Cobracrest - Thema Übernahme
Habe im CC Forum gelesen, einer habe aus steuerlichen Gründen sein CC erst mal verkauft, und dann gleich wieder gekauft, die er zum Tausch bzw. Barabfindung angemeldet hatte.
Wo soll da der steuerliche Vorteil sein? Erst hat er einen Verlust! Dann kauft er wieder niedriger ein, als vorher und muß dann die Differenz, bis zum Gewinn wieder als Gewinn versteuern.
Beispiel jemand hat für 2,50 10000 Stück gekauft. das sind 25000 Euro Kaufpreis.
Kurs ist bei 0,66 das sind 6.600 Marktwert
sorry, editpr hat gestreikt.
Der Verlust ist dann 18 400 richtig!
Aber bei Auszahlung wäre der Gewinn auch nur: 52300
minus 25000
Gewinn 27300 gewesen.
Er kauft also nochmal billiger ein für 0,64 6.4000 Kaufpreis
Gewinn ist dann 33.472
minus _Verlust 18.400
Gewinn 15.072.00
Interessant, nur könnte das Finanzamt darin einen Mißbrauch sehen. Und den Zwischenverkauf nicht anerkennen.
Geht man davon aus, dass solche Spielchen mehrere machen bzw. gemacht haben, brauchen wir uns über die tgl. Handelsmenge nicht wundern.
Was ich eigentlich sagen wollte, vergeßt die Stuer nicht. Weil der Gewinn zu versteuern ist.
allerdings bei den Verlusten, die die meisten Depots sich eingefangen haben, mache ich mir deswegen keine Sorgen, eher, wieviel ist dann noch übrig.
lieben Gruß
Mme.Eugenie
ich mir abschminken,,,hab beim Kurs um die 4 Euro gekauft
gruß, gh
Meldung
27.06.2006 17:52
Cobracrest-Übernahme vor dem K.O.?
von Detlev Landmesser
Glaube versetzt Berge – doch selbst die gläubigsten Aktionäre von Cobracrest werden längst von heftigen Zweifeln geplagt, ob denn das ominöse Barangebot für ihre Aktien jemals ausgeführt wird. Am Dienstag gab es einen neuen Tiefschlag.
Auf ihrer Website teilte die Cobracest KGaA mit, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe der "Carlyle International Inc." mitgeteilt, "dass sie das öffentliche Angebot zum Tausch von Aktien an die Aktionäre der Cobracrest AG & Co. KG aA untersagt."
Schon im Aktionärsbrief vom 20.6. hatte Cobracrest wissen lassen, es könne zu einer "zeitlichen Verzögerung" kommen, da die BaFin einen Wertpapierverkaufsprospekt für das Tausch-Angebot verlange. "Wir bedauern erst jetzt mit diesen Positionen konfrontiert worden zu sein, insbesondere nachdem bereits seit Monaten die Übernahme bekannt ist", hieß es darin.
Was aus dem gleichzeitigen Barangebot der New Yorker Firma "Carlyle International" (die bis heute über keine eigene Website, wohl aber über eine Postanschrift und einen Anrufbeantworter verfügt) von 5,23 Euro pro Aktie wird, bleibt weiter völlig unklar. Offiziell läuft es bis zum 30. Juni. Auf Anfrage von boerse.ARD.de, für wie wahrscheinlich Cobracrest die Umsetzung noch halte, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit: "Bisher liegen uns keinerlei Informationen vor, die Anlass geben, dieses anzuzweifeln."
Aktie weiter unter Druck
Umso eindeutiger fällt das Urteil des Marktes aus: Am Dienstagnachmittag war die Aktie der Cobracrest KGaA für weniger als 50 Cent zu haben. Das ist etwa halb so viel wie noch zu Jahresbeginn und entspricht einem Verlust von rund 95 Prozent gegenüber dem 2005 erreichten Höchstkurs. Wer die bisherigen Vorgänge um das Unternehmen und die zahlreichen Ungereimtheiten beobachtet hat, dürfte sich darüber nicht wundern.
Durchaus verwunderlich ist dagegen, dass sich Cobracrest nach eigener Darstellung "erst jetzt" mit der BaFin-Forderung nach einem Wertpapierprospekt konfrontiert sieht. Einigermaßen fachkundigen Rechtsexperten hätte von Beginn an klar sein müssen, dass eine solche Einrede droht. Hat man diese Gefahr unterschätzt? Oder sollten diejenigen Börsianer richtig liegen, die schon seit Monaten eine Verzögerungstaktik vermuten?
Verdacht auf "Marktmanipulation"
Die formelle Untersuchung der BaFin wegen möglicher Marktmanipulation in Aktien der Cobracrest dauert unterdessen weiter an. Sie konzentriert sich insbesondere auf die Vorgänge im Januar, als Cobracrest mehrere Mitteilungen über das Übernahmeangebot der "Investmentgesellschaft Carlyle International Inc." verbreitete, wie etwa die merkwürdige Behauptung vom 6.1., das Angebot sei nun "amtlich". In der Folge war der Kurs noch einmal in die Höhe geschossen.
