Biogas Nord
Ich habe heute den Flug für die HV gebucht. Würde mich freuen den einen oder anderen von euch dort zu treffen. Wildcard fährt ja auch hin.
Sicher, der Preis einer Aktie hat ja eigentlich nichts mit dem Wandlungspreis von 1,10 oder eben 1,54 zu tun, die Aktie kann sich frei entwickeln. Trotzdem zahlen aber die Zeichner der Schuldverschreibung diese 2 Mio oder eben dann ihren Anteil pro Schuldverschreibung und erhalten bei Wandlung eben 40 % weniger. Anders gesagt müßte man schon um 40 % mehr Schuldverschreibungen kaufen um den Wandlungspreis von 1,10 zu erhalten.
Man kann meiner Ansicht nach eben nicht mehr in diesem Verhältnis verbilligen wie du es beschrieben hattest.
Man kauft 2 Aktien über die Börse zu jeweils 3 Euro, bekommt dann eine Aktie zu 1,54 Euro dazu und hat insgesamt 7,54 Euro bezahlt. Durchschnitt für alle 3 Aktien wäre dann 2,51 Euro.
Neben den neuen Aktien wird die AG mit dem Beschluss berechtigt, neben den über die Ausgabe mit einem Wandlungsrecht auf die 50 % neue Aktien versehenen Teilschuldverschreibung(en) weitere Teilschuldverschreibungen bis zum Maximalbetrag von 2 Mio. auszugeben. Ich gehe von einem Ausgabepreis unter dem Wandlungspreis aus. Ist gefühlt/geschätzt bei 99 % der Fall.
Oder hat jemand Beispiele aus der Vergangenheit von KE's/Wandelschuldverschreibungen, wo das anders war? Ich kenne nur den Fall HUZ aus 2006.
Tatsächlich hat man ja - so wie du schreibst - (das hatte ich bisher nicht verstanden) die Möglichkeit durch den Ausgabepreis der Schuldverschreibung die Höhe der zukünftigen Gesamtschuld zu bestimmen.
Das Verhältnis 2:1 (Aktie : Schuldverschreibung) ist ja auch schon eine fixe Größe.
Umso niedriger daher der Ausgabepreis der Schuldverschreibung ist desto günstiger wird der Deal für den Zeichner, jedoch, desto weniger Geld kommt für das Unternehmen herein.
Das Unternehmen könnte daher schon versucht sein einen höheren Preis - ín Richtung der 1,54 Euro - anzusetzen um mehr Geld hereinzubringen.
Man bezahlt demnach pro Schuldverschreibung 23 Cent. Bei 2 Schuldverschreibungen die 46 Cents kosten erhält man das Recht eine Aktie mit einem Wandlungspreis von 1,10 Euro zu kaufen. Insgesamt hat man dann 1,56 Euro für eine Aktie bezahlt.
Ich hoffe, dass die HV mehr Informationen liefert. Ich habe jetzt extra meinen Urlaub verschoben...
Jedenfalls finde ich die Angabe des Wandlungspreises im beantragten HV-Beschluss sehr ungewöhnlich. Wenn es da man nicht wieder eine Anfechtung gibt.
Stoni:
Du vergisst dabei aber, dass du bei der Wandlung ja nochmal den Wandlungspreis von 1,10 Euro bezahlst.
Eine AG gibt eine Schuldverschreibung mit Wandelrecht aus und räumt dem Gläubiger damit das Recht ein, evtl. nicht sein Geld von der AG zurückzubekommen, sondern dafür Aktien, mit denen er sich an der Börse sein Geld zurückholen kann. Es ist also in diesem Fall nur eine in die Zukunft verlagerte Kapitalerhöhung.
Nimmt der Gläubiger das Wandlungsrecht nicht in Anspruch, weil z.B. der Börsenkurs unter dem Wandlungspreis liegt, muss die AG dem Gläubiger sein Geld zurückzahlen.
