Aurelius
Keine Anlageempfehlung, sondern nur ein Hinweis auf gescheite Lebensplanung
Halte ich für Wahrscheinlich aber Wissen wird man es erst wenn die Bestandsmeldungen erfolgen.
Eine Antwort kam innerhalb von 2 Stunden.
Die Antwort ist für mich leider relativ nichtssagend.
Es wurde geantwortet, dass die Vor- und Nachteile des Segmentwechsels sorgfältig abgewogen wurden und alle weiteren Informationen der veröffentlichen Pressemitteilung entnommen werden können. Ebenso will Aurelius über die weiteren Entwicklungen die Aktionäre auf den regulären Kanälen auf dem Laufenden halten.
Ansonsten möchte ich mich bei zwetschgenquetscher für seine gute ausführliche Erläuterung bedanken.
Das viele jetzt aus Aurelius aussteigen bzw. nicht neu investieren kann ich nachvollziehen - siehe mein vorheriges Posting.
Doch hat sich der Wert der Firma durch diese Mitteilung so gravierend geändert, dass dieser Abschlag gerechtfertigt ist? Hat sich der NAV dadurch geändert?
Laut der Pressemitteilung sollen die Rechte der Aktionäre gewahrt bleiben. Das heißt für mich: weiter Stimmrecht und weiter Dividendenberechtigt (wenn eine gezahlt wird).
Mein Glaube an den Shareholder Value auf Seiten der AOE ist seit der vorgestrigen Ad-hoc weg und entsprechend ziehe ich mich aus diesem Diskussionsforum zurück. Ich kann keine Integrität des Führungspersonals mehr erkennen und wo man anscheinend nicht integer ist, will ich nicht sein.
Allen viel Glück weiterhin.
Die Aktien werden zwar schwieriger handelbar aber ich bleibe immer Miteigentümer der Firma und partizipiere an der weiteren Entwicklung der Unternehmens und an den Gewinnausschüttungen wenn ich nicht verkaufe.
Wenn man also davon ausgeht / daran glaubt, dass Aurelius weiter wächst oder sich dem NAV annähert, wäre es doch eigentlich unklug jetzt zu diesen Kursen zu verkaufen.
Antwort von einem der sich da wirklich auskennt wäre nett und bestimmt für viele hilfreich.
Vielen Dank im voraus
Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 Satz 2 BörsG) schreibt vor, dass der Anlegerschutz beim Delisting gewahrt sein muss. Die rechtlichen Voraussetzungen des Delistings waren bislang nicht gesetzlich geregelt. Es existierten verschiedene wegweisende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Handhabung eines Delisting, zuletzt durch die „Frosta“-Entscheidung des BGH von Oktober 2013, wonach ein Hauptversammlungsbeschluss und ein Abfindungsangebot als gesellschaftsrechtlich nicht erforderlich erklärt wurden.
Der Deutsche Bundestag hat daraufhin am 2. Oktober 2015 den § 39 Börsengesetz um eine Regelung zum Delisting ergänzt. Sie gilt für alle derartigen Vorgänge ab dem 7.September 2015. Ein Widerruf der Zulassung der Aktien hat zur Voraussetzung, dass ein Erwerbsangebot nach dem Wertpapierübernahmegesetz vorgelegt wird. Die Gegenleistung darf nur in einer Geldzahlung bestehen. Diese bemisst sich nach dem durchschnittlichen Börsenkurs des letzten halben Jahres. Ausnahmsweise ist der Wert des Unternehmens zugrunde zu legen. Das ist dann der Fall, wenn Insiderinformationen verschwiegen wurden, eine Marktmanipulation vorliegt oder der Börsenkurs nicht aussagekräftig war. Über die Einzelheiten wird man sicher weiter diskutieren.
Quelle: https://www.bdo.de/de-de/themen/capital-markets/...-markets/delisting
§ 39 Abs. 1 und 2 Satz 2 BörsG gilt nur für aktien im im regulierten markt, https://www.goingpublic.de/delisting-im-freiverkehr/2/
... des einen (verkäufers) leid, des anderen (käufers) freud
das "Nebenwerte Magazin" hat schon recht (eingangssatz): "AURELIUS Aktie bei einem Kurs von [13,16 EUR] und einer MarketCap von somit [28,50mio*** aktien * aktiell 13,16 = 375 Mio EUR] erscheint im Verhältnis zum NAV von aktuell rund 909 Mio EUR Stand 30.09.2022 scheint nicht gerade überbewertet"
***lt. https://www.boerse-stuttgart.de/de-de/produkte/aktien/stuttgart/a0jk2a-aurelius
Diese ganze Unsicherheit und Raterei ist eine einzige Katastrophe... Ist mir immer noch schleierhaft, wie die Typen das Ding in 2 Tagen so dermaßen an die Wand fahren konnten und immer noch schweigen können. Aber das Gejammer hilft nun nicht weiter.
