Verrechnung Kursgewinne/Kursverluste, Abgeltungsst


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Neuester Beitrag: 04.11.15 19:43
Eröffnet am:01.11.15 13:15von: LenpartAnzahl Beiträge:9
Neuester Beitrag:04.11.15 19:43von: agutiLeser gesamt:3.361
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6 Postings, 5706 Tage LenpartVerrechnung Kursgewinne/Kursverluste, Abgeltungsst

 
  
    #1
2
01.11.15 13:15
Liebes Forum,

nachdem ich bei meiner letzten Frage zu den Börsenplätze tolle Hilfe bekommen habe, wende ich mich wieder an Euch mit einer Frage bzgl. Steuern.

Ich habe bei meinem Broker ein Freistellungsauftrag von 801,-€ gestellt. Damit sind Erträge aus Dividenden (Aktien, ETF Ausschüttungen und ETF Thesaurierungen) gedeckt - ich komme nicht über diesen Betrag!

Nun plane ich zeitnah, einige ETF und Aktien gewinnbringend komplett zu verkaufen. Durch diese Verkäufe komme ich über den Freistellungsauftrag von 801,-€, so dass Abgeltungssteuer fällig werden.

Jeder hat zur Abgeultungssteuer sicherlich eine eigene Meinung, dass soll nicht das Thema sein.

Allerdings habe ich in meinem Depot auch einige Aktienleichen, die deutliche Kursverluste verzeichnen (bspw. Suntech, Praktiker) und die ich ebenfalls verkaufen möchte.

Ich habe im Internet recherchiert, dass ich mit Blick auf die Abgeltungssteuer Kursgewinne mit Kursverlusten ausgleichen kann. Wie ich das in die Praxis umsetzen kann ist mir aber noch unklar.


Beispiel:

Ich verkaufe Suntech und Praktiker (Beispiel Kursverlust 2.000,-€).

Ich verkaufe gewinnbringende Aktien (Beispiel Kursgewinn 4.000,-€).

In Summe habe ich einen Gewinn von 2.000,-€ auf den Abgeltungssteuer anfällt.

Von diesem Gewinn kann wird der Freibetrag von 801,-€ abgezogen, so dass noch 1.199,-€ mit 25% plus Soli und Kirchensteuer zu versteuern sind.

1) Ist das soweit korrekt?

2) Müssen die oben skiziierten Verkäufe in einem Kalenderjahr stattfinden, damit das so funktioniert?

3) Regelt mein Broker die oben skizzierte Verrechnung von Gewinnen und Verlusten und reicht dieses beim Finanzamt ein?

4) Was muss ich jetzt noch in meiner Steuererklärung angeben bzw. einreichen?

Vielen Dank für Eure Antworten und einen sonnigen Sonntag.

 

2567 Postings, 5697 Tage agutiVerrechnungstopf

 
  
    #2
6
01.11.15 18:33
Hallo Lenpart,

bei Aktienverkäufen, in denen Du Kursverluste einfährst,
wird Deine Bank diese Kursverluste in einen Verrechnungstopf legen.
Somit hast Du nach dem Verkauf einen Minusbestand in Deinem Verrechnungstopf.
Dieser Verlust wird dann mit den gewinnbringenden Verkäufen verrechnet.


Du solltest also in der Reihenfolge zuerst die verlustbringenden
Aktien verkaufen, dann kannst Du mit den gewinnbringenden, der Topf wieder ausgleichen.


Auf Dividendenzahlungen wird der Freibetrag angerechnet.
Bei Gewinnen aus Aktienverkäufen bin ich mir nicht so sicher,
ob da auch der Freibetrag gilt.
Da solltest Du vielleicht vorher Deine Bank fragen.

Jedenfalls wird Dein Broker bestimmt nichts beim Finanzamt einreichen,
der stellt lediglich die notwendigen Steuerbescheinigungen für Dich aus,
damit Du diese beim Finanzamt einreichen kannst.

Soweit die Infos von mir, vielleicht hilft Dir das weiter.
 

