlimm oder nicht schlimm finde. Ich habe lediglich auf eine Gesetzeslage hingewiesen, die vielen nicht bekannt sein dürfte - nicht mehr und nicht weniger. Und mir war wichtig zu sagen, dass das unangenehme Folgen haben kann. Das hat mit "wichtig machen" übehaupt nichts zu tun!  

527 Postings, 6099 Tage ED AVIRAAl Bundy

 
  
    #59
1
18.04.08 15:05
wenn die Argumente ausgehen, greift man in die Kiste mit Unterstellungen?! Wenn du es nicht besser kannst. Beileid!  

16661 Postings, 9104 Tage neemax@Katjuscha

 
  
    #60
18.04.08 15:09

bist ne hübsche!

 

14840 Postings, 6534 Tage darkpassionaufpassen!

 
  
    #61
4
18.04.08 15:09
avira ist der name eines anbieters einer bekannten antivirensoftware...  

13436 Postings, 8924 Tage blindfish*lol*

 
  
    #62
3
18.04.08 15:19
grundsätzlich hat ed ja recht, aber die sache mit dem eigenen namen so versemmeln - das hat echt einen gewissen unterhaltungswert *ggg*

3427 Postings, 7659 Tage Antoine@ED AVIRA

 
  
    #63
18.04.08 15:23
Was ist mit Bildern, die ich auf einer Seite finde, die kein Copyright hat?

Oder mit Bildern auf Seiten, die zum freihen Download sind?

Und wenn ich nun ein Bild von dieser Seite habe (obwohl es ursprünglich ein Copyright hatte)?



110898 Postings, 9019 Tage KatjuschaLöschung

 
  
    #64
1
18.04.08 15:27

Moderation
Zeitpunkt: 23.04.08 09:54
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: beleidigend

 

 

19233 Postings, 6561 Tage angelamunglaublich - bereits 5 stunden heiße worte

 
  
    #65
3
18.04.08 15:31
um heiße luft  

955 Postings, 7433 Tage ZarathustraTake care!

 
  
    #66
2
18.04.08 15:34
Im Grunde genommen hat ED AVIRA weitgehend recht; weshalb er die Thematik mit so viel Eifer darstellt, möchte ich nicht ausdiskutieren. ;-) Ohne mich generell in die Debatte einklinken zu wollen, sollte man bei dem Thema Urheberrecht durchaus Vorsicht walten lassen, da scheinbar immer mehr "Berufsstände" daran kräftig verdienen.

Selbst in Bezug auf die sog. "Thumbnails" (kleine digitale Grafiken, Bilder oder Fotos, die als Vorschau für eine größere Version dienen), (be)urteilte das LG Hamburg bei unbefugter Verwendung (z. B. auf der eigenen Website) bereits als Urheberrechtsverletzung: http://www.jurpc.de/rechtspr/20040146.htm

Was die "Abmahnungs-Abzocker" anbelangt, so hat der Bundestag im April 2008 verschiedene Änderungen im Urheberrecht beschlossen. Anwälte können seitdem max. 100,00 € an Kostenerstattungsansprüchen geltend machen, Zitat: "wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt", Zitat Ende.

Wichtig, Zitat: "Unberührt von dieser Begrenzung bleibt der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber." Zitat Ende. Das wird dann (zusätzlich) teurer als 100 €.

Details zum Nachlesen: http://www.bmj.de/enid/...932/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

Z.

PS Angeblich soll die Betreiberin einer bekannten Kochrezepte-Seite (im Internet) die Zutaten etc. explizit in hoher Auflösung ins Netz stellen, in der Hoffnung, dass ihr Ehemann (Profifotograf), der das Internet nach diesen Bildern durchsucht (wie auch immer), auf fremden Seiten fündig wird, um dann zu klagen (nur ein Beispiel vom "Hörensagen" und ohne Gewähr).

527 Postings, 6099 Tage ED AVIRA@Zarathustra

 
  
    #67
2
21.04.08 12:25
Danke für die Ergänzung!

