Thema: Selbstmord
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Eröffnet am: | 28.01.01 13:27 | von: Vision Mast. | Anzahl Beiträge: | 1 |
Neuester Beitrag: | 28.01.01 13:27 | von: Vision Mast. | Leser gesamt: | 2.621 |
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Selbstmord ist nach wie vor ein Tabuthema in unserer Gesellschaft. In manchen westlichen Industrienationen, so z. B. in Großbritannien, ist die Selbsttötung laut Gesetz sogar eine Straftat. Das Wort "Selbstmord" beinhaltet schon eine "strafbare" Handlung, nämlich "Mord". Damit bekommt es einen kriminellen Beigeschmack. Alternativ werden Wörter wie "Freitod", "Selbsttötung" oder "Suizid" verwendet, wobei letzteres die neutralste Bezeichnung ist. Als lateinische und damit wissenschaftlich abgesegnete Bezeichnung enthält "Suizid" keine Wertung. Gefühle werden damit ausgeklammert.
Keine der Bezeichnungen trifft das, was eigentlich nötig wäre: Verständnis für und Einfühlung in die Menschen, die in ihrem Leben keinen Sinn mehr sehen. Vorwürfe, wie "Das ist feige" oder "Du willst Dich ja nur interessant machen", schaden eher, als dass sie helfen. Viel wichtiger ist es, über Selbstmordgedanken offen zu sprechen. Das gibt Gefährdeten am ehesten das Gefühl, mit ihren Nöten ernst genommen zu werden.
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation begehen jährlich etwa 500.000 Menschen Selbstmord, davon in der BRD 14.000 Personen.
Die Altersgruppe, in der Suizide am häufigsten vorkommt, ist die der 15 bis 45jährigen. Suizidversuche sind noch weit häufiger, ca. 5-10 mal höher. Die Dunkelziffer ist außerordentlich hoch. Suizide und Suizidversuche nahmen im letzten Jahrzehnt beachtlich zu. Suizide kommen bei Männern fasst doppelt so häufig vor wie bei Frauen.
Die meisten, die sich in höchster Verzweiflung und Ausweglosigkeit in den Tod stürzen, bleiben namenlos. Oft sind es Menschen aus unserer Nähe.
Selbstmordabsichten sind keine "Krankheit" und erst recht keine "Schande". Im Gegenteil: Wer so verzweifelt ist, dass er diese letzte Flucht als einzigen Ausweg sieht, braucht Verständnis, Zuwendung, Offenheit und das Gefühl, geliebt und gebraucht zu werden - keine entsetzten Gesichter hinter einer Mauer aus Schweigen.
Denn Schweigen ist genau das Falsche: In den meisten Fällen senden Menschen, die sich das Leben nehmen wollen, deutliche Signale aus. Für Nahestehende und Angehörige sind solche - oft stummen - Hilferufe ein wichtiger Hinweis, der lebensrettend sein kann. Wichtig ist es, diese Signale aufmerksam wahrzunehmen und zu reagieren. Vielfach kann man die Betroffenen dann ermutigen, über ihre Gedanken und Nöte zu sprechen.
Signale für einen drohenden Suizid
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* Hat es schon einmal einen Selbstmordversuch gegeben?
* Kann der/die Betroffene sich nur mit Mühe gegen Selbsttötungsphantasien wehren?
* Gibt es ähnliche Vorfälle oder Gerüchte darüber in der Familie?
* Sprechen Betroffene eher beiläufig, aber oft von der Sinnlosigkeit ihres Lebens?
* Gibt es "stumme Hilferufe", etwa Beinahe-Unfälle durch scheinbare Unachtsamkeit, extreme Gleichgültigkeit ("Ist doch sowieso egal, was aus mir wird") oder plötzliche, auffällige Veränderungen in festen Gewohnheiten?
"Don'ts" bei Suizidgefahr:
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* Vermeiden Sie unbedingt Reaktionen wie: "Du willst dich ja nur wichtig machen," selbst wenn die betroffene Person häufig Suizidgedanken äußert, denen keine Taten folgen.
* Ebenfalls vermeiden sollten Sie scheinbar "trostreiche" Worte wie: "Anderen auf dieser Welt geht es doch viel schlimmer," o.ä. Dies gibt Betroffenen erst recht das Gefühl, "überflüssig" zu sein.