Schauen wir mal auf Morgen und dann wird neu entschieden. Ich hoffe, dass etwas Klarheit gebracht wird, vertraue aber nicht mehr darauf.
Bin sehr gespannt wie es weiter geht,dieses Jahr wird es wohl noch mal Dividende geben,was dann kommt weiß kein Mensch bei der Führung.
Meinem gestrigen Post, in dem ich die Frage aufwarf, ob die Kündigung des m:access Listings als Vorstufe eines Delistings anzusehen ist, wurde teils heftig widersprochen.
Heute wird hier plötzlich so diskutiert, als sei das Delisting beschlossene Sache und das Ende der Börsennotiz stünde unmittelbar bevor.
Ich kann nur eindringlich davor warnen, sich von der Panikwelle anstecken zu lassen.
Wenn ich lese, dass es Aurelius hoffentlich bald wieder besser geht...???
Der Kurssturz hat null komma nichts mit der tatsächlichen Unternehmensentwicklung zu tun.
Aurelius geht es bilanziell und operativ bestens.
Es sind lediglich die Aktionäre, die hier infolge eines Segmentwechsels komplett am Rad drehen.
Auch die These, dass hier Fonds verkaufen, erachte ich als extrem unwahrscheinlich.
Die gestrige und heutige Entwicklung von Bid und Ask auf Xetra und Tradegate wies eindeutige Muster aktiven Shortsellings auf. Der Kurs wurde bis ins Closing hinein permanent gedrückt, unterbrochen von wiederholten Minierholungen, mit immer wieder Anleger zum Griff ins fallende Messer gelockt wurden. Es wurde über den ganzen Tag mit brachialer Gewalt eine Stopp Loss Lawine nach der nächsten ausgelöst. Eine Fonds, der Bestände reduzieren will, würde niemals in solchen Kursmustern handeln, weil er natürlich darauf bedacht wäre, seine Position möglichst kursschonend abzustoßen.
Von professionellen Fondsmanagern darf man erwarten, dass sie ohne Not nicht in eine extreme Verkaufspanik hinein Bestände verkaufen.
Wer wollte konnte in der Mitteilung zur Kündigung des m:access Listings schwarz auf weiß lesen, dass der Kündigungsprozess ggf. ein Jahr oder mehr andauern kann, während dessen Aurelius unverändert im m:acces Börsensegment gelistet sein wird.
Es ist noch nicht einmal sicher, dass die Börse München die Kündigung überhaupt akzeptiert.
Derweil wird hier jetzt panisch über ein Delisting diskutiert, was weder beschlossen, noch aktuell auf der Tagesordnung steht.
Selbstredend kann Dirk Markus jederzeit den freien Aktionären ein Übernahmeangebot unterbreiten.
Der vielzitierte 6-Monatsdurchschnittskurs legt damit den Mindestwert, d.h. die gesetzliche Untergrenze eines Übernahmeangebots fest.
Bei 70% Streubesitz halte ich es für komplett illusorisch, dass ein Übernahmeangebot zum Mindestpreis erfolgreich sein könnte.
Ein Delisting kann im übrigen nicht einfach von der Geschäftsleitung beschlossen werden, sondern bedarf der Zustimmung der Aktionäre in einer Hauptversammlung. Wenn sich die Streubesitzaktionäre einig sind, wird ein Delistingsbeschluss niemals eine Mehrheit finden!
Der Beschluss über einen Segmentwechsel zählt hingegen zum Tagesgeschäft und liegt damit in der Kompetenz der Geschäftsführung.
Ich finde es einigermaßen erschreckend, wie hier mit dem Schreckgespenst eines aktuell nicht auf der Tagesordung stehenden und vor dem Hintergrund der aktuellen Beteiligungsverhältnisse derzeit höchst unwahrscheinlich in einer Hauptversammlung durchzusetzenden Delistings eine Paniklawine ausgelöst wird.
Es wäre schön, wenn sich hier alle ein wenig beruhigen und an die Fakten halten könnten.
Bei einem Streubesitzanteil von 70% kommt ein Delisting (wenn überhaupt) erst im Anschluss an ein erfolgreiches Übernahmeangebot, mit dem sich der Übernehmer eine qualifizierte Mehrheit in der Hauptversammlung sichert.
Im Regelfall wird ein Übernahmeangebot auf das Erreichen der 95%-Schwelle abzielen, um gegebenenfalls im Wege eines Squeeze-out-Verfahrens, nicht annahmewillige freie Aktionäre aus dem Unternehmen drängen zu können.
Wenn das freie Aktionariat ein Delisting unbedingt verhindern will, dann sollte es dafür sorgen, dass der Streubesitzanteil weiterhin bei 70% bleibt!
