Copyrightverletzung bei Avataren
Moderation
Zeitpunkt: 23.04.08 09:56
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Kommentar: Regelverstoß - mehrfache Beleidigungen
Zeitpunkt: 23.04.08 09:56
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Kommentar: Regelverstoß - mehrfache Beleidigungen
Ja ja, ich weiß, früher war das Internet noch lustiger, aber deine Rethorik trägt nicht gerade dazu bei, diese Zeiten zurückzudrehen. Und deine Ignoranz der Rechtslage gegenüber unterstreicht eigntlich eher die Richtigkeit der Gesetzeshärte, weil Typen wie du sich ihr Recht immer selber basteln - wie es eben gerade paßt.
Diktatur im Internet - das liest sich wohl eher in deinen Worten!
Ich sehe denn Sinn dieses Wortgefechts nicht ganz. In #1 ist doch der Warnung schon genüge getan. In welche "Gefahr" sich der Einzelne und Ariva begibt, sollte doch deren Sorge sein.
Und was hast du gegen Wortgefechte - das ist doch das Talkforum hier, oder? Ich habe Katjuscha nicht gezwungen, hier seine Wetterspäße oder seine Meinung zu äußern! Wenn er diese tut, werde ich doch wohl darauf reagieren dürfen, oder?
Und noch was, warum ist dir Substanzielles so wichtig? Ich habe gesehen, dass du dich Seitenlang mit "Muschiwärmern" beschäftigst - krasser kann ein Widerspruch doch wohl nicht sein!
Also, ich finde, das Thema ist wichtig - kümmere du dich um deine Muschiwärmer!
Sie sind die Pest des Internets: Abmahnanwälte. Jetzt will die Regierung die schlimmsten Auswüchse stoppen – mit Erfolg?
Sie kreisen wie die Aasgeier über privaten Internet-Seiten und lauern auf die kleinsten Fehler ihrer Opfer: bei Ebay, Amazon und vielen Tauschbörsen. Wenn sie eine – angebliche – Verletzung des Urheberrechts für Wort-, Bild- oder Audiobeiträge entdecken, stoßen sie zu, drohen, schüchtern ein und schinden horrende Gebühren. Meist ein paar Hundert Euro, oft aber auch mehr als 1000.
Das Ende der Abmahnvampire?
Damit soll jetzt Schluss sein. Die Bundesregierung hat eine Regelung beschlossen, die im Sommer in Kraft tritt – im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes. Sie soll Privatleute wenigstens vor den übelsten Abmahnanwälten schützen. Mit zwei Rechtskniffen:
Trick 1: Die juristischen Raubritter dürfen nicht mehr gegen die klassischen Privatnutzer vorgehen („einfache, nicht kommerzielle Verstöße“). Sondern nur noch gegen Profis („gewerbliches Ausmaß“).
Trick 2: Ein Abmahnanwalt darf nur noch höchstens 100 Euro Gebühr verlangen. Das deckt selten seine Kosten, schreckt ihn also ab – und verhindert zudem, dass er die Streitgebühr in alptraumhafte Höhen schraubt, um mehr kassieren zu können.
Die Einschläge kommen also näher. Aber treffen sie auch möglichst viele – und vor allem die Richtigen? Denn klar ist: Die juristische Waffe Abmahnung ist grundsätzlich berechtigt – sie hilft, einen Verstoß (z.B. gegen das Urheberrecht) schnell und einfach zu stoppen.
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Von FOCUS-Redakteur Uli Dönch
Quelle: http://www.focus.de/finanzen/doenchkolumne/...bsahner_aid_296742.html