Cliq Digital AG - Turnaroundwette


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Neuester Beitrag: 19.11.24 19:59
Eröffnet am:20.07.16 15:24von: Yukon2071Anzahl Beiträge:5.709
Neuester Beitrag:19.11.24 19:59von: Raymond_Ja.Leser gesamt:1.758.929
Forum:Börse Leser heute:999
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13691 Postings, 5561 Tage Raymond_James@Binvest: ''Masterarbeit''

 
  
    #776
1
12.07.20 22:53

angenommen, du widmest dich in deiner masterarbeit der "Rolle von Aktienanalysten in der öffentliche Wahrnehmung", dann vergiss nicht, die betreffenden aktienanalysten anzuschreiben und auskünfte über die erhobenen fundamentaldaten einzuholen, ohne dich selbst in blogs o.ä. als (hobby-, besserwisser- oder pseudo-)analyst zu gerieren (und womöglich zu blamieren) oder das thema zu verfehlen ("abo-fallen"*** und verbraucherschutz sind doch nicht dein thema?)

***die vorzügliche masterarbeit von Torben Huckenbeck, http://www.weihmann.info/images/Masterarbeit_Huckenbeck.pdf widmet sich --unter einem anderen blickwinkel-- beiläufig (auf S. 72) auch dieser thematik

 

13691 Postings, 5561 Tage Raymond_Jamesblogvermarktung

 
  
    #777
13.07.20 00:13

@BINVEST, für den anspruch an eine "masterarbeit" ist dein "blog" --aus akademischer sicht-- einfach zu schlecht; was "direktvermarktung" betrifft, kann es CLIQ Digital besser (s. oben v. 08.07.2020) 

lesetipps:

"So verdienen Blogger Geld": https://www.contentconsultants.de/blog/...-so-verdienen-blogger-geld/

"Praktische Tipps zur Blog-Vermarktung": https://www.selbstaendig-im-netz.de/tipps/...ogaufbau-serie-teil-11b/


 

13691 Postings, 5561 Tage Raymond_James''sell-side-'' /''buy-side-''analysten

 
  
    #778
13.07.20 08:04

der unterschied sollte (nicht nur CLIQ Digital-)aktionären bekannt sein, https://www.boehms-dax-strategie.de/boersenschule/...en-im-check.html

wie kommen "kursziele" für aktien zustande? https://www.wiwo.de/archiv/...-sind-kaffeesatz-seite-2/5553850-2.html

@BINVEST: herausfordernde themen, geeignet auch für eine "masterarbeit", setzt aber börsenerfahrung, möglichst "vor ort", voraus

 

6628 Postings, 6072 Tage simplifyTeil des Geschäftsmodelles

 
  
    #779
1
13.07.20 08:16
Wegen der Bilanz habe ich keine Bauchschmerzen. Wenn der Vorstand sich nun für den Dividendenweg entschieden hat, dann sehen sie darin auch kein Problem. Sie gehen wohl von zukünftig steigenden Erträgen aus. Ein Teil der Verbindlichkeiten beruht ja auch auf der Aufstockung an der  Red27Mobile Limited. Ansonsten muss man die hohen Werbekosten eben auch vorfinanzieren, da ist es einfach ein Teil des Geschäftsmodelles. Den Blick würde ich da mehr auf die Ertragsaussichten richten.  

24 Postings, 1695 Tage Binvest@ Raymond_Ja

 
  
    #780
2
13.07.20 09:16
Hallo Raymond,
eine Angst kann ich dir nehmen. Das Thema meiner Masterarbeit lautet nicht "Deutsche Small Caps mit zwielichtiger Vergangenheit und dubiosem Geschäftsmodell". Ich habe den Artikel nur verfasst, um meine Bedenken zur Firma strukturiert in Worte zu fassen.

