Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 152 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.359 |
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ja wohl schon lange raus.
Was war das für ein Leben, hier im Sommer, in diesem Forum.
Die Behörde werde der Bundesrepublik ein Aufforderungsschreiben über den Staatsvertrag der Länder zum Glücksspiel schicken, sagte ein Vertreter der Glücksspiel-Branche am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Dies wäre die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens, das die EU-Kommission bei einem Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht anstrengen kann.
Der europäische Glücksspiel- und Wettverband beschwerte sich vergangene Woche bei der EU-Kommission, das seit Januar in Deutschland geltende Verbot von Wetten im Internet verletze die Dienstleistungsfreiheit. Der Staatsvertrag der Bundesländer zum Glücksspielwesen erlaubt Online-Wetten nur noch bei Pferderennen. Die EU-Kommission hatte ihn bereits im Vorfeld kritisiert.
Die Bundesregierung müsste auf das Schreiben aus Brüssel zunächst zu dem Gesetz Stellung nehmen. Daraufhin würde die Kommission entscheiden, ob sie dieses als rechtswidrig betrachtet und eine Änderung fordert. Wenn damit der Streit nicht beigelegt wird, kann die EU vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
Eine mit dem Vorgang vertraute Person sagte, die Kommission werde über das Aufforderungsschreiben am kommenden Donnerstag entscheiden. Der Branchenvertreter sagte außerdem, ein bereits seit dem vergangenen Jahr laufendes Verfahren zum gleichen Thema könnte beendet werden. Betroffen von dem Online-Wettverbot ist zum Beispiel der private Anbieter bwin aus Österreich.
http://de.reuters.com:80/article/worldNews/idDEKOE45885320080124
wenn fluxx beweist,dass d.nicht überlebenswichtig ist,dann wird der kurs anziehen..bis dahin bleibt die rechtsunsicherheit
von Fluxx entscheiden wird.Außerdem bin ich mir sicher das Fluxx auch ohne
Deutschland ein gutes Geschäft, mittel.-bis langfristig machen wird.
Man sollte einfach davon ausgehen das bei Fluxx die Auslandsgeschäfte erst
noch richtig anlaufen, dass braucht eben Zeit, trotzdem bin ich sehr Zuversichtlich
und ich habe Zeit,---so Gott will.
Startseite Freitag, 25. Januar
Law-Podcasting.de: Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag und seine Auswirkungen auf den Merchant- und Affiliate-Bereich
Law-Podcasting.de: Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag und seine Auswirkungen auf den Merchant- und Affiliate-Bereich
von Rechtsanwalt Dr. Bahr, Kanzlei Dr. Bahr
Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute ein Podcast zum Thema "Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag und seine Auswirkungen auf den Merchant- und Affiliate-Bereich".
Inhalt:
Der Law-Podcast hat in den letzten zwei Jahren mehrfach über die Problematik für den Merchant- und Affiliate-Bereich berichtet, Glücksspiel-Seiten zu bewerben. In aller Regel führte zum Beispiel die Bewerbung ausländischer Casino-Seiten häufig zur Post vom Anwalt. Inhalt: Die Bewerbung sofort einzustellen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und teure Abmahnkosten zu bezahlen.
Die Bewerbung deutscher Glücksspiel-Anbieter wie Oddset oder sonstigen staatlichen Lotto-Angeboten konnte der Merchant bislang problemlos in sein Portfolio übernehmen. Und auch der Affiliate konnte diese Produkte ohne Probleme bewerben. Gleiches galt für die Angebote der gewerblichen Spielvermittler wie z.B. Tipp 24 oder Faber.
Dies hat sich zum 1. Januar 2008 grundlegend geändert, denn zu diesem Zeitpunkt ist der Glücksspiel-Staatvertrag in Kraft getreten.
Ein Artikel von Rechtsanwalt Dr. Bahr, Kanzlei Dr. Bahr
Hinweis: ISA-CASINOS veröffentlicht auf ihrem Internet-Portal verschiedene Artikel, Analysen, Kolumnen, Reportagen, Publikationen, Urteile, Interviews und Nachrichten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor.
