Copyrightverletzung bei Avataren
Maßt dir hier ganz schön was an.
Im Übrigen hast du oben selbst ein Foto eingestellt. Glaub nicht, das das erlaubt ist.
Ebenso ob "ED AVIRA" eine Namensverunglimpfung und das "selbstgebastelte" Logo nicht auch ein Verstoß gegen geltendes Markenrecht ist.
Al grüßt
Du weißt so gut, wie ich, dass du kein Starfotograf bist, und auf deinem PC ganz sicher keine selbstgeschossenen Fotos von Keira Knightley schlummern! (dass zudem noch aus einer Serie von Bildern stammt!)
Billige Ausrede - billiges Argument - billiger Versuch, dich rauszureden!
Entspricht aber ja der heutigen Mentalität: alles ist erlaubt, nur die Verantwortung will man nicht tragen, wenn man Mist gebaut hat!
Sorry, Katjuscha, erwischt!
Kann nur nicht solche Leute leiden, die sich mit dem Thema noch wichtig machen, und genau so ein Typ bist du.
Früher war das Internet mal ein Raum, wo man das Gefühl hatte, bei bestimmten Kleinigkeiten auch mal über eine bürokratische Gesetzeslage hinwegzusehen. Heutzutage wird die Bürokratie auch im Internet realisiert, und Leute wie du helfen auch noch dabei.
Bezüglich meinem Avatar dürfte es schwierig sein, das der Fotograph das findet, denn es ist kein verlinkter Avatar, sondern ein Upload von meinem PC. Es dürfte also nur gefunden werden, wenn mir Leute ans Bein pissen wollen und mich bei dem Fotograph melden. Und dann kommst noch drauf an, obs dem Fotograph überhaupt wichtig ist. Ich denk mal nicht, denn sonst hätte er ein Wasserbild bzw Signum auf dem Bild verewigt.
Also mach dich nicht wichtiger als Du bist!
Was ich mache, ist immernoch meine Sache. Mit allen Konsequenzen.
1. Mein Avatar wurde von mir gestaltet, und nicht kopiert oder heruntergeladen!
2. Welche Verunglimpfung eines Namens? Vorname: Ed, Nachname: Avira, wo siehst du da eine Verunglimpfung?
3. Wo du das Thema Markenrecht nanntest: Al Bundy könnte darunter fallen. Also Vorsicht, wer im Glashaus sitzt ...
Moderation
Zeitpunkt: 18.04.08 17:37
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Unterstellung
Zeitpunkt: 18.04.08 17:37
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Kommentar: Regelverstoß - Unterstellung
Was für ein merkwürdiges Verhalten! Erst behauptest du, man könne dir nix nachweisen. Das Gegenteil ist geschehen. Jetzt behauptest du, man könne das Foto aber nicht finden - es sei denn, man wolle dir ans Bein pissen. Häh????!!!
Sorry, es obliegt nicht deiner persönlichen Meinung, festzustellen, ob es dem Fotografen wichtig sei oder nicht - die Fakten zählen.! Es handelt sich um eine Copyrightverletzung, und nicht du entscheidest, ob das nun schlimm ist oder nicht!!!
Und es geht auch nicht darum, ob ICH das schlimm oder nicht schlimm finde. Ich habe lediglich auf eine Gesetzeslage hingewiesen, die vielen nicht bekannt sein dürfte - nicht mehr und nicht weniger. Und mir war wichtig zu sagen, dass das unangenehme Folgen haben kann. Das hat mit "wichtig machen" übehaupt nichts zu tun!
Oder mit Bildern auf Seiten, die zum freihen Download sind?
Und wenn ich nun ein Bild von dieser Seite habe (obwohl es ursprünglich ein Copyright hatte)?
Selbst in Bezug auf die sog. "Thumbnails" (kleine digitale Grafiken, Bilder oder Fotos, die als Vorschau für eine größere Version dienen), (be)urteilte das LG Hamburg bei unbefugter Verwendung (z. B. auf der eigenen Website) bereits als Urheberrechtsverletzung: http://www.jurpc.de/rechtspr/20040146.htm
Was die "Abmahnungs-Abzocker" anbelangt, so hat der Bundestag im April 2008 verschiedene Änderungen im Urheberrecht beschlossen. Anwälte können seitdem max. 100,00 € an Kostenerstattungsansprüchen geltend machen, Zitat: "wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt", Zitat Ende.
