QV ultimate (unlimited)
Seite 12336 von 12547 Neuester Beitrag: 23.08.24 10:24 | ||||
Eröffnet am: | 26.12.12 22:48 | von: erstdenkenda. | Anzahl Beiträge: | 314.659 |
Neuester Beitrag: | 23.08.24 10:24 | von: placebo7880 | Leser gesamt: | 25.210.319 |
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Hierzu gibt es zahlreiche Beispiele (Auswirkungen von Art. 3 Abs. 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie und deren Auswirkungen auf die damalige Regelung im BGB, dass alle im Rahmen der Nachbesserung/Nachlieferung anfallenden Kosten von dem Unternehmer zu tragen sind; staatsorganisationsrechtliche Konflikte wegen der Verschiebung von Gesetzgebungs- und Regelungskompetenzen vom nationalen Gesetzgeber (und damit der parlamentarischen Demokratie) hin zu einem supranationalen Entscheidungsgremium, das jedenfalls nicht unmittelbar demokratisch legitimiert ist).
Richtig ist, dass mir derzeit kein anhängiges Verfahren vor dem EuGH bekannt ist, im Rahmen desser er eine gegenteilige Ansich vertreten bzw. die Notwendigkeit feststellen kann. Aber auch die BVerfG-Entscheidung kam nicht "von heute auf morgen". Aber davon habe ich auch nicht gesprochen. Meine Aussage war, dass seitens der Exekutive jedenfalls etwas alles unternommen werden wird, um das Programm weiterlaufen zu lassen; wozu es am Ende auch kommen wird. Nennt man da snicht den Imperartiv des Faktischen? Jedenfalls kann nicht sein, was nicht sein darf. Und dazu gehört, dass die von der europ. Politik als Notwendig erachtete Geldpolitik am BVerfG scheitert.
so, Occidental Petroleum habe ich bei rd. 14,70 verkauft (Kauf gestern zu rd. 13,00). Ich brauche daher heute nicht voller Angst auf die HV blicken. Wichtig zu wissen ist noch, dass die ein Öl- und Erdgasunternehmen sind und bei Erdgas im Vergleich zu Öl nach unten dieses Jahr fast gar nichts passiert ist. Icahn ist da übrigens auch drin, wie ich neulich feststellte. ich hoffe die enttäuschen und kann ich wieder billiger rein. Mal gucken...
Ich muss langfristig mehr BioTech im Depot haben, deswegen nachfolgende Käufe (Beides Positionen von BB Biotech. Ich hänge mich da auch wieder ran.):
- Nektar Therapeutics zu rd. 17,80 EUR
- Sage Therapeutics zu rd. 37,00 EUR
@Ipson+KANDA wg. DIV Allianz: Nein, ihr habt nichts übersehen. Da ich aber noch Verlustvorträge habe, bekomme ich die Dividende komplett ohne Abzüge ausbezahlt. Und ja, ich setze darauf, dass der Kurs entweder vor der HV oder nach der HV die zuzahlende/gezahlte Dividende komplett zurück handelt und ausgleicht. Am Besten davor! Klappt ja bisher ganz gut. Beispiel BAYER-letzter Trade: Kauf zu rd. 58 EUR, liefen bis zur HV nach oben und lieferten eine gutes Bild ab, stiegen also weiter. Nach Abzug Dividende (2,80) hielten die sich bei 60-62, wo ich sie dann auch letzte Woche verkauft habe. Die Dividende habe ich gestern auf dem Konto gehabt, als ich die gar nicht mehr hatte, hehe. Geile Sache! Das es bei Allianz anders laufen wird, befürchte ich allerdings. So ein Ergebnis wie bei BAYER letzte Woche dürfte aktuell noch eher die Ausnahme als die Regel sein. Aber ich will jetzt den Cashfluss der Allianz-Dividende haben.
Liebe Grüße
DUKE
Für die Aussagen, dass der EuGH dem BVerfG nicht übergeordnet ist, beziehe ich mich auf die Bundeszentrale für politische Bildung (https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/...6/grundgesetz-und-eu-recht) Hier heißt es:
"Obwohl das europ. Recht prinzipiell Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht genießt (auch gegenüber dem nationalen Verfassungsrecht), steht es nicht »über« dem Grundgesetz. Zwischen der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der europ. Gemeinschaftsrechtsordnung besteht kein Über- oder Unterordnungsverhältnis."
