Versicherung und Steuern
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 02.07.01 22:45 | ||||
Eröffnet am: | 02.07.01 20:54 | von: Arbeiter | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 02.07.01 22:45 | von: Arbeiter | Leser gesamt: | 594 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
Das Finanzamt langt immer tiefer in die Taschen der Steuerzahler. Doch mit einigen Tricks können die Abgaben nach unten gedrückt werden. Beispiel: Versicherungen. Viele kann man nämlich absetzen. Sogar Teile der Unfallversicherung.
Jeder kennt das Problem: Da lässt man sich im Laufe seines Lebens jede Menge Versicherungen aufschwatzen, die dann monatlich ziemlich ins Geld gehen. Also prüft man, ob die Policen beim Finanzamt abgesetzt werden können.
Steuerlich anerkannt werden vor allem alle Vorsorgeaufwendungen wie Rentenversicherungen, Rentenzusatzversicherungen, Kranken- und Lebensversicherungen. Allerdings gibt es hier Höchstgrenzen. Bei Ledigen sind das 6.000,- DM, bei Verheirateten 12.000,- DM.
Ausnahme: Schüler und Studenten sind nicht sozialversicherungspflichtig, können also zum Beispiel Lebensversicherungen ohne Limit absetzen.
Was ist mit den sogenannten Sachversicherungen? Die Hausratversicherung wird nicht anerkannt. Absetzbar ist allerdings die Kfz-Haftpflichtversicherung, aber nicht der Kasko-Anteil. Uneingeschränkt erkennt der Fiskus Haftpflichtversicherungen an, zum Beispiel für Yachten und Hunde.
Aufpassen heißt es bei Rechtsschutzversicherungen zum Beispiel für Familien-, Verkehrs- und Arbeitsrecht. Seit einiger Zeit lässt der Fiskus eine Aufschnürung des Pakets zu. Dafür braucht der Versicherte eine Bestätigung seiner Versicherung, wie viel Prozent der Prämie auf den Arbeitsplatz entfallen. Bei 400,- DM Jahresprämie und einem Arbeitsrechtsschutzanteil von 60 Prozent gelten 240,- DM als Werbungskosten.
Überprüfen Sie Ihre Unfallversicherung, auch die kann einen beruflichen Teil haben. Wenn von beispielsweise 300,- DM die Hälfte auf berufliche Absicherung fällt, macht das 150,- DM, die als Werbungskosten abgesetzt werden können.
Du hast Recht, ABER, im Normalfall, nämlich bei dem Angestellten gilt das in der Praxis nicht, denn in diese Vorsorgehöchstbeträge laufen auch die GESTZLICHEN Sozialersicherungsbeiträge mit rein, sprich Renten, Kranken, Arbeitslosenversicherung etc.
Soll heißen, dass bei der uns wohlbekannten Abgabenlast für den Angestellten :-)praktisch keine Chance besteht Versicherungsbeiträge abzusetzten, die Unfallversicherung ist allerdings tatsächlich hälftig bei den Werbungskosten absetzbar.
Die einzige Möglichkeit für den Arbeitnehmer um über Versicherungen noch Steuern zu sparen ist die Direktversicherung / Barlohnumwandlung.
Anders sieht es bei Beamten/Selbständigen aus, da diese in der Regel sozialversicherungsfrei sind, können hier die Vorsorgehöchstbeträge noch ausgeschöpft werden.
Grüße, Steppke