Dringende steuerrechtliche Frage


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Neuester Beitrag: 10.09.01 16:08
Eröffnet am:10.09.01 15:22von: os-traderAnzahl Beiträge:4
Neuester Beitrag:10.09.01 16:08von: os-traderLeser gesamt:1.901
Forum:Börse Leser heute:2
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44 Postings, 8479 Tage os-traderDringende steuerrechtliche Frage

 
  
    #1
10.09.01 15:22
Hallo ihr Steuerprofis da draußen, habe da eine Frage:

Kann man Aktienverluste innerhalb der Spekufrist mit Optionsscheingewinnen innerhal der Spekufrist aufrechen oder gelten nur Akteiengewinn/Aktienverlust bzw. OS-Gewinn/OS-Verlust?

Danke im voraus
OS-Trader
 

3051 Postings, 9137 Tage ruhrpottDas kann man verrechnen

 
  
    #2
10.09.01 15:35
Viele Grüße



aus dem Ruhrpott  

102 Postings, 8534 Tage Lätz Dänz Ja. - S. § 23 EStG: Priv. Veräußerungsgeschäfte-

 
  
    #3
1
10.09.01 15:57
      Zu den priv.Veräußerungsgeschäften gehören Grundstücksverkäufe,
        Wertpapierverkäufe,Termingeschäfte(also OS-,Index-,Future-verkäufe).
        Alle Speku-gewinne können mit den Speku-verlusten aus dieser
        Einkunftsart verrechnet werden.

        Du könntest sogar Speku-Verluste aus Grundstücksverkäufen
        mit Speku-gewinnen aus OS-Traden verrechnen.          
         

44 Postings, 8479 Tage os-traderDanke an euch beide...

 
  
    #4
10.09.01 16:08
mir fällt ein Stein von Herzen.

OS-Trader
 

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