Verlustrealisierung ohne Handel ?!


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Neuester Beitrag: 24.02.17 09:59
Eröffnet am:23.02.17 11:39von: fortschritt30.Anzahl Beiträge:5
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Forum:Börse Leser heute:1
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18 Postings, 2838 Tage fortschritt3000Verlustrealisierung ohne Handel ?!

 
  
    #1
23.02.17 11:39
Gibt es eine Möglichkeit eine Verlustrealisierung ohne Verkauf / Kauf durchzuführen ?
Am Ende soll nix passieren, als dass der Einstandskurs auf das aktuellen Kurs gesetzt wird, und der Verlust verrechenbar ist.
Was anderes passiert bei Verkauf/Kauf ja auch nicht.

Nachteil am Verkauf-Rückkauf Vorgehen sind:
- Gebühren
- Kursschwankungen (v.a. bei kleinerem handelsvolumen)
- Soweit ich weiss negative "zinslücke" , da das geld vom verkauf nicht sofort gebucht ist, vom kauf aber schon. wenn dann noch ein WE dazwischenliegt, kostet das schon was. ist mir jedenfalls mal passiert.

Theoretisch müsste das doch möglich sein. Geht das bei irgend einer Bank ?
 

871 Postings, 6944 Tage stefan64nein, geht nicht, wie soll das denn dokumentiert

 
  
    #2
1
23.02.17 12:30
werden ?  ich wundere mich über solche naiven Fragen,... als ob beim Finanzamt nur Ididoten sitzen.
Und wenn Du praktisch gleichzeitig verkaufst um steuerlich den Verlust zu realisieren und direkt, zeitgleich wieder neu kaufst, könnte das Finanzamt im Extremfall missbräucliche Rechtsgestaltung nach 42 AO annehmen und die Verlustanerkenung verweigern...um auf der ganz sicheren Seite zu sein, sollten zwischen Verkauf und Ankauf ein paar Tage liegen, damit man argumentieren kann, der spätere Anauf beruht auf neuen Informationen und die ganze Aktion ist nicht nur steuerlich motiviert.

Stefan64
 

18 Postings, 2838 Tage fortschritt3000seltsam

 
  
    #3
23.02.17 13:33
Na das ist doch mal ein Ansatz.
Ich finde die Frage nicht naiv, sondern eigentlich logisch. Mit schlauen oder dummen Dienstleistern im Finanzamt hat das auch nichts zu tun.

Kann also meine Aktie die im Minus steht, die ich aber eigentlich nicht verkaufen will, nicht dazu nutzen um einen anderen Gewinn gegenzurechnen, weil man aus irgendwelchen fiktiven Gründen willkürlich Betrug vorgwerfen könnte, nur weil ich den Verlustausgleich nutzen will, der genau dafür da ist ?

Dass ich eine Aktie gleich wieder kaufen kann, ist ja nicht verboten. Der Wertverlust ist ja so oder so real. Ich dachte eben, dass es die Verrechnung genau dafür gibt.
Ist ja im Prinzip wie bei einer Abschreibung, ist ja auch nur ein Wertverlust im Buch und trotzdem steuerlich wirksam.

Die Dokumentation wäre kein Problem, muss die Bank ja sowieso alles haben, ob da nun ein neuer Einstandkurs gesetzt wird, ist technisch kein Aufwand. Der Gewinn wäre dann später nur höher und würde ja dann auch auf den neuen Kurs versteuert werden.  Macht für den Staat am Ende egal wie es kommt +/- null.
 

871 Postings, 6944 Tage stefan64du kannst keine Buchverluste steuerlich geltend

 
  
    #4
23.02.17 17:50
machen, du mußt ja auch keine Buchgewinne versteuern.Wenn man Verluste steuerlich einfach vorziehen und Gewinne nach hinten schieben könnte würde Schäuble aber ganz schön in die Röhre gucken. Für die Besteuerugn von natürlichen Personen gilt das Realisationsprinzip, siehe § 20 Abs 4 EStG.
Es macht eben nicht null wenn ich heute Verluste geltend mache und x-Jahre später Gewinne erkläre.  

18 Postings, 2838 Tage fortschritt3000ich versteh nur nicht

 
  
    #5
24.02.17 09:59
was logisch da den unterschied machen soll.
Es ist doch steuerlich genau das selbe "problem" mit der gewinnverschiebung, wenn ich statt der gleichen Aktie eine andere kaufe, aber das wäre dann in ordnung..

1a) Verkauf Akte A mit Verlust
1b) Verkauf B mit Gewinn und Verlustverrechnung
1c) Sofort-Rückkauf Aktie A  (zu niedrigerem Einstandskurs und damit später höherer Steuer)
-> Verlustverrechnung, aber es könnte ein Problem geben

2a) Verkauf Akte A mit Verlust
2b) Verkauf B mit Gewinn und Verlustverrechnung
2c) Sofort-Kauf Aktie C , am besten in der selben ich sag mal Peergroup
-> Verlustverrechnung, aber kein Problem

Ich bleib dabei, das wäre doch reine (unerträgliche) Willkür und schreit nach einer Gesetzes und v.a. Auslegungsbereinigung.

Mal weitergesponnen:
Am Ende kommt noch einer daher und sagt "Verlust nicht anerkannt, da einem der Aktienkauf zur Zeit eines anderen Verkaufs in der selben Peergroup als 'rechtsmissbräuchliche Steuergestaltung' ausgelegt wird"  :)

Aber gut, du bist ja nicht der Minister und ich kenn nun eine mögliche Falle mehr.
Daher, danke für die Antworten.
 

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