Ich finde deine Ansicht aber ok. Dass das Geschäftsmodell Abofalle, mit dem vermutlich ein Großteil,  wenn nicht gar alle, Gewinne des Unternehmens erwirtschaftet werden, für dich legitim und nachhaltig ist, sagt viel über deine Charakterzüge aus.
In meinem kleinen Beitrag, den ich weder in irgendeiner Form vermarkten will, noch Geld damit verdienen will, noch einen Anspruch auf Vollständigkeit hege, weise ich ja auch darauf hin, dass dieses Geschäftsmodell aktuell legal ist.
Den Beitrag habe ich, wie dir bei aktivem Lesen bewusst geworden wäre, primär für Privatanleger geschrieben, die ohne eigene Recherche den Analystenberichten folgen und somit von einem nachhaltigen digitalen Geschäftsmodell ausgehen.
Würde in den Analystenberichten darauf hingewiesen, dass ein Großteil der Gewinne aus Abfoallen kommt (hier nochmal der Link: https://ie.trustpilot.com/review/red27mobile.com), wäre ich absolut fein damit.
Außerdem weist mein Bericht halt gerade auf diese Phase der Bob Mobile AG hin, als es dort mit Hilfe des Geschäftsmodells Abofalle auch temporär gut lief, der Kurs in dem Hype stark gestiegen ist und anschließend die Aktien der Altaktionäre bei der Übernahme der Cliq B.V. enorm verwässert wurden, ohne großen operativen Mehrwert daraus zu ziehen.  
Dass es dieses Mal ähnlich werden könnte, ist auf jeden Fall keine weit hergeholte Behauptung und bei Blick auf die Zahlen der Vergangenheit wohl wahrscheinlicher als eine Extrapolation der angehobenen Prognose. Dieses Weiterschreiben der dieses Jahr anscheinend höheren Gewinne, die noch durch die fragwürdige Bilanzierung der Marketingaufwendungen bestärkt wird, halte ich einfach für deutlich zu optimistisch.

Und nur dafür dient mein Bericht: Eine Gegendarstellung  zu den ganzen positiven Researchberichten, in der ich meine Bedenken äußere und auf die Vergangenheit verweise. Ich sage ja auch keinem, dass er hier nicht weiter an Board bleiben soll oder dass mein Kursziel "x"€ ist. Das würde ich mir nicht anmuten, weil ich die zukünftigen Cashflows der Gesellschaft aufgrund des undurchsichtigen Geschäftsmodells überhaupt nicht voraussehen kann.

Also jeder soll sich natürlich ein eigenes Bild machen. Der Beitrag ist so gestaltet, dass man alle Fakten über die Links sehr schnell nachvollziehen kann. Somit kann jeder Einzelne das Geschriebene nochmal für sich selbst interpretieren :)

Für deine Bedenken bin ich dir dankbar, aber ich wollte einfach nur Kleinanlegern mit meiner kurzen Recherche ein besseres Bild über das Unternehmen Cliq Digital vermitteln.

Viele Grüße,
Binvest
 

6628 Postings, 6072 Tage simplifyBinvest

 
  
    #781
13.07.20 09:49
Was musst du gleich persönlich werden.
Tss
"sagt viel über deine Charakterzüge aus. "  

24 Postings, 1695 Tage BinvestSimlify

 
  
    #782
4
13.07.20 10:50
Das muss man ja nicht zwingend negativ konnotieren.
Raymond glaubt halt an dieses nachhaltige Geschäftsmodell und da habe ich nur darauf hingewiesen, dass ich auf Basis dieser Begeisterung eine Typisierung seiner Persönlichkeitszüge für mich naheliegend finde.
Genau wie Raymond sich nur anhand meines Blogbeitrags ein umfangreiches qualitatives Bild über meine Arbeitsweise und meinen Wissensstand gemacht hat. Ist ja beides legitim... zumindest gleich-legitim :)

https://uk.trustpilot.com/review/red27mobile.com Hier nochmal der Link zur britischen Trustpilot-Seite... Was ich auch noch interessant finde: Nur 20 Kommentare stammen aus 2019 und 80 aus 2020. Das lässt vermuten, dass das Geschäftsmodell Abofalle dieses Jahr noch deutlich mehr brummt :) Ob das wohl mit gestiegenen Marketingaufwendungen der Gesellschaft zusammenhängt und zu steigenden Umsätzen führt?

Aber wie nachhaltig dieses Geschäftsmodell ist und zukünftig sein wird, muss jeder Aktionär selbst entscheiden. Mit meinem Beitrag wollte ich nur darauf aufmerksam machen, dass dieses Unternehmen - zumindest aktuell- noch nicht der neue Stern am Streaminghimmel ist, was der Anstieg des Kurses aber wohl einpreist.

