ernsthafte Breitseite gegen Fraport AG
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 04.10.01 11:59 | ||||
Eröffnet am: | 04.10.01 11:59 | von: deUhwastehn. | Anzahl Beiträge: | 1 |
Neuester Beitrag: | 04.10.01 11:59 | von: deUhwastehn. | Leser gesamt: | 2.807 |
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der EU-Gerichtshof erklärte Nachtflüge als Verstoß gegen die Menschenrechte.
Damit fällt wohl ein wichtiger Stein bei der Steigerung der margenträchtigen Flugbewegungen zwischen 23 und 6 Uhr.
Ein scheinbarer Ausweg auf eine Verlagerung bzw. Konzentration der Flugbewegungen in der jeweiligen letzten/ ersten Stunde um dieses Zeitfenster kollidiert mit einem Modell der Gesamtlärmbelästigung, das zur Zeit bei der EU anhängig ist.
Denn wenn Flüge in diesem Zeitfenster von 23-6 Uhr gegen die Menschenrechte verstoßen, haben die Befürworter eines Verbots ab 22 Uhr und Einschränkungen ab 20 Uhr wegen Gesundheitsschäden wohl nicht so schlechte Karten.
Ebenfalls neu bewertet wird zur Zeit ein Gutachten hinsichtlich der "Zumutungsgrenze" von Lärm. Das Gutachten, dass im Zusammenhang mit der Startbahn West eine wichtige Grundlage für deren Bau war, hat schlichtweg Rechenfehler und führt bei korrekter mathematischer Auswertung des Modells zu einem ganz anderen Ergebnis, als der Gutachter damals vor dem Landtag vorgetragen hatte.
Vielleicht ist das der Grund, warum der Vorstand Bender keine gerichtliche Klärung des Nachtflugverbots auf Verwaltungsebene angestrebt hat.