[Druckbare Version] eingestellt am: 25.01.2008 06:37
Norbert Teufelberger, Vorstand des börsennotierten Internet-Sportwettenanbieters Bwin rüstet zum Angriff auf Deutschland. Er will den Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu bringen, den am 1. Januar in Kraft getretenen Deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag wieder auszuhebeln. "Die europäische Vereinigung der privaten Anbieter hat auf unser Betreiben bei der EU-Kommission eine Beschwerde dagegen eingelegt und wir rechnen mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland", erklärt der Bwin-Chef in der am kommenden Montag erscheinenden Ausgabe des österreichischen Wirtschaftsmagazins 'Trend'.
Trotz drohender Strafen von bis zu 500.000 Euro will Bwin den Glücksspiel-Staatsvertrag auch dann ignorieren, wenn der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in seiner für Mitte Februar angekündigten Entscheidung ein generelles Verbot über ausländische Sportwettenanbieter verhängen würde. "Der Staatsvertrag ist mit wesentlichen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts nicht vereinbar. Er verstößt gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit und gegen EuGH-Urteile, nach denen Monopole nur eingeschränkt zulässig sind", argumentiert Teufelberger.
Jochen Dickinger, Chef des Welser Internet-Sportwettenanbieters Bet-at-home, will die Staatsvertrags- und BGH-Entscheidungen ebenfalls ignorieren und beruft sich im Gespräch mit dem Magazin auf die dem Unternehmen erteilte Lizenz aus Malta: "Wir werden stattdessen weiterhin grade auch in Deutschland Aktionen setzen, um vermehrt Neukunden zu gewinnen."
Bwin zieht derzeit auch in Österreich vor Gericht. Anlass dafür ist eine Werbekampagne der österreichischen Lotterien, die ihre Internet-Plattform Win2day.at als das einzige legale Spielangebot im Internet bewerben. Teufelberger: "Wir klagen dagegen ein und werden falls nötig bis zum OGH gehen. Wir lassen uns diese Diffamierungen nicht mehr gefallen." (as)
[ Sonntag, 27.01.2008, 09:57 ] |
wo ist hoppi? würde gerne mal wieder eine chart auswertung sehen..!
EU knöpft sich staatliches Glücksspielmonopol in Deutschland vor
Brüssel will rechtlichte Schritte gegen Wettverbot via Internet einleiten - Notfalls Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
Brüssel - Die EU-Kommission will das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland in Teilen knacken. Weil der neue Staatsvertrag Wetten über das Internet verbietet, will die Behörde in Brüssel erneut rechtliche Schritte einleiten, heißt es aus der Branche sowie der EU-Kommission. Über ein Verfahrensschreiben werde voraussichtlich am Donnerstag entschieden.
Der zu Jahresbeginn in Kraft getretene Staatsvertrag der Bundesländer zum Glücksspielwesen erlaubt Online-Wetten nur noch bei Pferderennen. Das geht der EU-Kommission deutlich zu weit. Der federführende Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat seit fast zwei Jahren ein kritisches Auge auf das staatliche Monopol bei Glücksspielen in Deutschland geworfen und deshalb vergangenes Jahr mehrere mahnende Briefe nach Berlin geschrieben, EU-Recht zu beachten. Vergeblich, wie es nun scheint. Ein erstes Verfahren hatte die EU-Kommission deswegen bereits im April 2006 eingeleitet.
McCreevy will das staatliche Lottomonopol zwar nicht gänzlich kippen, allerdings pocht er auf eine Ausgestaltung nach europäischem Recht, soll heißen diskriminierungsfrei. Ein gänzliches Verbot von Lotterien und Sportwetten privater Anbieter im Internet oder umfassende Werbeverbote, wie dies der Staatsvertrag vorsieht, hält die Kommission für eine unzulässige Einschränkung der Freiheit der Dienstleistungsverkehrs in der EU. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte eine Neuordnung nur für den Sportwettenbereich gefordert.
