Steuererklärung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 16.09.01 19:42 | ||||
Eröffnet am: | 16.09.01 17:46 | von: boerseXXX | Anzahl Beiträge: | 11 |
Neuester Beitrag: | 16.09.01 19:42 | von: flexo | Leser gesamt: | 2.305 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 3 | |
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31.10.2001 in Ausnahmefällen bis 31.1.2002
Grüsse
SE
Gruß
bXXX
könne bis zu 10 Jahren rückwarts reaktiviert werden. Ich habe gerade vor 2 Wochen wegen geänderter Gewinnfeststellungsbescheide für das Jahr 93 jede Menge nachgezahlt.
Ausserdem bist Du verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, wenn Du Freiberufler oder selbsztändig bist.-
Gruss
SE
Gruss
SE
also Steuerhinterziehung ist alles das, was Du dem Staat bewusst hinterziehst (Du machst Aktiengewinne innnerhalb der Speukualtionsfrsit und gibts sie nicht an, Du fälscht Rechnungen und ... und..... und..)
Steuerverkürzung ist (un)bewusstes Handeln, bzw. bei einer Prüfung wird irgendwas festgestellt (z.B. Du kaufst etwas geschäftlich, nutzt es aber ausschliesslich privat), dann musst Du diese Gechichte halt nachtversteuern.
Gruss
SE