Aber jetzt genug der vielen Worte. Die "Argumente" sind ausgetauscht und ich wünsche euch natürlich weiterhin viel Erfolg mit diesem Vorzeigeunternehmen. Sollte ich mit meiner Berichterstattung jemandem vor den Kopf gestoßen haben, tut es mir Leid :)  

13691 Postings, 5561 Tage Raymond_James''klickköder'' wie ''Geschäftsmodell Abofalle''...

 
  
    #783
13.07.20 11:17

... verwendet am 13.07.2020 auf wallstreet-online.de, lassen auf blogvermarktung schließen, https://de.wikipedia.org/wiki/Clickbaiting

 

6628 Postings, 6072 Tage simplifyBinvest

 
  
    #784
13.07.20 11:20
Ja das war nicht in Ordnung von Raymond. Aber genau das ist der Punkt, du hast dich angegriffen gefühlt und wirst dann persönlich. Es ging eben nicht um die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodelles, sondern darum dass du Raymond schlechte Charakterzüge unterstellst, dass er in ein Geschäftsmodell mit dubiosen Geschäftspraktiken investiert, wie du meinst.  

24 Postings, 1695 Tage Binvest@Raymond

 
  
    #785
13.07.20 11:26
Ich habe aber auf jeden Fall keinen kommerziellen Nutzen durch Werbung o.ä., den ich aus einer erhöhten Besucherzahl generieren würde. Daher versandet der Vorwurf etwas.

Das Wort Abofalle nutze ich auch nur, weil dieses in der "vorzüglichen" Masterarbeit auf S. 72 genutzt wird.  

24 Postings, 1695 Tage Binvest@simplify

 
  
    #786
3
13.07.20 11:35
Ja prinzipiell hast du da schon Recht. Ist halt einfach mein subjektives Empfinden. Ich verstehe halt nicht, wie man dieses Geschäftsmodell so gut heißen kann.
Das sind ja größtenteils Eltern von teilweise nicht geschäftsfähigen Kindern, die sich dort beschweren. Verfolgt man die Kommentare bei Trustpilot genau, kann die Gesellschaft auf Nachfrage ja teilweise nicht mal nachweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, weshalb dann nach mehrmaliger Nachfrage eine Erstattung erwirkt werden kann.

Also meine Verärgerung gilt ausschließlich dem Gutheißen der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, durch das andere einen Schaden erleiden, ohne in einem denkbaren Fall einen Nutzen zu generieren.
Natürlich sollte man sich dabei nicht vorschnell ein Bild über den Charakter eines Anderen bilden.  

13691 Postings, 5561 Tage Raymond_James@BINVES: thema der masterarbeit /des blogs?

 
  
    #787
13.07.20 12:17

du schreibst: "Geschäftstätigkeit ..., durch die andere einen Schaden erleiden, ohne in einem denkbaren Fall einen Nutzen zu generieren"

das ist die behauptung der "geschädigten", zivilrechtliche / strafrechtliche würdigung? die hürden der strafbarkeit liegen recht hoch:

rechtsprechung in D (strafrecht):

● "abo-falle" im internet als versuchter betrug – routenplaner-urteil BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12, NJW 2014, 2595, https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/12/2-616-12.php

● gewinnspiel-abzocke durch abo-falle im internet als betrug – OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09, NJW 2011, 398 (m. Anm. Hansen), https://openjur.de/u/69580.html

 

24 Postings, 1695 Tage Binvest@Raymond

 
  
    #788
1
13.07.20 13:20
Ich glaube wir sind uns in unserer Denkweise gar nicht mal so verschieden.
Dass dieses Vorgehen in Deutschland strafrechtlich belangt werden könnte, habe ich ja auch nicht behauptet. Was der Nutzen aus Textnachrichten für 20€ sein sollte, erschließt sich mir aber auch nicht.

Ich würde sagen, wir verbleiben einfach friedlich in unserer Uneinigkeit, weil wir vermutlich keinen Konsens finden werden und nur beide sinnlos unsere Zeit aufopfern.
Über meine persönlichen Belange können wir gerne per privater Nachricht schreiben, sollte es dich tatsächlich interessieren

Vg,
Binvest  

13691 Postings, 5561 Tage Raymond_James@BINVEST: auch zivilrechtlich ...

 
  
    #789
13.07.20 14:31

... ist deine behauptung untergeschobener verträge alles andere als erwiesen

die beweislast für das bestehen der zahlungspflicht trägt nicht der verbraucher, sondern das unternehmen! https://de.wikipedia.org/wiki/Abofalle

schreib die betroffenen unternehmen an und leiste einen wissenschaftlichen (empirischen) beitrag in form (d)einer masterarbeit 

 

13691 Postings, 5561 Tage Raymond_Jamesguter leitfaden zur masterarbeit ...

 
  
    #790
13.07.20 14:43

... auf http://content.schweitzer-online.de/static/...31254_content_pdf_1.pdf

"Einführung in wissenschaftliches Arbeitenund berufsfeldbezogenes Forschen an Hochschulen und Universitäten" 

