Aktienverkauf ohne Auftrag von Bank
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 28.06.01 07:59 | ||||
Eröffnet am: | 28.06.01 00:57 | von: andrea48 | Anzahl Beiträge: | 9 |
Neuester Beitrag: | 28.06.01 07:59 | von: cptjens | Leser gesamt: | 3.780 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 6 | |
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Ich empfehle ein Gespräch mit dem Bankmitarbeiter, wenn der halsstarrig ist, mit dem Filialleiter im Beisein des Zeugen.
Vor einer Auseinandersetzung sollte man sich aber fragen, ob die Höhe des vermutlichen Schadens die Sache lohnt. Falls ein Streit vor Gericht geplant ist: Der Richter ist in seiner Entscheidung völlig frei und geht nach empfundener Glaubwürdigkeit der Zeugen. Allein schon die Aussage von Dir: "Ich versprach meinem Bankmitarbeiter mich nächste Woche für den Verkauf - eines nicht näher bezeichneten Postens - zu entscheiden" klingt doch etwas weltfremd. Was sollte der Hintergrund eines solchen Versprechens sein? Schulden bei der Bank wären zwar glaubhaft, würden aber Deine Rechtsposition nicht stärken.
War es vielleicht Lehrgeld?
R.
mfg tom68
Selbst wenn er gefallen wäre (innerlich wäre ich dann vielleicht froh) gehts doch ums Prinzip; darf er das?
Lies Dir einmal die Richtlinien durch, die Du bei Eröffnung des Depots bekommen hast. Dort sollte auch dieser Punkt angeführt sein. AGB´s.
Ciao
KAWAMAN