Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 68 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.493 |
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Ich wage einmal folgende Prognose:
1. Die bisherigen Eigentümer werden nun eine Ausschreibung machen (müssen). Bis es soweit ist, gibt es mächtig politischen Ärger, da die anderen Länder jetzt merken, das Ihnen die Felle davon schwimmen.
2. Das dauert Zeit und der Kauf kann für Fluxx teuer werden.
3. Ich glaube nicht, daß Fluxx den Preis aus der vorhandenen Liquidität bezahlen kann bzw. will
4. Also gibt es eine Kapitalerhöhung bzw. Wandelanleihe
5. Wenn Fluxx dann dabei ist, kann der Markt von innen aufgerollt werden, d.h. Fluxx kann in allen Bundesländern mitmischen.
noch eine info: In Rh.Pf. konnte man bisher am billigsten spielen. Alle anderen Länder nahmen höhere Gebühren.
laufzeit bis dez. 1998, basispreis 4,50 €. DE000DB79B66
ich denke bis dahin wird einiges positiv entschieden sein.
des Landes und wenn nach EU öffentlich ausgeschrieben wird und es kein weiterer Bieter gibt, muss Fluxx den Zuschlag bekommen. Wenn doch weitere Bieter daran interessieren und mitbieten, das Land keine EU nicht konformen Bedingungen auflegt, hat Fluxx auch gewonnen!
Bei der Lottogesellschaft handelt es sich um ein Privat-Unternehmen.
Das Land darf Fluxx nicht verhindern. Es kann lediglich ein höheres Angebot machen.
Alles andere wäre nicht zulässig.
Fluxx übernimmt das Lotto in Rheinland-Pfalz.Also man hat ja in den letzten Wochen
vieles, zu vieles Beschrenktes gehört , aber das ist das Sahnehäupchen.Wie naiv
ist der Anleger von Fluxx schon geworden um dieser verarsche eine gewisse
Ernsthaftigkeit entgegen zubringen.
Fluxx ist, war und bleibt ein Dienstleister, alles andere wäre Meschucke und
ich würde meine Fluxxis morgen verkaufen , sollte das nicht ein Aprilscherz
sein. Ich überlasse es euch dies zu erkennen . Nur soviel, wenn man bei Fluxx
denkt auf Grund so einer Adhoc-Meldung eine Kapitalserhöhung zu erwirken, dann sollte
man lieber noch einmal von vorne anfangen.
bestätigt den Eingang eines Briefes von Fluxx mit einer Kaufinteressesbekundung.
Gleichzeitig erklärt er jedoch, es werde nur an das Land Rh.Pf. verkauft.
Wieso kann ein Angestellter einer Firma so etwas erklären? Das können doch wohl nur die Eigentümer.
Und die Eigentümer würden eine Pflichtverletzung (gegenüber den Sporttreibenden des Landes) begehen, wenn sie die GmbH unter Wert verkaufen.
Der Geschäftsführer bangt wohl um seinen Job. Mit Recht. Er würde nämlich sofort gefeuert, wenn Fluxx oder bwin den Laden übernehmen.
Fluxx kauft den Laden und das Lottomonopol ist endlich vom Tisch.
Rh.-Pf. möchte die Mehrheit bekommen und zahlt einen sehr hohen Preis. Ob sie dazu bereit sind, nur um die anderen Bundesländer nicht in die Pfanne zu hauen, ist allerdings fraglich.
Aus einem Artikel des Tagesspiegels:
Das heutige Zahlenlotto geht auf einen Staatsstreich 1575 in der italienischen Hafenstadt Genua zurück. Nach dem Machtwechsel trat dort im Jahr 1575 eine neue Stadtverfassung in Kraft, nach der aus einer Gruppe von 90 verdienten Bürgern durch Lose fünf Senatoren ausgewählt wurden. Die Genueser schlossen auf diese Auslosung Wetten ab - es etablierte sich das "5 aus 90". 1643 sprach man bereits vom "Lotto". Nach Deutschland kam das neue Spiel rund 100 Jahre später.
Dann wollen wir mal hoffen, dass durch den "Fluxxstreich" ein neues Lottozeitalter beginnen kann!
Pressemeldung vom 26.05.2007
Pressemitteilung 20/2006
Sportwetten - Annahmestellen müssen nicht schließen - Privates Wettmonopol in Rheinland-Pfalz bundesweiter Sonderfall
Die Verfügungen der Städte Mainz, Alzey, Bingen und Ingelheim, mit denen diese in mehreren Fällen das Betreiben von Annahmestellen für ausländische Sportwettenanbieter untersagt haben, dürfen nach Entscheidungen der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in einstweiligen Rechtschutzverfahren vorerst nicht vollzogen werden. Ein Sofortvollzug, so die Richter, sei auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen bayerischen Wettmonopol nicht gerechtfertigt, weil sich die Rechtslage in Rheinland-Pfalz von der in Bayern deutlich unterscheide.
