Löschung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 29.10.17 13:02 | ||||
Eröffnet am: | 28.10.17 12:39 | von: solarxxl | Anzahl Beiträge: | 16 |
Neuester Beitrag: | 29.10.17 13:02 | von: tbhomy | Leser gesamt: | 12.414 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 6 | |
Bewertet mit: | ||||
Moderation
Zeitpunkt: 29.10.17 13:12
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Zeitpunkt: 29.10.17 13:12
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Thema Air Berlin, danke
Moderation
Zeitpunkt: 29.10.17 13:13
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Kommentar: Marktmanipulation vermutet
Zeitpunkt: 29.10.17 13:13
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Kommentar: Marktmanipulation vermutet
Das meinst du doch nicht ernst ????
Die Bude ist am ende die haben nicht mal mehr ein Flugzeug das für sie startet.
Bleib mal bei den Fakten
Zocken ok Unwahrheiten behaupten nicht
Moderation
Zeitpunkt: 29.10.17 13:14
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Kommentar: Marktmanipulation vermutet
Zeitpunkt: 29.10.17 13:14
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Kommentar: Marktmanipulation vermutet
Die Aktionäre haben hier nichts mehr zu melden.
Auch bei der Verteilung falls noch "Restvermögen" übrigbleibt kommen erst die Gläubiger
als letztes die "Besitzer" Aktionäre das ist fakt kannst du im Inso Gesetz nachlesen.
Wie kommst du darauf das jemadn den Pleite Aktienmantel kaufen will ???
Das ist hier keine Übernahme Markis-2007 das ist eine Insolvenz hier kommt kein Angebot pro Aktie
Sind Sie Gläubiger im Insolvenzverfahren?
Aktionäre sind keine Gläubiger mit der Folge, dass eine Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren durch Sie nicht möglich ist.
Nehmen Sie an einer Quotenverteilung teil?
Da Sie kein Insolvenzgläubiger sind, nehmen Sie auch nicht an einer Quotenverteilung teil und können auch keine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Lediglich soweit sich nach der Schlussverteilung ein Überschuss ergibt, wäre dieser Überschuss gemäß § 199 Satz 2 InsO unter Beachtung der Beteiligungsverhältnisse an die Aktionäre zu verteilen.
Ob es dazu kommt, wird frühestens am Ende des Verfahrens klar sein, wenn alle Forderungen der Gläubiger befriedigt und Kosten des Verfahrens gezahlt worden sind. Verbleibt nach der Schuldentilgung noch ein Überschuss, wird dieser an die Aktionäre ausbezahlt.
Bitte mal genau durchlesen dann kommst du schnell drauf das du total falsch liegst
Das kann man bei AB gleich ausschließen große Vermögenswerte sind hier nicht vorhanden.
Alle Flugzeuge sind Leasing und nicht Eigentum der AG
Viel wird es hier nicht zu verteilen geben.
Das halte ich angesichts der Häufigkeit inzwischen für bedenklich. Nur meine kritische Meinung.
so etwas ist ne klare Lüge bitte mal das Insolvenz Gesetz lesen !!!!!!
Markis.2007 nachden der Inso Verwalter alles zu Geld gemacht hat kommt ne Quotenverteilung
Da Sie kein Insolvenzgläubiger sind, nehmen Sie auch nicht an einer Quotenverteilung teil und können auch keine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Lediglich soweit sich nach der Schlussverteilung ein Überschuss ergibt, wäre dieser Überschuss gemäß § 199 Satz 2 InsO unter Beachtung der Beteiligungsverhältnisse an die Aktionäre zu verteilen.
Noch Fragen ???
Steh ja alles drin es wird keine Aktionärsversammlung geben du bist nicht mal berechtigt an der Quotenverteilung teilzunehmen nur wenn was übrig bleibt.
Kannst bei AB ausschließen
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/
Und zum Thema Marktmanipulation gibt es seit Sommer 2016 übrigens auch ein Gesetz.
"Es gibt handelsgestützte Marktmanipulationen (Eingabe von missbräuchlichen Orders) und informationsgestützte Marktmanipulationen (z.B. Verbreiten von falschen Gerüchten, “Pushen”)."
https://www.godmode-trader.de/artikel/...uchsverordnung-kommt,4754789