Ein Strohfeuer: Ende Mai war der Kurs schon bis auf 42 Cent abgerutscht – ungeachtet einer ganzen Batterie weiterer Jubelmeldungen, wie den "Relaunch" der "Clubber"-Energy Drinks im nächsten Quartal oder die erneute Vorstellung der "ersten rauchfreien Zigarette der Welt", nun "Bel Air" genannt. Schon Anfang Februar hatte Cobracrest behauptet, die "erste rauch- und tabakfreie Zigarette der Welt" namens "NicStic" stehe dem Unternehmen als marktreifes Produkt zur Verfügung. Ende Februar hieß es dann, man werde sich künftig auf seine "Kernkompetenzen" fokussieren und als Konsequenz daraus würden die bestehenden Verträge zur laufenden Übernahme der Schweizer NicStic AG aufgelöst.
Metropolitan nicht "börsennotiert"
Der jüngste Aufreger war die Mitteilung vom 7. Juni, der geplante Börsengang in den USA werde durch einen "Merger" vorgezogen. Die "börsennotierte" US-Gesellschaft Metropolitan Wordwide Inc. und die Cobracrest International Inc., in die wiederum die Londoner Cobracrest Ltd. als Muttergesellschaft der Cobracrest KGaA eingebracht worden war, hätten sich per Fusion zur neuen "Bel Air International" zusammen geschlossen.
Gegenüber boerse.ARD.de musste Cobracrest einräumen, dass Metropolitan derzeit nur im so genannten "Pink-Sheet-Handel" zu haben ist. Die Bezeichnung "börsennotiert" ist also falsch. "Bel Air International Inc. hat im ersten Schritt einen Antrag zum Wechsel in das OTCBB gestellt und strebt dann den weiteren Wechsel an die NASDAQ an", verkündete das Unternehmen gegenüber boerse.ARD.de weiter. Auch bei einem Handel über das OTC Bulletin Board ist die Bezeichnung "börsennotiert" nach Definition des OTCBB übrigens unzutreffend.
Mehrere Mahnverfahren gegen Cobracrest
Auf testierte Zahlen der Cobracrest KGaA zum abgelaufenen Geschäftsjahr müssen die geplagten Aktionäre indessen weiter warten. Mit einem nennenswerten operativen Geschäft dürfen sie trotz der vollmundigen Ankündigungen des Unternehmens indes nicht rechnen.
Auch abseits des Börsengeschehens wird es für Cobracrest langsam ungemütlich, so laufen schon mehrere von Geschäftspartnern angestrengte Mahnverfahren. Auf Nachfrage dazu gab es vom Unternehmen kein Dementi, sondern lediglich die bemerkenswerte Auskunft, zu laufenden Verfahren nehme man keine Stellung.
Fazit: Cobracrest bietet nahezu alles, was landläufig als Warnzeichen für Anleger bezeichnet wird. Wem sein Geld lieb ist, der sollte sich auch künftig von dieser Aktie fernhalten.
Wünsche Allen viel Glück, das wird aber nicht genügen wenn die Wahrheit ans Licht kommt!!
mfg J.B.
Jetzt würde ich gerne eine Stellungnahme sehen!!
Einstieg war knapp unter 4 Euro *weil ich ja an die 5,23 und Ihre Versprechen geglaubt hab, also ohne stopp-loss von 4 euro mit runter gekomm.
Finanziell hat es mir sehr weh getan und aus psyhischen Gründen möchte ich das Unternehmen Cobracrest für mich abhaken, es sei denn man kann sie noch verklagen aber wenn es einen Gott gibt, an was Ich glaube, dann bekomm die Ihre Gerechte Strafe dafür.
Gute Nacht
Mein Anwalt sagt, wenn die Schlau sind, dann zahlen die spätestens am 30.6. aus. Dann ist der Prospekt damit hinfällig.
Der wäre nurmehr nötig für die Umwandlung. Und da sollte der Aktionär flexibel bleiben.
blubber blubber,
Nicht`s für ungut!!
mfg Jue
nochmal zu den fakten:
am 30.06 zahlen sie aus...um manipulationen am aktienkurs zu vermeiden...
die prospekt-geschichte bezieht sich nur auf das aktientauschangebot...nicht auf das barangebot...
5,23 kommen!!!
gruß, gh
das ganze wird jetzt wirklich komisch!!
naja wir müssen noch 2 mal schlafen befor die überschung kommt so oder so!!!!
Und wer ist denn die Investmentgesellschaft Carlyle International Inc.?? Niemand kennt diese Firma und woher sollten die das Geld haben??
mfg J.B.