t-online : Riesensauerei!!!!!!!!!!!!!
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 29.01.01 14:50 | ||||
Eröffnet am: | 29.01.01 13:34 | von: Norbert | Anzahl Beiträge: | 24 |
Neuester Beitrag: | 29.01.01 14:50 | von: Nobody II | Leser gesamt: | 2.596 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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das Januar 2001 mein Port freigeschaltet wird.Nichts da , stattdessen hat
man mir für November und Dezember jeweils 50 DM Grundgebühr abgezogen und
den Termin auf März 2001 verschoben.
Würde mich interessieren ob jemand die gleichen Probleme hat.
Auf die Aussagen von T-Online ist grundsätzlich kein Verlass. Hast Du überprüft ob Deine Straße und Hausnummer (wichtig) tatsächlich in der Liste für DSL Anschlüsse aufgeführt ist ?
Gruß Spitfire
Zusätzlich bei Dt.Telekom reklamieren. Klappt entschieden besser, als bei
T-Online. Die entschuldigen sich sogar. *g*
Gruß
Rufnummer von oben ist DTAG !!!
Wenn du es nicht deine Bank zurückholen läßt, dann wird es verrechnet! Oder du mußt ca. 4 Wochen auf Scheck warten ! Am Besten mit DTAG abklären, dass das zuviel ist und du das mit nächsten Telefonrechnungen verrechnen willst.
Gruß
Nobody II
geschildert aber die sind alle unfähig mir weiterzuhelfen.So langsam glaube
ich die machen sowas um ihre Billanz zu verschönern.
http://www.computerchannel.de/recht/telekom/...sl_musterbrief_1.phtml
Das Geld kann ja schon nach 3 Tagen nach deiner Überweisung schon wieder wo anders sein.
Außerdem wird das Eingangskonto der Telekom aller 5 Tage leergebucht !!!
Eine Überziehung ist da nicht möglich.
Da bleibt nur anrufen !!
Gruß
Nobody II
War kein Problem und die Gebühren bezahlt die Telekom.
Gruss Mio.
Gruss.
Dr. Vorsicht
Nichts für ungut, aber als Kunde hat man schon auch ein paar Rechte! Allerdings kann es einem bei Rücklastschriften passieren, daß der Zugang gesperrt wird .....(ob das bei T-Online/Telekom so ist, weiß ich allerdings nicht).
Gruß, RR
GF
Meine Freundin meinte auch, dass die Banken nach ca. 1 Woche keine direkte Möglichkeit haben Geld zurückzubuchen, da das Geld dann ja weg ist.
Die arbeitet bei der Deutschen Bank. Man versucht dann immer nur sich mit dem Einzieher (Telekom) in Verbindung zu setzen und wenn die den Einspruch sehen, dann kannst wieder zurückbuchen, bzw. die überweisen dass dann.
Gruß
Nobody II
Die Banken sind rein rechtlich dazu verpflichtet. Die Dt.Telekom verfügt auch sicher über ausreichende Mittel um ein paar Hundert Mark auszugleichen.
Wenn man allerdings Geld zurückholt, muss man auch ordentlich
( schriftlich ) bei T-Online reklamieren. Wenn nicht kommt sofort ein Mahnschreiben, mit Androhung weiterer Belastung durch Lastschrift-Zurückholung.
Der bequemere Weg ist sicherlich mit Dt.Telekom telefonisch zu reden und bei der nächsten Rechnung Differenzen zu verrechnen.
Gruß
GF
Gruss.
Dr. Vorsicht
Also, das heißt liest man ihn nach 1 Woche kann man, liest man ihn nach 6 Wochen kann man auch noch.
Liest man ihn nach 1 Woche und man will nach 6 Wochen reklamieren, wird es schwieriger.
Bei Kontoführung Online ist das alles noch verwirrender, da ja kein Kontoauszug vorhanden ist. *g*
Gruß
Rücklastschriften:
Nachteile:
- Kosten (RLS-Gebühren)
- evtl. Sperrungen der Dienstleistung
- Mahnwesen folgt nach (bis hin zu einem möglichen Inkassoverfahren)
- erzeugt oft auch Unmut bei den Sachbearbeitern auf der anderen Seite
Vorteile:
- man hat das Geld auf jeden Fall wieder und ist nicht auf den Bearbeitungsweg der anderen Seite angewiesen (der sehr lang und bürokratisch sein kann)
Besser ist es prinzipiell mit der anderen Seite zuerst zu sprechen, aber wie gesagt, dann ist man halt auf deren Kooperation angewiesen.
RR
GF
@Schwarzer Lord : Das mit der vollen und anteiligen Grundgebühr hängt damit zusammen, dass du die Grundgebühr immer im voraus bezahlst.
Ähnlich wie bei der Wohnungsmiete. D.h. wenn du dann kündigst dann bekommst du eine Grundgebühr wieder gutgeschrieben.
Gruß
Nobody II
Und sorry wegen der Verwechselung !