Kapitalertragssteuer zurückbekommen?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 23.07.17 09:46 | ||||
Eröffnet am: | 22.07.17 23:51 | von: z32d | Anzahl Beiträge: | 11 |
Neuester Beitrag: | 23.07.17 09:46 | von: inmotion | Leser gesamt: | 3.536 |
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mal eine grundsätzliche Frage zu einem beispielhaftem Sachverhalt:
Man hat letztes Jahr z. B. 5000€ Kursgewinne realisiert, davon entsprechend 25% Steuern bezahlt.
Nun hat man dieses Jahr aber z. B. 5000€ Kursverlust realisiert die steuertechnisch natürlich nicht relevant sind.
Wäre es in so einem Fall möglich, die im letzten Jahr gezahlte Steuer zurückzubekommen?
Es gilt das, was in #3 gesagt wurde!
#2: Natürlich hat die KESt mit Kursgewinnen zu tun! Wenn du die realisierst dann zahlst du in Deutschland eben KESt. Es sei denn, du hast im in deinem Verlustverrechnungstopf (siehe #3) noch Verluste!
Wären es aber private Veräußerungsgeschäfte dann wäre grds. ein Verlustrücktrag in das Vorjahr
und Verrechnung mit gleichartigen Gewinnen möglich.
Das wollte der Gesetzgeber aber verhindern.
Sprich: Wer auf fetten Derivateverlusten sitzt, kann durch Verrechnung auf Jahre hinaus erhebliche Dividenden brutto für netto kassieren.
Das gilt auch für britische Aktien mit ihren hohen Dividendenrenditen.
nur selten angetroffen, da in der Praxis
a) Derivatezocker nie Verluste machen, und
b) ihnen Dividenden dann auch zu langweilig, da solide ertragreich, wären.
Ironie off*