Mir fällt an einem Teil der Kommentare auf: "Es kann nicht sein, was nicht sein darf!"
Da kommen Argumente wie Fun, Humor, "früher war alles besser", "ich mache eh was ich will", "vielleicht hat der Urheber ja gar nichts dagegen", "wie soll man mich denn schon erwischen", "du Bürokrat" usw. usw.!

Sorry, aber mir kommt das vor wie im Kindergarten!
Fakt ist, es gibt ein Urheberrecht! Fakt ist auch, dass das Urheberrecht strenger ist, als es die meisten wissen und viele wahr haben wollen! Davon sind eben auch die Avatare betroffen - die von vielen hier im Forum irgendwo aus dem Netz runtergeladen wurden, um sie hier zu verwenden! Wie bei illegalem Musik-Download, Unkenntnis schützt vor Strafe nicht! Und @Antoine, du müßtest eigentlich den Blick auf die Dinge, wie du sie in deiner Frage beschreibst, streng genommen umdrehen. Hast du die Rechte an der Abbildung nicht, dann darfst du sie nicht verwenden! Egal, ob ein Copyright dran steht, oder du sie von einer Seite geladen hast, wo das Copyright bereits "verloren" ging!

Machen wir es uns an einem anderen Beispiel klar. Jemand stiehlt im Laden eine Flasche Wein. Spielt die Frage dann eine Rolle, ob der Winzer nicht vielleicht einverstanden wäre? Sicher nicht! Wird es rechtens, weil er nicht erwischt wurde? Sicher nicht! Schenkt oder verkauft der Dieb die Flasche an einen Dritten, der davon nichts weiß, so ist er im Besitz von Hehlerware - und macht sich theoretisch mit strafbar - auch wenn er die Flasche mit einem guten Gefühl und ohne Kenntnis des Diebstahls vom Dieb annahm/erwarb!

 

527 Postings, 6099 Tage ED AVIRAund

 
  
    #68
21.04.08 12:25
@Katjuscha, wenn du nicht damit umgehen kannst, dass es Gesetze außerhalb deiner Einsicht gibt, und ich die hier zum Thema mache, dann kann ich das nicht ändern und es ist mir auch egal. Wenn du oder andere meinen, sie hätten Humor, weil sie mit der "Wetterständen" auf dieses Thema reagieren, dann kann ich darüber nicht lachen und finde es überaus kindisch - wenngleich es hier im Forum ein weitverbreitetes Stilmittel ist, sich lustig amchen zu müssen/wollen. Dass du dann doch noch zum Thema geschrieben hast, prima, deine anfängliche Souveränität bezgl. deines Avatars, dass ich dann als geklautes Keira Knightley-Foto benennen konnte, hast du ja schnell verloren und mußtest in die Offensive gehen. Warum ICH allerdings dann der Bürokrat bin, wenn du keine Lust hast, geltende Gesetze zur Kenntnis zu nehmen, bleibt dein Geheimnis! Du fährst doch sicher auch keine 100km in einer 30er-Zone, weil der Fun größer ist, deine Beifahrerin dir dadurch Humor attestiert und du davon ausgehst, sowieso nicht erwischt zu werden?!

Denk einfach mal drüber nach!  

527 Postings, 6099 Tage ED AVIRASelbst dein eigenes Passbild

 
  
    #69
2
22.04.08 09:12
darfst du nicht ohne die Genehmigung des Fotografen ins Netz stellen! Kurios, aber deutsche Rechtsprechung! Jetzt kann sich jeder die Frage selber beantworten, wie Richter wohl mit Fotos von Keira Knightley oder anderen geklauten Abbildungen im Netz umgehen würden!

>>>

"Wer sich fotografieren lässt und die Bilder bezahlt, kann damit noch lange nicht machen was er will. Das Landgericht Köln untersagte einem Rechtsanwalt und IT-Berater, auf seiner Homepage ein Passfoto von sich zu veröffentlichen. Der Fotograf des Bildes hatte den Rechtsanwalt, seinen Kunden, auf Unterlassung verklagt.