Bei McCreevy ist man der Überzeugung, dass es weniger restriktive Möglichkeiten gibt, Menschen vor Spielsucht zu schützen, etwa durch strenge Vorschriften bei der Registrierung von Spielteilnehmern im Internet. Zuletzt hat der Europäische Verband von Wett- und Glücksspielanbieter (EGBA) bei der Kommission Druck gemacht, gegen das Verbot von Wetten im Internet vorzugehen, weil dies die Dienstleistungsfreiheit verletze. Dem Verband gehört etwa Bwin aus Österreich oder der Online-Wettanbieter Bet-at-home.com mit Sitz auf Malta an. "Ein Verbot ist und war noch nie eine Lösung, sei es in unserem Sektor oder in einem anderen", sagt EGBA-Vorsitzender Norbert Teufelberger. "Dies ist kein verantwortungsvoller Ansatz und kann kein Ersatz für eine effiziente Glücksspielpolitik sein".
Zwei auf Glücksspiel spezialisierte Kanzleien wollen ebenfalls klagen. "Der Staatsvertrag verstößt gegen EU-Recht, da er ausländische Glücksspielfirmen mit EU-Lizenz vom deutschen Markt ausschließt", sagte der Chef der Münchner Kanzlei Hambach & Hambach, Wulf Hambach, Ende Dezember der WELT. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen, macht seit langem gegen die Regelung mobil. Er hält ein EU-Verfahren für "erfolgsversprechend" und nennt die Argumentation der Bundesländer "widersprüchlich und verlogen". Der angebliche Schutz vor Spielsucht sei vorgeschoben, kritisiert der CDU-Europaabgeordnete. In Wirklichkeit gehe es den Ministerpräsidenten um knallharte wirtschaftliche Interessen.
Auch der Deutsche Lottoverband spricht von "unsinnigen und verfassungswidrigen Restriktionen des Staatsvertrags" und verweist auf die Haltung führender Verfassungs- und Europa-Rechtsexperten.
Laut Sharif Thib, Sprecher des Lottoverbandes, bezieht sich das EU-Verfahren auf das Ausführungsgesetz in Nordrhein-Westfalen, dessen Landtag als erstes den Vertrag ratifiziert hat. Erachtet die Kommission diesen als rechtswidrig, würde sie in der zweiten Verfahrensstufe ultimativ auf Änderungen pochen. Blieben diese dann aus, würde die Behörde in der Folge vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen.
Bei der federführenden Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg ist man derweil laut ihres Sprechers "zuversichtlich", dass der neue Staatsvertrag auch vor Gericht Bestand hat. Kritiker monieren, dass die Bundesländer und ihre Lottogesellschaften absichtlich auf Zeit spielten.
http://www.welt.de/welt_print/article1603973/..._Deutschland_vor.html
War das kritische Auge öfter geschlossen?
Auszug:
Der federführende Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat seit fast zwei Jahren ein kritisches Auge auf das staatliche Monopol bei Glücksspielen in Deutschland geworfen und deshalb vergangenes Jahr mehrere mahnende Briefe nach Berlin geschrieben, EU-Recht zu beachten. Vergeblich, wie es nun scheint. Ein erstes Verfahren hatte die EU-Kommission deswegen bereits im April 2006 eingeleitet.
Erfolge.Der Lottomarkt ist sehr groß in Deutschland aber immer noch ein Monopol.
Langsam müssen wir uns wohl an den Gedanken gewöhnen, dass Fluxx und Andere in Deutschland nicht aktiv werden kann. Da stellt sich doch die Frage nach dem internationalen Geschäftsmodell. Fluxx hat in der Zwischenzeit bereits eine ganze Menge ausländischer Töchter, die hoffentlich gutes Geld verdienen. Sollte dies nicht sein, müsste man sich von unserem kleinen "Liebling" verabschieden.
Wer hat den Überblick über diese Firma???
Die EU-Kommission hält das neue deutsche Glücksspielgesetz für rechtswidrig und eröffnet ein Verfahren. Nutznießer könnte das Bwin werden
Die EU-Kommission hält das neue deutsche Glücksspielgesetz für rechtswidrig und eröffnet ein Verfahren. Nutznießer könnte das österreichische Unternehmen Bwin werden: Als Kompromiss könnte der deutsche Sportwettenmarkt geöffnet werden.***
Brüssel - Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland der "Staatsvertrag für Glücksspiel". Er untersagt privaten Unternehmen die Durchführung und Vermittlung von Glücksspielen, zu denen – im Gegensatz zu Österreich –auch Sportwetten zählen. Nur noch staatliche Stellen dürfen in diesem Geschäftsfeld tätig werden.