Gegen den Willen einer solchen Mehrheit kann auf der HV rein gar nichts beschlossen werden.
Wenn das freie Aktionariat zudem davon überzeugt ist, dass die Kündigung des Börsenlistings ein massiver Verstoß der Geschäftsleitung gegen die Interessen der freien Aktionäre ist, möge es zudem auf der nächsten HV einen Antrag auf Austausch der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats stellen.
Wie gesagt, mit 70% Mehrheit haben die Streubesitzaktionäre auf der HV die Macht, ihren Willen knallhart - ggf. auch gegen die Abstimmungsempfehlungen von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat - durchzusetzen.
Wir sind die Eigentümer dieses Unternehmens und keine hilflosen Lämmer!
Statt sich in eine Opferrolle zu begeben, sollten wir Streubesitzaktionäre dem Management eine klare und unmissverständliche Ansage machen, dass jedwedes Handeln gegen unsere Interessen, ernsthafte Konsequenzen in der nächsten HV nach sich ziehen wird.
Das kann von einer verweigerten Entlastung bis zur Beauftragung einer Sonderprüfung zu den Vorgängen der jüngsten Vergangenheit reichen.
Jeder einzelne Aktionär ist berechtigt, entsprechende Anträge auf der HV zu stellen!
Raus aus der Opferrolle!
wie kommst du darauf, dass ein "Delisting ... nicht einfach von der Geschäftsleitung beschlossen werden kann, sondern der Zustimmung der Aktionäre in einer Hauptversammlung bedarf" - rechtsprechung bitte"!
Ich bin dem ir von Aurelius heute bereits 4 mal auf dem Wecker gefallen! Vielleicht Wachen sie auf?
Übrigens was würde passieren wenn ein Investor jetzt zuschlägt und den Laden für einen Appel und Ei übernimmt!
Ich glaube trotz aller Verluste würde ich Anfangen zu Lachen wenn Herr Täubl einen neuen Chef bekommt und dieser sich bei Ihm, artig, bedankt und ihm anschließend rauswirft...
Ok, Phantasie aber das hat was!
das management weiß (anders viele privatanleger und manche der ca. 16%*** kapitalverwaltungsgesellschaften) um den inneren wert der aktie !
***per 31.12.2022: 4,533515mio / 28,5mio = 15,9% (eigene aktien der Aurelius unberücksichtigt), https://www.morningstar.com/stocks/xetr/ar4/ownershipunter "Institutions"
Also gehen wir mal auf die Käuferseite über.
Ärmel aufkrempeln und den Jungs mal Parolie bieten,auch wenn die Kommunikation nicht gerade Börsenbrief ist.
Ohne potenziellen Übernehmer im Hintergrund ist ein Delisting mit Barabfindung schlicht nicht möglich. Aurelius selbst dürfte ohne HV-Beschluss keine Aktien zurückkaufen.
Ein Rückkaufsbeschluss über 70% der ausstehenden Aktien wäre gem. §71 AktG nicht möglich.
In Deutschland sind maximal Rückkäufe bis zu 10% des Grundkapitals zulässig.
Wenn die Geschäftsleitung - gegen den Willen der 70% Streubesitzaktionäre - dennoch ein Delisting beschließen würde, könnten die Aktionäre eine außerordentliche HV beantragen und den Delistingbeschluss der Geschäftsleitung zur Abstimmung stellen.
Wir sind die Eigentümer des Unternehmens! Wer 70% in der HV hat, bestimmt die Geschäftspolitik!
Ohne einen beherrschenden Aktionär im Hintergrund ist es demnach nicht möglich einen solchen Beschluss - gegen den Willen der Mehrheit - durchzusetzen. Wenn die Geschäftsleitung dem Aktionariat nicht passt, wird die Geschäftsleitung im Rahmen einer HV abberufen!
Auch wenn es vielen Kleinaktionären anders erscheint, bei Aurelius liegt die Mehrheit der Stimmrechte und mithin die Macht zur Bestimmung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beim Streubesitz.
Das ist ein komplett anderes Szenario als bei Frosta und mithin ist die hierzu ergangene BGH-Rechtsprechung nach aktuellem Stand der Stimmrechtsverteilung bei Aurelius nicht maßgeblich.
Im Frosta Urteil befasste sich der BGH mit dem Schutz der Minderheitsaktionäre. Bei Aurelius ist der Streubesitz nicht Minderheits- sondern Mehrheitsaktionär!
Wenn die Mehrheit der Aktionäre will, dass Aurelius weiter an der Börse gelistet bleibt, kann sie das problemlos durchsetzen.
Aktionär = Eigentümer
=> Ausübung des in der Aktie verbrieften Eigentumsrechts (Stimmrecht) in der Hauptversammlung
Vorstand = Arbeitnehmer
=> weisungsgebunden gegenüber Beschlüssen der HV und des Aufsichtsrats