Der Anwalt hatte sogar darauf hingewiesen, dass er die Bilder “online” verwenden will. Zu diesem Zweck erhielt er die Fotos auch auf CD, wofür er 30 Euro extra zahlte. Selbst diese Erklärung schien dem Landgericht Köln nicht ausreichend. Bei objektiver Auslegung, so das Landgericht, seien “Onlinebewerbungen” gemeint gewesen. Darunter versteht das Gericht anscheinend Bewerbungen per Mail, jedenfalls aber nicht die Veröffentlichung der Bilder auf einer Homepage."

Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/07/...hste-abmahnwelle/  

578 Postings, 7395 Tage tommmWarum hast du dich dieses Themas so

 
  
    #70
22.04.08 09:17
intensiv angenommen?  

527 Postings, 6099 Tage ED AVIRA@tomm

 
  
    #71
22.04.08 09:38
Na, weil es hier die meisten betrifft, und weil die meisten sich damit in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Sollte wirklich mal eine Abmahnwelle rollen, dann ist das Gejammer bei den Betroffenen und evt. beim Betreiber Ariva groß!

Ich vestehe übrigens nicht, warum ICH, nur weil ich auf eine Tatsache hinweise, mich dafür rechtfertigen soll, WARUM ich das tue!!

Auch interessant: http://www.e-recht24.de/forum/2376-copyright-bildern.html  

527 Postings, 6099 Tage ED AVIRAAbmahnung für Posten von flickr-Fotos

 
  
    #72
2
22.04.08 15:51
...
Fakt ist: das bloße öffentliche Vorhandensein eines Fotos im WWW berechtigt niemanden dazu, es auf seinem eigenen Webangebot einzubinden, selbst wenn die technischen Möglichkeiten dazu gegeben sind. An sich ist gerade bei flickr-Postings das Copyright ohnehin klar geregelt, weil jedes Bild einen Copyrightvermerk trägt: entweder sind alle Rechte vorbehalten, oder es gilt eine Creative-Commons-Lizenz, die dann unterschiedlich abgestuft werden kann. Bereits das gibt schon genug Hilfe, um zu erkennen, ob man das Bild einfach verwenden darf oder nicht, und wenn man dann immer noch nicht sicher ist, sollte man fragen - ich habe auch schon mehrmals Mails erhalten mit der Bitte, ob ein Bild gebloggt werden darf, weil meine Bilder grundsätzlich mit Copyright veröffentlicht werden.

Daher: wer ohne Rückfrage fremde Bilder ins eigene Angebot einbindet, darf sich nicht wundern, wenn Post vom Rechtsanwalt kommt.

Quelle: http://weblog.internet-pro.de/2006/10/abmahnung_fr_po.html  

527 Postings, 6099 Tage ED AVIRAKatjuscha

 
  
    #73
2
22.04.08 16:09
ich hoffe, deine Keira Knightley hast du nicht bei Getty-Images geklaut, denn das kann richtig teuer werden!

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,547234,00.html

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Fotoagentur Getty startet Online-Abmahnwelle

Die US-Bildagentur Getty verschickt reihenweise Rechnungen an deutsche Seitenbetreiber. Vorwurf: Illegale Nutzung von Getty-Bildern. Gut 2000 Euro kostet das je Foto. Wer nicht zahlt, wird abgemahnt.
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In einem Internetforum berichten Betroffene von ähnlichen Fällen. ...

Wer nicht zahlt, wird abgemahnt

Getty Images scheint systematisch das Internet nach nicht lizenziertem Bildmaterial zu durchforsten.
...
Nur in Fällen, wo ein Nutzer gar keine Lizenz habe, behalte man sich im letzten Schritt auch rechtliche Maßnahmen vor, um den "Missbrauch abzustellen" und eine "Entschädigung zu erlangen".
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Zahlungsaufforderungen in vielen Fällen berechtigt

