Trading Bougainville Copper (ADRs) 867948
http://www.rnzi.com/pages/news.php?op=read&id=62494
Posted at 08:02 on 18 August, 2011 UTC
The autonomous Papua New Guinea province of Bougainville hopes to resolve a long standing impasse in the south of the main island by taking the traditional Melanesian approach of reconciliation.
Despite six years of autonomy, few government services are available around the district of Konnou because the security of workers can’t be guaranteed.
Former combatants, led by Damian Koike, have been blamed for the crime and violence, which has claimed an unknown number of lives.
The President John Momis wants face to face talks with Mr Koike, who he says is concerned he could face arrest at such an event.
Mr Momis says to have a permanent peace they’ll need to think outside the box and take a traditional Melanesian restorative justice approach.
“To assist him to pay compensation, and vice versa, because there are people on the other side who have, in fact, dealt death blows to people on Koike’s side, so it’s a complicated situation and we are just trying to get to the bottom of it and work out a mutually acceptable peace arrangement.”
Bougainville’s president John Momis.
News Content © Radio New Zealand International
PO Box 123, Wellington, New Zealand
Meint ihr, dass es eine Parallele zu dem Kursanstieg heute gibt???
P.S. Frau Delamotte hat heute Post von mir bekommen, ich hoffe doch, dass ich nicht der einzige war!
also irgendwas hat sich geändert, ob die mannheimer da wirken oder oder... komisch ist es allemal.
Handelsblatt:
Zwecks besserer Überschaubarkeit der Situation wäre ich allen, die Frau de la Motte vom Handelsblatt Informationen zukommen lassen, sehr dankbar, wenn sie eine Kopie ihrer Erfahrungen ebenfalls an die ESBC schicken würden. Unsere Email Adresse ist esbc@bougainville-copper.eu !
Wichtig ist es, in den Berichten an das Handelsblatt vor allem alle normalen Bankendienstleistungen wie etwa die Beschaffung von Eintritts-/Stimmkarten für die HV, den Eintrag ins Aktionärsregister etc., die NICHT von den Banken erbracht oder sogar ausdrücklich verweigert werden, detailliert zu beschreiben und so weit wie möglich zu dokumentieren. Vergessen Sie nicht: Diese Dienstleistungen sind durch Ihre Depotgebühren abgedeckt!
Dazu zählt natürlich auch die Verweigerung der Auskunft über die tatsächliche Lagerstelle Ihrer Aktien.
Ferner müssen die Banken Ihnen darüber Auskunft geben, ob die von Ihnen gehaltenen Aktien verliehen werden und - wenn ja - warum Sie als Aktienbesitzer dann keine Beteiligung an den Gewinnen, die aus der Vermietung erzielt werden, erhalten. Wichtig wäre es auch, zu überprüfen, ob sich in den Geschäftsbedingungen Ihres Brokers/Ihrer Bank möglicherweise im "Kleingedruckten" unterschobene Einverständniserklärungen befinden, die es den Banken oder Brokern erlauben, Ihre Aktien ohne weitere Zustimmung Ihrerseits als Eigentümer zu verleihen.
Bitte, vergessen Sie nicht, Frau de la Motte auch solche Erfahrungen zu berichten, die positiv waren. Nur ein Ganzes bietet einen umfassenden Überblick!
Eindämmung des Aktienverleihs zum Zweck von Leerverkäufen
Leerverkäufe werden zumeist getätigt, um den Aktienkurs zu deckeln oder sogar nach "Süden" fallen zu lassen, um später die geliehenen Aktien preiswert zurück zu kaufen um damit Gewinne einzustreichen. Seriöse, speziell Langfrist-Investoren spekulieren auf steigende Kurse, mit denen sie ihre Gewinne erzielen wollen. Shortseller schädigen Sie und Ihre Interesen! Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der einfachste und sicherste Weg, um eine Aktie dem Verleih zu entziehen, der ist, sie zum Verkauf einzustellen. Aktien, die ins Orderbuch eingestellt worden sind, stehen automatisch nicht mehr zum Verleih zur Verfügung!
Langfrist-Investoren sind daher gut beraten, einen möglichst hohen Verkaufspreis zu fordern, damit ihre Aktien nicht bei einen kurzen Hype veräussert werden. Als Verkaufslimit empfehlen sich derzeit Preise ab 15 Euro (AUD 20) aufwärts. Sollten Ihre Aktien aber dennoch zufällig innerhalb eines Hypes (wie etwa bei VW) verkauft werden, ist Ihre Freude umso größer, denn Sie können sie später vermutlich um ein Vielfaches billiger zurückkaufen!
