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der freenet AG am 20. Juli 2007.
Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung auf Freitag, den 20. Juli 2007 in Hamburg (Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vom 13. Juni 2007) hat die Aktionärin Drillisch AG, Maintal, am 20. Juni 2007 gem. § 122 Abs. 2 AktG die Bekanntmachung der folgenden Erweiterung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2007 verlangt:
Beschlussfassung über Satzungsänderung im Hinblick auf die Abberufung des Aufsichtsrats:
In § 7 der Satzung der Gesellschaft (Zusammensetzung, Amtszeit) wird ein neuer Absatz 4 mit nachfolgendem Wortlaut angefügt:
Mitglieder des Aufsichtsrats, die von der Hauptversammlung gewählt wurden, können vor Ablauf ihrer Amtszeit von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen abberufen werden.
§ 17 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) wird ersatzlos aufgehoben. Nach der ersatzlosen Aufhebung von § 17 Abs. 3 der Satzung rücken infolge des Wegfalls von § 17 Abs. 3 der Satzung die Absätze 4 bis 6 des § 17 entsprechend auf; die Absätze 4 bis 6 des § 17 werden somit zu den Absätzen 3 bis 5 des § 17 der Satzung.
Diesen Antrag begründet die Aktionärin wie folgt:
Begründung zur Satzungsänderung im Hinblick auf die Abberufung des Aufsichtsrats
(Tagesordnungspunkt 14)
Nach § 103 Abs. 1 Satz 2 AktG bedarf der Beschluss der Hauptversammlung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, eine Mehrheit, die mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst. Die Satzung kann eine andere Mehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen (§ 103 Abs. 1 Satz 3 AktG). Die Satzung der ehemaligen mobilcom Aktiengesellschaft enthielt in § 7 Abs. 4 eine solche Regelung, wonach Mitglieder des Aufsichtsrats, die von der Hauptversammlung gewählt wurden, vor Ablauf ihrer Amtszeit von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen abberufen werden konnten.
Diese Bestimmung fehlt in der aktuellen Satzung der freenet AG. Andererseits werden die Mitglieder des Aufsichtsrats der freenet AG – mangels abweichender Satzungsregelung – von der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Um zwischen Bestellung und Abberufung hinsichtlich der Mehrheitserfordernisse einen Gleichlauf zu erzielen, halten wir die Aufnahme einer Bestimmung in die Satzung der freenet AG entsprechend § 7 Abs. 4 der Satzung der ehemaligen mobilcom Aktiengesellschaft für sachgerecht.
Begründung zur Satzungsänderung im Hinblick auf die Feststellung des Jahresabschlusses (Tagesordnungspunkt 15)
Nach der gesetzlichen Regelung in § 58 Abs. 2 Satz 1 AktG können Vorstand und Aufsichtsrat bei der Feststellung des Jahresabschlusses einen Teil des Jahresüberschusses, höchstens jedoch die Hälfte, in andere Gewinnrücklagen einstellen. Die Einstellung eines größeren Teils des Jahresüberschusses ist nur zulässig, wenn die Satzung gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 AktG Vorstand und Aufsichtsrat hierzu ermächtigt. Anders als die Satzung der ehemaligen mobilcom Aktiengesellschaft, sieht § 17 Abs. 3 der Satzung der freenet AG eine solche Ermächtigung vor. Danach sind Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bei der Feststellung des Jahresabschlusses den Jahresüberschuss, der nach Abzug der in die gesetzliche Rücklage einzustellenden Beträge und eines Verlustvortrags verbleibt, nicht nur zum Teil, sondern auch ganz in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die Einstellung eines größeren Teils als die Hälfte des Jahresüberschusses ist nur dann nicht zulässig, soweit die anderen Gewinnrücklagen nach deren Einstellung die Hälfte des Grundkapitals übersteigen würden.
Wir sehen keine Notwendigkeit für eine solche Satzungsermächtigung i.S.d. § 58 Abs. 2 Satz 2 AktG. Da die Hauptversammlung an den festgestellten Jahresabschluss gebunden ist, kann durch die Ermächtigung in § 17 Abs. 3 der Satzung die Entscheidungsfreiheit der Hauptversammlung hinsichtlich der Gewinnverwendung erheblich eingeschränkt werden.
