Publity Olek kauft nicht mehr
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 29.08.19 10:41 | ||||
Eröffnet am: | 26.08.19 12:13 | von: saxonking | Anzahl Beiträge: | 4 |
Neuester Beitrag: | 29.08.19 10:41 | von: charlie93 | Leser gesamt: | 11.299 |
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Da am 02.09.2019 der Halbjahresbericht 2019 veröffentlicht wird, sind Eigengeschäfte von Führungskräften 30 Kalendertage vor diesem Termin verboten.
Artikel 19 Absatz 11 Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/...14R0596&from=EN
(11) Unbeschadet der Artikel 14 und 15 darf eine Person, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnimmt, weder direkt noch indirekt Eigengeschäfte oder Geschäfte für Dritte im Zusammenhang mit den Anteilen oder Schuldtiteln des Emittenten oder mit Derivaten oder anderen mit diesen in Zusammenhang stehenden Finanzinstrumenten während eines geschlossenen Zeitraums von 30 Kalendertagen vor Ankündigung eines Zwischenberichts oder eines Jahresabschlussberichts tätigen, zu deren Veröffentlichung der Emittent verpflichtet ist:
a) gemäß den Vorschriften des Handelsplatzes, auf dem die Anteile des Emittenten zum Handel zugelassen sind, oder
b) gemäß nationalem Recht.