Deshalb empfehle ich, dass möglichst ALLE Langfrist-Investoren von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Sollten im besten Falle alle von den ESBC vertretenen 14 Millionen Aktien dem Verleih entzogen werden, könnte es für Shortseller eng, ja sogar sehr eng werden.
Sollte ein Broker oder eine Depot führende Bank die Einstellung des von Ihnen gewünschten Verkaufspreises verweigern, weil er "zu weit über dem aktuellen Kurs" liegt, sollte eigentlich ein Verweis auf das Orderbuch (derzeit höchste VK Orders bis AUD 35 in Sydney!!!) genügen , um eine Einstellung der Order zu erreichen. Ansonsten sollte das Killer Argument genügen, dass jeder Investor ganz allein daüber entscheidet, zu welchem Preis er seine Aktien veräussern möchte. Die Bank kann dem Verkäufer keineswegs den Verkaufspreis vorschreiben, allenfalls empfehlen.
Im Hinblick auf etwaige Gebühren sollten die Orders langfristig eingestellt werden. Eine Abänderung oder Stornierung der Verkaufsorder ist je nach Marktlage jederzeit möglich. Deshalb birgt ein solches Vorgehen Ihrerseits auch keinerlei Risiken für Sie als Investor!
Im Interesse aller, die an der Austrocknung der Marktmanipulationen bei Bougainville Copper Aktien interessiert sind, empfehle ich dringend, so wie oben beschrieben zu verfahren.
Nochmals: Diese Aufforderung richtet sich an ALLE Investoren und nicht ausschließlich an diejenigen, die in den ESBC organisiert sind!
Neues zu diesem Thema wird bei Bedarf auf www.bougainville-copper.eu veröffentlicht.
Axel G. Sturm
Escaldes-Engordany, 18. August 2011
... beim SBroker für mich schon vor Monaten keine Probleme, meine Aktienpakete (6-stellig) zu Preisen zwischen 25 und 40 Euro zum VK einzustellen.
Auch eine Eintragung ins Aktionärsregister ist prinzipiell möglich. Ich glaube, ich hatte die damalige Auskunft hier schon mal in Auszügen gepostet. Noch mal kurz zur Info:
"Eine Eintragung in das Aktionärsregister der Bougainville Copper Ltd. ist möglich. Allerdings hätte dies, laut Auskunft unserer Fachabteilung zur Folge, das bei diesem Wert keine Betreuung des Bestandes mehr durch unser Haus erfolgen kann. So muss zum Beispiel bei Verbuchung von Erträgniszahlungen und eventuell stattfindenden Kapitalmassnahmen eine direkte Weisung zwischen Ihnen und der Gesellschaft stattfinden. Eine automatische Verbuchung und Informationsweiterleitung kann dann nicht mehr erfolgen.
Falls Sie dies dennoch wünschen, so benoetigen wir von Ihnen eine formlose, schriftliche und von Ihnen unterschriebene Weisung mit Namen, Anschrift, ISIN und Stückzahl des Wertpapieres.
Unsere Lagerstelle berechnet eine Gebühr von AUD 5,50 für eine Lieferung. Ob evtl. weitere Gebühren (z. B. beim Registrar) anfallen, können wir nicht sagen. de iLagerstelle ist HSBC Bank Australia Ltd."
Meine Bank schreibt mir hierzu:
".... hat unser Broker in AU Ihre 3Orders auf Telefonbasis akzeptiert. Bei Erreichen eines entsprechenden Preisniveaus werden die Orders in den Markt gelegt werden...."
Sinn gemäß ich entgegen:
"Aber es sind doch schon mehr Stück im Orderbuch ab 1600% über Kurs drin, als unter 2AUD sind. Wenn der Broker eine complianzseitig akzeptierbare schriftliche Begründung in englisch braucht warum gerade meine Order im Orderbuch auftauchen soll, dann sollen die einfach eine der Begründungen, der Orders nehmen, die schon drin sind, denn meine sind die selben"
Antwort der Bank:
".... Ihr Orderbuch können wir nicht nachvollziehen - unseres hat nur 8VK Aufträge und 8Kaufaufträge..."
Jetzt ziehe ich meine Bestände von dieser Bank ab, weil da fehlts einfach zu weit, wenn diese "Profis" nicht mal über eine Vollversion des Orderbuchs verfügen und das nicht mal merken...
VK Orders in AU finde ich zudem besser, weil die Stücke dann über die ASX Business Rule 19,5 laufen müssen - sprich der Verleiher muss besorgen. In D bin ich mir da nicht sicher, weil ich es nicht nachprüfen kann und die AU Erfahrung hat mir gezeigt, dass eine Schriftliche Bestätigung noch lange keine Garantie ist, dass es auch gemacht wird.
@Böcklein
ja, Du hast das schon mal gepostet, aber hast Du das auch aufprobiert - nur paar Stück um zu sehen obs auch geht?