 

24 Postings, 1695 Tage Binvest@ Raymond

 
  
    #791
3
13.07.20 15:10
Ich glaube, du hast den ersten Satz meines Beitrags falsch verstanden.
Aktuell schreibe ich meine Masterarbeit und daher ist der Titel des Beitrags so wenig umgangssprachlich. Das war der einzige Zusammenhang. Sonst hat der Blogbeitrag rein gar nichts mit meiner Masterthesis zu tun :D Der Beitrag sollte einfach nur faktenbasiert ein Gegengewicht zu der sehr positiven Berichterstattung der Gesellschaft liefern. Einfach zur Erhöhung der Transparenz. Dass sowas ohne kommerziellen Hintergedanken in der heutigen Zeit ungewöhnlich ist, weiß ich, aber gelegentlich nehme ich mir die Zeit gerne.

Da der zeitlich fordernde empirische Teil meiner Masterarbeit aber wirklich noch auf mich wartet, werde ich mich hier wieder in die Rolle des stillen Mitlesers zurückziehen.

Als Reaktion auf meinen Beitrag würde ich mich am meisten über eine Transparenzoffensive der Gesellschaft freuen, in der genaue Geschäftstätigkeiten der Tochtergesellschaften und Umsätze/EBIT-Beiträge der wichtigen Gesellschaften aufgelistet werden. Dann wäre doch allen hier ein gutes Stück geholfen und meine Arbeit hätte sich gelohnt :)

Bis dahin,
Binvest  

13691 Postings, 5561 Tage Raymond_Jamesseit 1.2.2020: schutz vor handy-abo-abzocke

 
  
    #792
13.07.20 15:10

24 Postings, 1695 Tage BinvestRed27Mobile

 
  
    #793
2
13.07.20 15:32
Die Gesellschaft hat ihren Sitz ja auch in UK und die Trustpilot-Kommentare kommen ja auch nur von dort. Anscheinend existiert dieser Verbraucherschutz dort noch nicht. Wenn er eingeführt werden sollte, fällt die lukrative Einnahmequelle vermutlich weg...
(ich habe aber auch immer von UK/Großbritannien geschrieben...)  

13691 Postings, 5561 Tage Raymond_JamesHV: 21.08.2020

 
  
    #794
13.07.20 15:55

unten auszug tagesordnung

 
Angehängte Grafik:
screenshot_2020-07-13_at_15.png (verkleinert auf 44%) vergrößern
screenshot_2020-07-13_at_15.png

566 Postings, 6824 Tage buckstar@Binvest: Danke für den Bericht, da steckt

 
  
    #795
3
13.07.20 16:54
vermutlich mehr Arbeit drin, als sich der/die ein oder andere hier je selbst mit der Analyse der Cliq Digital gemacht hat. Und das Ergebnis ist auf jeden Fall hilfreich für jeden im Rahmen der due diligence zu einem neuen oder bestehenden Investment in Cliq.  

13691 Postings, 5561 Tage Raymond_James@BINVEST: vom studiker zum börsenbasher

 
  
    #796
1
13.07.20 17:00

deine logik zum untergang des geschäftsmodells "abofalle in UK" (oder wo auch immer) ist umwerfend

keine ahnung von rechtsvergleichung (verbraucherrechte in EU und in UK!) und dann ein paar dutzend vielleicht begründete kundenbeschwerden in UK auf die monatlich 200.000 konversionen CLIQ Digitals projezieren ! solche statistischen rohrkrepierer darf sich ein empiriker ("master") nicht leisten

 

6628 Postings, 6072 Tage simplifyGuter Hinweis Raymond

 
  
    #797
13.07.20 17:23
Denke auch binvest arbeitet mit vielen Unterstellungen. Warum sollte das Recht genau in diesem Punkt in UK anders sein?

Dass es da immer auch Beschwerden gibt ist doch völlig normal. Manche Eltern regen sich sicherlich auf, wenn ihre unbeaufsichtigten Kinder irgend welchen Mist im Internet bestellen und sie bezahlen müssen. Ich denke das ist völlig normal. Dass gerade UK ein rechtsfreier Raum ist, wo die Verbraucher noch abgezockt werden können, das glaube ich nicht. Die Begründung dass es da ein paar Beschwerden gab ist doch etwas weit hergeholt. Wenn ich schon so eine Analyse mache, dann sollte ich auch schon belegen, dass gerade in UK im Vergleich zu Europa es noch eine andere Gesetzeslage  gibt. Und dies nicht nur in den Raum stellen. Die Trustpilot-Kommentare sind in so einer Branche ja eher nichts sagend. Als Dozent wäre ich mit dieser Ausarbeitung auch nicht zufrieden, da gebe ich Raymond völlig Recht.  

