5.400 Mark verloren - Kleinaktionäre verklagen Deu
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Eröffnet am: | 18.04.01 21:02 | von: draki | Anzahl Beiträge: | 1 |
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Deutsche Telekom
Vor dem Landgericht Frankfurt haben zwei ehemalige
Kleinanleger die Deutsche Telekom wegen Lücken im
Börsenprospekt verklagt. Bei der Neubewertung des
Immobilienvermögens und bei der Übernahme der
US-amerikanischen Mobilfunkgesellschaft VoiceStream
Wireless Corp sei der Bonner Konzern seiner
Informationspflicht unzureichend nachgekommen, sagte
Peter Gundermann, Anwalt bei der Tübinger Kanzlei Tilp &
Kälberer am Mittwoch.
Beim Börsengang hätte der Konzern über die Problematik
informieren müssen, weil die Bewertung des
Immobilienbesitzes einen Einfluss auf das Konzernergebnis
habe. Nach Einschätzung des Anwalts besteht ein
Schadensersatzanspruch zumindest für diejenigen Anleger,
die ihre Aktien zwischen dem 18. Juni und dem 18.
Dezember 2000 erworben haben.
Durch den Verkauf ihrer Aktienbeteiligung unter
Einstiegspreis hätten die beiden Kläger zusammen 5.400
Mark verloren. Diesen Betrag wollten sie nun erstattet
bekommen. Bereits Mitte März hatte eine Gruppe von
Aktionären gegen den Aufsichtsrat der Telekom wegen der
Fehlbewertung des Immobilienbesitzes Strafanzeige
erstattet. Schon Ende 1998 seien die Verantwortlichen
informiert gewesen, dass Wertberichtigungen um fast vier
Milliarden Mark notwendig seien, so der Vorwurf.
Auch die Übernahme von VoiceStream sei fehlerhaft
abgewickelt worden, so Anwalt Gundermann. Obwohl in einer
konzerneigenen Broschüre bereits Monate zuvor von dem
Einstieg die Rede gewesen sein, sei das Geschäft in dem
Börsenprospekt nicht erwähnt worden. »Dies hätte in den
Prospekt hinein gehört - zumindest, dass die Übernahme
geplant ist«, kritisierte er. (dpa-AFX)
http://www.tomorrow-business.de/aktien_fonds/...ml?newsid=987613786.1