"Allerdings ist dieses Kooperationsverhältnis gewissen Schwankungen unterworfen, die v. a. darauf zurückzuführen sind, dass sich die Rechtsprechung des BVerfG nicht immer eindeutig zum Jurisdiktionsanspruch des EuGH bekennt (»Solange I und II«, »Maastricht-Urteil«). Gerade wenn es um den Schutz der Grundrechte geht, behält sich das BVerfG in Karlsruhe prinzipiell vor, als letzte Instanz Recht sprechen und gegebenenfalls sogar europ. Recht und Rechtsprechung ignorieren zu können, falls der europ. Grundrechtsschutz das laut Grundgesetz erforderliche Schutzniveau unterschreiten sollte."
Dazu noch etwas von meiner Seite: Ich bin kein Jurist, aber die Logik verbietet es für mich, dass das EU-Recht über dem Grundgesetz steht. Erst das Grundgesetz ermöglicht die Übertragung von Hoheitsrechten vom Bundestag und Bundesrat an die EU. Diese Übertragung ist umkehrbar. Folglich kann das EU-Recht dem nationalen Gesetz nicht übergeordnet sein, da seine Gültigkeit von diesem abhängt. Nun kann man vielleicht den EuGH als Institution dem BVerfG theoretisch übergeordnet ansehen in manchen Fragen, nur sind die Gesetze über die er urteilt, für Länder nur eingeschränkt bindend. Ebenso gibt es keine europäische Exekutive die europäisches Recht in Deutschland durchsetzen könnte. Das Konstrukt aus Europäischem Recht und EuGH ist darum nur ein von nationalem Recht und nationalen Gerichten geduldetes Werk, an das man sich nach Möglichkeit halten sollte, um das Konstrukt des vereinten Europas am Leben zu halten. Für mich hat das BVerfG dem EuGH heute diese Grenzen klar aufgezeigt, dennoch den Ausweg gelassen, um den europäischen Gedanken weiterführen zu können.
Zu deinem 2. Teil: Ich bin Jurist. Und auch wenn meine Vorlesungen zum Staatsorganisations- und Europarecht bereits ein paar Jahre zurück liegen, erinnere ich mich doch an die Strukturen des Anwendungs- und Gesetzesvorrangs. Das BVerfG kann sich das gerne vorbehalten, aber auf europäischer Ebene hat die nationale Rechtsprechung eben keinen Vorrang. Das gilt auch im Falle von Verfassungsrecht. (Die Abfolge ist grob gesagt: Europarecht > Bundesrecht > Landesrecht, dazu kommen dann noch die einzelnen Abstufungen wie jeweiligen Verfassungsrecht, Verordnungen usw.)
Ich denke auch, dass die weitere Diskussion hier vom Thema abweicht, deshalb noch ein kurzes Argument: Zwar ist Art. 20 Abs. 2 GG kein Grundrecht, aber Verfassungsrecht. HIer kann man schon diskutieren, ob supranationales Recht nicht dagegen verstößt, indem die Gesetzgebung zumindest in den der EG übertragenen übertragenen Bereichen, nicht mehr direkt vom Volk ausgeht. Ein weiteres anschauliches Beispiel: Selbst wenn der BT ein Gesetz verabschieden sollte, dass es Airlines erlaubt, statt der derzeit fälligen Entschädigung nur noch Gutscheine bei abgesagten Flügen abzubieten, wäre dies nicht durchsetzbar. Denn hier würde EU 261/04 sogar Bundesrecht vorgehen.
jandaya
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. / Quelle: Guidants News https://news.guidants.com
Die US-Regierung befindet sich laut CNN-Informationen in Gesprächen mit Verbündeten, um Chinas Rolle bei der Virus-Pandemie gemeinsam anzusprechen. / Quelle: Guidants News https://news.guidants.com
jandaya
jegliche Sanktionen oder Zölle würden unweigerlich zu einer Katastrophe führen das sollte klar sein
Schaut man sich die Geschichte der Amerikaner an und was die so alles getrieben haben... ich verkneife mir zu schreiben mit wem ich die vergleiche...
3 Billionen übers Finanzministerium an schulden aufgenommen
2,5 Billionen über die FED in die Märkte gepumpt
500 Mrd an "Rettungspaketen" geschnürrt
Fed Bullard: Ich hätte eigentlich gedacht, dass eine Krise wie diese Europa näher zusammenbringen sollte.
Fed Bullard: Europa scheint Probleme dabei zu haben eine wirtschaftliche Antwort auf die Virus-Krise zu finden.
jandaya
GN8