Gazprom 903276
Hab wie gesagt vor einer Woche mit der IR von Gazprom gemailt und ziemlich fix alle Antworten bekommen.
Hab sogar ein Schaubild wo alles steht kann es leider hier nicht einfügen :(
Da steht 8.5. Record Date
und 27.6. approval of Record date for Dividends Payout.
Ex-Tag 09.05.2013
Zahlbarkeitstag 05.09.2013 (Vier Monate nach Bestandsstichtag bitte beachten)
Dividendenhöhe wird am Tag der Hauptversammlung Festgesetzt (2013 war 0,360492 USD)
z. Bs. Ich habe im Januar Dividende von einer nordamerikanischen Konzern bezahlt bekommen, und die ausländische Quellensteuer war (viel) niedriger als die De Abgeltungsteuer.
Ich weiß aber nicht, wie das im Falle von Russland aussieht! Diese ausländische Quellensteuer ist länderspezifisch, und der Wechselkurs (der Bank wo man das Depo hat) spielt auch eine Rolle.
http://www.steuerliches-info-center.de/DE/.../quellensteuer_node.html
Erhält also ein Aktionär die Dividendenzahlung eines ausländischen Konzerns von 1.000 Euro, gelten dabei maximal 150 Euro als "anrechenbare" Quellensteuer. Damit die Abgeltungssteuer-Quote von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) erreicht wird, schlägt der deutsche Fiskus den Differenzbetrag, obendrauf: 100 Euro Kapitalertragssteuer werden damit zusätzlich fällig.
Liegt die ausländische Quellensteuer bei den Dividenden im Bereich von null bis 15 Prozent, stellt sich der Anleger faktisch gleich wie bei einer Dividende einer deutschen Aktie: Sein Ertrag wird mit 25 Prozent Steuer belegt, wie im Inland. Problematisch wird die Steuersituation unter Umständen dann, wenn die Besteuerung im Ausland über 15 Prozent liegt. Der Anteil der Quellensteuer, der darüber hinaus geht, ist nicht mehr "anrechenbar", sondern "erstattungsfähig". Der deutsche Fiskus ist dabei aus dem Schneider, der Aktionär muss tätig werden, um zu viel gezahlte Quellensteuer aus dem Ausland wieder zurückzuholen.
Beim Beispiel der Dividende in Höhe von 1.000 Euro würde dies wie folgt aussehen. Bei einer ausländischen Quellensteuer von 25 Prozent würde der Ertrag sogleich um 250 Euro geschmälert. Da aber nur 15 Prozent anrechenbar sind, würde eine Kapitalertragssteuer von weiteren 100 Euro (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) fällig, die die depotführende Bank ebenfalls gleich nach der Ausschüttung einbehält.
Die Gesamtbelastung läge damit bei 350 Euro, der Aktionär würde damit eine um 100 Euro höhere steuerliche Belastung erfahren als bei der Dividenden-Ausschüttung einer Inlandsaktie. Um diesen Differenzbetrag zurück zu erhalten, muss der Anleger unterschiedlich weite Wege gehen. (s. dazu auch unsere Übersicht: Auslands-Quellensteuer zurückholen).
Rückerstattung auf Antrag
Im Regel-Fall ist ein Erstattungsantrag an die Steuerbehörde des Landes zu stellen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn (www.bzst.bund.de) stellt auf seiner Internet-Seite unter der Rubrik "Ausländische Quellensteuer" die dafür notwendigen Anschriften und Formulare zur Verfügung.
Das Amt pflegt zudem eine Liste mit den Quellensteuersätzen in denjenigen Ländern, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Die allerdings ist mit Vorsicht zu genießen. So gibt die Behörde etwa die nationale Quellensteuer Frankreichs mit 21 Prozent an, tatsächlich liegt sie aber seit Jahresbeginn 2012 bei 30 Prozent. Ein potenzielles Ärgernis für Anleger beim französischen Versorger Alstom oder dem Konsumgüterkonzern Danone.
Im Fall Spaniens kann der Anleger sich bei den spanischen Behörden von der Zahlung einer Quellensteuer bis zu einer Freibetragsgrenze ganz befreien lassen.
Kosten und Nutzen gegenrechnen
Die Kosten der "Rückholaktion" für ausländische Quellensteuern schmälern oft den finanziellen Nutzen einer Erstattung, gerade bei Differenzbeträgen unter 100 Euro. Wer stark auf dividendenstarke Titel aus dem Ausland setzt, sollte sich neben den Quellensteuer-Sätzen auch über den Aufwand und die Gebühren für die Einforderungen der zu viel gezahlten Steuern informieren. Gegebenenfalls kann sogar die Entscheidung für oder gegen eine Auslands-Aktie davon abhängig gemacht werden.
Wer partout etwa auf eine französische Aktie setzen will, obwohl beim Eintreiben vom Quellensteuer-Beträgen einige Klippen drohen, dies durch einen Trick umgehen: Die Aktie wird kurz vor dem Dividendenstichtag verkauft und nach der Zahlung der Dividende wieder ins Depot zurückgekauft: Statt die Dividende zu vereinnahmen, kauft der Investor die Aktie um den Dividendenabschlag bereinigt und damit billiger wieder zurück. Ob sich das Manöver wirklich lohnt, muss er anhand der fälligen Transaktionskosten bei seinem Broker allerdings zuvor überschlagen. In jedem Fall aber entfällt die lästige Notwendigkeit, entgangene Gewinne aus dem Ausland wieder zurückzuholen.
Gazprom: Das schlechteste Unternehmen der Welt?
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Der US-Börsenexperte Jim Grant hat sich bei Bloomberg TV umfassend zu Gazprom geäußert. Er bezeichnete den russischen Gasriesen als das „weltweit am schlechtesten gemanagte Unternehmen, geführt von den schlimmsten Kleptokraten.“ Dennoch bleibt er für die Aktie des Energieriesen weiterhin positiv gestimmt.
Denn Grant verweist auch auf die enorm günstige Bewertung der Papiere. So wurden die Gazprom-Anteile etwa 2006 noch mit dem 10-fachen Jahresgewinn bewertet – aktuell beträgt das KGV gerade einmal 2,5. Zudem beläuft sich die Dividendenrendite auf mehr als fünf Prozent. Grant räumt zwar ein, dass es lange dauern könnte, bis es zu einer Neubewertung der Aktie des weltgrößten Gasproduzenten kommen wird. Er betonte allerdings: „Wir glauben nicht, dass ein profitables Unternehmen für immer bei einem KGV von 2,5 und einer Dividendenrendite von fünf Prozent notieren wird.“
Ihr werdet vergeblich auf den Abschlag warten.
Putin bei CNPC in Shanghai
Der Gas deal wird dann final unterschrieben
Der Kurs für GAZP steigt über EUR 7
Schön wäre Stabilisierung über 5,30 €.... und nicht Abprall an 5,30 €...