Wenn Du in DE einem Prügelopfer hilfst,
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 12.02.16 21:31 | ||||
Eröffnet am: | 12.02.16 17:42 | von: Versucher1 | Anzahl Beiträge: | 17 |
Neuester Beitrag: | 12.02.16 21:31 | von: preis2.0 | Leser gesamt: | 5.245 |
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dann besser nur, wenn Du selbst schwach und hilflos bist und keinem weh tun kannst ... und sorge dafür, dass Du danach selbst schwerer verletzt bist als die 5 Täter. Sonst wirst Du verurteilt.
mir das hier ein..... 12min die nachdenklich machen: https://www.youtube.com/watch?v=r9v6TgxmLFs
...
im falle dass dieser beteiligte nur zuschauer war, und von ihm keine gefahr ausging. ist die entscheidung richtig.
information zum hergang sind zu dürftig.
aber ja, presse
Im Falle der Richterin würde ich der Polizei empfehlen sich doch etwas Zeit zu lassen und ne Vesper Pause zu machen.
Ist schon richtig ... der Pressebericht lässt einige Fragen offen.
mehrfach vorbestrafter intensivtäter verursacht notwehrexzess und bekommt zu recht 10monate,datt würd doch keiner lesen wollen
vor allem nicht wenn er nicht der alpha-kevin is.
auch noch zu feige zum zuschlagen(unterstellter maßen). is wohl nurn mitläufer.
mit fäusten hubschrauber spielen und sich zum opfern vorschlagen, is och nicht dit gelbe vom ei. bei kriegen machen wa ochn hehl um kollateralschäden.