Die EU-Kommission sieht in dieser neuen deutschen Regelung eine klare Diskriminierung und wird einen entsprechenden Mahnbrief nach Berlin senden. Ein Verfahren läuft zwar bereits seit 2006 wegen ähnlicher Vorwürfe, doch macht der neue Glücksstaatsvertrag weitere Schritte nötig, heißt es in Kommissionskreisen.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sind staatliche Monopole im Wettbereich nur dann zulässig, wenn diese vor allem dem Schutz der Spieler vor Sucht dienten. Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy meint allerdings, dass der Spielerschutz auch anders sichergestellt werden kann.
Die EU-Kommission hat deswegen auch bereits einen Vorschlag nach Berlin übermittelt: Wenn Deutschland den Bereich der Sportwetten frei gibt, stellt die Kommission alle weiteren Verfahren ein.
Nutznießer einer solchen Entscheidung wären die privaten Anbieter, vor allem das in Wien börsenotierte, aber von Gibraltar operierende Unternehmen Bwin. Konrad Sveceny, zuständig für die Beziehungen zu Anlegern, schätzt das Marktvolumen in Deutschland auf rund 400 Millionen Euro Bruttospielertrag (Einsätze minus Gewinne). Die Tendenz sei stark steigend: "Bis 2012 soll der deutsche Markt um 50 Prozent wachsen."
Verwaltungsgericht Schleswig legt Sportwetten-Monopol dem Europäischen Gerichtshof vor
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) hat einen Streit über das staatliche Sportwettenmonopol dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Geklagt hatte ein in Gibraltar ansässiges Unternehmen, das dort eine Lizenz für Online-Wetten besitzt. Die Firma will auch in Schleswig-Holstein über das Internet Sportwetten anbieten. Einen entsprechenden Antrag hatte das Land mit dem Verweis auf das staatliche Monopol für Lotterien und Sportwetten abgelehnt. Dagegen hatte das Unternehmen geklagt (Aktenzeichen 12 A 102/06). Die Firma berief sich auf die durch den EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit.
Das VG Schleswig ist nach den Verwaltungsgerichten Köln, Stuttgart und Gießen das nunmehr vierte deutsche Verwaltungsgericht, das Zweifel an dem staatlichen Wettmonopol geäuert und den EuGH einen entsprechenden Fall vorgelegt hat. Es sind nunmehr acht Verfahren beim EuGH anhängig, wobei die jeweils drei Verfahren der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Gießen verbunden worden sind.
Quelle: dpa
Bwin zieht vor GerichtKlagen gegen Lotterien und Deutschland Der Sportwettenanbieter bwin bereitet eine Klage gegen die Österreichischen Lotterien vor. Anlass dafür ist eine Inseratenkampagne der Österreichischen Lotterien, die ihre Internet-Plattform win2day als das einzige legale Spielangebot im Internet bewerben. |
ich moechte mich bei pfeiffenluemmel bedanken.
Aus meiner Sicht war er in diesem Forum gerade
in der Zeit, wo der Kurs sehr stark unten war und es
wenige aktuelle Nachrichten gab, der beste Performer.
Die WestLB hat ein Loch von mehreren Milliarden, nicht Millionen. Das Land NRW ist der größte Anteilseigner mit 38%. Man sollte meinen, dass der größte Anteilseigner auch die Geschäfte der Bank kontrolliert ( kontollieren kann )? Das verzockte Geld sind nun alle in NRW los. Von diesen Milliarden hätten Sportvereine und andere Jahrzehnte profitieren können.
NRW konnte nicht schnell genug den Monopolvertrag ratifizieren. Und schon wieder werden auch sie ( in NRW ) durch die verordnete eingeschränkte Werbung bei Lotto und Sportwetten Geld verlieren, besonders bei den Sportwetten. Gutachten, die besagen, dass bei einer Privatisierung ( natürlich verbunden mit einer entsprechenden Provisionsregelung) wesentlich mehr Geld in die Kassen fließen würde, werden nicht beachtet.
Wann endlich verstehen die Ministerpräsidenten die Bedeutung der Privatisierung? Der Staat sollte das machen, was er auch wirklich kann und sich darauf konzentrieren.
Niemand möchte den Wohlfahrtsverbänden und auch dem Sport Geld wegnehmen, das Gegenteil ist der Fall!