Wichtig, Zitat: "Unberührt von dieser Begrenzung bleibt der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber." Zitat Ende. Das wird dann (zusätzlich) teurer als 100 €.
Details zum Nachlesen: http://www.bmj.de/enid/...932/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html
Z.
PS Angeblich soll die Betreiberin einer bekannten Kochrezepte-Seite (im Internet) die Zutaten etc. explizit in hoher Auflösung ins Netz stellen, in der Hoffnung, dass ihr Ehemann (Profifotograf), der das Internet nach diesen Bildern durchsucht (wie auch immer), auf fremden Seiten fündig wird, um dann zu klagen (nur ein Beispiel vom "Hörensagen" und ohne Gewähr).
Mir fällt an einem Teil der Kommentare auf: "Es kann nicht sein, was nicht sein darf!"
Da kommen Argumente wie Fun, Humor, "früher war alles besser", "ich mache eh was ich will", "vielleicht hat der Urheber ja gar nichts dagegen", "wie soll man mich denn schon erwischen", "du Bürokrat" usw. usw.!
Sorry, aber mir kommt das vor wie im Kindergarten!
Fakt ist, es gibt ein Urheberrecht! Fakt ist auch, dass das Urheberrecht strenger ist, als es die meisten wissen und viele wahr haben wollen! Davon sind eben auch die Avatare betroffen - die von vielen hier im Forum irgendwo aus dem Netz runtergeladen wurden, um sie hier zu verwenden! Wie bei illegalem Musik-Download, Unkenntnis schützt vor Strafe nicht! Und @Antoine, du müßtest eigentlich den Blick auf die Dinge, wie du sie in deiner Frage beschreibst, streng genommen umdrehen. Hast du die Rechte an der Abbildung nicht, dann darfst du sie nicht verwenden! Egal, ob ein Copyright dran steht, oder du sie von einer Seite geladen hast, wo das Copyright bereits "verloren" ging!
Machen wir es uns an einem anderen Beispiel klar. Jemand stiehlt im Laden eine Flasche Wein. Spielt die Frage dann eine Rolle, ob der Winzer nicht vielleicht einverstanden wäre? Sicher nicht! Wird es rechtens, weil er nicht erwischt wurde? Sicher nicht! Schenkt oder verkauft der Dieb die Flasche an einen Dritten, der davon nichts weiß, so ist er im Besitz von Hehlerware - und macht sich theoretisch mit strafbar - auch wenn er die Flasche mit einem guten Gefühl und ohne Kenntnis des Diebstahls vom Dieb annahm/erwarb!
Denk einfach mal drüber nach!
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"Wer sich fotografieren lässt und die Bilder bezahlt, kann damit noch lange nicht machen was er will. Das Landgericht Köln untersagte einem Rechtsanwalt und IT-Berater, auf seiner Homepage ein Passfoto von sich zu veröffentlichen. Der Fotograf des Bildes hatte den Rechtsanwalt, seinen Kunden, auf Unterlassung verklagt.
Der Anwalt hatte sogar darauf hingewiesen, dass er die Bilder “online” verwenden will. Zu diesem Zweck erhielt er die Fotos auch auf CD, wofür er 30 Euro extra zahlte. Selbst diese Erklärung schien dem Landgericht Köln nicht ausreichend. Bei objektiver Auslegung, so das Landgericht, seien “Onlinebewerbungen” gemeint gewesen. Darunter versteht das Gericht anscheinend Bewerbungen per Mail, jedenfalls aber nicht die Veröffentlichung der Bilder auf einer Homepage."
Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/07/...hste-abmahnwelle/
Ich vestehe übrigens nicht, warum ICH, nur weil ich auf eine Tatsache hinweise, mich dafür rechtfertigen soll, WARUM ich das tue!!
Auch interessant: http://www.e-recht24.de/forum/2376-copyright-bildern.html
Fakt ist: das bloße öffentliche Vorhandensein eines Fotos im WWW berechtigt niemanden dazu, es auf seinem eigenen Webangebot einzubinden, selbst wenn die technischen Möglichkeiten dazu gegeben sind. An sich ist gerade bei flickr-Postings das Copyright ohnehin klar geregelt, weil jedes Bild einen Copyrightvermerk trägt: entweder sind alle Rechte vorbehalten, oder es gilt eine Creative-Commons-Lizenz, die dann unterschiedlich abgestuft werden kann. Bereits das gibt schon genug Hilfe, um zu erkennen, ob man das Bild einfach verwenden darf oder nicht, und wenn man dann immer noch nicht sicher ist, sollte man fragen - ich habe auch schon mehrmals Mails erhalten mit der Bitte, ob ein Bild gebloggt werden darf, weil meine Bilder grundsätzlich mit Copyright veröffentlicht werden.
