Habt ihr einen Hund, wenn ja, was für einen???
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 15.11.01 01:00 | ||||
Eröffnet am: | 11.11.01 15:04 | von: patznjeschnik. | Anzahl Beiträge: | 20 |
Neuester Beitrag: | 15.11.01 01:00 | von: Flodder | Leser gesamt: | 3.232 |
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Dabei ist der mindestens genauso gefährlich, wie ein American Stafford und ein Pittbull und ein Schäferhund und ein...
patzi
Es gibt sogar ein Verwaltungsgerichtsurteil (zu Kampfhundesteuer) in dem steht, daß der deutsche Bürger mit dem Schäferhund vertraut sei und diesen akzeptiere (somit auch auch seine Bisse...)
In NRW gibt es ein Abstufung
hier die Stellungnahme von B. Höhn vom 30.6.2000:
Umweltministerin Bärbel Höhn erlässt scharfe Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden
Umweltministerin Bärbel Höhn hat heute in einer Pressekonferenz in Düsseldorf die neue Landeshundeverordnung NRW vorgestellt. Mit der Neuregelung werden die Maßnahmen gegen gefährliche Hunde drastisch verschärft. Darüber hinaus wird ein genereller Sachkundenachweis für Halter von Hunden eingeführt, die ausgewachsen über 40 cm hoch oder aber über 20 kg schwer sind, um vorbeugend die Entwicklung gefährlicher Hunde weitestgehend zu unterbinden. Die Regelung tritt sofort nach Veröffentlichung in Kraft.
"Die neue Verordnung enthält scharfe Auflagen und einen breiten Maßnahmenkatalog", erklärte Umweltministerin Bärbel Höhn. "Kinder und ältere Menschen sind zunehmend gefährdet durch falsch gehaltene und gezüchtete Hunde. Ich will die Bevölkerung vor gefährlichen und aggressiven Hunden schützen".
Für Hunde der Anlage 1 und 2 gilt ab sofort eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Die Zucht von Kampfhunden wird verboten. Die Haltung wird in Zukunft de facto nicht mehr erlaubt.
Die strengen Maßnahmen gelten also schon bevor ein solches Tier auffällig geworden ist, damit es erst gar nicht zu Schadensfällen kommt. Der Schutz vor Angriffen von Hunden wird dadurch erheblich verbessert.
Die neue Landeshundeverordnung gilt künftig für die überwiegende Zahl der großen Hunde, d.h. für
a) jeden Hund, der größer ist als 40 cm oder mehr als 20 kg wiegt,
b) alle gefährlichen Hunde, die durch aggressives Verhalten auffallen oder einen Menschen gebissen haben,
c) alle Hunde der in den Anlagen genannten Rassen unabhängig von deren Größe und Gewicht.
Wie die Erfahrung in Nordrhein-Westfalen zeigt, sind es keineswegs nur die sogenannten Kampfhunde, die beißen. So wurde von den Ordnungsbehörden auch über Angriffe von Mischlingen und Schäferhunden in nicht unerheblicher Zahl berichtet. Nach übereinstimmender Meinung von Experten sind Hunde, von speziellen Züchtungen abgesehen, in aller Regel nicht von Natur aus aggressiv. Sie werden vor allem dann gefährlich, wenn sie scharf gemacht oder falsch gehalten werden. Ursache ist häufig auch die fehlende Sachkenntnis des Besitzers. Zu einer Gefahr können so vor allem große Hunde werden, weil die von dem Tier ausgehende potentielle Gefahr mit der Größe und dem Gewicht zunimmt.
"Eine reine Kampfhunderegelung reicht deshalb nicht aus, wenn wir die Bevölkerung wirksamen schützen wollen", sagte Umweltministerin Bärbel Höhn.
Deine Aufzahlung oben ist auch nicht ganz korrekt:
Dies sollte eher nach Hundearten sein:
Gebrauchshunde
Begleithunde
(Herden-)Schuthunde
Jagdhunde usw.
du schreibt mittelgroße..Terrier
kennst du Jack Russel Terrier ?
Dieser hat die größe eines Dackel´s - allerings ist ein Dackel ein Jagdhund, welcher eigentlich kaum erziehbar ist und kein Terrier
ausserdem gehören alle Mischlinge mit diesen Rassen dazu!
Niedersachsen: Kabinett beschliesst neue "Gefahrtier-Verordnung"
(04.07.2000)
(aho) Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag den 04. Juli 2000 die vom Landwirtschaftsministerium überarbeitete Neufassung der "Niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere" (Gefahrtier-Verordnung) beschlossen. In Kraft treten wird die Verordnung voraussichtlich am 7. Juli 2000.
Verboten werden in einer Gruppe A Haltung, Zucht und Vermehrung der
Bullterrier,
Pit Bull Terrier,
American Staffordshire Terrier sowie
Kreuzungen mit Hunden dieser Zuchtlinien. Alle Tiere dieser Rassen bzw. Kreuzungen müssen den Wesenstest absolvieren. Wird der Test nicht bestanden, ist der jeweilige Hund einzuschläfern. Wird der Test bestanden, werden erkennbare Markierung, Kastration/Sterilisation und Maulkorb- sowie Leinenzwang verfügt.
Generell gilt für diese drei Zuchtlinien der "Gruppe A" sowie für alle Tiere der "Gruppe B" ab Inkrafttreten der Verordnung Leinen- und Maulkorbzwang.
Zur "Gruppe B" gehören:
1. Bullmastiff,
2. Dobermann,
3. Dogo Argentino,
4. Fila Brasileiro,
5. Kaukasischer Owtscharka,
6. Mastiff,
7. Mastin Espanol,
8. Mastino Napoletano,
9. Rottweiler,
10. Staffordshire Bullterrier,
11. Tosa-Inu und
12. Kreuzungen mit Hunden der Nummer 1 bis 11.
Im Unterschied zur "Gruppe A" können sich die Halter von Tieren der
"Gruppe B" auf Antrag, durch das Bestehen des Wesenstestes, vom > > Maulkorb- und Leinenzwang befreien lassen.
Darüber hinaus hat das Kabinett dem neuen Erlass des Landwirtschaftsministers zugestimmt, der gleichzeitig mit der Gefahrtier-Verordnung in Kraft tritt und die Bestimmungen dieser auch auf die gewerblichen Hundezuchten und -haltungen übertraegt.
Schweinehund kämpft jeden Tag mit mir ;-)