* Nach einem mißlungenen Suizidversuch brauchen die Betroffenen besonders viel Verständnis und Zuwendung. Machen Sie ihm/ihr auf keinen Fall Vorwürfe!
Jeder Mensch hat das ureigenste Recht, über sein Leben zu bestimmen. Wenn er - aus welchen Gründen auch immer - fest entschlossen ist, seinem Leben ein Ende zu setzen, so darf er nicht mit Gewalt daran gehindert werden (Zwangseinweisung)! Sehr wohl sollte man versuchen, dem Betroffenen seine Hilfe anzubieten, in welcher Weise auch immer.
Der Selbstmordversuch ist nach deutschem Recht grundsätzlich nicht strafbar. Demzufolge ist auch die Beihilfe einer Person zur Selbsttötung eines anderen Menschen straflos. Jedoch kann sich unter Umständen derjenige strafbar machen, der die Pflicht hat, den Selbstmordgefährdeten an seiner Tat zu hindern. Zu diesem Personenkreis zählen u.a. Angehörige, Krankenpflegepersonal und Ärzte. Auch kann eine Bestrafung wegen unterlassener Hilfeleistung möglich sein, weil der Selbsttötungsversuch als "Unglücksfall" eingestuft wird.
Ich betrachte es aus der Sicht der Leidenden:
In deren Augen ist ihr Leben - aus welchen Gründen auch immer - so qualvoll, dass der Tod die einzige Lösung ist - und er ist eine Lösung! Fragt sich nur, ob er wirklich die einzige Lösung ist...
Stellt euch folgende Situation vor:
Dir geht es von Tag zu Tag schlechter. Schon zwei Tage lang hast du praktisch nichts gegessen. Einfach kein Appetit... Du hast dich nächtelang nur im Bett rumgewälzt, allerlei Gedanken rasen durch deinen Kopf, tagsüber kannst du nicht klar denken. Du hast auf nichts mehr Lust, weder Schule/Arbeit, noch Freunde (falls du welche hast!), noch Hobbys. Nur diese intensiven Gefühle von Elend, Einsamkeit, Trauer, Depression, Schuld,... Wunsch nach Erlösung... Was ist der schnellste Weg, sich von diesem Leid zu befreien? ... Der Tod... Kann man kurz und schmerzlos machen, und schon ist alles vorbei... schöner Gedanke... endlich frei, frei von Sorgen, Verpflichtungen, Qualen, Elend, Trauer, Depression,... freier als ein Vogel je sein kann...
Und sagt mir bitte nicht, dass ihr euch in so einen leidenden Menschen nicht hineinversetzen könnt! Ich denke, das kann jeder, wenn er nur will! Und wenn er sich in ihn hineinversetzten kann, wird er ihn auch verstehen, einfach seinen Wunsch nachvollziehen und eventuell (hoffentlich) akzeptieren können.
Mitunter das Schlimmste bei einem misslungenen Selbstmordversuch ist wohl die drohende Zwangseinweisung in eine geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses. Aber dagegen kann man sich wirkungsvoll wehren! Mit einer sog. Vorsorgevollmacht. Anleitung und Tipps dazu: http://www.vo-vo.de/
Auszug:
Zitat:
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Die Unterzeichnung einer Vorsorgevollmacht nach unseren Vorschlägen ist erst mal völlig harmlos - sie kann sowohl vom Vollmachtgeber wie von dem potentiell Bevollmächtigten jederzeit zurückgezogen werden. Sie ist nur eine "schlafende" Versicherung gegen psychiatrisch/medizinische Gewalt.
Also keinerlei Angst haben, so eine bedingte Vollmacht auszustellen. Niemand kann etwas damit anfangen, solange nicht versucht werde sollte, dass man psychiatrisch weggesperrt wird oder man körperlich so krank geworden sein sollte, dass man sich nicht mehr äußern kann bzw. eine Bescherde nicht mehr dem von einem selbst ernannten Überwachungsbevollmächtigten vortragen kann.
Bei Verstößen des Bevollmächtigten gegen die Verfügung/Vertrag kann dieser Verstoß jederzeit durch den Überwachungsbevollmächtigten korrigiert werden bzw. der Bevollmächtigte kann im Notfall abgelöst werden.