Meine Erfahrungen dazu über Sparkasse - also SBroker-Mutter:
Am 02.02.2011 um 19:10 schrieb Tom0001:
Hallo Herr Sparkasse,
Ihre Kollegen von S-Broker bekommen das mit dem Aktienbucheintrag hin. Ein Bekannter von mir bekam dieses mail von S-Broker:
"Guten Tag Herr .....
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Nach Rückinformation unserer Fachabteilung ist für die Bougainville Copper Limited (ISINPG0008526520) eine Eintragung ins Aktionärsregister/Aktienbuch möglich.
Allerdings würde hier ein Lagerstellenwechsel nach Australien notwendig werden und
Sie müssten als eingetragener Aktionär selber bei Auszahlung der Dividenden,
Hauptversammlung etc. tätig werden.
Wir werden hier für Sie nicht mehr tätig werden können.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Ohme
S Broker AG & Co. KG
Communication Center"
Bitte fragen Sie bei Ihren Kollegen von S-Broker nach, wie die das mit dem Aktienbucheintrag machen. Lagerstellenwechsel ist ja nicht mehr notwendig, da nach Ihren Angaben meine Aktien ja bereits bei CHESS in Australien lagern. Und von Depotwechsel nach Australien schreibt der S-Broker nichts. Auszahlung von Dividenden, Einladung zur Hauptversammlung etc. kümmere ich mich selbst bzw. werde ich dann ja persönlich von der Gesellschaft informiert, sobald ich im Aktienbuch stehe.
Wir kommen meinem Kundenwunsch näher und wenn das so weitergeht, dann wird aus Ihren noch ein richtiger "Australien-Experte" :-)
MfG
Tom0001
Dann die Antwort:
Hallo Tom0001,
folgende Antwort habe ich soeben erhalten:
Grüß Gott Herr Sparkasse,
hier noch die Antwort aus unserer zuständigen Fachabteilung:
"Bei unserer Lagerstelle (Clearstream Banking) verwahrte ausländische Namensaktien können (mit Ausnahme der Schweiz) nicht auf die Endkunden/Aktionäre eingetragen werden. Zwar handelt es sich in den meisten Fällen auch um Namensaktien, die Eintragung der Bestände erfolgt jedoch als "Nominee" auf die jeweilige ausländische Lagerstelle (mit dem Vorteil der jederzeitigen Verfügbarkeit****). Sofern der Kunde trotzdem im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden möchte, muss dieser zuvor ein Depot bei einer Verwahrbank in dem jeweiligen Land eröffnen und die Papiere dorthin transferieren lassen. Die weitere Verwahrung über seine Sparkasse ist damit nicht möglich."
Letztlich ist die Aussage von uns und vom S-Broker dieselbe: Unser Kunde kann den Übertrag in Auftrag geben. Dazu muss der Kunde ein Empfängerdepot nennen, auf das die Papiere übertragen werden sollen. Und dieses Depot muss bei einer Verwahrbank im jeweiligen Land eröffnet werden.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Erklärung weiterhilft. Wenn Sie noch Fragen haben oder etwas unklar formuliert ist, bitte gerne noch mal bei mir anrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Moser
Service Center Wertpapiere München
__________________________________
Deutsche WertpapierService Bank AG
WSCMU
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
**** fragt sich nur für wen jederzeit verfügbar - für den Eigentümer oder den der welche zum Ausleihen braucht:o)
Das war der Grund, warum ich es erst gar nicht bei S-Broker versucht habe.
Aber eins fällt mir heut auf: Sparkasse redet von Clearstream als Lagerstelle. Also Nominee vermutlich J.P. Morgan also vermutlich BoNy Mellon. Böcklein schreibt von Lagerstelle HSBC. HSBC ist auch Nominee. Dann wären die HSBC Bestände keine BoNy Mellon Bestände und vielleicht beschissfrei. HSBC = HSBC Trinkaus & Burkhardt AG? Hat einer von Euch bei denen ein Depot? Oder vielleicht kann man auch einen Lagerstellenwechsel zu HSBC Bank Australia Ltd. beauftragen? Hat das schon jemand versucht?
Tom0001
Market Depth for BOUGAINVILLE COPPER
as at 10:08:39 AM Friday, August 19, 2011
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Die selbe Beruhigungspille ist das "Proxivoting" zur Stimmrechtsabgabe. Ohne, dass Dich der Nominee als Bevollmächtigten über die von Dir gehaltetenen Stücke einsetzt ist alles Makulatur, denn sonst wäre es ja möglich, dass mehr als 100% Stimmen zur HV erscheinen.
Schreibt ans Handelsblatt alles was Ihr habt, und scheint es Euch noch so unbedeutend!!