Das Vorgehen ähnelt sich in diesen bekannten Fällen: Zunächst verschickt Getty Images eine Zahlungsaufforderung. Wenn ein Bild einmal auf einer Homepage verwendet wird, verlangt Getty Images für eine einfache Verwendung 1450 Euro, für mehrfache Nutzung 1700 Euro - plus irische Mehrwertsteuer. Dieselben Gebühren sind für jedes weitere Getty-Bild fällig, das angeblich ohne Lizenz genutzt wird.
...
Anwalt Hein schätzt, dass Getty in den meisten Fällen zu Recht eine unberechtigte Nutzung verfolgt: "In vielen mir bekannten Fällen war tatsächlich ein Foto ohne entsprechende Lizenz online. Nur haben das die meisten meiner Mandanten nicht selbst online gestellt, sondern die von ihnen beauftragte Agentur, die den Webauftritt gestaltet hat. In einem Fall soll mein Mandant gut 10.000 Euro für sieben Fotos zahlen, die eine Web-Agentur 1999 bei der Gestaltung seiner Website genutzt hat."

Webdesigner sollen für Bildmissbrauch haften

Dennoch: Wer eine Webseite betreibt, haftet erst einmal gegenüber Getty für ohne entsprechende Lizenz genutzte Fotos – egal wer diese online gestellt hat. Anwalt Hein: "Laut Gesetz hat Getty hier unabhängig vom Verschulden einen Unterlassungsanspruch an die Betreiber der Seiten. Meine Mandanten zahlen also und versuchen dann die Webagenturen in Regress zu nehmen. Hier sind derzeit mehrere Verfahren anhängig, ich bin da zuversichtlich."
...
Erste Getty-Prozesse stehen an

Nur: Das vor Gericht zu testen, ist ein schwer zu kalkulierendes Risiko. Es könnte ja durchaus sein, dass die Richter der Argumentation Gettys folgen. Dann müssten die Abgemahnten nicht nur die Gebühren, sondern auch die Anwaltskosten beider Parteien tragen. Wie Gerichte den entstandenen Schaden beziffern würden, ist mangels bekannter Urteile in einem Getty-Fall nicht abzuschätzen.

Wenn die von Getty angeschriebenen Seitenbetreiber überhaupt nicht auf die Zahlungsaufforderung reagieren, erhalten sie eine Abmahnung von der Münchner Anwaltskanzlei Waldorf, die schon Musikkonzerne wie Sony, Universal und Warner in Urheberrechtsangelegenheiten vertreten und Privatleute abgemahnt hat. Natürlich macht die Kanzlei entsprechende Gebühren geltend. Abgemahnten-Anwalt Gulden: "Nach der Abmahnung verlangt die Gegenseite Gebühren in Höhe von mehreren tausend Euro, von Fall zu Fall unterschiedlich, da sind Summen wie 3600 und 6000 Euro dabei."
 

110898 Postings, 9019 Tage KatjuschaLöschung

 
  
    #74
22.04.08 19:09

Moderation
Zeitpunkt: 23.04.08 09:55
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: beleidigend

 

 

527 Postings, 6099 Tage ED AVIRAUiuiuiuiui

 
  
    #75
1
22.04.08 19:26
der feine Herr vergreift sich im Ton!!! Offenbar gehen dir die Argumente aus - schade eigentlich! Interessant allerdings, dass du in der Vorstellung lebst, das Wechseln geklauter Avatare würde dich aus der Verantwortung entlassen ... Kopfschüttel!

Zu deiner rethorischen Abschlussfrage: Doch, ich lese DEINE Postings! Weil mich einfach interessiert, wie Beiträge aussehen, WENN jemand nichts anderes zu tun hat!  

110898 Postings, 9019 Tage KatjuschaLöschung

 
  
    #76
22.04.08 19:40

Moderation
Zeitpunkt: 23.04.08 09:56
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Regelverstoß - mehrfache Beleidigungen

 

 

527 Postings, 6099 Tage ED AVIRAHäh?

 
  
    #77
22.04.08 20:16
Welche Argumente denn? Meinst du deine Pöbeleien oder deine Wettermeldungen? Beides hat nichts mit dem Thema zu tun, aber deine vehementen Reflexe beweisen doch nur, dass du beratungsresistent bist, und dich dem Thema nicht stellen willst.