Der volle Betrag ist bei Ausgabe der Schuldverschreibung zu zahlen. Die Frage ist, welches Umtauschverhältnis bei der Ausgabe festgelegt wird. Also für wieviel gezahltes Geld ich wieviele Wandlungsrechte bekomme. Und unter diesem Gesichtspunkt scheinen mir die Angaben in der HV-Einladung sehr ungünstig zu sein. Deshalb bin ich auch raus aus der Aktie. Mal schauen, ob der HV-Beschluss ohne Anfechtung aus dem Streubesitz durchgeht.
Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
ergibt sich das Wandlungsverhältnis aus der Division des
Nennbetrages einer Teilschuldverschreibung durch den
festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Inhaber
lautende Stückaktie der Gesellschaft. Das Wandlungsverhältnis
wird auf die vierte Nachkommastelle gerundet. Die
Anleihebedingungen können eine in bar zu leistende Zuzahlung
festsetzen und vorsehen, dass nicht wandlungsfähige
Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen
werden. Die Anleihebedingungen können ferner auch eine
Wandlungspflicht vorsehen.
Für mich würde das ein Verhältnis von 0,9091 Aktien zu 1 Schuldschein ergeben. Oder habe ich da wieder was falsch gelesen? Die Restsumme wird dann wieder zurückgezahlt.
Fix ist nur, dass es "nur" eine 50%-Verwässerung gibt und, dass jeder Aktionär die Schuldverschreibung zeichnen kann.
Sogar meine Frau - ist immerhin eine studíerte Betriebswirtin - steigt hier aus. Und ich dachte schon, ich wäre einfach nur zu blöd.
Die genauen Bedingungen werden bei der tatsächlichen Ausgabe der Schuldverschreibung ja noch bekannt gegeben werden.
Die müssen sich schon sicher sein, dann bis zur nächsten HV kein weiteres EK zu benötigen, sondern das Wachstum aus Eigenmitteln bzw. Darlehen des Großaktionärs bestreiten zu können.
Normal ist, ein Kapital für eine direkte Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien und ein bedingtes Kapital für eine mögliche Kapitalerhöung aus einer Wandelschuldverschreibung. Normal gibt man auch nicht den Wandlungspreis an, sondern macht dies von der Börsenlage abhängig.
Also HV abwarten.
BN muss jetzt von mit ein wenig Anlauf wieder von alleine wachsen, sonst war es das. Aber da bin ich recht zuversichtlich. Besonders interessant finde ich dabei Indien. Vielleicht steht ja dazu schon was im HB drin.
Überlege Morgen einen Teilverkauf zu tätigen, der Gewinn ist zwar bei weitem noch nicht am TP, aber es wird schwer bei den geringen Umsätzen die Position zu z.B. 3,40 mit einem Zug ganz zwischenzuverkaufen.
Mein Kursziel bleibt für mich bestehen, der SL bleibt noch in dem genannten Bereich, wird jedoch bald auf KK angezogen, charttechnisch ist der Titel nach wie vor gut, auch wenn er die letzten Tage etwas heiß lief, eine kleine Korrektur könnte somit anstehen.
Sie müssten vielmehr sicherheitshalber eine erneute Beschlussfassung auf der kommenden HV beantragen, in der man ein neues Kapital 2009 beschliesst. Derjenige, der dagegen ist, müsste dann auch auf dieser HV wieder Einspruch einlegen.
Unbekannt ist m.W., wer überhaupt Klage gegen den Beschluss eingereicht hat. Möglicherweise war das (verdeckt) der heutige Großaktionär selbst, um der AG den Zugang zum Kapitalmarkt abzuschneiden und so eine bessere Verhandlungsposition um das Aktienpaket von Herrn Holz zu erreichen.
Hingegen wurde gegen den HV-Beschluß aus dem Jahre 2008 betreffend der Schaffung neuen Kapitals Klage eingehoben.
Wie weiter oben schon geschrieben könnte das auch der Grund sein wieso es dieses mal keine normale KE sondern eine bedingte (mit Schuldverschreibung) gibt. Möglicherweise stehen rechtliche Aspekte einer normalen KE entgegen, wenn hinsichtlich der im Jahre 2008 beschlossenen noch keine gerichtliche Entscheidung gefällt wurde.