Stellungnahme des Vorstands zu den Anträgen :
Der Vorstand nimmt zum Ergänzungsverlangen wie folgt Stellung:
Der Vorstand empfiehlt, den Antrag auf Satzungsänderung im Hinblick auf die Abberufung des Aufsichtsrates (Tagesordnungspunkt 14) abzulehnen. Die Satzungsänderung ist überflüssig. Sie führt zudem zu einer unklaren Satzungsfassung. Denn die Satzung bestimmt in § 16 Abs. 1 bereits jetzt für sämtliche Beschlussfassungen der Hauptversammlung, also auch für die Wahl und die Abberufung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat, dass dafür jeweils die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt. Die empfohlene Satzungsänderung ist somit bereits Satzungsbestandteil. Eine Sonderregelung für die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, wie vorgeschlagen, führt daher zu Unklarheiten in der Satzung, weil sie die Allgemeingültigkeit der Regelung in § 16 Abs. 1 in Frage stellt.
Zum Antrag auf Streichung von § 17 Abs. 3 der Satzung (Tagesordnungspunkt 15) weist der Vorstand darauf hin, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Betrag von mehr als der Hälfte des Jahresüberschusses nur insoweit in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden kann, wie die anderen Gewinnrücklagen nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals, also ca. EUR 48 Millionen, nicht übersteigen. Angesichts der Bilanzsituation der Gesellschaft nach Vollzug der Verschmelzung und nach Beschlussfassung über die Dividende und die Sonderdividende auf der diesjährigen Hauptversammlung (Tagesordnungspunkt 2) verbleibt derzeit ein ausschüttungsfähiger Gewinnvortrag von knapp EUR 600 Millionen. Der Vorstand hält die Streichung von § 17 Abs. 3 der Satzung daher nicht für empfehlenswert.
quelle: bundesanzeiger
zeile verstehen, ich habe leider kein Manager-Magazin...von Euch vielleicht jemand?
sonst kaufe ich es mir am Samstag und stelle es hier rein...
Die Überschrifz sagt jedenfalls schon was aus und das Manager Magazin ist ja kein Revolverblatt, oder??
Freenet: Wollen die neuen Großaktionäre die Fusion rückgängig machen? Seite 18
Gruß
Hope
von Franke Anfang Februar:
"Die kleinen und mittleren Unternehmen profitieren überdurchschnittlich von der geplanten Reform der Unternehmenssteuern", sagt Matthias Jörss, Leiter der Aktienstrategie bei Sal. Oppenheim. ährend die Gewinne der Dax-Dickschiffe durch die Verringerung der Steuerlast im kommenden Jahr durchschnittlich um rund vier Prozent steigen dürften, hält Jörss bei den kleineren Firmen Steigerungsraten von bis zu 15 Prozent für möglich. Dies dürfte sich auch günstig auf die weitere Entwicklung der Aktienkurse dieser Firmen auswirken.
"Vor allem Firmen mit einem hohen Geschäftsanteil in Deutschland profitieren von der Reform", sagt Jörss. Und dies sind vor allem die kleineren und mittleren Gesellschaften. Im Gegensatz dazu machen viele Dax-Konzerne inzwischen schon mehr als die Hälfte ihres Geschäfts im Ausland.
Sollte die durchschnittliche Gesamtbelastung der Kapitalgesellschaften wie bislang geplant von jetzt 38,8 Prozent auf 29,8 Prozent reduziert werden, so könnten nach den Berechnungen von Jörss sieben Unternehmen mit einer Gewinnsteigerung von 15 Prozent rechnen, nämlich der Tapetenhersteller A.S. Création, der Versorger MVV, der Immobilienfinanzierer Interhyp, der Provider United Internet, das Mobilfunkunternehmen Drillisch, der Wettanbieter Tipp24 und der Solarzellenproduzent Q-Cells. Eine ganze Reihe weiterer MDax-Mitglieder könnte Steigerungsraten von zehn Prozent oder mehr verzeichnen.
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Die Unternehmenssteuerreform ist in der Zwischenzeit durch und jetzt hat das ein Drillisch-Analyst auch berücksichtigt (sh. 13201).
schönes Wochenende
Juche
bei der Freenet - HV.
Mit Hope haben wir ja schon drei Spione vor Ort.
Juche hat voll Recht, die immer höheren Tiefs sind sehr positiv. Auch das Volumen der letzten Wochen spricht für sich: lange grüne Tage und an negativen Tagen wenig Umsatz, auch klar bullish. Still und heimlich hoffe ich, das die 90er Linie bei 8,10 genug halt gibt und wir wieder hochdrehen. Würde gleichzeitig ein weiteres höheres Low bedeuten und die 7,xx wohl ganz verbannen. Ansonsten bietet die 7,70 wohl genügend halt.
