Meinungsfreiheit Art 19 Menschenrechtskonvention
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:27 | ||||
Eröffnet am: | 25.12.19 22:24 | von: wilhelmo1 | Anzahl Beiträge: | 12 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:27 | von: Jessikatspta | Leser gesamt: | 5.557 |
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Im Zitat:
"Artikel 19 - Meinungs- und Informationsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."
Ich setze die derzeitige dieses Mannes in Anführungsstriche weil er gleichzeitig einer der maßgeblichen Konstrukteure der sogenanten Agenda 2010 -(Zwangsarbeit) - war und diese weiterhin mit allen legalen und illegalen Mitteln verteidigt.
Ein geäußertes Resentiment sei also keine Meinung.
Jurist kann dieser Mensch nicht sein, ohne zu wissen was er überhaupt vorgibt gelernt zu haben.
Er hat ja auch schon behauptet Doktor zu sein.
Es gab daran begründete Zweifel seine * Freunde* haben ihm da geholfen, so wie er jetzt seinen *Freunden* hilft.
"OHNE GRENZEN"
was ist daran so schwer verständlich?
Es sei den diese Bots wären in der Lage nachzuweisen, daß sie mental und inteletuell mindestens auf menschlichem Niveau agierten...
Aber das wäre dann ein ganz neues Faß... das man gegebenenfalls öffnen müßte...
Artikel 18 - Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
"Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden."
insbesondere insoweit es " Lehre, Ausübung und Vollziehung" von sogenannten Riten betrifft und ganz besonders wenn diese die Unterwerfung hinsichtlich eines bestimmtem "Gottes" erfordern.