Die für Sportwettenanbieter in Malta und Österreich tätigen Betreiber der Annahmestellen haben beim Verwaltungsgericht die Aussetzung des von den Behörden angeordneten Sofortvollzugs der Untersagungsverfügungen beantragt.
Die Richter der 6. Kammer haben diesen Anträgen stattgegeben: Die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28.03.2006 zu dem staatlichen Wettmonopol in Bayern ließen sich nicht auf die rheinland-pfälzische Rechtslage übertragen. Anders als in allen anderen Bundesländern gebe es nämlich in Rheinland-Pfalz kein staatliches Wettmonopol. Hier existiere vielmehr ein Monopol zugunsten der – staatlich konzessionierten – privaten Lotto Rheinland-Pfalz GmbH.
Es spreche einiges dafür, dass das Bundesverfassungsgericht das Glücksspielmonopol zugunsten eines Privaten erst recht für verfassungswidrig ansehen würde und es sei fraglich, ob das Gericht ein privates Monopol ebenso wie das staatliche Monopol unter den von ihm genannten Voraussetzungen verfassungsrechtlich rechtfertigen würde. Deshalb könne nicht davon ausgegangen werden, dass das Bundesverfassungsgericht auch bei dem privaten Monopol in Rheinland-Pfalz analog zu seinem Urteil zur bayerischen Situation eine Übergangsregelung in dem Sinne treffen würde, dass das verfassungswidrige private Monopol vorübergehend aufrecht erhalten werden kann.
Darüber hinaus begegne das rheinland-pfälzische private Monopol auch europarechtlichen Bedenken, da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum bayerischen staatlichen Monopol zum Ausdruck gebracht habe, dass die verfassungsrechtlichen Anforderungen parallel liefen zu den vom Europäischen Gerichtshof formulierten Vorgaben zum Gemeinschaftsrecht.
Die aufgezeigten schwierigen Rechtsfragen und damit die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügungen ließen sich endgültig erst im Klageverfahren klären. Bis dahin dürften die Untersagungsverfügungen nicht vollzogen werden. Denn zum einen seien die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken bezüglich des privaten Monopols sehr schwerwiegend. Hinzu komme, dass die Nachteile für die Annahmestellenbetreiber im Falle einer sofortigen Schließung ihrer Annahmestellen kaum auszugleichen wären, wenn sich nach Abschluss der Klageverfahren die Untersagungsverfügungen endgültig als rechtswidrig erweisen sollten. Schließlich spreche auch gegen einen Sofortvollzug, dass die untersagten Tätigkeiten über Jahre hingenommen worden seien und in dieser Zeit auch die Monopol-Wettveranstalter intensiv geworben hätten.
6 L 654/06.MZ
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts können, auch per E-Mail, angefordert werden (poststelle@vgmz.jm.rlp.de).
Bitte möglichst rasch - Danke
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25.05.2007 17:01Fluxx erhält Abfuhr
Die Lottogesellschaft Rheinland-Pfalz geht nicht an den privaten Lottovermittler Fluxx. Dieser hatte mitgeteilt, den Glückspielanbieter kaufen zu wollen.
Fluxx-Chef Rainer Jacken
"Ein Verkauf unseres Unternehmens an einen gewerblichen Spielevermittler wie Fluxx kommt nicht in Frage", sagte Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler. Vielmehr übernehme das Land Rheinland-Pfalz die Mehrheit der Anteile.
Man wolle die Mehrheit an der Pfälzer Lottogesellschaft erwerben, gab Fluxx am Freitagmittag bekannt. Ein entsprechendes Kaufangebot sei den Gesellschaftern der einzigen privaten unter den insgesamt 16 deutschen Lottogesellschaften übermittelt worden. Die Glücksspiel-Aktie stieg daraufhin zeitweise mehr als drei Prozent.
Die Gesellschafter von Lotto Rheinland-Pfalz, die drei Sportbünde Rheinland, Rheinhessen und Pfalz, hätten sich grundsätzlich mit dem Landesfinanzministerium auf einen Verkauf der Lottogesellschaft geeinigt, so Fluxx.
Angebot "attraktiver"
"Wir sind überzeugt, dass wir mit den Eigentümern handelseinig werden können, da unser Angebot finanziell deutlich attraktiver als das des Landes ist", äußerte sich Fluxx-Chef Rainer Jacken. Details zur Offerte gab es allerdings nicht. Man wolle die Verhandlungen nicht gefährden, teilte der Glücksspielanbieter mit.
Nach Angaben der Fluxx AG erwirtschaftete die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH im abgelaufenen Jahr einen Umsatz von 461 Millionen Euro. Die Gesellschaft mit Sitz in Koblenz beschäftigt rund 220 Mitarbeiter und vertreibt ihre Lotterie- und Wettprodukte in rund 1.300 Verkaufsstellen in Rheinland-Pfalz.
tf/ME
http://www.isa-casinos.de/articles/16411.html
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