Aussichten: Im 7-Euro-Bereich ein Limit legen kann bei nem schwachen Gesamtmarkt sicherlich Erfolg haben. Ansonsten ist ein prozyklischer Kauf nach nem Drehen an der 8,10 ein ganz sicherer Trade.
Sieht nicht schön aus...
Was bedeutet denn nun der Antrag zur Abberufung zum AR genau bzw. wie würde er wirken wenn er angenommen wird?
cidar, bist du grad´ vor Ort? :-)
Grüsse
BH
Fusion mit Heuschrecken
Ob nun Barclays die ABN Amro schlucken will, Enel Acciona ein Auge auf Endesa werfen oder sich Unicredit die Konkurrentin Capitalia einverleibt - auf dem Markt der Übernahmen und Fusionen schlucken die Konzerne andere Unternehmen in atemberaubenden Tempo. Allein im ersten Halbjahr 2007erreichen die tatsächlichen und angekündigten Zusammenschlüsse einen Wert von 1.870 Milliarden Euro. Ein neuer Rekord, wie die aktuelle Studie von Thompson Finance zeigt.
Immer wichtiger werden den Experten zufolge private Beteiligungsgesellschaften. Vom Wert her seien sie für 21% der Deals verantwortlich. Die "Heuschrecken" stecken viel Geld in die Unternehmen, strukturieren sie um und verkaufen sue weiter - wobei häufig Jobs gestrichen werden.
Aktiengesetz
§ 103 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder
(1) Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden. Der Beschluß bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen umfaßt. Die Satzung kann eine andere Mehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.
(2) Ein Aufsichtsratsmitglied, das auf Grund der Satzung in den Aufsichtsrat entsandt ist, kann von dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen und durch ein anderes ersetzt werden. Sind die in der Satzung bestimmten Voraussetzungen des Entsendungsrechts weggefallen, so kann die Hauptversammlung das entsandte Mitglied mit einfacher Stimmenmehrheit abberufen.
(3) Das Gericht hat auf Antrag des Aufsichtsrats ein Aufsichtsratsmitglied abzuberufen, wenn in dessen Person ein wichtiger Grund vorliegt. Der Aufsichtsrat beschließt über die Antragstellung mit einfacher Mehrheit. Ist das Aufsichtsratsmitglied auf Grund der Satzung in den Aufsichtsrat entsandt worden, so können auch Aktionäre, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von einer Million Euro erreichen, den Antrag stellen. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig.
(4) Für die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder, die weder von der Hauptversammlung ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind noch auf Grund der Satzung in den Aufsichtsrat entsandt sind, gelten außer Absatz 3 das Mitbestimmungsgesetz, das Montan-Mitbestimmungsgesetz, das Mitbestimmungsergänzungsgesetz und das Drittelbeteiligungsgesetz.
(5) Für die Abberufung eines Ersatzmitglieds gelten die Vorschriften über die Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds, für das es bestellt ist.
Mobilfunk-Discounter verdreifachen 2006 ihre Kundenzahl
weitere Nachrichten
Von Stefan Paul Mechnig Dow Jones Newswires
DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die Mobilfunk-Discounter in Deutschland haben die Zahl ihrer Kunden nach einer Schätzung von Marktführer simyo im vergangenen Jahr in etwa verdreifacht. Vermutlich vier bis 4,5 Millionen Menschen hätten Ende 2006 Handy-Guthaben von Internetvertrieben wie simyo und Einzelhandelsketten wie Aldi oder Schlecker genutzt, sagte simyo-Geschäftsführer Rolf Hansen der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires. Ende 2005, rund ein halbes Jahr nach dem Aufkommen dieses Marktsegments, habe es bereits etwa 1,5 Millionen Nutzer gegeben.
Hansen sieht hier zu Lande noch erhebliches Wachstumspotenzial im so genannten No-frills-Bereich. Die Gesamtzahl der Kunden dürfte in den nächsten zwei bis drei Jahren auf mindestens zwölf Millionen steigen. Die Gesprächspreise können seiner Einschätzung nach noch etwas weiter nach unten gehen, allerdings längst nicht mehr so rasant wie in den vergangenen 18 Monaten. Seit dem Marktstart von simyo seien sie auf ein Fünftel gesunken. Derzeit kostet ein Handy-Telefonat bei der Düsseldorfer E-Plus-Tochter 0,16 EUR pro Minute.
"Ich sehe momentan keinen Grund, daran etwas zu ändern", sagte Hansen. "Trippelschritte" von Konkurrenten werde das von ihm gegründete Unternehmen jedenfalls nicht nachvollziehen. Wenn der Markt "richtig in Bewegung" komme, werde sich simyo weiteren Preissenkungen aber nicht verschließen.
