Katastrophale Folgen für den Privatanleger


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Neuester Beitrag: 13.07.20 15:33
Eröffnet am:05.01.20 00:01von: ElazarAnzahl Beiträge:10
Neuester Beitrag:13.07.20 15:33von: TraderheroLeser gesamt:7.298
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5994 Postings, 3250 Tage ElazarKatastrophale Folgen für den Privatanleger

 
  
    #1
1
05.01.20 00:01

Diese Gesetzesänderung hat katastrophale Folgen für den Privatanleger

Unfassbar was da in Berlin beschlossen wurde! Jeder der KO-Zertifikate, Optionsscheine, Optionen und Futures handelt, sollte sich diesen Artikel ganz genau durchlesen und selbst aktiv werden.




Die Bundesregierung glänzt einmal mehr mit einer nonsense Änderung des Einkommensteuergesetzes und schießt damit ganz gezielt gegen Privatanleger, die ihre Kapitalerträge aus Termingeschäften erwirtschaften. Und das ganz still und heimlich zum Jahreswechsel in guter alter demokratischer und sozialer Manier. Das geänderte Gesetz sieht nun Folgendes für Termingeschäfte vor:

Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen."

https://www.godmode-trader.de/analyse/...katastrophale-folgen,8008615  

5994 Postings, 3250 Tage Elazar#1

 
  
    #2
05.01.20 00:01

14012 Postings, 9033 Tage TimchenDas Gesetz zielt wohl eher auf Spekulanten

 
  
    #3
05.01.20 10:45
Die Überschrift ist irreführend.
Die Frage bleibt aber, meldet ein Spekulant ein Gewerbe an,
dann sollte er Gewinne und Verluste verrechnen können.
Mal sehen wie der Bundesfinanzhof in 10 Jahren entscheidet.

5123 Postings, 5745 Tage deadlineDenke auch, eine einseitige Auslegung

 
  
    #4
05.01.20 11:02
Zum Nachteil einer Seite geht gar nicht.

Aber was willste von demKasparkabinett  erwarten

 

5994 Postings, 3250 Tage ElazarUpdate

 
  
    #5
1
12.01.20 00:25

Lesermeldungen, nach denen das BMF auf Anfragen von Privatpersonen gegenteilig zum obigen Text geantwort hat, haben wir zum Anlass genommen, heute früh beim Ministerium nochmal schriftlich nachzufragen. Die gegen 9 Uhr eingetroffene Antwort ist ernüchternd, der Tenor: Es tut mir leid, ich habe Sie da aufs Glatteis geführt...

Zwar stellt man nicht in Frage, die Aussage zur weiterlaufenden Verrechnung der Verluste so wie oben skizziert getätigt zu haben, sagt jedoch nach erneuter interner Rückfrage, dass auf Anleger doch die denkbar ungünstigste Variante zukommt.

Es gilt daher künftig (ab den genannten Stichtagen):
100.000 Euro Gewinn, vom 80.000 Euro Verlust können nur 10.000 Euro angerechnet werden, der Rest wird vorgetragen.
Als Gewinn sind damit 90.000 Euro zu versteuern, was 22.500 Euro Kapitalertragssteuer entsprechen würde (gegenüber 5.000 bisher)

https://www.meetingpoint-brandenburg.de/...trader_atmen_ein_wenig_auf

 

9973 Postings, 9157 Tage bauwiSchäuble und Scholz haben sich disqualifiziert!

 
  
    #6
12.01.20 01:27
Somit sind auch die Parteien dieser beiden Genossen nicht mehr wählbar!
Schon längere Zeit  bestehen Regelelungen von Finanzministerseite, die vom obersten Finanzgericht gerügt wurden, und Nachbesserung gefordert wurde, die bis heute seit nun fast 10 jahren ausblieb.
(Bestandschutz wurde von Schäuble ausgehebelt.)
Oder wie im Fall Altaba. Ist einigen Anlegern hier passiert. Kauf der Aktie.....sagen wir 10 000€.
Zwei Wochen später statt Aktien gibt es eine Barabfindung, die hier in Germania als Dividende behandelt wird.
So zahlt der Aktionär darauf Steuer und verliert deswegen über 25 % an Väterchen Staat von seinem Einstandspreis. Im Grunde fiel gar keine Dividende an, da die Amis diesen Barausgleich aber als Dividende bezeichnen, wurde der konplette Aktienkauf trotz Null Gewinn kurz nach Kauf der Aktien steuerpflichtig! Mit Steuergerechtigkeit hat dies nichts mehr zu tun!
Lindner hat das Ansinnen von Scholz  auf dem Parteitag der FDP deutlich kritisiert. Wenigstens ein Politiker der diese Ungerechtigkeit kritisiert. Den anderen fehlt anscheinend das Hirn den Unfug zu kapieren.

