Jogi Bleifuß + hunderte Jahre Zuchthaus beim DFB
Dass man ihn, wie ich das auch tue, nur sehr bedingt für einen Top-Stürmer halten kann/muss, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn die vier letzten Dinge unsere Jugendlichen nicht tun und in ihrem späteren Leben auch nicht, gestehe ich ihnen sogar zu, dass sie einmal in ihrem Leben auf einen Hotelteppich im Foyer pinkeln dürfen.
Denn offensichtlich hat der Jogi so wenig Eier in der Hose, dass er einem Spieler, den er vielleicht zu Recht nicht gebrauchen kann oder der ihm vielleicht zu Recht zu schlecht erscheint, nicht direkt in die Augen sagen kann, dass er ich nicht will.
Das wäre für die Aussortierten wie Kuryani, Großkreutz oder Kruse sicher sehr viel leichter zu ertragen als Hinrichtungskampagnen von den Scharfrichterinnen und Scharfrichtern der Ekel-Presse und dem kaum noch zu ertragenden DFB-Heuchler Bierhoff.
http://meedia.de/2016/03/21/...-max-kruse-in-der-disco-fotografierte/
Pfui Teufel!
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.
von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
2.
eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
3.
eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
4.
eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, 1.
herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder
2.
sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.
(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
(5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Diese armen potenziellen und aktuellen DFB-Zuchthäulser
09:39
#22
Dürfen jetzt nicht mal mehr unbeachtet mit 250 km/h andere Menschen schwer gefährdend durch die Gegend rasen, mit Millionen andere bestechen ohne dabei die Abbuchung vom Konto zu bemerken, zig Millionen Steuern hinterziehen, Meineide schwören und Uhren schmuggeln.
Wir sollten eine Stiftung gründen, die ihre Interessen vertritt.
;-)
http://bilder.t-online.de/b/77/39/18/06/...vorerst-nicht-gefragt-.jpg
Schrecklich, dieser Tugendterror
RAINER MARSBACH (R.MARSBACH) - 03.03.2017 20:55
Folgen Hat er denn keine "gute Sozialprognose", dass er gleich die Höchststrafe bekommt? Sollte das nicht auch in Stuttgart gültig sein: "So wird auch Freude im Himmel sein über einen Sünder, der Buße tut, mehr als über neunundneunzig Gerechte, die der Buße nicht bedürfen."--- Sind die Hypokriten in Stuttgart eventuell ganz froh, einen Spieler, den sie ohnehin loswerden wollten, diesen ganz pharisäerhaft abzuschieben?
http://www.faz.net/aktuell/sport/fussball/...-tiefpunkt-14907841.html
"In den Nachwuchsleistungszentren der Klubs arbeiten hunderte Trainer und Pädagogen an einem richtigen Verhalten von jungen Spielern. Dann mit 17-Jährigen loszuziehen, das tut mir leid: das geht nicht - raus!", kritisierte Höhner im Volkswagen Doppelpass."
http://www.sport1.de/fussball/2-bundesliga/2017/...ls-vorbild-versagt
Denn das geht nicht, um seine Worte aufzunehmen. Hat der Heuchler Höhner eigentlich vorher recherchiert wer wen mitgenommen hat? Etwa der Großkreutz die Jugendlichen auf eine Oberstufenparty? - Ziemlich unwahrscheinlich! Und wer hat wen zum Gang (ob da jemand auch im "Einsatz" war, wusste er nicht) durch das Laufhaus angestiftet?
Und leider hat der Oberheuchler Markus Höhner nicht im selben Atemzug gefordert, dass Bayern München Ribery rausschmeißt - gegenüber dessen Aktion die von Großkreutz eine Lappalie ist.
Ob Mercedes einen solchen Werbepartner braucht, müssen die natürlich bei Mercedes selber wissen.