Ja ja, ich weiß, früher war das Internet noch lustiger, aber deine Rethorik trägt nicht gerade dazu bei, diese Zeiten zurückzudrehen. Und deine Ignoranz der Rechtslage gegenüber unterstreicht eigntlich eher die Richtigkeit der Gesetzeshärte, weil Typen wie du sich ihr Recht immer selber basteln - wie es eben gerade paßt.

Diktatur im Internet - das liest sich wohl eher in deinen Worten!  

110898 Postings, 9019 Tage KatjuschaLöschung

 
  
    #78
22.04.08 20:22

Moderation
Zeitpunkt: 23.04.08 10:00
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: beleidigend

 

 

30936 Postings, 8769 Tage ZwergnaseED ARIVA,

 
  
    #79
4
22.04.08 20:26
bist du im realen Leben zufällig Lehrer oder geht's hier um was Substanzielles?

Ich sehe denn Sinn dieses Wortgefechts nicht ganz. In #1 ist doch der Warnung schon genüge getan. In welche "Gefahr" sich der Einzelne und Ariva begibt, sollte doch deren Sorge sein.



527 Postings, 6099 Tage ED AVIRAZergnase

 
  
    #80
1
23.04.08 08:54
bist du im realen Leben zufällig Schüler oder warum gleich mal mit einer rethorischen Frage - einzig dem Zweck der Unterstellung dienend vorweg????

Und was hast du gegen Wortgefechte - das ist doch das Talkforum hier, oder? Ich habe Katjuscha nicht gezwungen, hier seine Wetterspäße oder seine Meinung zu äußern! Wenn er diese tut, werde ich doch wohl darauf reagieren dürfen, oder?

Und noch was, warum ist dir Substanzielles so wichtig? Ich habe gesehen, dass du dich Seitenlang mit "Muschiwärmern" beschäftigst - krasser kann ein Widerspruch doch wohl nicht sein!

Also, ich finde, das Thema ist wichtig - kümmere du dich um deine Muschiwärmer!  

527 Postings, 6099 Tage ED AVIRADas Aus

 
  
    #81
3
28.04.08 12:50
für Abmahner und Absahner

Sie sind die Pest des Internets: Abmahnanwälte. Jetzt will die Regierung die schlimmsten Auswüchse stoppen – mit Erfolg?

Sie kreisen wie die Aasgeier über privaten Internet-Seiten und lauern auf die kleinsten Fehler ihrer Opfer: bei Ebay, Amazon und vielen Tauschbörsen. Wenn sie eine – angebliche – Verletzung des Urheberrechts für Wort-, Bild- oder Audiobeiträge entdecken, stoßen sie zu, drohen, schüchtern ein und schinden horrende Gebühren. Meist ein paar Hundert Euro, oft aber auch mehr als 1000.

Das Ende der Abmahnvampire?

Damit soll jetzt Schluss sein. Die Bundesregierung hat eine Regelung beschlossen, die im Sommer in Kraft tritt – im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes. Sie soll Privatleute wenigstens vor den übelsten Abmahnanwälten schützen. Mit zwei Rechtskniffen:

Trick 1: Die juristischen Raubritter dürfen nicht mehr gegen die klassischen Privatnutzer vorgehen („einfache, nicht kommerzielle Verstöße“). Sondern nur noch gegen Profis („gewerbliches Ausmaß“).

Trick 2: Ein Abmahnanwalt darf nur noch höchstens 100 Euro Gebühr verlangen. Das deckt selten seine Kosten, schreckt ihn also ab – und verhindert zudem, dass er die Streitgebühr in alptraumhafte Höhen schraubt, um mehr kassieren zu können.

Die Einschläge kommen also näher. Aber treffen sie auch möglichst viele – und vor allem die Richtigen? Denn klar ist: Die juristische Waffe Abmahnung ist grundsätzlich berechtigt – sie hilft, einen Verstoß (z.B. gegen das Urheberrecht) schnell und einfach zu stoppen.
...
...
Von FOCUS-Redakteur Uli Dönch


Quelle: http://www.focus.de/finanzen/doenchkolumne/...bsahner_aid_296742.html  

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