Im Lager der Discounter wie in der gesamten Branche der Mobilfunkdienstleister erwartet Hansen eine Konsolidierung. Bei simyo selbst sieht er allerdings keinen Bedarf für Übernahmen: "Solange wir aus eigener Kraft so gut wachsen, brauchen wir keine Kundenstämme zu kaufen." Hansen rechnet damit, dass in dem Segment, in dem auch Ableger der Service-Provider mobilcom, Talkline und Drillisch aktiv sind, am Ende nur zwei bis drei große Anbieter übrig bleiben. Ende vergangenen Jahres hatte der Konkurrent blau bereits die No-frills-Marke debitel-light übernommen.
Webseite: http://www.simyo.de
-Von Stefan Paul Mechnig, Dow Jones Newswires, ++ 49 (0) 211 - 13 87 213, TMT.de@dowjones.com DJG/stm/brb -0-
Gruß
Franke
wenn ich dran denke, was bereits dieses Jahr bei Drillisch alles erfolgreich über die Bühne gegangen ist - und was alles noch kommen wird !
Erst im März haben wir die Telco übernommen.
Kurz davor haben wir uns an Freenet beteiligt - das Managermagazin sieht Spoerr mit Freenet auch in der Ecke.
Das kaum zu unterdrückende Grinsen auf der Drillisch HV. Die freundliche Begrüßung der Aktionäre ! Die Kartoffelsuppe !!
Was wird als nächstes kommen? Mittlerweile sieht man auch den Kurs nicht mehr bei 5 oder 6 Euro sondern es wurde wieder ein 2stelliges Kursziel ausgegeben.
WestLB immerhin 9,60 Euro (was neues HOCH wäre) und WestLB ist auch nicht irgendwer.
Kommt das Bündnis endlich ??? Fliegt der Nichtsnutz und Bremser Spoerr endlich. Er bremst absichtlich - das ist nochmal mit dem Managermagazin bestätigt worden - er unbequem sein will, DAMIT ER SCHNELLER AN SEINE OPTIONEN KOMMT !! JA, er WILL rausgeworfen werden und will das Freenet übernommen wird ! Ein Schelm, erst so tun als ob er mit der Fusion mit Freenet Arbeitsplätze erhält - er will sich nur noch interessanter den Heuschrecken präsentieren !
Das Bündnis muß kommen, um Freenet´s Schrecken ein Ende zu bereiten. Hoffentlich haben wir auch bald über 10%. Dann kriegen wir Homm mit ins Boot. Mit VATAS kommen wir auf 30%. Wird der Kursrückgang von Freenet zu Zukäufen genutzt ?
Als nächstes kommt die langerwartete FRN HV: Ich bete inständig, daß den FRN Futzies endlich Druck gemacht wird ! Zieht ihnen die Lederhosen aus!
Dann sind wir schnell 2stellig und bei 12 Euro mit der Drillisch Aktie. (Vergeßt nicht, ich habe immer noch mein Ziel bei 15/16 Euro - seit 1 Jahr - das wird noch was !)
Kommt dieses Jahr noch ein Angebot an FRN ?? Übernahme Freenet durch Drillisch, Aufspaltung, Margensteigerung à la Choulidis ?
Wer könnte noch mithelfen? Simyo vielleicht ? TELUNICO - den Namen haben wir bereits!!!!
► German Corporate Comference, Deutsche Bank
Weiß jemand ob wir dort vor Ort waren?
Soll ein Wahnsinnserfolg gewesen sein, die Veranstaltung sei aus allen Nähten geplatzt
ach ja, ich fand Drillisch Aktienrückkaufprogramm nicht schlecht:
Zwischen 3,99 und 4,79 Drillisch Aktien eingesammelt..
Bräuchten wir dieses Jahr vielleicht nochmal, so zwischen 8 und 9 einsammeln. Im Nachhinein wenn wir die 15 erreicht haben auch wieder richtig günstig und von den Griechen sauber eingefädelt.
Wäre mir - mal so zwischendurch - sehr willkommen.
Berichtet unbedingt live von der FRN-HV. Kann nicht kommen, da alles Verfügbare in DRI angelegt. :-/ :-)
hopi
Mehr hat er aber nicht gesagt der Keil - weder zu Freenet noch zu ner Sonderausschüttung - gesprächig kann man den Typen ja nicht nennen.
Gruß
Hope