13691 Postings, 5561 Tage Raymond_James31.12.2019: 15,3mio bilanzgewinn (§ 268 I HGB) ...

 
  
    #798
13.07.20 17:52

... haben sich in der bilanz des mutterunternehmens in Düsseldorf im laufe der jahre angesammelt (einzelabschluss) und sind ausschüttungsfähig (s. oben "HV: 21.08.2020"); das ist doch erstaunlich, wenn man (wie der master in spe) unterstellt, im inland werde kein gewinn gemacht - wer kennt die lösung?

 

13691 Postings, 5561 Tage Raymond_James''Button-Regelung'' gilt auch in Großbritannien

 
  
    #799
1
13.07.20 21:35

Wie im deutschen Recht, gilt auch im Vereinigten Königreich seit 13.6.2013 die sogenannte Button-Regelung. Der Verkäufer muss sicherstellen, dass der Käufer mit Abschluss des Bestellvorgangs die Zahlungspflichtigkeit des Bestellvorgangs bestätigt. Die entsprechende Schaltfläche (Kaufbutton) muss mit den Worten "order with obligation to pay" oder einer entsprechenden unmissverständlichen Formulierung beschriftet sein (Gesetz zur Umsetzung der Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013).

Wörtlich heißt es: "Der Button muss leicht lesbar nur mit dem Wort 'Zahlungspflicht' gekennzeichnet sein oder mit einer entsprechend eindeutigen Formuierung, aus der hervorgeht, dass die Auftragserteilung eine Verpflichtung zur Zahlung an den Händler beinhaltet" ("The button is labelled in an easily legible manner only with the words 'order with obligation to pay' or a corresponding unambiguous formulation indicating that placing the order entails an obligation to pay the trader").

Das britische Gesetz lässt etwas mehr Spielraum für alternative Formulierungen auf der Schaltfläche als die deutsche Gesetzgebung. Beispielsweise werden "Jetzt kaufen" und ähnliche Formulierungen in Großbritannien allgemein als konform angesehen. Klar ist aber, dass das Fehlen einer die Zahlungspflicht implizierenden Formulierung gegen britisches Recht verstoßen würde.

Darüber hinaus kann in Großbritannien die Button-Schaltfläche noch auf andere Weise gegen die oben genannten Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013 verstoßen. Es ist nämlich nicht ganz klar, wie die pflichtgemäßen vorvertraglichen Informationen (Preis und Hauptmerkmale der Waren oder Dienstleistungen) dem Verbraucher in unmittelbarer Nähe des Kaufbuttons zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch kann es vorkommen, dass der Kaufbutton nicht die Anforderung erfüllt, die wesentlichen Informationen gemäß den Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008 rechtzeitig zu übermitteln.

Zusätzlich zu court actions (Eingreifen er Gerichte) ist die Competition and Markets Authority (CMA) befugt, das consumer protection law (Verbraucherschutzgesetz) durchzusetzen. Das CMA könnte die Gelegenheit nutzen, ähnliche Verstöße gegen das Verbraucherrecht etwa durch Amazon oder andere Unternehmen mit ähnlichen Produkten zu sanktionieren.

Angesichts dieser Auswirkungen sollten Unternehmen, die neue bequeme Zahlungsmethoden entwickeln, die Einhaltung des EU-Verbraucherschutzrechts überprüfen, um sicherzustellen, dass bequeme Lösungen nicht rechtswidrig werden. Obwohl die Gesetzgebung auf einer EU-Richtlinie basiert, zeigt z.B.
das Urteil des OLG München, 10.01.2019 - 29 U 1091/18, GRUR-RR 2019, 372 zu Dash Buttons von Amazon (Urteilsbesprechung auf  http://www.juraexamen.info/...on-auch-laut-olg-muenchen-rechtswidrig/), dass die unterschiedliche Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Bei der Einführung von Produkten in ganz Europa sollten Unternehmen die lokalen Abweichungen berücksichtigen. So kann kann z.B. das niederländische Recht als wirtschaftsfreundlicher angesehen werden, während sich andere Mitgliedstaaten stärker für die Verbraucher einsetzen.

 

42014 Postings, 8905 Tage RobinRiesenunterstützung

 
  
    #800
14.07.20 09:57
bei Euro 8,80  

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