Frage zu Praktiker Anleihe


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Neuester Beitrag: 11.06.19 19:45
Eröffnet am:09.05.19 18:10von: MiMaMarkAnzahl Beiträge:3
Neuester Beitrag:11.06.19 19:45von: barno47Leser gesamt:3.211
Forum:Börse Leser heute:4
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67 Postings, 5244 Tage MiMaMarkFrage zu Praktiker Anleihe

 
  
    #1
09.05.19 18:10
Hallöchen zusammen,

vielleicht kann mir hier ja jemand mit meinem kleinen Problemchen weiterhelfen.

Ich habe mich vor ein paar Jahren mit 900€ Einsatz (2000€ nominell) etwas mit der Praktiker-Anleihe verzockt:

DE000A1H3JZ8

Diese wollte ich immer mal wieder ausbuchen lassen, war aber auch irgendwie zu faul um mich schriftlich darum zu kümmern.

Jetzt hat die Metafina GmbH (https://www.metafina.de/)

ein "Angebot" gemacht - 0,001 % des nominellen Wertes der Anleihe in Bargeld einzutauschen (sprich ganze 0,02€)

Das Angebot ist das hier :
https://www.metafina.de/wp-content/uploads/...gesAngebotPraktiker.pdf

Meine Frage ist eigentlich nur, wenn ich das Angebot annehme, ich meinen Verlust normal steuerlich geltend machen kann oder ob es nicht einfach besser wäre die Anleihe auszubuchen.

Danke und viele Grüße an euch  

1 Posting, 1999 Tage F95oleRe: Frage zu Praktiker Anleihe

 
  
    #2
08.06.19 16:22
Hallo MiMaMark,

ich habe ebenfalls diese "Anleihen-Leiche" im Depot und das Angebot der Metafina GmbH erhalten, inzwischen sogar ein zweites Mal.

Mein Depotanbieter hat mir auf Anfrage schriftlich bestätigt, dass "die Barabfindung als Verkauf angesehen wird, und diese in Ihren Verlustverrechnungstopf einfließt."

Aus steuerrechtlichen Gründen sollte es also bei allen deutschen Depotanbietern gleich sein. Ich würde es mir an deiner Stelle aber ebenfalls von der Bank nochmals bestätigen lassen.  

Ich frage mich eher, ob beim Praktiker Insolvenzverfahren nicht doch noch mehr als die 0.001% herausspringt. Warum sollte Metafina sonst an den Anteilen interessiert sein?
Auf der anderen Seite scheint laut Insolvenzverwalter "keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden sein, um eine Insolvenzquote an die Gläubiger zahlen zu können" (Meldung der SdK von 20.03.17).

Viele Grüße
 

1 Posting, 1996 Tage barno47Praktiker

 
  
    #3
11.06.19 19:45
Leider hat mir die Deutsche Bank heute mitgeteilt, dass Sie keine Verlustzuweisung ausstellen und keine Steuererstattung vornehmen wird. Begründung: dies sei kein normaler Handel über die DB. Ich müsse das über meinen Steuerberater und einfordern.  

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