54906 Postings, 6855 Tage RadelfanZusatz!

 
  
    #3
2
01.11.15 19:42
Die in #2 erteilte Auskunft ist richtig, sie gilt aber nur, wenn es sich um Aktien handelt, die NACH dem 31.12.2008 erworben wurden!

Für Wertpapiere, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden ist eine Verrechnung mit Verlusten/Gewinnen nicht möglich!

6 Postings, 5706 Tage LenpartVielen Dank für Eure Antworten.

 
  
    #4
01.11.15 20:00
Alle Aktien wurden nach dem 31.12.2008 gekauft.

- Müssen die Verkäufe im selben Kalenderjahr stattfinden?

- Sind Verluste in folgende Jahre übertragbar?

- Muss ich meinem Broker irgendwie bitten, mir die Gewinn- und Verlustrechnung mit Blick auf meine Steuererklärung aufzustellen?

Danke erneut für Eure Unterstützung.  

2567 Postings, 5697 Tage aguti@Lenpart

 
  
    #5
4
01.11.15 20:41
- die Verkäufe müssen nicht im selben Jahr stattfinden

- die Verluste im Verrechnungstopf bleiben bestehen, auch in den Folgejahren

- die Bank erstellt zwar eine Gewinn- und Verlustrechnung,
 aber ich musste sie bisher immer von der Bank anfordern,
 damit ich diese in schriftlicher Form erhalte.  

11076 Postings, 6013 Tage badtownboy# 5 Vorsicht

 
  
    #6
3
01.11.15 20:54
die Abrechnung in #4 nicht mit einer Verlustbescheinigung verwechseln.
Beantragst du eine solche Verlustbescheinigung ( zur Vorlage beim Finanzamt ) ggf. versehentlich, weil du sie mit einer Abrechnung nach # 4 verwechselst wird dein Verlustrechnungstopf auf Null gesetzt.
Dann erfolgt der Ausgleich nicht mehr automatisch bei deiner depotführenden Bank,
es bleibt dann nur der zeitverzögernde Ausgleich  über den Verlustvortrag in deiner Steuererklärung, was i.d.R. unpraktisch ist.  

11076 Postings, 6013 Tage badtownboy# 6 soll sich nur auf # 5 beziehen

 
  
    #7
2
01.11.15 20:56
so wie in der Überschrift
im Text schrieb ich versehentlich zwei mal # 4  

6 Postings, 5706 Tage LenpartVielen Dank...

 
  
    #8
03.11.15 17:53
...für Eure Antworten.

Ich habe  jetzt meine Praktiker-Aktien verkauft, so dass in den kommenden Tagen im Verlustverrechnungstopf meines Brokers der Betrag auftauchen sollte.

Der Bertrag wird dort also so lange geführt, bis ich diesen durch Aktiengewinne, die über meinen Freistellungsbetrag hinausgehen, ausgleiche?

Danke auch für den Tip mit der Verlustbescheinigung - diese werde ich demnach nicht anfordern.

Übrigens: Was mache ich mit Aktien (in meinem Fall Suntech) die nicht mehr an der Börse gehandelt werden, aber noch in meinem Depot auftauchen? Die sollen da raus!  

2567 Postings, 5697 Tage agutikommt ja auch auf die Bank an....

 
  
    #9
3
04.11.15 19:43
bei meiner Bank ist es so, dass ich die Verkaufsabrechnung nach 4-6 Std. oder spätestens am Folgetag als pdf-Datei in meiner Postbox habe.

Nagel mich nicht darauf fest, aber soviel ich weiß, gibt es derzeit keinen Verfall des Verlusttopfes. (Der Verlustvortrag (§ 10 d EStG) ist zeitlich unbegrenzt.)

Bei Deinen wertlosen Aktien, die nicht mehr an der Börse gehandel werden, kannst Du Deiner Bank den Auftrag erteilen, diese "Auszubuchen".
Das müsste eigentlich kostenlos sein.
Aber frag mal lieber Deine Bank... von uns ist alles unverbindlich.  

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