Daher: wer ohne Rückfrage fremde Bilder ins eigene Angebot einbindet, darf sich nicht wundern, wenn Post vom Rechtsanwalt kommt.
Quelle: http://weblog.internet-pro.de/2006/10/abmahnung_fr_po.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,547234,00.html
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Fotoagentur Getty startet Online-Abmahnwelle
Die US-Bildagentur Getty verschickt reihenweise Rechnungen an deutsche Seitenbetreiber. Vorwurf: Illegale Nutzung von Getty-Bildern. Gut 2000 Euro kostet das je Foto. Wer nicht zahlt, wird abgemahnt.
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In einem Internetforum berichten Betroffene von ähnlichen Fällen. ...
Wer nicht zahlt, wird abgemahnt
Getty Images scheint systematisch das Internet nach nicht lizenziertem Bildmaterial zu durchforsten.
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Nur in Fällen, wo ein Nutzer gar keine Lizenz habe, behalte man sich im letzten Schritt auch rechtliche Maßnahmen vor, um den "Missbrauch abzustellen" und eine "Entschädigung zu erlangen".
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Zahlungsaufforderungen in vielen Fällen berechtigt
Das Vorgehen ähnelt sich in diesen bekannten Fällen: Zunächst verschickt Getty Images eine Zahlungsaufforderung. Wenn ein Bild einmal auf einer Homepage verwendet wird, verlangt Getty Images für eine einfache Verwendung 1450 Euro, für mehrfache Nutzung 1700 Euro - plus irische Mehrwertsteuer. Dieselben Gebühren sind für jedes weitere Getty-Bild fällig, das angeblich ohne Lizenz genutzt wird.
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Anwalt Hein schätzt, dass Getty in den meisten Fällen zu Recht eine unberechtigte Nutzung verfolgt: "In vielen mir bekannten Fällen war tatsächlich ein Foto ohne entsprechende Lizenz online. Nur haben das die meisten meiner Mandanten nicht selbst online gestellt, sondern die von ihnen beauftragte Agentur, die den Webauftritt gestaltet hat. In einem Fall soll mein Mandant gut 10.000 Euro für sieben Fotos zahlen, die eine Web-Agentur 1999 bei der Gestaltung seiner Website genutzt hat."
Webdesigner sollen für Bildmissbrauch haften
Dennoch: Wer eine Webseite betreibt, haftet erst einmal gegenüber Getty für ohne entsprechende Lizenz genutzte Fotos – egal wer diese online gestellt hat. Anwalt Hein: "Laut Gesetz hat Getty hier unabhängig vom Verschulden einen Unterlassungsanspruch an die Betreiber der Seiten. Meine Mandanten zahlen also und versuchen dann die Webagenturen in Regress zu nehmen. Hier sind derzeit mehrere Verfahren anhängig, ich bin da zuversichtlich."
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Erste Getty-Prozesse stehen an
Nur: Das vor Gericht zu testen, ist ein schwer zu kalkulierendes Risiko. Es könnte ja durchaus sein, dass die Richter der Argumentation Gettys folgen. Dann müssten die Abgemahnten nicht nur die Gebühren, sondern auch die Anwaltskosten beider Parteien tragen. Wie Gerichte den entstandenen Schaden beziffern würden, ist mangels bekannter Urteile in einem Getty-Fall nicht abzuschätzen.
Wenn die von Getty angeschriebenen Seitenbetreiber überhaupt nicht auf die Zahlungsaufforderung reagieren, erhalten sie eine Abmahnung von der Münchner Anwaltskanzlei Waldorf, die schon Musikkonzerne wie Sony, Universal und Warner in Urheberrechtsangelegenheiten vertreten und Privatleute abgemahnt hat. Natürlich macht die Kanzlei entsprechende Gebühren geltend. Abgemahnten-Anwalt Gulden: "Nach der Abmahnung verlangt die Gegenseite Gebühren in Höhe von mehreren tausend Euro, von Fall zu Fall unterschiedlich, da sind Summen wie 3600 und 6000 Euro dabei."
Zu deiner rethorischen Abschlussfrage: Doch, ich lese DEINE Postings! Weil mich einfach interessiert, wie Beiträge aussehen, WENN jemand nichts anderes zu tun hat!