5994 Postings, 3250 Tage ElazarVerlustverrechnung für Termingeschäfte

 
  
    #7
14.01.20 23:06
Finanzministerium ergänzt Einkommenssteuergesetz
Verlustverrechnung für Termingeschäfte wird erschwert
Stand: 14.01.2020

"Neues Schreckensszenario für Anleger: Eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes (EStG) wird ab 2021 die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten bestimmter Finanzprodukte beschränken. Die Auswirkungen der Änderung können gravierend sein.
...
Mehr Steuern als Gewinne
Vor allem kurzfristig orientierte Anleger, die Zertifikate oder CFDs in hohem Volumen handeln oder sie zur Absicherung von Aktiendepots nutzen, könnten dabei in die Bredouille geraten. Ein Beispiel: Wer etwa Gewinne von 100.000 Euro und Verluste von 80.000 Euro in einem Jahr erzielt hat, musste bislang nur die Differenz, gewissermaßen den Reingewinn, also 20.000 Euro, versteuern. Bei 25 Prozent Abgeltungssteuersatz wären damit 5.000 Euro an Steuern fällig. Nach der neuen Regelung, bei der lediglich 10.000 Euro der Gewinne mit den Verlusten verrechnet werden dürfen, entsteht eine Steuerlast von 22.500 Euro. Das sind 25 Prozent auf die 90.000 Euro an Gewinnen, die nicht mit den Verlusten verrechnet werden können. Der Anleger muss in diesem Fall also nicht nur seine kompletten Gewinne an den Fiskus abführen, sondern sogar noch weitere 2.500 Euro ans Finanzamt zahlen.

Wer als "heavy trader" am Terminmarkt gewaltige Volumina hebelt und damit, im besten Fall, neben hohen Verlusten noch höhere Gewinne erzielt, ist gewaltigen Forderungen von Seiten des Finanzamts ausgesetzt, die ihn bald in den Ruin treiben dürften. Aber auch ganz normale Privatanleger, die mithilfe von Optionsscheinen oder Knock-out-Zertifikaten ihre Aktienbestände gegen einen Börsencrash absichern wollen, müssen mit erheblich höheren Steuerbelastungen rechnen.

Privatanleger erheblich betroffen..."
https://boerse.ard.de/anlagestrategie/steuern/...rd-erschwert100.html  

589 Postings, 7315 Tage joejoeDiese unfaire Steuerbehandlung ist unglaublich

 
  
    #8
15.01.20 14:58
Ich bin schockiert aber kaum ueberrascht bei den Politikern in D. Damit kann man privat also nur noch in Aktien / ETFs investieren, absichern per Option geht nicht mehr. Und die Regeln sind auch wieder so komplex...

Was sich mir nicht erschliesst: warum machen unsere obersten Politiker/Idioten das?
Kann ein Haendler nicht einfach ein Gewerbe im Ausland gruenden (=> Steueroase), dort handeln, sich ein winziges Gehalt zahlen und so fast alle Steuern umgehen?
Oder liege ich da falsch?

Auswandern hilft natuerlich auch.

Und die Reichen erwischen sie damit ja auch nicht. Dann legt man eben einen persoenlichen Fonds auf o.ae., und trading im Fonds wird ja nicht so idiotisch besteuert.

Kurzum: das ist wieder mal Gaengelei des einfachen Buergers durch die Politiker.  

109 Postings, 7447 Tage Dicky@all - wie wäre es, wenn alle aktiv werden:

 
  
    #9
19.02.20 13:48
schon erstaunlich wie wenig Leute da bis jetzt unterschrieben haben:
https://www.openpetition.de/petition/online/...ungen-privater-anleger  

1 Posting, 1596 Tage TraderheroTrader GmbH

 
  
    #10
13.07.20 15:33
Guten Tag,

eine Kollegin von mir interviewt gerade Trader für ein Unternehmen, welches effiziente und günstige GmbH Lösungen anbietet, um das Problem durch die Steueränderung zum 01.01.2021 legal zu umgehen. Das Ziel von ihr: Die Bedürfnisse der Trader besser verstehen. Als Belohnung würden Sie 300€ Rabatt auf die GmbH bekommen, wenn Sie eine eröffnen. Haben Sie Interesse? Es ist kein Verkaufsgespräch, denn sie arbeitet bei einer externen Agentur. Ich denke, es ist eine win-win Situation.

Freundliche Grüße,

Niklas Lars Müller  

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