Oh oh AOL - das kostet!!!


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Eröffnet am:09.03.01 15:24von: FloreAnzahl Beiträge:1
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09.03.01 15:24
Anwalt- AOL-Urteil könnte Trendwende im Online-Urheberrecht sein
   München/Hamburg, 09. Mär (Reuters) - Ein jüngst verhängtes
Urteil gegen den Internet-Anbieter AOL könnte nach Einschätzung
des Münchner Anwalts Stefan Ventroni zu einer Trendwende im
deutschen Online-Urheberrecht führen. Internet-Anbieter könnten
künftig stärker für die Inhalte auf ihren Seiten haftbar gemacht
werden, sagte Ventroni am Freitag der Nachrichtenagentur
Reuters. Ventroni hatte das Urteil des Münchner
Oberlandesgerichts (OLG) erstritten, dem zufolge AOL
Schadenersatz für urheberrechtlich geschützte Musikdateien
zahlen muss, die über AOL kostenlos heruntergeladen wurden. AOL
äußerte Zweifel an dem Urteil und schließt einen Gang vor den
Bundesgerichtshof (BGH) nicht aus.
   Hintergrund des Rechtsstreits war ein "Soundforum" auf den
AOL-Seiten, das es inzwischen nicht mehr gibt. In diesem Forum
hatten AOL-Kunden so genannte Midi-Files anderen AOL-Mitgliedern
zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Unter diesen
Musikdateien waren auch urheberrechtlich geschützte Titel,
darunter der Song "Get down" von den Backstreet Boys. Gegen AOL
geklagt hatte ein Hersteller von Midi-Files, nach dessen Meinung
AOL das Herunterladen der Copyright-Stücke hätte verhindern
müssen. Das OLG folgte dieser Auffassung.
   "Das ist ein mutiges Urteil", sagte Kläger-Anwalt Ventroni.
Bisher habe die Auffassung vorgeherrscht, das Internet-Dienste
nicht alles kontrollieren können, was sich auf ihren Seiten
abspielt. Das Urteil könne jetzt die Notwendigkeit aufzeigen,
gegenwärtige Gesetze nachzubessern.
   So bestimmt bisher das Teledienstgesetz, dass Online-Dienste
nur unter bestimmten Umständen für Inhalte haftbar gemacht
werden können. Sie müssen sie kennen oder es muss technisch in
einem zumutbaren Rahmen möglich sein, sie zu finden. Diese
ursprünglich für illegale Inhalte wie Kinderpornographie
geschaffene Regelung habe sich in den vergangenen Jahren auch
beim Urheberrecht durchgesetzt, wo es vor allem um Raubkopien
von Musik und Filmen geht.
   "Wir haben Zweifel an dem Urteil", sagte ein AOL-Sprecher.
Eine Entscheidung über einen Gang zum BGH stehe aber noch aus,
da AOL das Urteil noch nicht vorliege. Der
Konkurrent T-Online sieht sich von dem Urteil nicht
betroffen. Der Marktführer für Internet-Zugänge in Deutschland
bietet eigenen Angaben zufolge keinerlei Tauschforen an.
Midi-Dateien sind digitale Aufzeichnungen von
Instrumental-Stücken, die mit dem Computer erstellt werden. Die
Qualität ist schlechter als die der MP3-Dateien die etwa beim
Musiktausch über Napster eingesetzt werden. Der Online-
Tauschbörse aus den USA droht das Aus, nachdem sie von großen
Musikunternehmen wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt worden
war.
   Elke Ahlswede<+49 40 41903 272, elke.ahlswede@reuters.com>
   rbo
 

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